Erstausstattung von Wohnungen gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und §§ 2 u. 3 Asylbewerberleistungsgesetz; Bereitstellung von Möbeln gegen Bezugsschein

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziale Dienste

Möbel werden gegen Bezugsschein zur Verfügung gestellt und teilweise geliefert. Im Jahr 2014 wurden 5299 Möbel herausgegeben und 1029 Bezugsscheine angenommen. Bei den Möbeln handelt es sich z. B. um Tische, Schränke, Sofas, Stühle und Betten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung