Ersatzneubau Turnhalle Floßmannstraße – Generalplanerleistungen
Die Stadt Ebersberg beabsichtigt die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus der Turnhalle der Grundschule an der Floßmannstraße in Ebersberg. Im Rahmen einer Konzeptstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Der Stadtrat hat sich aufgrund dieser Studie für folgende Maßnahme entschieden: Abbruch der Bestandshalle (Größe 9,5 × 17,5 m) am Bestandsbau des Schulgebäudes. Neubau einer Einfeldsporthalle im innerstädtischen Kontext, mit Nebenräumen (Umkleiden, Lagerflächen) in der Größe 15 × 27 m (Spielfeld). Errichtung eines unabhängig nutzbaren Mehrzweckraums für schulische Zwecke (Mittags- und Hausaufgabenbetreuung), ca. 15 × 25 m. Darin soll der Betrieb einer Mensa später möglich sein. Ertüchtigung der Erschließung des Altbaus (behindertengerecht) in Verbindung Turnhalle/Mehrzweckraum. Die Gesamtkosten der Maßnahme (Kostengruppen 200-700) wurden mit ca. 2 150 000 EUR netto geschätzt. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb (Abbruchmaßnahmen während der Schulferien). Mit dem Bau soll im Frühjahr 2017 begonnen werden, die Fertigstellung hat bis spätestens zum Schulbeginn 2018 zu erfolgen. Es werden Fördermittel nach FAG beantragt.
Beauftragt werden – stufenweise – die Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern: Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1), Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1), Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1) aller in Betracht kommenden Anlagengruppen (1-8) sowie die Beratungsleistungen des Leistungsbildes Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik gemäß Anl. 1 zur HOAI 2013, schließlich die Brandschutzplanung. An Besonderen Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Urheberrechtsfrage betreffend die von einem Architekturbüro ausgearbeitete Konzeptstudie ist geklärt.
Die Beauftragung ist in folgenden Stufen vorgesehen: Stufe 1: Leistungsphasen 2 und 3 (bzw. 1, 2 und 3 beim Leistungsbild Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung), Stufe 2: Leistungsphase 4, Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7, Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1 des VOF-Verfahrens) findet eine Auswahl der Bewerber nur nach den Kriterien statt, die an das Architekturbüro gestellt sind. Das Team der weiteren Planer ist erst im Rahmen der Stufe 2 vorzustellen, sofern die weiteren Planer als Subplaner des Architekten tätig sind. Für den Fall einer ARGE-Bildung muss sich die ARGE bewerben, in diesem Zusammenhang wird aber trotzdem nur das Architekturbüro in Stufe 1 bewertet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-12
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Ergänzende Angaben
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2016-06-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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