Die Stadt Norderstedt beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Errichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer schnell zu errichtenden Bauweise (Z. B. Modularbauweise, Container, Fertigteilelemente o. ä.) abzuschließen. Der Auftrag wird als Komplettleistung vergeben und umfasst u. a. Planung, Vorfertigung, Transport, Lieferung, Kranmontage, Aufstellung und schlüsselfertige Übergabe. Anforderungen: — schlüsselfertige Übergabe — Küchen- und Sanitätsbereiche inkl. der entsprechenden Ausstattung — Gas- oder Fernwärmeheizung mit Warmwasserbereitung — Anschlüsse für Wasser, Strom, Telefon und TV — Einhaltung geltender EnEV — Lieferung aller Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren (Statik, Zeichnungen, Berechnungen etc.) — Fundamenterstellung — individuell anpassbare, ggf. vorgesetzte, Außenfassade Die genehmigungsrechtlichen Brandschutzanforderungen – insbesondere auch LBO-SH – sind einzuhalten, insbesondere: — Maximale Länge der Gebäude: 30m oder mittiges Treppenhaus und angrenzende Gebäudeflügel mit L <30m — Notbeleuchtung als Einzelbatterieleuchten nach VDE 0108 — Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr gem. DIN 14675 und VDE 0833 — Blitzschutz — Fluchtwegtreppen in der gemäß Personenzahl geforderten Breite Die Versorgungsleitungen, Trinkwasser, Abwasser, Strom, werden durch die Auftraggeberin an den Aufstellungsort gelegt. Alle Bauantragsunterlagen, insbesondere typengeprüfter Statik, Belastungsplan für den Unterbau, Anschlusspunkte für Ver- und Entsorgung sowie alle notwendigen bautechnischen Nachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorgefertigte Gebäude
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vorgefertigte Gebäude📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Norderstedt – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Rathausallee 50
Postleitzahl: 22846
Postort: Norderstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.norderstedt.de/🌏
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: stadt-norderstedt@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftliche/finanzielle und technische) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) beim Auftraggeber einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.04.2015, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: stadt-norderstedt@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftliche/finanzielle und technische) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) beim Auftraggeber einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.04.2015, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Errichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer schnell zu errichtenden Bauweise (Z. B. Modularbauweise, Container, Fertigteilelemente o. ä.) abzuschließen. Der Auftrag wird als Komplettleistung vergeben und umfasst u. a. Planung, Vorfertigung, Transport, Lieferung, Kranmontage, Aufstellung und schlüsselfertige Übergabe.
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt einen Rahmenvertrag für die Errichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Flüchtlingen in einer schnell zu errichtenden Bauweise (Z. B. Modularbauweise, Container, Fertigteilelemente o. ä.) abzuschließen. Der Auftrag wird als Komplettleistung vergeben und umfasst u. a. Planung, Vorfertigung, Transport, Lieferung, Kranmontage, Aufstellung und schlüsselfertige Übergabe.
Anforderungen:
— schlüsselfertige Übergabe
— Küchen- und Sanitätsbereiche inkl. der entsprechenden Ausstattung
— Gas- oder Fernwärmeheizung mit Warmwasserbereitung
— Anschlüsse für Wasser, Strom, Telefon und TV
— Einhaltung geltender EnEV
— Lieferung aller Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren (Statik, Zeichnungen, Berechnungen etc.)
Die genehmigungsrechtlichen Brandschutzanforderungen – insbesondere auch LBO-SH – sind einzuhalten, insbesondere:
— Maximale Länge der Gebäude: 30m oder mittiges Treppenhaus und angrenzende Gebäudeflügel mit L <30m
— Notbeleuchtung als Einzelbatterieleuchten nach VDE 0108
— Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr gem. DIN 14675 und VDE 0833
— Blitzschutz
— Fluchtwegtreppen in der gemäß Personenzahl geforderten Breite
Die Versorgungsleitungen, Trinkwasser, Abwasser, Strom, werden durch die Auftraggeberin an den Aufstellungsort gelegt.
Alle Bauantragsunterlagen, insbesondere typengeprüfter Statik, Belastungsplan für den Unterbau, Anschlusspunkte für Ver- und Entsorgung sowie alle notwendigen bautechnischen Nachweise sind vom Auftragnehmer zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 2 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 2 Jahren.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 68/315500/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Norderstedt – Kreis Segeberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handelsregister
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sollte der Auszug möglichst nicht älter als sechs Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sollte der Auszug möglichst nicht älter als sechs Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a) – h) VOB/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Eignungsformblatt).
c) Erklärung, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt (siehe Eignungsformblatt).
e) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen (siehe Eignungsformblatt).
e) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen (siehe Eignungsformblatt).
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Eignungsformblatt).
g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (siehe Formblatt Erklärung der ARGE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (siehe Formblatt Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto)des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) (siehe Eignungsformblatt).
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sollte der Nachweis möglichst nicht älter als sechs Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge sollte der Nachweis möglichst nicht älter als sechs Monate sein).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (ca. 5 Seiten).
2. Erklärung über Leistungsfähigkeit
Die Bewerber sollen eine Beschreibung der Module bzw. Systeme einreichen, die zur Verwendung kommen sollen. Hierzu können beispielsweise Prospekte oder Produktbeschreibungen verwendet werden. Aus den Angaben soll sich insbesondere ergeben, wie die Anforderungen gemäß Ziffer II.1.5 erfüllt werden sowie Angaben zur Gestaltungsmöglichkeit und Funktionsflexibilität enthalten. Die Bewerber sollen zusätzlich angeben, für wie viele Personen Unterkünfte pro Jahr und mit welcher Vorlaufzeit geschaffen werden können.
Die Bewerber sollen eine Beschreibung der Module bzw. Systeme einreichen, die zur Verwendung kommen sollen. Hierzu können beispielsweise Prospekte oder Produktbeschreibungen verwendet werden. Aus den Angaben soll sich insbesondere ergeben, wie die Anforderungen gemäß Ziffer II.1.5 erfüllt werden sowie Angaben zur Gestaltungsmöglichkeit und Funktionsflexibilität enthalten. Die Bewerber sollen zusätzlich angeben, für wie viele Personen Unterkünfte pro Jahr und mit welcher Vorlaufzeit geschaffen werden können.
Eigenerklärung der Bewerber, dass die vorgestellten Produkte alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
4. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzen, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2012 erbracht worden sind. Als erbracht gelten Leistungen, bei denen Unterkünfte zumindest aufgebaut worden sind. Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Rahmenvertrages handelt, gelten die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen für das Erbringen einzelner Leistungen auf Basis eines Einzelabrufes auf diesem Rahmenvertrag. Dabei ist die Laufzeit des Rahmenvertrages nicht maßgeblich. Wünschenswert ist die Darstellung von 3 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
Angabe von wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzen, die mit der unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Leistung vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2012 erbracht worden sind. Als erbracht gelten Leistungen, bei denen Unterkünfte zumindest aufgebaut worden sind. Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Rahmenvertrages handelt, gelten die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen für das Erbringen einzelner Leistungen auf Basis eines Einzelabrufes auf diesem Rahmenvertrag. Dabei ist die Laufzeit des Rahmenvertrages nicht maßgeblich. Wünschenswert ist die Darstellung von 3 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
Notwendige Angaben und notwendige Gliederungsstruktur:
— Auftraggeber mit Anschrift,
— Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe der Leistungszeit,
— Beschreibung der errichteten Unterkünfte mit Angaben zu Gestaltungsmöglichkeiten und Funktionsflexibilität,
— Angabe der erbrachten Leistungen,
— Angabe der Anzahl der Plätze,
— Angabe der voraussichtlichen bzw. geplanten Nutzungsdauer.
5. Personelle Ausstattung:
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) (siehe Eignungsformblatt).
6. Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.
Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, müssen die Gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Teilnahmeantrags abgeben (§8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://datenaustausch.kanzleigruenhagen.de/public.php?service=files&t=14ada8d1a87e8fae3c73353e329f956e erhältlich.
Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, müssen die Gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Teilnahmeantrags abgeben (§8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen sowie unter https://datenaustausch.kanzleigruenhagen.de/public.php?service=files&t=14ada8d1a87e8fae3c73353e329f956e erhältlich.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die— Erklärung über die Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 2 mit 30 % bewerten,— Unternehmensbezogenen Referenzen gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 4 mit 30 % bewerten.— Die Gestaltungsmöglichkeit der Unterkünfte mit 20 % bewerten.— Die Flexibilität der Unterkünfte mit 20 % bewerten.Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.Die sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die— Erklärung über die Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 2 mit 30 % bewerten,— Unternehmensbezogenen Referenzen gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 4 mit 30 % bewerten.— Die Gestaltungsmöglichkeit der Unterkünfte mit 20 % bewerten.— Die Flexibilität der Unterkünfte mit 20 % bewerten.Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung.Die sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720📞
E-Mail: stadt-norderstedt@kanzleigruenhagen.de📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: www.kanzleigruenhagen.de🌏
URL der Dokumente: www.kanzleigruenhagen.de🌏
Name: Stadt Norderstedt – Betriebsamt/Submissionsstelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 68/315500/15
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: stadt-norderstedt@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftliche/finanzielle und technische) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: stadt-norderstedt@kanzleigruenhagen.de. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (wirtschaftliche/finanzielle und technische) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
3. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) beim Auftraggeber einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) beim Auftraggeber einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl in Folge der Ausübung des Beurteilungsspielraums – negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 6 EG Abs. 8 S. 1 VOB/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.04.2015, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 062-107343 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-07 📅
Name: Büdenbender Hausbau GmbH
Postanschrift: Vorm Eichhölzchen 8-10
Postort: Netphen-Hainchen
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.buedenbender-hausbau.de🌏
2️⃣
Name: FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Postanschrift: Gewerbepark Stippe 1
Postort: Morsbach
Postleitzahl: 51597
Internetadresse: http://www.fagsi.com/de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: