Lieferung und Montage von 24-kV-Schaltanlagen für Umspannwerke, Bemessungsspannung von 24 kV, Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2 000 A (UW Borgholz), 1 250 A (UW Rechtenbach), Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 25 kA, (UW Borgholz), Ik ≥ 20 kA (UW Rechtenbach). Die Mittelspannungsanlage wird in vorhandenen Gebäuden eingebaut. Lieferung und betriebsfähige Montage der 110 kV Sekundärschränke, Eigenbedarfsschränke, Meldeschrank. Lieferung und betriebsfähige Montage aller Sekundärkabel für die Steuerung und Überwachung der 110-kV- und 24-kV-Schaltanlage. Erstellen und Lieferung der kompletten Plandokumentation in Ruplan 4.7 mit zugehörigem EVU Modul, inklusive Prüfung auf Funktion.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EnergieNetz Mitte GmbH
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://energienetz-mitte.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@eam.de📧
Fax: +49 5619332512 📠
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 14.12.2015 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einerBewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 14.12.2015 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einerBewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z.B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von 24-kV-Schaltanlagen für Umspannwerke, Bemessungsspannung von 24 kV, Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2 000 A (UW Borgholz), 1 250 A (UW Rechtenbach), Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 25 kA, (UW Borgholz), Ik ≥ 20 kA (UW Rechtenbach). Die Mittelspannungsanlage wird in vorhandenen Gebäuden eingebaut.
Lieferung und Montage von 24-kV-Schaltanlagen für Umspannwerke, Bemessungsspannung von 24 kV, Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2 000 A (UW Borgholz), 1 250 A (UW Rechtenbach), Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 25 kA, (UW Borgholz), Ik ≥ 20 kA (UW Rechtenbach). Die Mittelspannungsanlage wird in vorhandenen Gebäuden eingebaut.
Lieferung und betriebsfähige Montage der 110 kV Sekundärschränke, Eigenbedarfsschränke, Meldeschrank.
Lieferung und betriebsfähige Montage aller Sekundärkabel für die Steuerung und Überwachung der 110-kV- und 24-kV-Schaltanlage.
Erstellen und Lieferung der kompletten Plandokumentation in Ruplan 4.7 mit zugehörigem EVU Modul, inklusive Prüfung auf Funktion.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schaltanlage UW Borgholz
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebs-und funktionsfähige Montage einer 24-kV-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2000 A und einem Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 25 kA, Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten.
Lieferung und betriebs-und funktionsfähige Montage einer 24-kV-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 2000 A und einem Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 25 kA, Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten.
Menge oder Umfang:
Bestehend aus 21 SF6-isolierten metallgekapselten Schaltfeldern (17 x Doppelsammelschiene, 4 x Einfachsammelschiene), mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit Nennstrom von 2 000 A, Nennkurzzeitstrom 25kA (3s).
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme mit Anschluss an zu liefernde Nebeneinrichtungen wie z. B. 230/400-V-AC- bzw. 60-V und 110-V-DC-Versorgung sowie Gebäudeinstallation, wie Beleuchtung, Heizung und Steckdosen usw.
Ausbau neuer Kabelleerrohrtrassen:
Kabelverlegung, Montage und Anschluss bauseits gestellter 20-kV-Kabel;
Montage, Verdrahtung, Parametrierung, Prüfung und Dokumentation für die digitale Stationsleittechnik für Schutz, Steuerung und Überwachung einschließlich 110-kV-Transformatoren und Erdschlusskompensationsanlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schaltanlage UW Rechtenbach
Kurze Beschreibung:
Lieferung und betriebs-und funktionsfähige Montage einer 24-kV-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 1250 A und einem Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 20 kA, Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten.
Lieferung und betriebs-und funktionsfähige Montage einer 24-kV-Mittelspannungsschaltanlage mit einer Bemessungsspannung von 24 kV, einem Sammelschienen-Bemessungsstrom von 1250 A und einem Bemessungs-Kurzzeitstrom Ik ≥ 20 kA, Sekundärschränke und Sekundärkabel inklusive aller Nebenarbeiten.
Menge oder Umfang:
Bestehend aus 2 Trafoeinspeisefeldern 1 250 A, 7 Stück Doppelsammelschienen-Abgangsfelder 630 A und 1 Stück TRA-Feld 630 A. Lieferung und betriebs- und funktionsfähige Montage der Sekundärschränke inklusive Sekundärkabel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umspannwerk Borgholz, Natinger Straße 11, 34434 Borgentreich – Borgholz;
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hierzu wird auf die „Teilnahmebedingungen und Eignungsanforderungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren“ verwiesen. Die Unterlagen können bei der Kontaktstelle (siehe oben unter I.1) per E-Mail angefordert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigten für die rechtsverbindliche Abgabe des Teilnahmeantrages und des späteren Angebots, den Abschluss und die Vertragsdurchführung, die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie die Vornahme von Verfahrenshandlungen zu benennen.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht,so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen,denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht,so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen,denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.3.4) ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Reiner Knieling, Abt. Einkauf
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen)Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird folgender weiterer Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen)Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 227-414065 (2015-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge