Ersatzneubau einer 2-Feld-Turnhalle mit Nebenräumen und schulischen Ergänzungsräumen im Nürnberger Südosten – Gebäudeplanung

WBG Kommunal GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Frank Thyroff, Dipl.-Ing. Ralf Schekira

1. BA:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-21 Auftragsbekanntmachung
2016-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, §33 ff, Leistungsphasen 1-9.Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt.Option auf die Leistungsphasen 5-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 kann gezogen werden.340 000360 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: WBG Kommunal GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Frank Thyroff, Dipl.-Ing. Ralf Schekira
Postanschrift: Glogauer Str. 70
Postleitzahl: 90473
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://wbg.nuernberg.de 🌏
E-Mail: riechers@wbg.nuernberg.de 📧
Telefon: +49 9118004220 📞
Fax: +49 91198997220 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-339168
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-WBG-GP-ZSS) Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. 2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffen in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. BA:
Turnhallenneubau 2-Feld-Sporthalle mit 810 m
Es ist -nach Rückbau der von einem Brandschaden betroffenen Schulbereiche -der Neubau einer 22-Feld-Turnhalle mit zugehörigen Betriebsräumen für Hallensport von 318 m
Nürnberg zu einem Schulneubau entschließen sollte, wird später der Grundschulneubau (3-zügig, 12 Klassen, ca. 300 Kinder), Flächen für 4-gruppige Mittagsbetreuung und ein 4-gruppiger Kinderhort (Ausbauoption um weitere 3 Gruppen) mit ca. 5 000 m
Bei der vorgesehenen Bauaufgabe handelt es sich um einen Ersatzneubau für die abgebrannten Turnhallen und um den Bau von ebenfalls dem Brand zum Opfer gefallenen Funktionsräumen und einer Pausenhalle. Dabei sind, sowohl während des Baus als auch während des Betriebs dieser Gebäude, die erforderlichen Schulaußenflächen für den Schulbetrieb der Bestandsschule nachzuweisen. Eine Entscheidung zum Schulneubau ist bisher durch die Stadt Nürnberg nicht gefällt.
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Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, §33 ff, Leistungsphasen 1-9.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt.
Option auf die Leistungsphasen 5-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 kann gezogen werden.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind die Architektenleistungen für die Objektplanung gem. HOAI 2013, Teil 3, §33 ff, Leistungsphasen 1-9.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 1-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt.
Option auf die Leistungsphasen 5-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 kann gezogen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 000 💰
360 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013.
Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Leistungsphasen 1-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34.
Option auf die Leistungsphasen 5-9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 kann gezogen werden.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien.
Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Referenznummer: Vof-wbg-gp-zss
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auslobenden bzw. Nürnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen.
Der Bewerber hat zu erklären,
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. a VOF).
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. b VOF).
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. c VOF).
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. d VOF).
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 a-g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind, oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten werden, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
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3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
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4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorbemerkung:
Bewertungsformel: IST-Punkte (max. Punkte pro Ziffer) x Wichtung in % = Wertungspunkte (max. 1 000 Punkte).
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren eingesetzten Beschäftigten ersichtlich ist.
Gliederung nach Führungskräften, Architekten, sonstige Beschäftigte. (Gewichtung Punkt 1: 10 %).
2. Eine Darstellung von 2 vergleichbaren Projekten.
Mindestanforderungen (Können nachfolgende Kriterien nicht kumulativ nachgewiesen werden, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet. Es muss mindestens eine wertungsfähige Referenzen vorliegen, ansonsten führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
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a) Zeitraum Referenz:
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zur VOF-Bekanntmachung die Leistungsphase 8 (Gebäudeplanung) abgeschlossen wurde.
b) Vergleichbarkeit:
Die Referenzen müssen unter die Kategorie „Bildungsbauten und/oder öffentliche Bauten mit vergleichbarer Komplexität“ fallen
und
Die Referenzen müssen Baukosten (KG 200 – 600) von > 4 000 000 EUR brutto nachweisen.
Es wird gestattet, Referenzprojekte aus einem früheren Arbeitsverhältnis anzugeben. Diese müssen im vorgenannten Fall persönliche Referenzprojekte der für die hier ausgeschriebene Dienstleistung vorgesehene Person der Projektleitung bzw. persönliche Referenzprojekte des/der Inhaber/s des sich bewerbenden Büros/der Bewebergemeinschaft sein.
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Bewertet werden:
— Erläuterung Komplexität (max. 2 Punkte von 10 Punkten);
— Mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahme (max. 1,7 Punkte von 10 Punkten);
— Erbrachte Leistungsphasen (max. 1,8 Punkte von 10 Punkten);
— Referenzschreiben (max. 1,5 Punkte von 10 Punkten);
— Kosten (max. 1,5 Punkte von 10 Punkten);
— Termine (max. 1,5 Punkte von 10 Punkten).
Verwendung der Anlage 4 des Bewerbungsbogens – Referenzprojekte (Gewichtung Punkt 2: 50 %).
Nachweise zur Leistungsfähigkeit:
3.1 Nachweis der entwurflichen Leistungsfähigkeit:
Teilnahme an Realisierungswettbewerben Architektur/Städtebau, Erlangung von Preisen/Auszeichnungen (Nachweise) von 2008 bis heute.
Gewertet werden nur 1. – 3. Preis, BDA-Preis und Landespreis Architektur (Gewichtung Punkt 3.1: 10 %).
3.2 Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Projektleiter und dem restlichen Projektteam sowie Darstellung des Projektteams anhand eines Organigrammes (Gewichtung Punkt 3.2: 10 %).
4. Angaben zur Sicherstellung der Qualität sowie hinsichtlich Kosten und Termine unter Verwendung der Anlage 5 des Bewerbungsbogens – Qualität, Kosten und Termine, nach folgenden Kriterien:
4.1 Wie stellt der Bewerber die Qualitätssicherung in seinen Projekten sicher (max. 2 Punkte von 10 Punkten)?
4.2 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Kosten in seinen Projekten sicher (max. 4 Punkte von 10 Punkten)?
4.3 Wie stellt der Bewerber die Einhaltung der Termine in seinem Projekten sicher (max. 4 Punkte von 10 Punkten)?
(Gewichtung Punkt 4: 15 %).
5. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (Gewichtung Punkt 5: 5 %).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Vergütung erfolgt gem. HOAI in der gültigen Fassung; BGB.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und eine entsprechende Bauvorlageberechtigung (Art. 61 (1), (2) BayBO) nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
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Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
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Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen nach Abschnitt III) mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nacheiner objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter denverbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.-Ing. Eckhard Riechers
Name: GCA projektmanagement + consulting gmbh
Postanschrift: Frankenstraße 148
Postleitzahl: 90461
Kontaktperson: Rolf Loscher
Telefon: +49 911350370 📞
E-Mail: vof-wbg@gca-projekte.de 📧
Fax: +49 9113503711 📠
URL der Dokumente: http://www.gca-projekte.de 🌏
: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-27 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vof-wbg-gp-zss
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-WBG-GP-ZSS)
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffen in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101 b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1 Kontaktstelle).
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Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 187-339168 (2015-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 025-040788
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 187-339168
ABl. S-Ausgabe: 25

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektorganisation (5)
2. Referenz Projektleiter (10)
3. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (15)
4. Methoden zur Einhaltung vorgegebener Termine / Kosten (20)
5. Projektanalyse (40)
6. Honorar (Nebenkosten) (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-26 📅
Name: Baurconsult Architekten Ingenieure GbR
Postanschrift: Raiffeisenstr. 3
Postort: Haßfurt
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bc@baurconsult.com 📧
Internetadresse: www.baurconsult.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: https:// 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
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Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 025-040788 (2016-02-03)