Erschließung des Neubaugebiets Birkengewann durch Erschließungsträger
Die Stadt Neu-Isenburg beabsichtigt die Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann mit einer Bruttobaufläche von 24 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur, Grünflächen und Nahversorgung. Die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten liegt bei ca. 400. Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 die Eigentümer ihre Grundstücke bebauen können.
Die Stadt will die Erschließung gemäß § 11 I 2 Nr. 1 BauGB durch einen externen Erschließungsträger durchführen lassen. Dessen Beauftragung dient diese Bekanntmachung. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abschließen muss. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens (§§ 45 ff. BauGB) stehen etwa 38 % der Netto-Wohnbaufläche im Eigentum der Stadt und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung. Die restlichen etwa 62 % verteilen sich auf etwa 42 weitere Grundstückseigentümer.
Zur Erschließung innerhalb des Umlegungsgebietes zählen alle Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet. Es handelt sich um die Urbarmachung des Geländes, den Kanal- und Straßenbau für die Baufelder, die Errichtung der Lärmschutzwälle, der Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen sowie die Errichtung der Spielplätze.
Die Baukosten für die innere Erschließung betragen ca. 10 000 000 EUR brutto. Diese Kosten sollen über die beteiligten Grundstückseigentümer abgerechnet werden.
Zur Erschließung außerhalb des Umlegungsgebietes zählen die Erschließungsmaßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes Offenbacher Straße/ L 3117, des Kreisverkehrsknoten im Bereich Offenbacher Straße sowie anteilige Straßenbaukosten in der Offenbacher Straße und der Straße Am Trieb in Höhe von ca. 1 250 000 EUR brutto, die nur über die Stadt Neu-Isenburg abgerechnet werden.
Folgende Leistungen sind vom Erschließungsträger aus einer Hand zu erbringen:
— Erörterungsgespräche und formelle Beteiligung aller Grundstückseigentümer zur Erschließung, bis hin zur Abrechnung der Maßnahme mit allen Eigentümern – dabei ist das laufende Umlegungsverfahren (§§ 45 ff. BauGB) zu berücksichtigen;
— Erarbeitung, Aktualisierung und Vertiefung der Planung (liegt derzeit im Vorentwurf vor) der Erschließungsanlagen, bis hin zur Ausführungsplanung;
— Durchführung der Maßnahmen zur Erschließung innerhalb und außerhalb des Umlegungsgebietes sowie alle Leistungen der Bauleitung;
* Abrechnung und Dokumentation.
— ökologische Fachbegleitung vor und während der Bauphase in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-02
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Auftragsbekanntmachung
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2016-02-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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