Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt eine dynamische Plattform zu schaffen, auf der im Rahmen eines moderierten Diskussionsprozesses die industriellen, wettbewerblichen, technologischen und sozialen Herausforderungen beleuchtet werden, mit denen sich die sächsische Industrie bis 2030 konfrontiert sehen wird und schreibt daher die Errichtung und den Betrieb einer „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ aus. Ein kontinuierlicher Interaktions- und Kommunikationsprozess insbesondere mit sächsischen, aber auch nationalen und europäischen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden unter Einbeziehung strategischer Partner soll spezifische Stärken, Schwächen sowie Potenziale der sächsischen Industrie identifizieren. Zugleich soll der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit in einem intensiven Interaktionsprozess Struktur und Grundzüge einer sächsischen Industriestrategie mit adressierten Handlungsempfehlungen entwickeln. Der Auftrag dient zugleich der Stärkung der Vernetzung sächsischer Akteure inner- und außerhalb der Landesgrenzen sowie zur Identifizierung von Projektpartnern und zur Entwicklung von Projektideen zur operativen Umsetzung der Strategie. Der Auftrag setzt ein hohes Maß an inhaltlich/fachlicher, moderatorisch/kommunikativer und organisatorischer Kompetenz voraus. Die Erarbeitung der Inhalte findet in einem maßgeblich durch Veranstaltungen geprägten Prozess statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber stellt für die ausgeschriebene Leistung Mittel im Gesamtwert von bis zu 500 000 EUR brutto pro Jahr Vertragslaufzeit zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515648135📞
Fax: +49 3515648109 📠
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt eine dynamische Plattform zu schaffen, auf der im Rahmen eines moderierten Diskussionsprozesses die industriellen, wettbewerblichen, technologischen und sozialen Herausforderungen beleuchtet werden, mit denen sich die sächsische Industrie bis 2030 konfrontiert sehen wird und schreibt daher die Errichtung und den Betrieb einer „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ aus.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt eine dynamische Plattform zu schaffen, auf der im Rahmen eines moderierten Diskussionsprozesses die industriellen, wettbewerblichen, technologischen und sozialen Herausforderungen beleuchtet werden, mit denen sich die sächsische Industrie bis 2030 konfrontiert sehen wird und schreibt daher die Errichtung und den Betrieb einer „StrategieWerkstatt: Industrie der Zukunft“ aus.
Ein kontinuierlicher Interaktions- und Kommunikationsprozess insbesondere mit sächsischen, aber auch nationalen und europäischen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden unter Einbeziehung strategischer Partner soll spezifische Stärken, Schwächen sowie Potenziale der sächsischen Industrie identifizieren. Zugleich soll der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit in einem intensiven Interaktionsprozess Struktur und Grundzüge einer sächsischen Industriestrategie mit adressierten Handlungsempfehlungen entwickeln. Der Auftrag dient zugleich der Stärkung der Vernetzung sächsischer Akteure inner- und außerhalb der Landesgrenzen sowie zur Identifizierung von Projektpartnern und zur Entwicklung von Projektideen zur operativen Umsetzung der Strategie.
Ein kontinuierlicher Interaktions- und Kommunikationsprozess insbesondere mit sächsischen, aber auch nationalen und europäischen Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden unter Einbeziehung strategischer Partner soll spezifische Stärken, Schwächen sowie Potenziale der sächsischen Industrie identifizieren. Zugleich soll der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit in einem intensiven Interaktionsprozess Struktur und Grundzüge einer sächsischen Industriestrategie mit adressierten Handlungsempfehlungen entwickeln. Der Auftrag dient zugleich der Stärkung der Vernetzung sächsischer Akteure inner- und außerhalb der Landesgrenzen sowie zur Identifizierung von Projektpartnern und zur Entwicklung von Projektideen zur operativen Umsetzung der Strategie.
Der Auftrag setzt ein hohes Maß an inhaltlich/fachlicher, moderatorisch/kommunikativer und organisatorischer Kompetenz voraus. Die Erarbeitung der Inhalte findet in einem maßgeblich durch Veranstaltungen geprägten Prozess statt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung des Vertrages um ein Jahr vor.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 13-0452/36
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Nachunternehmens/er:
— Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt;
— Abgabe einer Erklärung über die Verhältnisse nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A;
— Abgabe einer Erklärung zu den Kriterien der Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A;
— alternativ Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung eines vergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens;
— alternativ Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung eines vergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens;
— Abgabe einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe Öffentlicher Aufträge nach§ 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.
— Abgabe einer Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe Öffentlicher Aufträge nach§ 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Nachunternehmens/er:
Der jahresbezogene Gesamtumsatz des anbietenden Unternehmens / im Fall einer Bietergemeinschaft (Konsortiums) jedes Mitglieds sowie der jahresbezogene Umsatz bzgl. Leistungen, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der jahresbezogene Gesamtumsatz des anbietenden Unternehmens / im Fall einer Bietergemeinschaft (Konsortiums) jedes Mitglieds sowie der jahresbezogene Umsatz bzgl. Leistungen, die mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sind anzugeben.
Hinsichtlich der jahresbezogenen Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist die Mindestanforderung verbunden, dass der Bieter eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit vorweisen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der jahresbezogenen Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist die Mindestanforderung verbunden, dass der Bieter eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit vorweisen kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. des/der vorgesehenen Nachunternehmens/er:
Mit dem Angebot sind durch das Unternehmen Erfahrungen in
— inhaltlicher / fachlicher;
— moderatorischer / kommunikativer; und
— organisatorischer
Hinsicht durch Referenzen nachzuweisen. Die Vertraulichkeit und Geheimhaltung wird durch den AG zugesichert. Dieser hat zwingend die Vorschriften des Sächsischen Datenschutzgesetzes zu beachten.
Aus jedem der vorgenannten und in nachstehenden Auflistung dargestellten Qualifikationsbereichen ist jeweils mindestens eine Referenz des Unternehmens über einen Auftrag aus den drei letzten Geschäftsjahren unter Angabe von Auftraggeber, konkretem Auftragsgegenstand, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Ansprechpartner inkl. Telefonnummer des damaligen Auftraggebers vorlegen. Die Referenzen sind nach Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung zu sortieren.
Aus jedem der vorgenannten und in nachstehenden Auflistung dargestellten Qualifikationsbereichen ist jeweils mindestens eine Referenz des Unternehmens über einen Auftrag aus den drei letzten Geschäftsjahren unter Angabe von Auftraggeber, konkretem Auftragsgegenstand, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Ansprechpartner inkl. Telefonnummer des damaligen Auftraggebers vorlegen. Die Referenzen sind nach Vergleichbarkeit mit der Aufgabenstellung zu sortieren.
Die fachlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen der Referenzangaben sind nachfolgend dargestellt:
1. inhaltlich / fachliche Referenz:
— aus dem Bereich „Industrie 4.0“;
— muss industrienahe Arbeit erkennen lassen;
— Gutachten, Handlungsempfehlungen, Strategie oder vergleichbares Dokument muss Gegenstand des Auftrags gewesen sein;
— unter Einbeziehung von strategischen Partnern, Stakeholdern und Entscheidern;
— der zu einem Ergebnis (z. B. Abschlussbericht, Handlungsempfehlungen) geführt hat;
— Darstellung der Aufgabenstellung / Zielsetzung;
— Darstellung der wesentlichen Verfahrensschritte;
3. organisatorische Referenz:
— Realisierung einer themenbezogenen Veranstaltung (mindestens eine mit mindestens 50 Teilnehmern);
— konkrete Aufgabenstellung / Zielstellung;
— Ergebnis;
— grober Ablaufplan.
Erforderliche Nachweise hinsichtlich des zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals:
Hinsichtlich des für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals sind Qualifikationsnachweise vorzulegen (in Form von Lebensläufen/Zeugnissen/Eigenerklärungen – als Kopie ausreichend).
Der in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Projektmanager muss über mindestens 5-jährige und die Projektkoordinatoren über mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Themengebiet „Industrie 4.0“ verfügen. Dies ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen (in Form von Lebensläufen/Zeugnissen/Eigenerklärungen – als Kopie ausreichend).
Der in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Projektmanager muss über mindestens 5-jährige und die Projektkoordinatoren über mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Themengebiet „Industrie 4.0“ verfügen. Dies ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen (in Form von Lebensläufen/Zeugnissen/Eigenerklärungen – als Kopie ausreichend).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabeeiner Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.1))erforderlich. Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.2) und III.2.3)) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabeeiner Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.1))erforderlich. Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.2) und III.2.3)) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt, durch ihre Mitglieder, erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0452/36
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 159-292638 (2015-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Umsetzungskonzeptes unter inhaltlichen Gesichtspunkten (30)
2. Qualität des Veranstaltungskonzeptes (30)
3. Auftragsverständnis der Zielsetzung (10)
4. Preis brutto (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-24 📅
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.