— Ersatzausrüstungen von Infotainmentsystemen in 13 Stück NGTW 6 Leoliner und 12 NGT12 Classic XXL Straßenbahnen mit zentralen Infotainmentservern mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS / UMTS Karten, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0; sowie 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise unter Verwendung vorhandener Verkabelung. — Ersatzausrüstungen in 6 Stück NB 4 Straßenbahnbeiwagen von 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise zum Betrieb mit vorhandenen Infotainmentservern unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (DVI). — Ersatzausrüstungen von Infotainmentservern in 19 Stück Solarisbussen Urbino 12 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit vorhandenen 15 Zoll Quaddisplaysystemen unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink). — Ersatzausrüstung von Infotainmentserver in 1 Stück Solarisbus Urbino 18 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit je einer vorhandener 15 Zoll Quaddisplayeinheit und einer Doppeldisplayeinheit im Nachläufer unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink). Unter „Ersatzausrüstung“ wird neben Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten (inkl.Installationsmaterial) auch die Demontage der Altsysteme sowie die Montage der neuen Systeme verstanden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Passagierinformationssystem
Menge oder Umfang:
320 Displays und 51 Server plus Installationsmaterial sowie Demontage Altsysteme und Montage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Passagierinformationssystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Postanschrift: Georgiring 3
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lvb.de🌏
E-Mail: jens.schneider@lvb.de📧
Telefon: +49 3414921282📞
Fax: +49 3414921504 📠
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse „jens.schneider@lvb.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt.
Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin gemäß (Ziffer IV.3.4)) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Anhang A. III eingegangen sein.
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse „jens.schneider@lvb.de“ abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt.
Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin gemäß (Ziffer IV.3.4)) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Anhang A. III eingegangen sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ersatzausrüstungen von Infotainmentsystemen in 13 Stück NGTW 6 Leoliner und 12 NGT12 Classic XXL Straßenbahnen mit zentralen Infotainmentservern mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS / UMTS Karten, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0; sowie 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise unter Verwendung vorhandener Verkabelung.
— Ersatzausrüstungen von Infotainmentsystemen in 13 Stück NGTW 6 Leoliner und 12 NGT12 Classic XXL Straßenbahnen mit zentralen Infotainmentservern mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS / UMTS Karten, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0; sowie 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise unter Verwendung vorhandener Verkabelung.
— Ersatzausrüstungen in 6 Stück NB 4 Straßenbahnbeiwagen von 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise zum Betrieb mit vorhandenen Infotainmentservern unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (DVI).
— Ersatzausrüstungen in 6 Stück NB 4 Straßenbahnbeiwagen von 15 Zoll Displays für Austausch, alternativ komplette Quaddisplaysysteme auch in 17 oder 18,5 Zoll, ohne integrierten Rechner, in geschlossener Bauweise zum Betrieb mit vorhandenen Infotainmentservern unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (DVI).
— Ersatzausrüstungen von Infotainmentservern in 19 Stück Solarisbussen Urbino 12 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit vorhandenen 15 Zoll Quaddisplaysystemen unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink).
— Ersatzausrüstungen von Infotainmentservern in 19 Stück Solarisbussen Urbino 12 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit vorhandenen 15 Zoll Quaddisplaysystemen unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink).
— Ersatzausrüstung von Infotainmentserver in 1 Stück Solarisbus Urbino 18 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit je einer vorhandener 15 Zoll Quaddisplayeinheit und einer Doppeldisplayeinheit im Nachläufer unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink).
— Ersatzausrüstung von Infotainmentserver in 1 Stück Solarisbus Urbino 18 mit folgenden Schnittstellen: Digital I/O, IBIS Wagenbus nach VDV 300, LAN für die Anbindung an Bordrechner IBIS-IDR-f über SOAP für Shutdownsteuerung und Laden/Entladen der Mediafiles, Nachrüstbarkeit WLAN und GPRS/UMTS Schnittstelle, wenn nicht bereits on Board, USB 2.0, zum Betrieb mit je einer vorhandener 15 Zoll Quaddisplayeinheit und einer Doppeldisplayeinheit im Nachläufer unter Verwendung vorhandener Verkabelung und Schnittstelle (Panellink).
Unter „Ersatzausrüstung“ wird neben Lieferung von Hard- und Softwarekomponenten (inkl.Installationsmaterial) auch die Demontage der Altsysteme sowie die Montage der neuen Systeme verstanden.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung des Lieferumfangs von anfänglich 320 Displays und 51 Server um weitere bis zu 50 Displays und 15 Server in mehreren Liefertranchen einschließlich Installationsmaterial sowie Demontage der Altsysteme und Montage der neuen Systeme.
Referenznummer: LVB-2015-001-JS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für alle Erklärungen und Nachweise Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind (vgl. unten bei VI.3))
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Abs. 1 und 4 SektVO, zur Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister und zur gesetzlichen Unfallversicherung,
— Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu verbundenen Unternehmen,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu designierten Nachunternehmern (wenn einschlägig),
— Bei Nennung designierter Nachunternehmer: Nachunternehmererklärungen sowie Bankauskunft und Eigenerklärung Unternehmenskennzahlen der jeweiligen Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Bankauskunft, nicht vor dem 1.3.2015 ausgestellt,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen (Angaben zu Standorten, Mitarbeitern und Umsatz für die 3 letzten Geschäftsjahre),
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder im Auftragsfalle abzuschließen:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR, und einer Tätigkeitsschadendeckungssumme von mindestens 250 000 EUR je Schadenfall, beides zweifach jahresmaximiert,
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR, einfach maximiert,
— Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV) Die Deckungssumme für „Sachen im Gefahrenbereich/Fremde Sachen" sollte mindestens bei 1 000 000 EUR betragen und explizit auch Deckung für die Fahrzeugteile zur Verfügung stellen, die nicht zum Liefer-und Leistungsumfang des Auftrages gehören.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV) Die Deckungssumme für „Sachen im Gefahrenbereich/Fremde Sachen" sollte mindestens bei 1 000 000 EUR betragen und explizit auch Deckung für die Fahrzeugteile zur Verfügung stellen, die nicht zum Liefer-und Leistungsumfang des Auftrages gehören.
— Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten umgerüsteten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist des letzten umgerüsteten Fahrzeuges aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
— Die Versicherungsdeckung der Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug bis zur erfolgreichen Übergabe des Einzelfahrzeuges an den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Mitversicherungsnehmer in der Montageversicherung für seine Interessen und Rechte mitzuversichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Versicherungsdeckung der Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss für jedes Einzelfahrzeug bis zur erfolgreichen Übergabe des Einzelfahrzeuges an den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Mitversicherungsnehmer in der Montageversicherung für seine Interessen und Rechte mitzuversichern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1) Aktuellen Nachweis der Zertifizierung des Herstellers nach DIN EN ISO 9001.
III.2.3.2) Leistungsnachweise über die erfolgreiche Lieferung, Umbau ,Installation und Montage von mindestens 5 kompletten Infotainmentsystemen (Displays, Server usw.) innerhalb der letzten 4 Jahren bei unterschiedlichen Verkehrsbetrieben des öffentlichen Nahverkehrs.
III.2.3.2) Leistungsnachweise über die erfolgreiche Lieferung, Umbau ,Installation und Montage von mindestens 5 kompletten Infotainmentsystemen (Displays, Server usw.) innerhalb der letzten 4 Jahren bei unterschiedlichen Verkehrsbetrieben des öffentlichen Nahverkehrs.
Hierzu Angaben von Mengen, Auftragswert und Zeitraum, detaillierte Angaben des Projektes, Einsatzgebietes und Auftraggeber mit Kontaktdaten eines Ansprechpartners.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der o. g. Angaben bei den Referenzen-Auftraggebern vor.
III.2.3.3) Nennung der Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern.
Der Anbieter bestätigt, dass alle von Ihm angebotenen Geräte, wie z. B. Komponenten, Stecker und Kabel den geltenden Vorschriften und Richtlinien für mobile Anwendungen (Bahnanwendungen) entsprechen und die notwendigen Zertifizierungen aufweisen. Insbesondere haben alle Einzelteile und das System in seiner Gesamtheit die folgenden Normen zu erfüllen:
Der Anbieter bestätigt, dass alle von Ihm angebotenen Geräte, wie z. B. Komponenten, Stecker und Kabel den geltenden Vorschriften und Richtlinien für mobile Anwendungen (Bahnanwendungen) entsprechen und die notwendigen Zertifizierungen aufweisen. Insbesondere haben alle Einzelteile und das System in seiner Gesamtheit die folgenden Normen zu erfüllen:
— Elektronische Einrichtungen auf Schienenfahrzeugen DIN EN 50155,
— Elektromagnetische Verträglichkeit nach DIN EN 50121-3-2 und EN 55011,
— Störfestigkeit nach DIN EN 50121-3-2 und EN 61000-4-5,
— Schock und Vibration nach DIN EN 61373,
— Umweltverträglichkeit nach DIN EN 50125-1,
— Brandschutz nach DIN EN 45545-1 und DIN 5510 (Teil 1 + 2),
— Sicherheit nach DIN EN 60950-1:2001 und DIN 55022, Klasse A CE 2004/108/EG,
— E1 Zertifizierung in Verbindung mit ISO 9001:2008/2015 ( ECE- Prüfzeichen) oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen und Bürgschaften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen und Bürgschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich spätestens im Falle der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnngsgemäße Durchführung des Auftrag notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters als zentraler Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Durchführung des Vertrages und Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich spätestens im Falle der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnngsgemäße Durchführung des Auftrag notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters als zentraler Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Durchführung des Vertrages und Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Vergabeunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Vergabeunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-05 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Landesdirektion Leipzig Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771404📞
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB).
Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge ist unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von einer Woche ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag vor Ablauf von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt werden.