Erstellung einer technischen Due Diligence (TDD) für die Wohnungsverkäufe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin (WBG)
Die BImA bietet die zum Verkauf stehenden Geschosswohnungen den WBG des Landes Berlin zum Kauf an. Die Veräußerungen erfolgen dabei im sog. privilegierten Direktverkauf zum Verkehrswert. Die WBG haben damit die Möglichkeit, diese Immobilien und Liegenschaften für die Erbringung öffentlicher Aufgaben und die Steuerung der städtischen Wohnungspolitik zu nutzen. Es handelt sich in Berlin zurzeit um 4 501 Wohnungen an 39 Standorten. Die BImA und die WBG haben sich verständigt, externe technische Gutachter mit der Bestandsaufnahme und einer gründlichen Prüfung der technischen Gegebenheiten der baulichen und sonstigen Anlagen sowie mit der Kostenermittlung (TDD) gemeinsam zu beauftragen. Ziel ist die Erarbeitung einer TDD für jeden Standort, die im Anschluss in den Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB Berücksichtigung finden wird. Für die Leistungserbringung ist von folgenden Leistungsbildern (Teil A und Teil B) auszugehen: Teil A): Bestandsaufnahme, Überprüfung und Einschätzung 1) Untersuchung des bautechnischen Datenbestands, 2) Gebäudeuntersuchung (Besichtigungen), 3) Bestandsaufnahme, Überprüfung und Einschätzung, 4) Ermittlung der Kosten, 5) Auswertung. Teil B): Zusätzliche für die Wohnungswirtschaft relevante technische Kostenermittlungen Im Rahmen der Besichtigungen sind keine zerstörenden Untersuchungen vorzunehmen, es sei denn, diese werden gesondert von einem oder beiden Auftraggebern verlangt. Bei einem Anfangsverdacht im Hinblick auf das Vorhandensein von Gebäudeschadstoffen sind die Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Weitergehende Untersuchungen sind nur nach entsprechendem Verlangen eines oder beider Auftraggeber durchzuführen (Zusatzgutachten). Das schriftliche Einverständnis der BImA ist vorab zwingend erforderlich. Näheres regelt die Vergabeunterlage, insbesondere § 11 Gutachtervertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Menge oder Umfang: 39 Standorte mit 236 Wohngebäuden und 4 501 Wohneinheiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postleitzahl: 13439
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: tdd@mwp-berlin.de📧
Fax: +49 3039925017 📠
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse.
(2) Die Bieter erhalten nach Anforderung der Vergabeunterlagen zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf den Umgang mit den Informationen aus dem Datenraum. Diese ist durch den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und als Scan vorab an tdd@mwp-berlin.de zu senden. Erst nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten die Bieter die Vergabeunterlagen, da diese vertraulich zu behandelnde Informationen aus dem Datenraum beinhalten. Das Original der Vertraulichkeitsvereinbarung ist zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage des Originals führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(3) Die Eignung ist durch Nachweise und Erklärungen gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung zu belegen. Die Kriterien zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Zuverlässigkeit) müssen von dem Bieter, ggf. von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) genügt es, wenn die Anforderungen – soweit nichts anderes vorgegeben – vom Bieter, ggf. den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots (z. B. Summe der Einzelumsätze) erfüllt werden.
(4) Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft einschließlich eventueller Drittunternehmer dürfen weder einen Eintrag im Bundes- oder Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine entsprechende Abfrage für die Bieter der engeren Wahl durchzuführen.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) zu richten an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle der Auftraggeber eingehen.
(6) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formblatt Art und Umfang Drittunternehmereinsatz zu verwenden.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind die Drittunternehmer zu benennen und von diesen unterzeichnete Verpflichtungserklärungen einzureichen, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer). Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind auf Verlangen der Auftraggeber auch für die Drittunternehmer einzureichen. Die Auftraggeber können ihr Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne, insbesondere ihnen nicht hinreichend bekannte Drittunternehmer oder solche, deren Leistungsanteil wesentliche Leistungen betreffen, beschränken.
Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft jedoch zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit Dritter (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), weil er/sie beispielsweise die Mindestanforderungen allein nicht erfüllt, muss bereits mit dem Angebot die Eignung dieses Dritten in dem in Bezug genommenen Kriterium nachgewiesen und eine von diesem unterzeichnete Verpflichtungserklärung eingereicht werden, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer).
(7) Die im Angebot benannten vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Kündigung, Ausscheiden etc.) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ausgetauscht werden (vgl. § 4 Abs. 4.1 Gutachtervertrag).
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse.
(2) Die Bieter erhalten nach Anforderung der Vergabeunterlagen zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf den Umgang mit den Informationen aus dem Datenraum. Diese ist durch den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und als Scan vorab an tdd@mwp-berlin.de zu senden. Erst nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten die Bieter die Vergabeunterlagen, da diese vertraulich zu behandelnde Informationen aus dem Datenraum beinhalten. Das Original der Vertraulichkeitsvereinbarung ist zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage des Originals führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(3) Die Eignung ist durch Nachweise und Erklärungen gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung zu belegen. Die Kriterien zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Zuverlässigkeit) müssen von dem Bieter, ggf. von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) genügt es, wenn die Anforderungen – soweit nichts anderes vorgegeben – vom Bieter, ggf. den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots (z. B. Summe der Einzelumsätze) erfüllt werden.
(4) Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft einschließlich eventueller Drittunternehmer dürfen weder einen Eintrag im Bundes- oder Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine entsprechende Abfrage für die Bieter der engeren Wahl durchzuführen.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) zu richten an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle der Auftraggeber eingehen.
(6) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formblatt Art und Umfang Drittunternehmereinsatz zu verwenden.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind die Drittunternehmer zu benennen und von diesen unterzeichnete Verpflichtungserklärungen einzureichen, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer). Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind auf Verlangen der Auftraggeber auch für die Drittunternehmer einzureichen. Die Auftraggeber können ihr Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne, insbesondere ihnen nicht hinreichend bekannte Drittunternehmer oder solche, deren Leistungsanteil wesentliche Leistungen betreffen, beschränken.
Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft jedoch zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit Dritter (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), weil er/sie beispielsweise die Mindestanforderungen allein nicht erfüllt, muss bereits mit dem Angebot die Eignung dieses Dritten in dem in Bezug genommenen Kriterium nachgewiesen und eine von diesem unterzeichnete Verpflichtungserklärung eingereicht werden, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer).
(7) Die im Angebot benannten vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Kündigung, Ausscheiden etc.) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ausgetauscht werden (vgl. § 4 Abs. 4.1 Gutachtervertrag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BImA bietet die zum Verkauf stehenden Geschosswohnungen den WBG des Landes Berlin zum Kauf an. Die Veräußerungen erfolgen dabei im sog. privilegierten Direktverkauf zum Verkehrswert. Die WBG haben damit die Möglichkeit, diese Immobilien und Liegenschaften für die Erbringung öffentlicher Aufgaben und die Steuerung der städtischen Wohnungspolitik zu nutzen. Es handelt sich in Berlin zurzeit um 4 501 Wohnungen an 39 Standorten.
Die BImA bietet die zum Verkauf stehenden Geschosswohnungen den WBG des Landes Berlin zum Kauf an. Die Veräußerungen erfolgen dabei im sog. privilegierten Direktverkauf zum Verkehrswert. Die WBG haben damit die Möglichkeit, diese Immobilien und Liegenschaften für die Erbringung öffentlicher Aufgaben und die Steuerung der städtischen Wohnungspolitik zu nutzen. Es handelt sich in Berlin zurzeit um 4 501 Wohnungen an 39 Standorten.
Die BImA und die WBG haben sich verständigt, externe technische Gutachter mit der Bestandsaufnahme und einer gründlichen Prüfung der technischen Gegebenheiten der baulichen und sonstigen Anlagen sowie mit der Kostenermittlung (TDD) gemeinsam zu beauftragen.
Die BImA und die WBG haben sich verständigt, externe technische Gutachter mit der Bestandsaufnahme und einer gründlichen Prüfung der technischen Gegebenheiten der baulichen und sonstigen Anlagen sowie mit der Kostenermittlung (TDD) gemeinsam zu beauftragen.
Ziel ist die Erarbeitung einer TDD für jeden Standort, die im Anschluss in den Verkehrswertermittlungen nach § 194 BauGB Berücksichtigung finden wird.
Für die Leistungserbringung ist von folgenden Leistungsbildern (Teil A und Teil B) auszugehen:
Teil A): Bestandsaufnahme, Überprüfung und Einschätzung
1) Untersuchung des bautechnischen Datenbestands,
2) Gebäudeuntersuchung (Besichtigungen),
3) Bestandsaufnahme, Überprüfung und Einschätzung,
4) Ermittlung der Kosten,
5) Auswertung.
Teil B): Zusätzliche für die Wohnungswirtschaft relevante technische Kostenermittlungen
Im Rahmen der Besichtigungen sind keine zerstörenden Untersuchungen vorzunehmen, es sei denn, diese werden gesondert von einem oder beiden Auftraggebern verlangt. Bei einem Anfangsverdacht im Hinblick auf das Vorhandensein von Gebäudeschadstoffen sind die Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Weitergehende Untersuchungen sind nur nach entsprechendem Verlangen eines oder beider Auftraggeber durchzuführen (Zusatzgutachten). Das schriftliche Einverständnis der BImA ist vorab zwingend erforderlich. Näheres regelt die Vergabeunterlage, insbesondere § 11 Gutachtervertrag.
Im Rahmen der Besichtigungen sind keine zerstörenden Untersuchungen vorzunehmen, es sei denn, diese werden gesondert von einem oder beiden Auftraggebern verlangt. Bei einem Anfangsverdacht im Hinblick auf das Vorhandensein von Gebäudeschadstoffen sind die Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Weitergehende Untersuchungen sind nur nach entsprechendem Verlangen eines oder beider Auftraggeber durchzuführen (Zusatzgutachten). Das schriftliche Einverständnis der BImA ist vorab zwingend erforderlich. Näheres regelt die Vergabeunterlage, insbesondere § 11 Gutachtervertrag.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: TDD-Los 1
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziffer II.1.5):— bezogen auf 8 Standorte,— mit insgesamt 944 Wohneinheiten,— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Spandau; Steglitz-Zehlendorf.
Leistungen gemäß Ziffer II.1.5):
— bezogen auf 8 Standorte,
— mit insgesamt 944 Wohneinheiten,
— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Spandau; Steglitz-Zehlendorf.
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer 1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: TDD-Los 2
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziffer II.1.5):— bezogen auf 8 Standorte,— mit insgesamt 1.399 Wohneinheiten,— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Pankow; Reinickendorf.
— mit insgesamt 1.399 Wohneinheiten,
— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Pankow; Reinickendorf.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: TDD-Los 3
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziffer II.1.5):— bezogen auf 11 Standorte,— mit insgesamt 855 Wohneinheiten,— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Friedrichshain-Kreuzberg; Lichtenberg; Spandau.
— bezogen auf 11 Standorte,
— mit insgesamt 855 Wohneinheiten,
— in den Bezirken: Charlottenburg-Wilmersdorf; Friedrichshain-Kreuzberg; Lichtenberg; Spandau.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: TDD-Los 4
Kurze Beschreibung:
Leistungen gemäß Ziffer II.1.5):— bezogen auf 12 Standorte,— mit insgesamt 1 303 Wohneinheiten,— in den Bezirken: Mitte; Neukölln; Spandau; Steglitz-Zehlendorf; Treptow-Köpenick.
— bezogen auf 12 Standorte,
— mit insgesamt 1 303 Wohneinheiten,
— in den Bezirken: Mitte; Neukölln; Spandau; Steglitz-Zehlendorf; Treptow-Köpenick.
Dauer: 42 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Nachweis der Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Registerauszugs (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei fehlender Pflicht zur Registerführung durch Eigenerklärung (siehe Formblatt Vertretungsbefugnis).
(2.) Unterzeichnete Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und Abs. 9 VOL/A (siehe Formblatt Zuverlässigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(3.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung des Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler). Falls eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall mit den vorbenannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein (Kopie) nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung des Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler). Falls eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nicht besteht, muss mit dem Angebot eine rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Versicherung im Auftragsfall mit den vorbenannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Nach Erteilung des Auftrags muss der Versicherungsschein (Kopie) nachgereicht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung eines Versicherungsgebers beizubringen.
(4.) Angaben zum Umsatz in EUR netto p. a. bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; Angaben getrennt pro Jahr; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden (siehe Formblatt Umsatz),
(5.) Angaben zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; Angaben getrennt pro Jahr; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden (siehe Formblatt Umsatz).
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu (5.): Umsatz für entsprechende Dienstleistungen von mind. 65 000 EUR p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre multipliziert mit der Anzahl der angebotenen Lose.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(6.) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre aufgeschlüsselt nach Mitarbeitern mit dem Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und sonstigen Mitarbeitern; Angaben getrennt nach Jahren (siehe Formblatt Mitarbeiteranzahl);
(6.) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre aufgeschlüsselt nach Mitarbeitern mit dem Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und sonstigen Mitarbeitern; Angaben getrennt nach Jahren (siehe Formblatt Mitarbeiteranzahl);
(7.) Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal getrennt für den Projektleiter (siehe Formblatt Projektleiter) und alle weiteren für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (siehe Formblatt Projektmitarbeiter) jeweils mit Angaben bzgl.
(7.) Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal getrennt für den Projektleiter (siehe Formblatt Projektleiter) und alle weiteren für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (siehe Formblatt Projektmitarbeiter) jeweils mit Angaben bzgl.
— Name und Kontaktdaten,
— Ausbildung/Abschluss,
— Zusatzqualifikationen,
— Berufserfahrungen gesamt sowie im Unternehmen (in Jahren),
— erbrachter Leistungen (Referenzen) bei der Durchführung einer TDD für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung (tabellarische Projektliste unter Angabe des Projektzeitraums sowie Kurzbeschreibung der Leistungen).
— erbrachter Leistungen (Referenzen) bei der Durchführung einer TDD für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung (tabellarische Projektliste unter Angabe des Projektzeitraums sowie Kurzbeschreibung der Leistungen).
(8.) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei der Durchführung einer umfassenden TDD für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung (siehe Formblatt Referenzen) mit:
(8.) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei der Durchführung einer umfassenden TDD für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung (siehe Formblatt Referenzen) mit:
— Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners (Name, Telefon, Email) und der Aufgabenstellung (Leistungsbereich allgemein und Einzelleistungen sowie kurze Projektbeschreibung),
— Angaben zu Leistungen in Bezug auf immobilien- und bauwirtschaftliche Belange sowie auf dem Gebiet der Altlasten und Gebäudeschadstoffe,
— Angabe zur Anzahl der Wohnanlagen, Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche in m²,
— Lage der Objekte (Bundesland),
— Projektzeitraum.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzprojekte bei den benannten Auftraggebern der Referenzleistung zu verifizieren.
(9.) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, insbesondere im Hinblick auf das Qualitätsmanagement zur Sicherstellung einheitlicher Standards bei der Leistungserbringung (siehe Formblatt Qualitätsmanagement).
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu (6.):
aktuell (Jahr 2014) mindestens 6 Mitarbeiter mit dem Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master;
Mindestanforderungen zu (7.):
— 1 Projektleiter mit Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 3 Referenzprojekten für die Durchführung von TDD's für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung;
— 1 Projektleiter mit Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 3 Referenzprojekten für die Durchführung von TDD's für Wohnanlagen im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Datenraumauswertung und Vorortbesichtigung;
— Je Los jeweils 2 Projektmitarbeiter mit Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und jeweils mindestens 3 Jahren Berufserfahrung; für den Fall, dass der Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt, hat er zwingend unterschiedliche, nicht personenidentische Projektmitarbeiter in den Losen zu benennen. Eine Doppelbenennung von Projektmitarbeitern im Rahmen der Lose führt zum Ausschluss aller betroffenen Angebote aus dem Vergabeverfahren. Die Projektmitarbeiter müssen den Losen daher eindeutig zugeordnet sein. Der Projektleiter darf nicht als Projektmitarbeiter eingesetzt werden.
— Je Los jeweils 2 Projektmitarbeiter mit Abschluss Dipl. Bauingenieur oder Dipl. Ingenieur Architektur oder vergleichbarer Studiengang an einer (Fach-)Hochschule mit dem Abschluss als Master und jeweils mindestens 3 Jahren Berufserfahrung; für den Fall, dass der Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt, hat er zwingend unterschiedliche, nicht personenidentische Projektmitarbeiter in den Losen zu benennen. Eine Doppelbenennung von Projektmitarbeitern im Rahmen der Lose führt zum Ausschluss aller betroffenen Angebote aus dem Vergabeverfahren. Die Projektmitarbeiter müssen den Losen daher eindeutig zugeordnet sein. Der Projektleiter darf nicht als Projektmitarbeiter eingesetzt werden.
Mindestanforderung zu (8.):
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Anforderungen: jede Referenz muss für die Durchführung einer umfassenden TDD für Portfolien mit mindestens 5 Wohnanlagen und je Wohnanlage mindestens 40 Wohneinheiten im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Vorortbesichtigung und Datenraumauswertung, davon mindestens 1 Referenz mit digitaler Datenraumauswertung, betreffen. Die vorgenannten Anforderungen müssen durch jede Referenz erfüllt werden. Der Nachweis in Summe mehrerer Referenzen genügt nicht.
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Anforderungen: jede Referenz muss für die Durchführung einer umfassenden TDD für Portfolien mit mindestens 5 Wohnanlagen und je Wohnanlage mindestens 40 Wohneinheiten im Rahmen von strukturierten Bieterverfahren einschließlich Vorortbesichtigung und Datenraumauswertung, davon mindestens 1 Referenz mit digitaler Datenraumauswertung, betreffen. Die vorgenannten Anforderungen müssen durch jede Referenz erfüllt werden. Der Nachweis in Summe mehrerer Referenzen genügt nicht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer III.2.2) Punkt (3.).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
— dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Bietergemeinschaften haben auf Verlangen der Auftraggeber durch Angabe der Gründe, die zu der Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Angebotsabgabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben auf Verlangen der Auftraggeber durch Angabe der Gründe, die zu der Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Angebotsabgabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen für die Auftragserteilung nach den Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung.
Es bestehen gesonderte Anforderungen für die Auftragserteilung nach den Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur Einhaltung der Frauenförderverordnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (nachfolgend BImA)
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Name des öffentlichen Auftraggebers: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Postanschrift: Dircksenstraße 38
Postleitzahl: 10178
Name des öffentlichen Auftraggebers: degewo AG
Postanschrift: Potsdamer Straße 60
Postleitzahl: 10785
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau – Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101A
Postleitzahl: 10559
Name des öffentlichen Auftraggebers: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Ferdinand-Schultze-Str. 71
Postleitzahl: 13055
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Postleitzahl: 12053
Kontakt
Kontaktperson: Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Frau Gerhardt
Name: Gesobau ag
Kontaktperson: Lobby EG
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse.
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle. Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse.
(2) Die Bieter erhalten nach Anforderung der Vergabeunterlagen zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf den Umgang mit den Informationen aus dem Datenraum. Diese ist durch den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und als Scan vorab an tdd@mwp-berlin.de zu senden. Erst nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten die Bieter die Vergabeunterlagen, da diese vertraulich zu behandelnde Informationen aus dem Datenraum beinhalten. Das Original der Vertraulichkeitsvereinbarung ist zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage des Originals führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(2) Die Bieter erhalten nach Anforderung der Vergabeunterlagen zunächst eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Bezug auf den Umgang mit den Informationen aus dem Datenraum. Diese ist durch den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und als Scan vorab an tdd@mwp-berlin.de zu senden. Erst nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten die Bieter die Vergabeunterlagen, da diese vertraulich zu behandelnde Informationen aus dem Datenraum beinhalten. Das Original der Vertraulichkeitsvereinbarung ist zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Nichtvorlage des Originals führt zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(3) Die Eignung ist durch Nachweise und Erklärungen gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung zu belegen. Die Kriterien zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Zuverlässigkeit) müssen von dem Bieter, ggf. von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) genügt es, wenn die Anforderungen – soweit nichts anderes vorgegeben – vom Bieter, ggf. den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots (z. B. Summe der Einzelumsätze) erfüllt werden.
(3) Die Eignung ist durch Nachweise und Erklärungen gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung zu belegen. Die Kriterien zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Zuverlässigkeit) müssen von dem Bieter, ggf. von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) genügt es, wenn die Anforderungen – soweit nichts anderes vorgegeben – vom Bieter, ggf. den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots (z. B. Summe der Einzelumsätze) erfüllt werden.
(4) Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft einschließlich eventueller Drittunternehmer dürfen weder einen Eintrag im Bundes- oder Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine entsprechende Abfrage für die Bieter der engeren Wahl durchzuführen.
(4) Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft einschließlich eventueller Drittunternehmer dürfen weder einen Eintrag im Bundes- oder Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Die Auftraggeber behalten sich vor, eine entsprechende Abfrage für die Bieter der engeren Wahl durchzuführen.
(5) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) zu richten an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle.
Fragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der vorbenannten Kontaktstelle der Auftraggeber eingehen.
(6) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formblatt Art und Umfang Drittunternehmereinsatz zu verwenden.
(6) Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formblatt Art und Umfang Drittunternehmereinsatz zu verwenden.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind die Drittunternehmer zu benennen und von diesen unterzeichnete Verpflichtungserklärungen einzureichen, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer). Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind auf Verlangen der Auftraggeber auch für die Drittunternehmer einzureichen. Die Auftraggeber können ihr Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne, insbesondere ihnen nicht hinreichend bekannte Drittunternehmer oder solche, deren Leistungsanteil wesentliche Leistungen betreffen, beschränken.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber sind die Drittunternehmer zu benennen und von diesen unterzeichnete Verpflichtungserklärungen einzureichen, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer). Die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind auf Verlangen der Auftraggeber auch für die Drittunternehmer einzureichen. Die Auftraggeber können ihr Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne, insbesondere ihnen nicht hinreichend bekannte Drittunternehmer oder solche, deren Leistungsanteil wesentliche Leistungen betreffen, beschränken.
Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft jedoch zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit Dritter (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), weil er/sie beispielsweise die Mindestanforderungen allein nicht erfüllt, muss bereits mit dem Angebot die Eignung dieses Dritten in dem in Bezug genommenen Kriterium nachgewiesen und eine von diesem unterzeichnete Verpflichtungserklärung eingereicht werden, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer).
Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft jedoch zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit Dritter (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), weil er/sie beispielsweise die Mindestanforderungen allein nicht erfüllt, muss bereits mit dem Angebot die Eignung dieses Dritten in dem in Bezug genommenen Kriterium nachgewiesen und eine von diesem unterzeichnete Verpflichtungserklärung eingereicht werden, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (Formblatt Verpflichtungserklärung Drittunternehmer).
(7) Die im Angebot benannten vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Kündigung, Ausscheiden etc.) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ausgetauscht werden (vgl. § 4 Abs. 4.1 Gutachtervertrag).
(7) Die im Angebot benannten vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter dürfen nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Kündigung, Ausscheiden etc.) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ausgetauscht werden (vgl. § 4 Abs. 4.1 Gutachtervertrag).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 144-266413 (2015-07-24)
Ergänzende Angaben (2015-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-01 📅
Name: Kaiser Baucontrol Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Ebertstraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ingenieur@kaiser-baucontrol.de📧