Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Waldkraiburg im Rahmen der Städtebauförderung „Stadtumbau West“ – Planungsleistungen Stadt- und Ortsplanung, Landschafts- und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation
Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern. Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität. Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen. Der festgestellte demographische Wandel und die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme wie Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen,etc. ergeben verschiedene Handlungsfelder. Bei dem gesamtstädtischen Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein sehr heterogenes Gebiet mit unterschiedlich strukturierten Teilräumen und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgabenbereichen, für die ein Gesamtkonzept zu entwickeln ist. Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt nun, für die weitere Entwicklung der Stadt ein gesamtstädtisches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschafts- und Freianlagenplanung, der Wirtschafts- und Sozialgeographie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden. Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: — Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse, — Moderation von Teilhabeprozessen, — Ausarbeiten von Entwicklungszielen für unterschiedliche Handlungsfelder in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen, — Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmenvorschlägen mit Finanzierungsübersicht, — Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes, — Unterstützung bei der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes. Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses, für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, ggf. weitere städtebauliche und landschaftsplanerische Planungs- und Beratungsleistungen sowie Planungsleistungen im Bereich öffentlicher Freiflächen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Waldkraiburg
Postanschrift: Stadtplatz 26
Postleitzahl: 84478
Postort: Waldkraiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.waldkraiburg.de🌏
E-Mail: silvia.amann@waldkraiburg.de📧
Telefon: +49 8638959273📞
Fax: +49 8638959171 📠
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
k) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.
l) Rückfragen zum Verfahren können bis zum 24.8.2015 per E-Mail an ralfwehrhahn@walterlandherr.de gestellt werden. Die Antworten zu den gestellten Rückfragen werden bis zum 25.8.2015 im Internet unter der angegebenen Adresse eingestellt.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
k) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.
l) Rückfragen zum Verfahren können bis zum 24.8.2015 per E-Mail an ralfwehrhahn@walterlandherr.de gestellt werden. Die Antworten zu den gestellten Rückfragen werden bis zum 25.8.2015 im Internet unter der angegebenen Adresse eingestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Waldkraiburg ist die größte Stadt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Mit über 22 500 Einwohnern ist Waldkraiburg nach Rosenheim die zweitgrößte Stadt in der Planungsregion Südostoberbayern.
Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
Waldkraiburg ist eine sog. Vertriebenenstadt, die nach 1945 entstand. Nach dem Zweiten Weltkrieg siedelten sich Heimatvertriebene aus Ost- und Südosteuropa im Bereich der heutigen Stadt Waldkraiburg an, besonders aber aus dem Sudetenland. 1950 entstand die selbstständige Gemeinde Waldkraiburg mit 1 912 Einwohnern. 1960 lebten bereits weit über 8 000 Menschen in Waldkraiburg, was zur Verleihung des Stadtrechts führte. Bis in die 1980er Jahre erfuhr die Stadt ein stetiges Bevölkerungswachstum. Erst seit Mitte der 1990er Jahre stagniert die Bevölkerungszahl bei einer leichten Tendenz zur Abnahme. Heute sind rund 80 Nationalitäten im Stadtgebiet vertretenden bzw. Bürgern mit entsprechendem Migrationshintergrund unterschiedlicher Nationalität.
Seit Beginn der 90er Jahre wurden verschiedene Vorbereitende Untersuchungen (VU) erstellt und fortgeschrieben. 2013 wurde die Stadt in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Der festgestellte demographische Wandel und die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme wie Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen,etc. ergeben verschiedene Handlungsfelder. Bei dem gesamtstädtischen Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein sehr heterogenes Gebiet mit unterschiedlich strukturierten Teilräumen und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgabenbereichen, für die ein Gesamtkonzept zu entwickeln ist.
Der festgestellte demographische Wandel und die städtebaulichen, strukturellen und funktionalen Probleme wie Sanierungsstau, Wohnungs- und Gewerbeleerstand, Brachflächen,etc. ergeben verschiedene Handlungsfelder. Bei dem gesamtstädtischen Untersuchungsgebiet handelt es sich um ein sehr heterogenes Gebiet mit unterschiedlich strukturierten Teilräumen und daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgabenbereichen, für die ein Gesamtkonzept zu entwickeln ist.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt nun, für die weitere Entwicklung der Stadt ein gesamtstädtisches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschafts- und Freianlagenplanung, der Wirtschafts- und Sozialgeographie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt nun, für die weitere Entwicklung der Stadt ein gesamtstädtisches Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen. Die Leistungen der Stadt- und Ortsplanung, der Landschafts- und Freianlagenplanung, der Wirtschafts- und Sozialgeographie und der Moderation sollen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens nach VOF vergeben werden.
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Bestandsaufnahme mit Stärken-Schwächen-Analyse,
— Moderation von Teilhabeprozessen,
— Ausarbeiten von Entwicklungszielen für unterschiedliche Handlungsfelder in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Arbeitsgruppen,
— Entwicklung des Integrierten Handlungsprogramms und Ausarbeiten von Maßnahmenvorschlägen mit Finanzierungsübersicht,
— Ausarbeiten des Integrierten Entwicklungskonzeptes,
— Unterstützung bei der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes.
Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses, für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Auftragsleistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsbausteine und Verfahrensstufen werden, in Abhängigkeit des Ergebnisses, für Teilbereiche oder auch für die Gesamtmaßnahme im Ganzen, ebenfalls stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, ggf. weitere städtebauliche und landschaftsplanerische Planungs- und Beratungsleistungen sowie Planungsleistungen im Bereich öffentlicher Freiflächen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
Die Stadt Waldkraiburg beabsichtigt, ggf. weitere städtebauliche und landschaftsplanerische Planungs- und Beratungsleistungen sowie Planungsleistungen im Bereich öffentlicher Freiflächen zu beauftragen, die sich im Zuge der Entwicklung der Planungsziele ergeben können. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar, sondern vom Ergebnis des Gutachtens abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
c) Nachweis über die berufliche Befähigung der für die Bereiche Stadt- und Ortsplanung zuständigen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortlicher), durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
c) Nachweis über die berufliche Befähigung der für die Bereiche Stadt- und Ortsplanung zuständigen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, bei juristischen Personen der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortlicher), durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2BauKaG erfüllt sind.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2BauKaG erfüllt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Präsentation von Referenzprojekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Die Referenzprojekte des Bewerbers sind auf insgesamt max. 12 Seiten DIN-A4 (einseitig) darzustellen. Es soll aus jedem Teilbereich (Stadt- und Ortsplanung, Landschafts-und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation) mindestens ein Referenzprojekt vorgestellt werden. In der Präsentation soll neben der Aufgabe insbesondere die Leistung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft so dargestellt werden (u. a. in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen, Diagrammen, Schemata), dass die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu vergebenden Auftragsteile, die Aufgabe und die angegebenen Auswahlkriterien für das bewertende Auswahlgremium erkennbar ist.
a) Präsentation von Referenzprojekten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Die Referenzprojekte des Bewerbers sind auf insgesamt max. 12 Seiten DIN-A4 (einseitig) darzustellen. Es soll aus jedem Teilbereich (Stadt- und Ortsplanung, Landschafts-und Freianlagenplanung, Wirtschafts- und Sozialgeographie und Moderation) mindestens ein Referenzprojekt vorgestellt werden. In der Präsentation soll neben der Aufgabe insbesondere die Leistung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft so dargestellt werden (u. a. in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen, Diagrammen, Schemata), dass die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die zu vergebenden Auftragsteile, die Aufgabe und die angegebenen Auswahlkriterien für das bewertende Auswahlgremium erkennbar ist.
b) Referenzliste: Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. In der Referenzliste sind Angaben zu Auftraggeber, beauftragten Leistungen, Kosten, erbrachte Leistungen und Leistungsphasen sowie Leistungszeitraum und weitere Erläuterungen zum Projekt einzutragen.
b) Referenzliste: Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. In der Referenzliste sind Angaben zu Auftraggeber, beauftragten Leistungen, Kosten, erbrachte Leistungen und Leistungsphasen sowie Leistungszeitraum und weitere Erläuterungen zum Projekt einzutragen.
c) Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe vergleichbar sein. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
c) Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe vergleichbar sein. Es werden nur solche Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Mindeststandards: Siehe Teilnahmeantrag.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Arbeitsgemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis für die Arbeitsgemeinschaft oder für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1) dieser Bekanntmachung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Stadt- und Ortsplanung; 1-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Landschaftsplanung und Planung öffentlicher Freiflächen; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Wirtschafts- und Sozialgeographie; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Moderation; Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-10 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Stadt- und Ortsplanung; 1-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Landschaftsplanung und Planung öffentlicher Freiflächen; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Wirtschafts- und Sozialgeographie; 2-fach: Fachliche Eignung des Bewerbers – Bereich Moderation; Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-10 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. Formlose Bewerbungen und nicht rechtskräftig unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung. Fehlende Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
c) Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Bewerbungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.
f) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen im Teilnahmeantrag.
g) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
h) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
i) Arbeitsgemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Vergabe von Teilleistungen an einen Subunternehmer sind – falls im Einzelfall erforderlich – nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
k) Die Bewerbungsunterlagen müssen deutlich mit einem Hinweis (Aufkleber auf dem Umschlag) auf das betreffende VOF-Verfahren gekennzeichnet werden.
l) Rückfragen zum Verfahren können bis zum 24.8.2015 per E-Mail an ralfwehrhahn@walterlandherr.de gestellt werden. Die Antworten zu den gestellten Rückfragen werden bis zum 25.8.2015 im Internet unter der angegebenen Adresse eingestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107, Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Waldkraiburg
Postanschrift: Stadtplatz 26
Postort: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Telefon: +49 8638959273📞
Internetadresse: http://www.waldkraiburg.de🌏
Fax: +49 8638959171 📠
Quelle: OJS 2015/S 144-266334 (2015-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8638959271 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist der Sitz des Auftraggebers.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Aufgabenstellung und Herangehensweise (4)
2. Arbeitsweise – Methodik (2)
3. Projektteam und Projektbearbeitung (3)
4. Vertragliche Regelungen/Honorarangebot (2)
5. Gesamteindruck der Präsentation (2)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-16 📅
Name: ARGE Dragomir Stadtplanung GmbH mit ISR
Postanschrift: Kochelseestr. 11
Postort: München
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 8638959271 📠
Quelle: OJS 2016/S 002-001939 (2016-01-04)