Erneuerung der Antriebe für Patrone 120 mm Mörser Leucht DM 26 und Patrone 120 mm Mörser Spreng DM 61
Die Antriebe der 120 mm Mörserpatrone Spreng, DM61/ Mörserpatrone Leucht, DM 26 sollen ausgetauscht werden. Der vorhandene Gefechtskopf sowie die verwendeten Zünder werden weiterhin verwendet.
Folgende Umrüstungsoptionen sind möglich:
a) Austausch des kompletten Leitwerkes inklusive Treibladungsanzünder, Grundladung und Teilladung.
b) Nutzen des vorhandenen Leitwerkes und lediglich Austausch der explosivstoffhaltigen Antriebskomponenten Treibladungsanzünder, Grundladung und Teilladung.
— Der Verschuss der umgearbeiteten 120 mm Mörserpatronen Leucht, DM26 und Spreng DM61 aus dem eingeführten abgesetzten Mörser 120 mm „Rheinmetall-Rohr (R-Rohr)“ muss ohne Einhaltung besonderer Sicherheitsbestimmungen möglich sein.
— Die umgearbeiteten 120 mm Mörserpatronen Leucht, DM26 und Spreng DM61 müssen das gleiche Treibladungssystem und die gleiche Außenballistik aufweisen.
— Einwandfreie Funktions- und Handhabungssicherheit sowie ein einfaches Be- und Entladen müssen mit dem neuen Antrieb gegeben sein.
— Die vorhandene Verpackung bestehend aus Munitionsbehälter DM61201 und Munitionskiste DM61202 ist weiterhin zu verwenden.
— Die Patronen sind gemäß Kennzeichnungszeichnung des LogKdoBw neu zu kennzeichnen.
— Die vorhandene Verpackung ist gemäß Kennzeichnungszeichnung des LogKdoBw neu zu kennzeichnen.
— Das Gewicht der umgearbeiteten 120 mm Mörserpatronen Leucht, DM26 und Spreng DM61 darf mit höchster Ladung 13,5 kg nicht überschreiten.
— Die Länge der Patrone mit neuem Antrieb darf 600 mm nicht überschreiten.
— Kürzeste Schussentfernung: möglichst unter 500 m.
— Weiteste Schussentfernung: möglichst über 6.000 m.
— Die Ladungszonen müssen ausreichend überlappend ausgelegt sein.
Bestehende nationale und internationale Gesetze, Rechtsverordnungen, Vorschriften und Konzeptionen der Bundeswehr zum Umweltschutz sowie Bestimmungen über das Aussondern und Verwerten von Material der Bundeswehr sind in der aktuell gültigen Fassung einzuhalten. Die Verwendung des Produkts muss im Dienst- und Ausbildungsbetrieb sowie im Einsatz ohne Einschränkungen und Auflagen und ohne Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen möglich sein. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist zu erbringen und in der Umweltverträglichkeitsanalyse zu dokumentieren.
Die DNT-Freiheit und die Einhaltung der für deutsche Streitkräfte gültigen internationalen und nationalen Umweltauflagen sind nachzuweisen und in der Umweltverträglichkeitsanalyse zu dokumentieren.
Die für die Produkte verwendeten Stoffe und Verfahren müssen so beschaffen sein, dass von diesen bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein möglichst geringes gesundheitliches und umweltgefährdendes Risiko ausgeht. Die europäischen und nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Chemikalienrecht sind einzuhalten. Eine Minimierung des Einsatzes und der Verwendung von Gefahrstoffen ist immer anzustreben. Gesetzliche Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
Die Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) ist vom Auftragnehmer zu erklären.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-01.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-07-01
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-07-09
|
Ergänzende Angaben
|