Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Flüchtlinge am Standort Flensburg im Mietmodell
Gegenstand des Verfahrens ist ein Mietmodell für Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge am Standort Flensburg (Campus der Europa-Universität Flensburg/An der Osttangente).
Der mit diesem Verfahren gesuchte Investor hat das Vertragsgrundstück vom Land Schleswig-Holstein auf Basis des behördlich festgestellten Verkehrswertes zu Eigentum zu erwerben, darauf eine nachnutzungsfähige Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen (Aufenthaltsdauer pro Flüchtling ca. 6 Wochen) mit 600 Plätzen und der erforderlichen Nebeneinrichtungen zu errichten und dem Land Schleswig-Holstein auf Basis eines zu verhandelnden Mietvertrages für voraussichtlich 5 Jahre zur Verfügung zu stellen (differenzierte Beendigungsregelungen unterliegen den Verhandlungen). Im Anschluss ist die Nachnutzung für Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu gestalten, insbesondere prioritär als Wohnraum für Studierende. Diese Zweckbindung besteht i.d.R. für 35 Jahre, von denen die Dauer der Erstnutzung für Flüchtlinge abgezogen wird. Gestaltung, Bau- und Ausstattungsstandards haben den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung zu entsprechen. Eine Finanzierung der Fremdmittel aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kann bei Erfüllung der diesbezüglichen Voraussetzungen und der Erfüllung der erforderlichen Bonitätskriterien in Aussicht gestellt werden.
Der Betrieb der EAE ist nicht Gegenstand des Auftrags, dieser wird vom Auftraggeber gesondert organisiert. Die Abgrenzung zu den Vermieterleistungen (insbes. im Bereich der Instandhaltung) ist Gegenstand der Verhandlungen.
Das Land geht davon aus, dass die EAE zum Herbst 2016 in Betrieb genommen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-06-23
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Auftragsbekanntmachung
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2015-11-05
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Ergänzende Angaben
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