Errichtung eines Abfertigungsgebäudes mit land- und luftseitigen Flächen einschl. der notwendigen Planung – Interim Bund Ramp 1

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Aufgabenstellung ist die Errichtung eines Flughafenabfertigungs- und Empfangsgebäudes mit land- und luftseitigen Flächen einschl. der notwenigen Planung.
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung ein Abfertigungs- und Empfangsgebäude für den Protokollbereich des Bundes, einschließlich landseitigen und luftseitigen Außenanlagen sowie der notwendigen Planungen schlüsselfertig zu erstellen, dass folgende Merkmale aufweist:
Büro- und Besprechungsräume, Umkleiden und Nassräume, Lagerflächen, Technikflächen sind im Gebäude integriert, einschl. Fördertechnik, inkl. der erforderlichen Sicherheitsausrüstung, sowie Freianlagen, Abflug- und Ankunftsbereiche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-08 Auftragsbekanntmachung
2016-02-26 Ergänzende Angaben
2017-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Flughafengebäuden
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung von 2-Vollgeschosse zuzüglich eines Technikgeschosses (ca. 450 m2) ein modulares Abfertigungsgebäude mit einer Grundfläche von ca. 2 250 m2 sowie Außenanlagen mit einer Fläche von ca. 6 870 m2 landseitig und ca. 3 930 m2 luftseitig zu erstellen. Folgende Merkmale weist das Gebäude auf: Büro und Besprechungsräume, Aufenthaltsräume, Umkleide- und Nassräume, Sozialräume und eines Empfangsbereiches für den Protokollbereich des Bundes sowie Abfertigungsbereiche inklusive aller Sicherheitsanforderungen.— Gebäudeumgriff: ca. 104,50 m x ca. 21,50 m x ca. 12,50 m (es handelt sich um 2 Vollgeschosse und ein Technikgeschoss, das oberhalb der beiden Vollgeschosse mit ca. 450 m2 angesiedelt ist),— Bruttogeschoßfläche: ca. 5 000 m2,— Bruttorauminhalt: ca. 24 000 m3,— Außenanlagen landseitig: ca. 6 870 m2,— Außenanlagen luftseitig: ca. 3 930 m2.Weitere Technikflächen sind in den beiden Vollgeschossen integriert.Konstruktion: Skelettkonstruktion, Außenwände ggf. aus Teilfertigteilen, modular mit in radarreflexionsdämpfender Ausführung, Anforderungen an die Türen und Fenster mit erhöhter Widerstandsklasse.TGA: Be- und Entlüftung im Gesamtobjekt inkl. Überwachung, Kühlung im Gesamtobjekt, Heizung über statische Flächen Wärmeerzeugung über Fernwärme (anliegend) Teilklimatisierung mit Entfeuchtung, diverse Sanitäranlagen, Brandmeldeanlage (flächendeckend), Strukturierte Verkabelung, Elektrotechnik mit Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Aufschaltung auf anliegende GLT, Einbruchmeldeanlage, Blitzschutz, Beleuchtung inkl. Außenbeleuchtung, Gepäckbänder und -förderanlage, Bündelfunk, USV mit autarke Sicherheitsstromversorgung.Im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes sind auf Basis einer Entwurfs-/Genehmigungsplanung alle notwendigen Planungsleistungen/Ausführungspläne und Berechnungen die für die ordnungsgemäßen Errichtung des Gebäudes erforderlich sind zu erbringen.U. a. hat der AN folgende Planungsleistungen zu erbringen:— Objektplanung Gebäude und Innenräume,— Freianlagen,— Verkehrsanlagen,— Tragwerksplanung eines Bürogebäudes,— Technische Gebäudeausrüstung.Der AN hat die Verpflichtung des Objektplaner Gebäude und Objektplaner Innenausbau, Objektplaner und Bauleiter gemäß Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) § 48 während der Bauausführung von Seiten des AN zu übernehmen. Mit Auftragsannahme nimmt der AN die Rechte und Pflichten des § 48 BbgBO wahr.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Flughafengebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 198-360075
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen zum Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft soll entsprechend den Festlegungen in Ziffer III.1.3) unterzeichnet werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 12 Kalendertage (23.10.2015) vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 12 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)), 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen, 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen und inhaltlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff.III.2.2) und III.2.3)). Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angebote, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2) und III.2.3)) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix): — Max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß den Anforderungen in Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10. — Max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß den Anforderungen in Ziff. III.2.3), Punkt 1.1 – 1.4). Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab 1.1.2008 mit dem Gewichtungsfaktor von 40, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 60, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 20. — Max. 300 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung gemäß den Anforderungen Ziff. III.2.3), Punkt 3.). Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten gem. III.2.3), Punkt 3.1) mit dem Gewichtungsfaktor 25, die geforderten Angaben zu den 4 Leistungsträgern/innen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.2) mit dem Gewichtungsfaktor 30 und die Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 4) mit dem Gewichtungsfaktor 5. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. 3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2); Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte werden mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0 – 5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung der Vergabestelle sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung der Vergabestelle im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten: Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt: Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5/höchster Wert Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft oder der benannten Dritten etc., sofern die geforderte Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, addiert. 3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1. bis 1.4; Die Vergabestelle wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2008/Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist die Vergabestelle der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung der Vergabestelle in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem 1.1.2008 erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden. Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 1.1.2008 kontinuierlich, d. h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2008 im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. 3.3. Bewertung der Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit – Angabe zu den Beschäftigten (Ziff. III.2.3) Nr. 3.1) Die Vergabestelle geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber deren durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern/-innen für Angestellte ≥ 35 und für gewerbliche Mitarbeiter/-innen ≥ 120 beträgt, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten ist. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter-innen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen. 3.4. Bewertung der Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit – Angaben zu den 4 Leistungsträgern/innen (Ziff. III.2.3) Nr. 3.2) Die Vergabestelle geht auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die 4 Personen mit den geforderten Qualifikationen und der Anzahl von Berufserfahrung für die benannten leitenden Funktionen benennen und die jeweils die vorgegebene Anzahl der vergleichbare Referenzen nach Art und Umfang gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.1.2) vorlegen können, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Leistungsträger/-innen mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung und den eingereichten Referenzen wird die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen. Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet: Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0-5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert. Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgender Punkteskala: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält. — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen. — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält. — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung ist die Errichtung eines Flughafenabfertigungs- und Empfangsgebäudes mit land- und luftseitigen Flächen einschl. der notwenigen Planung.
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung ein Abfertigungs- und Empfangsgebäude für den Protokollbereich des Bundes, einschließlich landseitigen und luftseitigen Außenanlagen sowie der notwendigen Planungen schlüsselfertig zu erstellen, dass folgende Merkmale aufweist:
Mehr anzeigen
Büro- und Besprechungsräume, Umkleiden und Nassräume, Lagerflächen, Technikflächen sind im Gebäude integriert, einschl. Fördertechnik, inkl. der erforderlichen Sicherheitsausrüstung, sowie Freianlagen, Abflug- und Ankunftsbereiche.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung von 2-Vollgeschosse zuzüglich eines Technikgeschosses (ca. 450 m
— Gebäudeumgriff: ca. 104,50 m x ca. 21,50 m x ca. 12,50 m (es handelt sich um 2 Vollgeschosse und ein Technikgeschoss, das oberhalb der beiden Vollgeschosse mit ca. 450 m
— Bruttogeschoßfläche: ca. 5 000 m
— Bruttorauminhalt: ca. 24 000 m
— Außenanlagen landseitig: ca. 6 870 m
— Außenanlagen luftseitig: ca. 3 930 m
Weitere Technikflächen sind in den beiden Vollgeschossen integriert.
Konstruktion: Skelettkonstruktion, Außenwände ggf. aus Teilfertigteilen, modular mit in radarreflexionsdämpfender Ausführung, Anforderungen an die Türen und Fenster mit erhöhter Widerstandsklasse.
TGA: Be- und Entlüftung im Gesamtobjekt inkl. Überwachung, Kühlung im Gesamtobjekt, Heizung über statische Flächen Wärmeerzeugung über Fernwärme (anliegend) Teilklimatisierung mit Entfeuchtung, diverse Sanitäranlagen, Brandmeldeanlage (flächendeckend), Strukturierte Verkabelung, Elektrotechnik mit Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Aufschaltung auf anliegende GLT, Einbruchmeldeanlage, Blitzschutz, Beleuchtung inkl. Außenbeleuchtung, Gepäckbänder und -förderanlage, Bündelfunk, USV mit autarke Sicherheitsstromversorgung.
Mehr anzeigen
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes sind auf Basis einer Entwurfs-/Genehmigungsplanung alle notwendigen Planungsleistungen/Ausführungspläne und Berechnungen die für die ordnungsgemäßen Errichtung des Gebäudes erforderlich sind zu erbringen.
Mehr anzeigen
U. a. hat der AN folgende Planungsleistungen zu erbringen:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Freianlagen,
— Verkehrsanlagen,
— Tragwerksplanung eines Bürogebäudes,
— Technische Gebäudeausrüstung.
Der AN hat die Verpflichtung des Objektplaner Gebäude und Objektplaner Innenausbau, Objektplaner und Bauleiter gemäß Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) § 48 während der Bauausführung von Seiten des AN zu übernehmen. Mit Auftragsannahme nimmt der AN die Rechte und Pflichten des § 48 BbgBO wahr.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Option 1:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Nr. 3, Nr. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
Mehr anzeigen
Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
Mehr anzeigen
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderte oder zusätzliche Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Nr. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Mehr anzeigen
Dauer: 17 Monate
Referenznummer: EB-2015-0318
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg,
Landkreis Dahme – Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
Mehr anzeigen
c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
d) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüber-schreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
Mehr anzeigen
e) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
Mehr anzeigen
f) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
1) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
Mehr anzeigen
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden.
3) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 20 000 000 EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
Soweit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Mehr anzeigen
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2008 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 bis 1.4 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.4 stellt der Auftraggeber ein Formular „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Mehr anzeigen
1.1 Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: bauliche Errichtung eines schlüsselfertigen Bürogebäudes,
Leistungsumfang: ≥ 4 500 m
1.2 Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: bauliche Errichtung eines Abfertigungsgebäudes für Verkehrsflughäfen für Passagiere,
1.3 Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Ausführungsplanung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die:
— §§ 33, 34 Objektplanung, Leistungsphase 5, für Flughafengebäude Honorarzone IV,
— §§ 49, 51 Tragwerksplanung, Leistungsphase 5, für Flughafengebäude Honorarzone III,
Leistungsumfang: ≥ 6 500 000 anrechenbare Kosten in EUR pro Einzelauftrag.
1.4 Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Ausführungsplanung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 53, 55 zur Technischen Gebäudeausrüstung zu den Anlagengruppen Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Be- und Entlüftung, Leistungsphase 5, für Flughafengebäude Honorarzone III,
Mehr anzeigen
Leistungsumfang: ≥ 4 000 000 anrechenbare Kosten in EUR pro Einzelauftrag.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1, 1.3 und 1.4 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1. drei Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum zu Punkt 1.1;
Leistungsumfang: ≥ 2 000 m
2.2. 3 Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum zu Punkt 1.3;
Leistungsart: Ausführungsplanung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 33, 34 Objektplanung, Leistungsphase 5, für Bürogebäude Honorarzone III,
2.3. drei Referenzen aus dem unter Pkt.1. genannten Zeitraum zu Punkt 1.4;
Leistungsart: Ausführungsplanung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 53, 55 zur Technische Gebäudeausrüstung zu den Anlagengruppen Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Be- und Entlüftung, Leistungsphase 5, für Bürogebäude Honorarzone III,
Mehr anzeigen
Leistungsumfang: ≥ 2 000 000 anrechenbare Kosten in EUR pro Einzelauftrag.
Hinweis: Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten Leistungen gemäß Pkt. 1.3, 1.4, 2.2 und 2.3 können hinsichtlich der Leistungsart für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Mehr anzeigen
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) und soll folgende Angaben beinhalten:
— Name des Unternehmens (z. B. Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer etc. der die Leistung erbracht hat),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis Punkt 2.3 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 2.3 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 4 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Mehr anzeigen
3. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1 Angaben zur Anzahl der Beschäftigten:
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Kalenderjahren 2012, 2013, 2014 gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern.
3.2 Angaben zu den vorgesehenen Leistungsträger/innen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 4 Personen als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen:
3.2.1 Gesamtprojektleiter:
— Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
— ≥ 15 Jahre Berufserfahrung,
— 3 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und 1.2 vergleichbar sind.
3.2.2 Planungsleiter:
— ≥15 Jahre Berufserfahrung,
— 3 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.3 und/oder 1.4 vergleichbar sind.
3.2.3 Leiter für die Ausführung der Technischen Gebäudeausrüstung:
— 3 Referenzen,
Leistungsart: Objektüberwachung – Bauüberwachung und/oder Bauleitung in Anlehnung an die Honorarordnung für Archi tekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 53, 55 zur Technische Gebäudeausrüstung zu den Anlagengruppen Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Be- und Entlüftung, Leistungsphase 8 und/oder Bauleitung, für Flughafengebäude Honorarzone III,
Mehr anzeigen
3.2.4 Bauleiter Ausbaugewerke:
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung,
— 3 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3, Punkt 1.1 vergleichbar sind.
3.3 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 3.2 aufgeführten Leiter folgende Mindestanforderung erfüllen:
3.3.1 Gesamtprojektleiter:
— ≥ 10 Jahre Berufserfahrung,
— mind. 2 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 vergleichbar sind.
3.3.2 Planungsleiter:
— ≥10 Jahre Berufserfahrung,
— mind. 2 Referenzen,
Leistungsart: Ausführungsplanung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 53, 55 zur Technische Gebäudeausrüstung zur Anlagengruppe Starkstrom, Leistungsphase 5, für Bürogebäude,Honorarzone III;
3.3.3 Leiter für die Ausführung der Technischen Gebäudeausrüstung:
Leistungsart: Objektüberwachung – Bauüberwachung und/oder Bauleitung in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), für die §§ 53, 55 zur Technische Gebäudeausrüstung zu den Anlagengruppen Stark- und Schwachstrom, Datentechnik, Be- und Entlüftung, Leistungsphase 8 und/oder Bauleitung, für Bürogebäude Honorarzone III,
Mehr anzeigen
Hinweis: Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen gemäß Pkt. 1.3 und 1.4 können hinsichtlich der Leistungsart auch für jeden einzelnen Anstrich durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen zur Leistungsart in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition von mehreren eingereichten Referenzen möglich.
Mehr anzeigen
Die Darstellung aller persönlichen Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle persönliche Referenzen“, Formular erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Funktion des vorgesehenen Leistungsträgers,
— Name des vorgesehenen Leistungsträgers,
— Berufserfahrung,
— konkreter Zeitraum der Leistungserbringung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1,
— Angaben zur konkreten Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang der erbrachten Leistungen.
4. Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 3 und die Angaben gemäß Punkt 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3 und 4 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Für den Nachweis der der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3), Pkt. 3.1 bis 3.3 sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/vergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Mehr anzeigen
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
— Das einzusetzende Personal muss nachweispflichtig die Erklärung zum VS-NfD-Merkblatt gemäß VSA des BMI unterzeichnen.
— Die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schreiter
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist“.
Mehr anzeigen
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 198-360075 (2015-10-08)
Ergänzende Angaben (2016-02-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 043-071749
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 198-360075
ABl. S-Ausgabe: 43
Quelle: OJS 2016/S 043-071749 (2016-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 198-360075
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung ist die Errichtung eines Flughafenabfertigungs- und Empfangsgebäudes mit land- und luftseitigen Flächen einschl. der notwenigen Planung. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung ein Abfertigungs- und Empfangsgebäude für den Protokollbereich des Bundes, einschließlich landseitigen und luftseitigen Außenanlagen sowie der notwendigen Planungen schlüsselfertig zu erstellen, dass folgende Merkmale aufweist: Büro- und Besprechungsräume, Umkleiden und Nassräume, Lagerflächen, Technikflächen sind im Gebäude integriert, einschl. Fördertechnik, inkl. der erforderlichen Sicherheitsausrüstung, sowie Freianlagen, Abflug- und Ankunftsbereiche.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Parkplätzen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 12529

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 009-013833
ABl. S-Ausgabe: 9

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer derzeit erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung von 2-Vollgeschosse zuzüglich eines Technikgeschosses (ca. 450 m
Weitere Angaben vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2015/S 198-360075 vom 13.10.2015, Ziffer II.2.1). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:360075-2015:TEXT:DE:HTML
Beschreibung der Optionen:
Nähere Angaben zur Option 1 vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2015/S 198-360075 vom 13.10.2015, Ziffer II.2.2). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:360075-2015:TEXT:DE:HTML
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-22 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Protokollterminal BER, c/o Ed. Züblin AG Direktion Nord Bereich Brandenburg/Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Bessemerstraße 42b
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zu Händen von Frau Schreiter
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 331/866-1719 📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Mehr anzeigen
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; ...
Weitere Angaben vgl. Auftragsbekanntmachung Referenznummer 2015/S 198-360075 vom 13.10.2015, Ziffer VI.4.2). Diese Bekanntmachung wurde auf der folgenden TED-Website veröffentlicht: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:360075-2015:TEXT:DE:HTML
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/9499-0 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 009-013833 (2017-01-11)