Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) vom 14.11.2003 wurde eine bundeseinheitliche krankenkassenübergreifende Krankenversichertennummer vorgeschrieben. Die Bundesverbände der Krankenkassen haben daraufhin die ITSG – Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH mit der Einrichtung und dem Betrieb der „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST)“ beauftragt. Die Einrichtung der technischen Prozesse und Fachverfahren wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet und vom BMG genehmigt. Diese Vertrauensstelle – kurz VST genannt – bildet das Herzstück des Vergabeverfahrens für Krankenversichertennummern und ist technisch und organisatorisch hervorragend ausgestattet. Die Erzeugung einer Krankenversichertennummer erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände. Von der Vertrauensstelle erzeugte Krankenversichertennummern werden elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen über deren Datenannahmestellen übermittelt. Die aktiven Systemkomponenten der VST, innerhalb der sensible Informationen verarbeitet oder unverschlüsselt übertragen werden, befinden sich in einem abgesicherten Bereich, der durch restriktive Zutrittsregelungen vor unautorisiertem Zugriff geschützt wird. Sie befinden sich in einem verschlossenen Serverschrank, Daten der VST können diesen nicht ungeschützt verlassen. Die Datenverarbeitungssysteme bzw. -anlagen für die VST befinden sich in einem Rechenzentrum in 2 besonders zutrittsgeschützten Serverschränken in einem getrennten Brandabschnitt. Zusätzlich dazu wird eine eigenständige Qualitätssicherungsumgebung betrieben, welche ebenfalls die gleichen Systemkomponenten beinhaltet. Als Schnittstelle zur Außenwelt fungiert das Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS), dessen GKV DataInterChange (GKVDIC) zur verschlüsselten Datenübergabe/-übernahme innerhalb des geschützten Serverschranks untergebracht ist. Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung, Installation und Integration für ein hochverfügbares IT-Produktionssystem, welches auf 2 Brandabschnitte verteilt wird und ein nicht hochverfügbares IT-System zur Qualitätssicherung. Die Systeme können in heterogener, konvergenter und hyper-konvergenter Ausführung bereitgestellt werden. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Wartung für das gesamte System aus einer Hand gewährleistet wird. Durch den Einsatz neuester Technologien sollen u. a. die administrativen Aufwände für den Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur reduziert und die Stabilität der Lösung weiter erhöht werden. Zu erbringende Leistung: Erneuerung der Hardwareplattform für ein hochverfügbares IT-Produktionssystem und ein Qualitätssicherungssystem: — Beschaffung und Lieferung neuer Hard- und Software- Komponenten; — Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme; — Schulung, Dokumentation, Wartung und Support (HW, SW) für 5 Jahre. Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen: Die detaillierten Anforderungen sind im Dokument „Leistungsanforderungen“ formuliert, welches unter https://ausschreibung-it-infrastruktur.itsg.de/ abgerufen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkserver
Menge oder Umfang:
— Beschaffung und Lieferung neuer Hard- und Software- Komponenten (ein hochverfügbares IT-Produktionssystem und ein Qualitätssicherungssystem);— Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme;— Schulung, Dokumentation, Wartung und Support (HW, SW) für 5 Jahre.250 000500 000
— Beschaffung und Lieferung neuer Hard- und Software- Komponenten (ein hochverfügbares IT-Produktionssystem und ein Qualitätssicherungssystem);— Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme;— Schulung, Dokumentation, Wartung und Support (HW, SW) für 5 Jahre.250 000500 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkserver📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: ITSG Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH
Postanschrift: Seligenstädter Grund 11
Postleitzahl: 63150
Postort: Heusenstamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.itsg.de🌏
E-Mail: ausschreibung-sysit@itsg.de📧
Telefon: +49 610460050223📞
Fax: +49 610460050300 📠
Für die Erklärungen unter Ziffer III.2) sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ab dem 8.7.2015, 15:00 Uhr, unter https://ausschreibung-it-infrastruktur.itsg.de/ abgerufen werden. Die vorgegebenen Formblätter dürfen nicht verändert werden. Reicht die Anzahl der Formblätter für die vom Bieter zu machenden Angaben nicht aus, dürfen diese kopiert und mehrfach verwendet werden. Jedes Formblatt ist mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen. Unter der o. g. Adresse ist ebenfalls das Dokument „Leistungsanforderungen“ abrufbar, welches in Ergänzung zu Ziffer II.1.5) zu berücksichtigen ist. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in einem gut verschlossenen, fensterlosen Umschlag per Post bis spätestens zur unter IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1) genannte Adresse zu senden.
Für die Erklärungen unter Ziffer III.2) sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ab dem 8.7.2015, 15:00 Uhr, unter https://ausschreibung-it-infrastruktur.itsg.de/ abgerufen werden. Die vorgegebenen Formblätter dürfen nicht verändert werden. Reicht die Anzahl der Formblätter für die vom Bieter zu machenden Angaben nicht aus, dürfen diese kopiert und mehrfach verwendet werden. Jedes Formblatt ist mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen. Unter der o. g. Adresse ist ebenfalls das Dokument „Leistungsanforderungen“ abrufbar, welches in Ergänzung zu Ziffer II.1.5) zu berücksichtigen ist. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in einem gut verschlossenen, fensterlosen Umschlag per Post bis spätestens zur unter IV.3.4) genannten Bewerbungsfrist an die in Ziffer I.1) genannte Adresse zu senden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) vom 14.11.2003 wurde eine bundeseinheitliche krankenkassenübergreifende Krankenversichertennummer vorgeschrieben.
Die Bundesverbände der Krankenkassen haben daraufhin die ITSG – Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH mit der Einrichtung und dem Betrieb der „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST)“ beauftragt.
Die Einrichtung der technischen Prozesse und Fachverfahren wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet und vom BMG genehmigt. Diese Vertrauensstelle – kurz VST genannt – bildet das Herzstück des Vergabeverfahrens für Krankenversichertennummern und ist technisch und organisatorisch hervorragend ausgestattet. Die Erzeugung einer Krankenversichertennummer erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände. Von der Vertrauensstelle erzeugte Krankenversichertennummern werden elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen über deren Datenannahmestellen übermittelt.
Die Einrichtung der technischen Prozesse und Fachverfahren wurden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet und vom BMG genehmigt. Diese Vertrauensstelle – kurz VST genannt – bildet das Herzstück des Vergabeverfahrens für Krankenversichertennummern und ist technisch und organisatorisch hervorragend ausgestattet. Die Erzeugung einer Krankenversichertennummer erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände. Von der Vertrauensstelle erzeugte Krankenversichertennummern werden elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen über deren Datenannahmestellen übermittelt.
Die aktiven Systemkomponenten der VST, innerhalb der sensible Informationen verarbeitet oder unverschlüsselt übertragen werden, befinden sich in einem abgesicherten Bereich, der durch restriktive Zutrittsregelungen vor unautorisiertem Zugriff geschützt wird. Sie befinden sich in einem verschlossenen Serverschrank, Daten der VST können diesen nicht ungeschützt verlassen. Die Datenverarbeitungssysteme bzw. -anlagen für die VST befinden sich in einem Rechenzentrum in 2 besonders zutrittsgeschützten Serverschränken in einem getrennten Brandabschnitt. Zusätzlich dazu wird eine eigenständige Qualitätssicherungsumgebung betrieben, welche ebenfalls die gleichen Systemkomponenten beinhaltet. Als Schnittstelle zur Außenwelt fungiert das Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS), dessen GKV DataInterChange (GKVDIC) zur verschlüsselten Datenübergabe/-übernahme innerhalb des geschützten Serverschranks untergebracht ist.
Die aktiven Systemkomponenten der VST, innerhalb der sensible Informationen verarbeitet oder unverschlüsselt übertragen werden, befinden sich in einem abgesicherten Bereich, der durch restriktive Zutrittsregelungen vor unautorisiertem Zugriff geschützt wird. Sie befinden sich in einem verschlossenen Serverschrank, Daten der VST können diesen nicht ungeschützt verlassen. Die Datenverarbeitungssysteme bzw. -anlagen für die VST befinden sich in einem Rechenzentrum in 2 besonders zutrittsgeschützten Serverschränken in einem getrennten Brandabschnitt. Zusätzlich dazu wird eine eigenständige Qualitätssicherungsumgebung betrieben, welche ebenfalls die gleichen Systemkomponenten beinhaltet. Als Schnittstelle zur Außenwelt fungiert das Krankenkassen-Kommunikationssystem (KKS), dessen GKV DataInterChange (GKVDIC) zur verschlüsselten Datenübergabe/-übernahme innerhalb des geschützten Serverschranks untergebracht ist.
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung, Installation und Integration für ein hochverfügbares IT-Produktionssystem, welches auf 2 Brandabschnitte verteilt wird und ein nicht hochverfügbares IT-System zur Qualitätssicherung. Die Systeme können in heterogener, konvergenter und hyper-konvergenter Ausführung bereitgestellt werden. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Wartung für das gesamte System aus einer Hand gewährleistet wird.
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung, Installation und Integration für ein hochverfügbares IT-Produktionssystem, welches auf 2 Brandabschnitte verteilt wird und ein nicht hochverfügbares IT-System zur Qualitätssicherung. Die Systeme können in heterogener, konvergenter und hyper-konvergenter Ausführung bereitgestellt werden. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass die Wartung für das gesamte System aus einer Hand gewährleistet wird.
Durch den Einsatz neuester Technologien sollen u. a. die administrativen Aufwände für den Betrieb der gesamten IT-Infrastruktur reduziert und die Stabilität der Lösung weiter erhöht werden.
Zu erbringende Leistung:
Erneuerung der Hardwareplattform für ein hochverfügbares IT-Produktionssystem und ein Qualitätssicherungssystem:
— Beschaffung und Lieferung neuer Hard- und Software- Komponenten;
— Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme;
— Schulung, Dokumentation, Wartung und Support (HW, SW) für 5 Jahre.
— Beschaffung und Lieferung neuer Hard- und Software- Komponenten (ein hochverfügbares IT-Produktionssystem und ein Qualitätssicherungssystem);
— Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme;
— Schulung, Dokumentation, Wartung und Support (HW, SW) für 5 Jahre.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 💰
500 000 💰
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: AP47
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main (Rechenzentrum) und Heusenstamm (Sitz des Auftraggebers).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Darstellung von Rechtsform, Besitzverhältnissen, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern des Bewerbers (Formblatt 2 – Bewerberkurzpräsentation);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 Abs. 6 lit. a-c, e VOL/A-EG und § 6 Abs. 4 Satz 1 lit. a-g VOL/A-EG (Formblatt 1 – Teilnahmeantrag);
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft (Formblatt 1 – Teilnahmeantrag).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aussagekräftige Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate;
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formblatt 2 – Bewerberkurzpräsentation).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren…
… zu bereits durchgeführten Installationen von Systemlösungen in bestehende Rechenzentrumsumgebungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. (Formblatt 3 – Referenzen);
… zum Nachweis der Kenntnisse zur Wartung (Patchmanagement, Austausch von Hardwarekomponenten) von Systemlösungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
(Formblatt 3 – Referenzen)
— Angaben zur fachlichen Qualifikation der für die Installation, Integration und Bereitstellung der Systeme vorgesehenen Mitarbeiter (Formblatt 4 – Qualifikation).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Zunächst werden die Teilnahmeanträge auf Einhaltung formaler Anforderungen und insbesondere auf Vollständigkeit hinsichtlich der geforderten Nachweise und Erklärungen überprüft. Bewerber, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, die insbesondere die geforderten Nachweise und Erklärungen innerhalb der in IV.3.4) genannten Frist oder einer vom Auftraggeber vorbehaltenen Nachforderungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei den verbleibenden Bewerbern werden die vorgelegten Eignungsnachweise inhaltlich im Hinblick auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft. Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber bei genügender Anzahl geeigneter Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zunächst werden die Teilnahmeanträge auf Einhaltung formaler Anforderungen und insbesondere auf Vollständigkeit hinsichtlich der geforderten Nachweise und Erklärungen überprüft. Bewerber, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen, die insbesondere die geforderten Nachweise und Erklärungen innerhalb der in IV.3.4) genannten Frist oder einer vom Auftraggeber vorbehaltenen Nachforderungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei den verbleibenden Bewerbern werden die vorgelegten Eignungsnachweise inhaltlich im Hinblick auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft. Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber bei genügender Anzahl geeigneter Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AP47
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich nach Kenntnis oder Kennen-Müssen des Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält ein Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung beim Bieter zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich nach Kenntnis oder Kennen-Müssen des Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält ein Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung beim Bieter zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 129-236985 (2015-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499 997 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-16 📅
Name: Concat AG
Postanschrift: Berliner Ring 127-129
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.concat.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich nach Kenntnis oder Kennen-Müssendes Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält ein Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung beim Bieter zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Rüge eines Bieters wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist unverzüglich nach Kenntnis oder Kennen-Müssendes Vergabeverstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu erheben (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Erhält ein Bieter eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge des Bieters nicht abzuhelfen beabsichtigt, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung beim Bieter zulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).