Die Stadt Neu-Isenburg beabsichtigt die Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann mit einer Bruttobaufläche von 24 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur, Grünflächen und Nahversorgung. Die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten liegt bei ca. 400. Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 die Eigentümer ihre Grundstücke bebauen können. Die Stadt will die Erschließung gemäß § 11 I 2 Nr. 1 BauGB durch einen externen Erschließungsträger durchführen lassen. Dessen Beauftragung dient diese Bekanntmachung. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abschließen muss. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens (§§ 45 ff. BauGB) stehen etwa 38 % der Netto-Wohnbaufläche im Eigentum der Stadt und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung. Die restlichen etwa 62 % verteilen sich auf etwa 42 weitere Grundstückseigentümer. Zur Erschließung innerhalb des Umlegungsgebietes zählen alle Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet. Es handelt sich um die Urbarmachung des Geländes, den Kanal- und Straßenbau für die Baufelder, die Errichtung der Lärmschutzwälle, der Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen sowie die Errichtung der Spielplätze. Die Baukosten für die innere Erschließung betragen ca. 10 000 000 EUR brutto. Diese Kosten sollen über die beteiligten Grundstückseigentümer abgerechnet werden. Zur Erschließung außerhalb des Umlegungsgebietes zählen die Erschließungsmaßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes Offenbacher Straße/ L 3117, des Kreisverkehrsknoten im Bereich Offenbacher Straße sowie anteilige Straßenbaukosten in der Offenbacher Straße und der Straße Am Trieb in Höhe von ca. 1 250 000 EUR brutto, die nur über die Stadt Neu-Isenburg abgerechnet werden. Folgende Leistungen sind vom Erschließungsträger aus einer Hand zu erbringen: — Erörterungsgespräche und formelle Beteiligung aller Grundstückseigentümer zur Erschließung, bis hin zur Abrechnung der Maßnahme mit allen Eigentümern – dabei ist das laufende Umlegungsverfahren (§§ 45 ff. BauGB) zu berücksichtigen; — Erarbeitung, Aktualisierung und Vertiefung der Planung (liegt derzeit im Vorentwurf vor) der Erschließungsanlagen, bis hin zur Ausführungsplanung; — Durchführung der Maßnahmen zur Erschließung innerhalb und außerhalb des Umlegungsgebietes sowie alle Leistungen der Bauleitung; * Abrechnung und Dokumentation. — ökologische Fachbegleitung vor und während der Bauphase in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Menge oder Umfang: Gesamte Erschließungskosten ca. 11 500 000 EUR.Planungskosten ca. 1 400 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neu-Isenburg
Postanschrift: Hugenottenallee 53
Postleitzahl: 63263
Postort: Neu-Isenburg
Kontakt
E-Mail: monika.berelson@stadt-neu-isenburg.de📧
Fax: +49 6102241861 📠
Diese Bekanntmachung dient dem Teilnahmewettbewerb. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrages sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle abgefordert werden. Die Abforderung der Formblätter kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: monika.berelson@stadt-neu-isenburg.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bewerberfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.2.2015 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben unter folgender Adresse einzureichen:
MEK Rechtsanwaltsgesellschaft, RA Dr. Thomas Mösinger, Hamburger Allee 45, 60486 Frankfurt am Main.
Die Teilnahmeanträge können NICHT an der Kontaktstelle des Auftraggebers in Neu-Isenburg eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge müssen bis spätestens zum 19.2.2015, 12:00 Uhr abgegeben werden.
Gleichzeitig mit der Papierform ist eine elektronisch gespeicherte Version (USB-Stick oder CD- ROM) einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Erschließung Birkengewann" zu kennzeichnen.
Diese Bekanntmachung dient dem Teilnahmewettbewerb. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrages sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle abgefordert werden. Die Abforderung der Formblätter kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: monika.berelson@stadt-neu-isenburg.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bewerberfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.2.2015 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben unter folgender Adresse einzureichen:
MEK Rechtsanwaltsgesellschaft, RA Dr. Thomas Mösinger, Hamburger Allee 45, 60486 Frankfurt am Main.
Die Teilnahmeanträge können NICHT an der Kontaktstelle des Auftraggebers in Neu-Isenburg eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge müssen bis spätestens zum 19.2.2015, 12:00 Uhr abgegeben werden.
Gleichzeitig mit der Papierform ist eine elektronisch gespeicherte Version (USB-Stick oder CD- ROM) einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Erschließung Birkengewann" zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neu-Isenburg beabsichtigt die Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann mit einer Bruttobaufläche von 24 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur, Grünflächen und Nahversorgung. Die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten liegt bei ca. 400. Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 die Eigentümer ihre Grundstücke bebauen können.
Die Stadt Neu-Isenburg beabsichtigt die Entwicklung des Neubaugebietes Birkengewann mit einer Bruttobaufläche von 24 ha. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit sozialer Infrastruktur, Grünflächen und Nahversorgung. Die Anzahl der zukünftigen Wohneinheiten liegt bei ca. 400. Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass Ende 2016 die Eigentümer ihre Grundstücke bebauen können.
Die Stadt will die Erschließung gemäß § 11 I 2 Nr. 1 BauGB durch einen externen Erschließungsträger durchführen lassen. Dessen Beauftragung dient diese Bekanntmachung. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abschließen muss. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens (§§ 45 ff. BauGB) stehen etwa 38 % der Netto-Wohnbaufläche im Eigentum der Stadt und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung. Die restlichen etwa 62 % verteilen sich auf etwa 42 weitere Grundstückseigentümer.
Die Stadt will die Erschließung gemäß § 11 I 2 Nr. 1 BauGB durch einen externen Erschließungsträger durchführen lassen. Dessen Beauftragung dient diese Bekanntmachung. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und sich durch Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke abschließen muss. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens (§§ 45 ff. BauGB) stehen etwa 38 % der Netto-Wohnbaufläche im Eigentum der Stadt und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung. Die restlichen etwa 62 % verteilen sich auf etwa 42 weitere Grundstückseigentümer.
Zur Erschließung innerhalb des Umlegungsgebietes zählen alle Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet. Es handelt sich um die Urbarmachung des Geländes, den Kanal- und Straßenbau für die Baufelder, die Errichtung der Lärmschutzwälle, der Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen sowie die Errichtung der Spielplätze.
Zur Erschließung innerhalb des Umlegungsgebietes zählen alle Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet. Es handelt sich um die Urbarmachung des Geländes, den Kanal- und Straßenbau für die Baufelder, die Errichtung der Lärmschutzwälle, der Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen sowie die Errichtung der Spielplätze.
Die Baukosten für die innere Erschließung betragen ca. 10 000 000 EUR brutto. Diese Kosten sollen über die beteiligten Grundstückseigentümer abgerechnet werden.
Zur Erschließung außerhalb des Umlegungsgebietes zählen die Erschließungsmaßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes Offenbacher Straße/ L 3117, des Kreisverkehrsknoten im Bereich Offenbacher Straße sowie anteilige Straßenbaukosten in der Offenbacher Straße und der Straße Am Trieb in Höhe von ca. 1 250 000 EUR brutto, die nur über die Stadt Neu-Isenburg abgerechnet werden.
Zur Erschließung außerhalb des Umlegungsgebietes zählen die Erschließungsmaßnahmen zum Umbau des Knotenpunktes Offenbacher Straße/ L 3117, des Kreisverkehrsknoten im Bereich Offenbacher Straße sowie anteilige Straßenbaukosten in der Offenbacher Straße und der Straße Am Trieb in Höhe von ca. 1 250 000 EUR brutto, die nur über die Stadt Neu-Isenburg abgerechnet werden.
Folgende Leistungen sind vom Erschließungsträger aus einer Hand zu erbringen:
— Erörterungsgespräche und formelle Beteiligung aller Grundstückseigentümer zur Erschließung, bis hin zur Abrechnung der Maßnahme mit allen Eigentümern – dabei ist das laufende Umlegungsverfahren (§§ 45 ff. BauGB) zu berücksichtigen;
— Erarbeitung, Aktualisierung und Vertiefung der Planung (liegt derzeit im Vorentwurf vor) der Erschließungsanlagen, bis hin zur Ausführungsplanung;
— Durchführung der Maßnahmen zur Erschließung innerhalb und außerhalb des Umlegungsgebietes sowie alle Leistungen der Bauleitung;
* Abrechnung und Dokumentation.
— ökologische Fachbegleitung vor und während der Bauphase in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Menge oder Umfang:
Gesamte Erschließungskosten ca. 11 500 000 EUR.
Planungskosten ca. 1 400 000 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neu-Isenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. Sofern die Eignung nach III.2.2) und III.2.3) mit Hilfe eines Nachunternehmers nachgewiesen werden soll, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizulegen, aus der sich ergibt, dass dieser im Auftragsfall dem Bewerber zur Verfügung steht.
Die unter III.2.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. Sofern die Eignung nach III.2.2) und III.2.3) mit Hilfe eines Nachunternehmers nachgewiesen werden soll, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizulegen, aus der sich ergibt, dass dieser im Auftragsfall dem Bewerber zur Verfügung steht.
Für die Bewertung der Eignung ist es unerheblich, ob die Qualifikation allein, durch eine Bietergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern dargelegt wird.
Soweit Eigenerklärungen abzugeben sind, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen abzufordern.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Alle geforderten Euro-Angaben sind Netto-Beträge.
Vom Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und den Nachunternehmern einzureichen sind nach dieser Ziff. III.2.1):
1. Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens; dieser Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein,
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 e) bis i) VOB/A vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 a) bis h) VOB/A vorliegen,
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ergeben.
4. ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 7 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden, die Mindestdeckungssumme; alternativ genügt eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens, aus der sich ergibt, dass dieses bereit ist, mit dem Bewerber eine derartige Versicherung im Auftragsfalle abzuschließen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 7 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden, die Mindestdeckungssumme; alternativ genügt eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens, aus der sich ergibt, dass dieses bereit ist, mit dem Bewerber eine derartige Versicherung im Auftragsfalle abzuschließen,
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bewerbers für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3. Angabe des Nettoumsatzes des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Erschließungsmaßnahmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu 3.) Der durchschnittliche Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 10 000 000 EUR betragen. Hierbei sind die zutreffenden Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft über drei Jahre einzeln auszuweisen und zu addieren.
Zu 3.) Der durchschnittliche Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss in Summe mindestens 10 000 000 EUR betragen. Hierbei sind die zutreffenden Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft über drei Jahre einzeln auszuweisen und zu addieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von Referenzen des Bewerbers für Erschließungsleistungen aus den Jahren 2008 bis 2014 (Beginn Leistungserbringung). Folgende Leistungen sind mit Referenzen zu belegen:
a) Erschließungsträgerschaft, einschließlich Führen von Erörterungsgesprächen mit Grundstückseigentümern, Vereinbarung Kostenerstattungsverträge sowie Abrechnung der Leistungen,
b) Planungsleistungen für neu zu erschließende Gebiete, einschließlich Kanal- und Straßenbau, Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsknotengestaltung mit Lichtsignalanlagen,
c) Bauleistungen:
— Urbarmachung,
— Kanal- und Straßenbau,
— Grün- und Ausgleichsflächen,
— Verkehrswegebau mit Lichtsignalanlagen.
Dabei sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:
— kurze Beschreibung des Referenzprojekts;
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber (der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber (der Bewerber stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);
— Zeitraum der erbrachten Leistungen;
— Umfang der erbrachten Leistungen;
— Honorarvolumen des Auftrags (a und b), Bauvolumen (c).
Achtung: fehlt eine der oben genannten Angaben, wird die Referenz nicht gewertet.
2. Angaben zu den personellen Kapazitäten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgegliedert nach:
— Gesamtzahl der Mitarbeiter (je Geschäftsjahr einzeln);
— Zahl der Architekten und Ingenieure (je Geschäftsjahr einzeln).
3. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und dessen berufliche Qualifikation.
4. Namentliche Benennung des Hauptverantwortlichen für die Planungsleistungen und dessen berufliche Qualifikation sowie Berufserfahrung in dieser Position.
Mindeststandards:
Zu 1.a.) mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus dem genannten Zeitraum mit jeweils mindestens 10 unterschiedlichen Grundstückseigentümern und einer Bruttobaufläche von mindestens 10 ha.
Zu 1.b.) mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus dem genannten Zeitraum mit jeweils mindestens 10 ha zu beplanender Fläche
Zu 1.c.) mindestens 3 vergleichbare Referenzen für jeden genannten Spiegelstrich, dabei kann eine Referenz mehrfach in verschiedenen Kategorien genannt werden. Die Referenzen bezüglich Kanal- und Straßenbau müssen dabei mindestens 1000 m Kanal- und Straßenarbeiten beinhalten.
Zu 1.c.) mindestens 3 vergleichbare Referenzen für jeden genannten Spiegelstrich, dabei kann eine Referenz mehrfach in verschiedenen Kategorien genannt werden. Die Referenzen bezüglich Kanal- und Straßenbau müssen dabei mindestens 1000 m Kanal- und Straßenarbeiten beinhalten.
Zu 2.) mindestens 10 Architekten bzw. Ingenieure im Durchschnitt pro Geschäftsjahr.
Zu 3.) mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in dieser Position.
Zu 4.) mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in dieser Position.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personen- oder Sachschäden 7 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 5 000 000 EUR
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Vorlage der Police bzw. der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft eine solche Versicherung abgeschlossen bzw. eine bestehende Versicherung entsprechend ausgeweitet wird.
Es genügt die Vorlage durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft, wenn aus der Erklärung der Versicherung hervorgeht, dass auch die Leistungen des Unternehmens im Rahmen der späteren ARGE versichert sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
1.) Vergleichbarkeit der Referenzen2.) Zufriedenheit der Referenzgeber3.) Umsatzzahlen Erschließungsträgerschaft.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FB 61
Frau Berelson
Name: Stadt Neu-Isenburg
Kontaktperson: Peter Heß-Meinel
E-Mail: peter.hess-meinel@stadt-neu-isenburg.de📧
Name: MEK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Hamburger Allee 45
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: Dr. Thomas Mösinger
Referenz Zusätzliche Informationen
Diese Bekanntmachung dient dem Teilnahmewettbewerb. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrages sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle abgefordert werden. Die Abforderung der Formblätter kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: monika.berelson@stadt-neu-isenburg.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Diese Bekanntmachung dient dem Teilnahmewettbewerb. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrages sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können bei unter Ziff. I genannter Kontaktstelle abgefordert werden. Die Abforderung der Formblätter kann nur per E-Mail unter folgender Adresse erfolgen: monika.berelson@stadt-neu-isenburg.de. Die Versendung der Unterlagen erfolgt ebenfalls per E-Mail.
Bewerberfragen können nur per E-Mail oder Fax gestellt werden. Bewerberfragen, die nach dem 12.2.2015 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben unter folgender Adresse einzureichen:
MEK Rechtsanwaltsgesellschaft, RA Dr. Thomas Mösinger, Hamburger Allee 45, 60486 Frankfurt am Main.
Die Teilnahmeanträge können NICHT an der Kontaktstelle des Auftraggebers in Neu-Isenburg eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge müssen bis spätestens zum 19.2.2015, 12:00 Uhr abgegeben werden.
Gleichzeitig mit der Papierform ist eine elektronisch gespeicherte Version (USB-Stick oder CD- ROM) einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Erschließung Birkengewann" zu kennzeichnen.