Erstausstattung von Wohnungen gem. § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und §§ 2 u. 3 Asylbewerberleistungsgesetz; Bereitstellung von Möbeln gegen Bezugsschein

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziale Dienste

Möbel werden gegen Bezugsschein zur Verfügung gestellt und teilweise geliefert. Im Jahr 2014 wurden 5299 Möbel herausgegeben und 1029 Bezugsscheine angenommen. Bei den Möbeln handelt es sich z. B. um Tische, Schränke, Sofas, Stühle und Betten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Möbeln
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Möbeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziale Dienste
Postanschrift: Stephan-Heinzel-Straße 2
Postleitzahl: 24116
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: r.preuss@kiel.de 📧
Telefon: +49 4319013479 📞
Fax: +49 431901743479 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-256926
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt ab 27.7.2015.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Möbel werden gegen Bezugsschein zur Verfügung gestellt und teilweise geliefert. Im Jahr 2014 wurden 5299 Möbel herausgegeben und 1029 Bezugsscheine angenommen. Bei den Möbeln handelt es sich z. B. um Tische, Schränke, Sofas, Stühle und Betten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 53.3.900.15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der fachlichen Erfahrung durch eine Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit. Rechnungswert, Leistungszeit und Auftraggeber.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
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— Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind, durchzuführen.
Es darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzt.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Kostenbeitrag ist vor Anforderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen unter Angabe eines Kassenzeichens und der Vergabe-Nr. 53.3.900.15 auf das Konto der Landeshauptstadt Kiel, Konto 100 016, BLZ 21050170, IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16, BIC: NOLADE21KIE, einzuzahlen. Fehlt der Verwendungszweck auf der Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und es werden keine Unterlagen ausgegeben. Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Kassenzeichen erhalten Sie nur über die Mailadresse frauke.wischhusen@kiel.de.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (95)
2. Konzept (Darstellung des geplanten Ablaufs) (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Soziale Dienste
Frau Preuß
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt
Postanschrift: Fleethörn 9
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Frau Wischhusen
Telefon: +49 4319012779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 43190161301 📠
URL der Dokumente: www.kiel.de 🌏
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 326
URL der Teilnahme: www.kiel.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 53.3.900.15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319880 📞
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Fax: +49 4319884700 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Angebotsfrist endet in diesem Verfahren am – 8.9.2015 – 10.30 Uhr -, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
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Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 139-256926 (2015-07-17)