Ersatzneubau und Umbau der staatl. Berufsschule in Bad Tölz – Objektplanung

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Die Hauptstelle der staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen befindet sich in der Gudrunstraße 2 in Bad Tölz. Hier sind die Schulleitung, das Sekretariat und die Fachbereiche Berufsvorbereitung, Ernährung, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung untergebracht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-25 Auftragsbekanntmachung
2015-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 1
Postleitzahl: 83646
Postort: Bad Tölz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lra-toelz.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-072471
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden. b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten. c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt. e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig. f) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. g) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. h) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. i) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag. j) Ein Büro hat bereits für den Ersatzneubau Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (LPH 1-4) und für den Umbau Leistungen bis zur Vorplanung (LPH 1-2) erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hauptstelle der staatlichen Berufsschule Bad Tölz-Wolfratshausen befindet sich in der Gudrunstraße 2 in Bad Tölz. Hier sind die Schulleitung, das Sekretariat und die Fachbereiche Berufsvorbereitung, Ernährung, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung untergebracht.
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Die Schule wurde in den 1950-er Jahren errichtet und Anfang der 1980-er Jahre erweitert. Im Jahr 2000 erfolgte der Erweiterungsbau einer Pausenhalle.
Da der separat gelegene Atriumsbau der Berufsschule nicht mehr voll genutzt werden kann, die Bausubstanz sehr schlecht ist und energetisch nicht wirtschaftlich zu sanieren ist, wurde beschlossen einen Ersatzneubau zu bauen und den Atriumsbau abreißen zu lassen.
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Im Rahmen des Baus des Ersatzneubaus und der Umbauten im bestehenden Hauptgebäude sollen die verschiedenen Fachbereiche der Schule räumlich neu strukturiert werden.
Der 2-geschossige Ersatzneubau ist mit einer Fläche von 395 m
Im Ersatzneubau soll der Fachbereich Gesundheit räumlich zusammengefasst untergebracht sein, mit vier integrierten Fachunterrichtsräumen, einem EDV-Raum, einem Labor sowie fünf kleineren Büro-, Besprechungs- und Materialräumen.
Im Zuge des Umbaus des Bestandsgebäudes sollen alle Fachräume des Nahrungsmittelbereiches auf einer Ebene in einem Gebäudetrakt untergebracht werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Im Untergeschoss soll der bisherige Fachraum Hauswirtschaft in einen Fachraum für die Berufsvorbereitung umgewandelt werden. Im Obergeschoss soll der Fachraum Schulküche zu einem Raum für das Berufsintegrationsjahr umgestaltet werden.
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Desweiteren sollen 64 neue Parkplätze erstellt werden, der bisherige Containerbau neben dem Atriumsgebäude soll rückgebaut werden und der Atriumsbau selbst soll abgebrochen werden.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt auf mehrere Bauabschnitte verteilt insgesamt eineinhalb Jahre (2015-2016). Auftragsvergabe ist voraussichtlich im Mai 2015.
Die Baukosten betragen ca. 3 700 000 EUR brutto.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen Objektplanung für den Ersatzneubau und Umbau der staatl. Berufsschule in Bad Tölz nach dem Leistungsbild des § 33 ff HOAI.
Die Leistungen gemäß HOAI 2013 § 34, Leistungsbild Objektplanung, werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.
Für den Ersatzneubau ist geplant die Leistungsphasen 5-9 zu vergeben und für den Umbau des Hauptgebäudes die Leistungsphasen 3-9.
Ein Büro hat bereits für den Ersatzneubau Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (LPH 1-4) und für den Umbau Leistungen bis zur Vorplanung (LPH 1-2) erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen (siehe VI.1.3)j)).
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Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Tölz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 a-e VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
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d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
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e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
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b) Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) oder "Ingenieur" (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und zwei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
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d) Referenzen:
d)1. Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
d) 1.1 60 % der Projektlaufzeit müssen zwischen 2005-2014 liegen.
d) 1.2 Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 5-8 beauftragt worden sein.
d) 2. Die Referenzprojekte werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
d) 2.1 Gegenstand des Referenzprojektes ist eine mit der Aufgabenstellung unter II.1.5) der Bekanntmachung vergleichbare Planungsaufgabe (z.B. Sanierung / Umbau eines Schulgebäudes, Hochschulgebäudes, o. Ä.): 2 Punkte.
d) 2.2 Das Referenzprojekt hat ein vergleichbares Bauvolumen ≥ 3 000 000 EUR brutto (KG 200-700): 1 Punkt.
d) 2.3 Gegenstand des Referenzprojektes ist die Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber: 1 Punkt.
d)2.4 Gegenstand des Referenzprojektes ist die Sanierung im laufenden Betrieb: 2 Punkte.
d)2.5 Gegenstand des Referenzprojektes ist ein Ersatzneubau oder Erweiterungsbau: 2 Punkte.
d)2.6 Projektdarstellung des Referenzprojektes (siehe Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte): 2 Punkte.
d)3. Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder 2 DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen das Vorgehen bei den Referenzprojekten erläutern.
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Folgende Eckdaten sind anzugeben: Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, Beauftragte Leistungen, BGF, Bauvolumen (KG 200-700), Sanierung im laufenden Betrieb, Ersatzneubau/Erweiterungsbau, Auftraggeber.
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d) 4. Hinweise zu den Referenzen:
Insgesamt sind vier Referenzen vorzulegen, davon eine Referenz für den Projektleiter, eine Referenz für den stellvertretenden Projektleiter und zwei Referenzen für das Büro. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Büro-Refernz anzugeben.
Referenzen dürfen mehrfach genannt werden, z. B. darf eine Referenz des Projektleiters auch als Referenz des Büros verwendet werden.
Referenzen des Projektleiters oder des stellvertretenden Projektleiters aus einem vergangenen Beschäftigungsverhältnis sind zugelassen.
Für jede Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden, d. h. insgesamt sind maximal 40 Punkte zu erzielen.
Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 d)2.1 bis d)2.6 genannten Angaben (Wertungskriterien) bilden 100 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die vollständige Bewertungsmatrix des Bewerbungsverfahrens kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung wird der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung eingeladen. Eine sogenannte Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens fünf Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Im Fall der Absage eines Teilnehmers zum Beispiel drei Tage vor der Vergabeverhandlung wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiet 13 – Hauptamt
Herrn Beysel
Name: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Telefon: +49 82150105192 📞
E-Mail: vof@meixner-partner.de 📧
Fax: +49 8215010510 📠
URL für weitere Informationen: http://www.meixner-partner.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II)) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
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d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils ein Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen sind auch auf Subunternehmerebene nicht zulässig.
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f) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
g) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
h) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
i) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
j) Ein Büro hat bereits für den Ersatzneubau Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (LPH 1-4) und für den Umbau Leistungen bis zur Vorplanung (LPH 1-2) erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 042-072471 (2015-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 103-187705
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 42-072471
ABl. S-Ausgabe: 103

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (40)
2. Projektteam (40)
3. Honorar (20)

Auftragsvergabe
Name: Baldauf Prill Architekten
Postort: Schongau
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1).
Quelle: OJS 2015/S 103-187705 (2015-05-27)