Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege von Serviceplattformen einschließlich entsprechender Webservices für Geschäftsfunktionalitäten der logischen Hintergrundsysteme im Bereich „Elektronisches Fahrgeldmanagement“ im ÖPNV. Konkret sind hierbei nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA): — eine Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Produktverantwortlichensystems“ (PVS), — eine mandantenfähige Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Dienstleistersystems“ (DLS) sowie — eine Serviceplattform und zugehörige Webservices für ein Vermittlungs- und Prozessintegrationssystem (PRIS) im Sinne einer gemeinsamen Servicestelle als verteilte Plattformen zu erstellen und einzurichten sowie zu betreiben und im Betrieb zu betreuen. Die geforderten Webservices müssen alle Funktionalitäten der genannten logischen Hintergrundsysteme sowie Teilfunktionalitäten weiterer logischer Systemkomponenten gemäß des Standards des VDV-KA Hintergrundsysteme für die Ausbauvariante „Ausgabe von eTickets an Abonnementen mit verbundweiter eKontrolle“ im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg einschließlich der erforderlichen Benutzeroberflächen abdecken. Sie müssen darüber hinaus Funktionalitäten der gesicherten Vermittlung von Nachrichten, der Adaptierung unterschiedlicher Schnittstellen von Drittsystemen, der Speicherung und Verarbeitung der in den Nachrichten enthaltenen Objekte, der Überwachung der Prozessabläufe sowie der Behandlung von dabei festgestellten Ausnahmen sicherstellen. Die geforderten Serviceplattformen müssen im Zuge der Umsetzung weiterer Ausbauvarianten der VDV-KA ohne Änderungen der bestehenden Services um weitere Webservices und Schnittstellen erweitert werden können. Die Serviceplattformen und deren Webservices müssen über eine WebService-Schnittstelle nach den Vorgaben des VGN auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts „INNOS-HGS“ miteinander kommunizieren. Drittsysteme wie insbesondere unterschiedliche Terminalhintergrundsysteme verschiedener Hersteller und die KVP-Systeme einzelner Verkehrsunternehmen sind ebenfalls über eine derartige Webservice-Schnittstelle anzubinden und im notwendigen Umfang zu adaptieren. Die Anbindung der Zentralen Vermittlungsstelle der VDV-ETS KG und aller daran angeschlossenen Systeme muss über eine Adaptierung der Webservice- Schnittstelle an die standardisierte Schnittstelle des Interoperabilitätsnetzwerks der VDV-KA (ION-Schnittstelle) erfolgen. Darüber hinaus sind notwendige Import- und Exportschnittstellen u. a. zur Stammdatenversorgung (u. a. über Kontrollmodule gemäß CR 163 der VDV-KA), zur Aktualisierung von Elementen des KASicherheitsmanagements sowie zur Erzeugung von Reports und der Ausgabe von Statistiken zu implementieren. Die Serviceplattformen und Webservices sind jeweils als Integrationstest- und Produktivsystem in einem zertifizierten Rechenzentrum des beauftragten Bieters in Deutschland als „Software as a Service“ zu betreiben. Alle dazu notwendigen Leistungen inkl. der Bereitstellung und des Betriebs der dazu notwendigen Hardware sind Teil des Leistungsumfanges. Die Projektrealisierung muss nach einem agilen Vorgehensmodell erfolgen und umfasst die Erstellung von Feinspezifikationen, die Implementation und Einrichtung sowie die Mitwirkung an den erforderlichen Integrations- und Inbetriebnahmetests im Test- bzw. Produktivsystem.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH
Postanschrift: Rothenburger Straße 9
Postleitzahl: 90443
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgn.de🌏
E-Mail: efm-vergabe@vgn.de📧
Telefon: +49 9112707558📞
Fax: +49 9112707550 📠
A) Bewerber und Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag verbindlich angeben, für welche Lose sie sich bewerben.
B) Alle geforderten Eignungsnachweise (Eigenerklärungen) müssen eigenhändig und rechtsgültig unterschrieben sowie mit Datum und Firmenstempel versehen werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original einzureichen.
C) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären
d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Hinsichtlich der im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu beachtenden Besonderheiten bei der Erbringung der geforderten Eignungsnachweise sind die Festlegungen gem. III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung zu beachten.
D) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen. Hinsichtlich der in diesem Fall zu beachtenden Besonderheiten bei der Erbringung der geforderten Eignungsnachweise wird ebenfalls auf die Festlegungen gem. III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
E) Auf § 19 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. Danach können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden.
F) Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei bis fünf begrenzt. Es werden folgende objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern festgelegt:
1. Technische Leistungsfähigkeit, belegt durch Erfahrungen des Bewerbers in Bereichen, die nach Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, anhand der gem. III.2.3) A) vorzulegenden Referenzen (55 %);
2. Technische Leistungsfähigkeit, belegt anhand der gem. III.2.3) B) für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Person(en) vorzulegenden Lebensläufe, Zeugnisse pp. (10 %);
3. Technische Leistungsfähigkeit, belegt anhand eines nach III.2.3) D) nachgewiesenen Qualitätsmanagementsystems (5 %);
4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, belegt anhand der gem. III.2.2) B) geforderten Umsatzangaben (30 %).
Maßgeblich für die Beurteilung sind die folgenden Aspekte, soweit sie aus den eingereichten Nachweisen, Angaben und Erklärungen erkennbar sind:
Zu 1. und zu 2.:
— LOS 1: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme PVS, die mindestens Funktionalitäten von PVS enthalten,
— LOS 2: Erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme DLS, die mindestens Funktionalitäten von DLS enthalten,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme PRIS bzw. gemeinsamer Servicestellen, die mindestens Funktionalitäten von PVS, DLS bzw. KVPS enthalten,
— LOS 1 und 2: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher Webservices als Bestandteil einer Serviceplattform im Rahmen eines verteilten Systems auf Basis einer serviceorientierten Architektur für Funktionalitäten gemäß VDV-Kernapplikation,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Plattform zur Vernetzung von Webservices und zum Nachrichtenaustausch zwischen Webservices über Unternehmens- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg für Funktionalitäten gemäß VDV-Kernapplikation,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen gesicherten Anbindung eines EFM-Hintergrundsystems an die Zentrale Vermittlungsstelle der VDV-ETS KG inkl. Verschlüsselung gemäß CR 100 bzw. CR 153,
— LOS 1, 2, 3: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher Webservices als Betreiberlösung „Software as a Service“ in einem Rechenzentrum in Deutschland, das gemäß DIN EN ISO 9000:2000 und DIN EN ISO/IEC: 27001,
— LOS 1, 2, 3: Nachweislich Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche.
Zu 3:
— LOS 1, 2, 3: Umsatzhöhe, maßgeblich ist die Summe der angegebenen Jahresumsätze.
Hinweise zur Bewertung: Für den Nachweis jedes der vorgenannten Aspekte zu 1. und zu 2. erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft jeweils 1 Punkt. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich des letzten Anstrichs zu 1. und zu 2. Hier wird 1 Punkt nur vergeben, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche mindestens anhand von zwei Referenzen nachweist. Referenzprojekte, die mehrere der genannten Aspekte erfüllen, sind zulässig und sind von Bewerber pro geforderter Referenz aufzulisten. Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Der zu 3. nachgewiesene höchste Umsatz wird mit 10 und der niedrigste Umsatz mit 0 Punkten bewertet. Die dazwischen liegenden Umsatzangaben werden linear interpoliert.
Die so erzielten Punktwerte werden mit den oben genannten Gewichtungsfaktoren multipliziert und zu einem Gesamtpunktwert addiert.
A) Bewerber und Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag verbindlich angeben, für welche Lose sie sich bewerben.
B) Alle geforderten Eignungsnachweise (Eigenerklärungen) müssen eigenhändig und rechtsgültig unterschrieben sowie mit Datum und Firmenstempel versehen werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original einzureichen.
C) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages:
a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
c) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären
d) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Hinsichtlich der im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu beachtenden Besonderheiten bei der Erbringung der geforderten Eignungsnachweise sind die Festlegungen gem. III.2.1)-III.2.3) der Bekanntmachung zu beachten.
D) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen. Hinsichtlich der in diesem Fall zu beachtenden Besonderheiten bei der Erbringung der geforderten Eignungsnachweise wird ebenfalls auf die Festlegungen gem. III.2.1)-III.2.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.
E) Auf § 19 Abs. 3 SektVO wird hingewiesen. Danach können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden.
F) Die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei bis fünf begrenzt. Es werden folgende objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern festgelegt:
1. Technische Leistungsfähigkeit, belegt durch Erfahrungen des Bewerbers in Bereichen, die nach Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, anhand der gem. III.2.3) A) vorzulegenden Referenzen (55 %);
2. Technische Leistungsfähigkeit, belegt anhand der gem. III.2.3) B) für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Person(en) vorzulegenden Lebensläufe, Zeugnisse pp. (10 %);
3. Technische Leistungsfähigkeit, belegt anhand eines nach III.2.3) D) nachgewiesenen Qualitätsmanagementsystems (5 %);
4. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, belegt anhand der gem. III.2.2) B) geforderten Umsatzangaben (30 %).
Maßgeblich für die Beurteilung sind die folgenden Aspekte, soweit sie aus den eingereichten Nachweisen, Angaben und Erklärungen erkennbar sind:
Zu 1. und zu 2.:
— LOS 1: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme PVS, die mindestens Funktionalitäten von PVS enthalten,
— LOS 2: Erfolgreichen Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme DLS, die mindestens Funktionalitäten von DLS enthalten,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher EFM-Hintergrundsysteme PRIS bzw. gemeinsamer Servicestellen, die mindestens Funktionalitäten von PVS, DLS bzw. KVPS enthalten,
— LOS 1 und 2: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher Webservices als Bestandteil einer Serviceplattform im Rahmen eines verteilten Systems auf Basis einer serviceorientierten Architektur für Funktionalitäten gemäß VDV-Kernapplikation,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen Plattform zur Vernetzung von Webservices und zum Nachrichtenaustausch zwischen Webservices über Unternehmens- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg für Funktionalitäten gemäß VDV-Kernapplikation,
— LOS 3: Erfolgreiche Einführung einer bereits in Betrieb genommenen und in Betrieb befindlichen gesicherten Anbindung eines EFM-Hintergrundsystems an die Zentrale Vermittlungsstelle der VDV-ETS KG inkl. Verschlüsselung gemäß CR 100 bzw. CR 153,
— LOS 1, 2, 3: Erfolgreiche Einführung bereits in Betrieb genommener und in Betrieb befindlicher Webservices als Betreiberlösung „Software as a Service“ in einem Rechenzentrum in Deutschland, das gemäß DIN EN ISO 9000:2000 und DIN EN ISO/IEC: 27001,
— LOS 1, 2, 3: Nachweislich Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche.
Zu 3:
— LOS 1, 2, 3: Umsatzhöhe, maßgeblich ist die Summe der angegebenen Jahresumsätze.
Hinweise zur Bewertung: Für den Nachweis jedes der vorgenannten Aspekte zu 1. und zu 2. erhält der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft jeweils 1 Punkt. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich des letzten Anstrichs zu 1. und zu 2. Hier wird 1 Punkt nur vergeben, wenn der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern in Form eines Verkehrsverbundes, eines größeren Verkehrsunternehmens oder eines vergleichbaren Unternehmens der ÖPNV-Branche mindestens anhand von zwei Referenzen nachweist. Referenzprojekte, die mehrere der genannten Aspekte erfüllen, sind zulässig und sind von Bewerber pro geforderter Referenz aufzulisten. Nachweise von Bewerbern, die in den letzten 3 Jahren durch Zusammenschluss, Übernahme, Übertragung oder Formwechsel entstanden sind, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber nachweist, dass Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Der zu 3. nachgewiesene höchste Umsatz wird mit 10 und der niedrigste Umsatz mit 0 Punkten bewertet. Die dazwischen liegenden Umsatzangaben werden linear interpoliert.
Die so erzielten Punktwerte werden mit den oben genannten Gewichtungsfaktoren multipliziert und zu einem Gesamtpunktwert addiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege von Serviceplattformen einschließlich entsprechender Webservices für Geschäftsfunktionalitäten der logischen Hintergrundsysteme im Bereich „Elektronisches Fahrgeldmanagement“ im ÖPNV.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege von Serviceplattformen einschließlich entsprechender Webservices für Geschäftsfunktionalitäten der logischen Hintergrundsysteme im Bereich „Elektronisches Fahrgeldmanagement“ im ÖPNV.
Konkret sind hierbei nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA):
— eine Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Produktverantwortlichensystems“ (PVS),
— eine mandantenfähige Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Dienstleistersystems“ (DLS) sowie
— eine Serviceplattform und zugehörige Webservices für ein Vermittlungs- und Prozessintegrationssystem (PRIS) im Sinne einer gemeinsamen Servicestelle
als verteilte Plattformen zu erstellen und einzurichten sowie zu betreiben und im Betrieb zu betreuen.
Die geforderten Webservices müssen alle Funktionalitäten der genannten logischen Hintergrundsysteme sowie Teilfunktionalitäten weiterer logischer Systemkomponenten gemäß des Standards des VDV-KA Hintergrundsysteme für die Ausbauvariante „Ausgabe von eTickets an Abonnementen mit verbundweiter eKontrolle“ im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg einschließlich der erforderlichen Benutzeroberflächen abdecken. Sie müssen darüber hinaus Funktionalitäten der gesicherten Vermittlung von Nachrichten, der Adaptierung unterschiedlicher Schnittstellen von Drittsystemen, der Speicherung und Verarbeitung der in den Nachrichten enthaltenen Objekte, der Überwachung der Prozessabläufe sowie der Behandlung von dabei festgestellten Ausnahmen sicherstellen.
Die geforderten Webservices müssen alle Funktionalitäten der genannten logischen Hintergrundsysteme sowie Teilfunktionalitäten weiterer logischer Systemkomponenten gemäß des Standards des VDV-KA Hintergrundsysteme für die Ausbauvariante „Ausgabe von eTickets an Abonnementen mit verbundweiter eKontrolle“ im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg einschließlich der erforderlichen Benutzeroberflächen abdecken. Sie müssen darüber hinaus Funktionalitäten der gesicherten Vermittlung von Nachrichten, der Adaptierung unterschiedlicher Schnittstellen von Drittsystemen, der Speicherung und Verarbeitung der in den Nachrichten enthaltenen Objekte, der Überwachung der Prozessabläufe sowie der Behandlung von dabei festgestellten Ausnahmen sicherstellen.
Die geforderten Serviceplattformen müssen im Zuge der Umsetzung weiterer Ausbauvarianten der VDV-KA ohne Änderungen der bestehenden Services um weitere Webservices und Schnittstellen erweitert werden können.
Die Serviceplattformen und deren Webservices müssen über eine WebService-Schnittstelle nach den Vorgaben des VGN auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts „INNOS-HGS“ miteinander kommunizieren. Drittsysteme wie insbesondere unterschiedliche Terminalhintergrundsysteme verschiedener Hersteller und die KVP-Systeme einzelner Verkehrsunternehmen sind ebenfalls über eine derartige Webservice-Schnittstelle anzubinden und im notwendigen Umfang zu adaptieren. Die Anbindung der Zentralen Vermittlungsstelle der VDV-ETS KG und aller daran angeschlossenen Systeme muss über eine Adaptierung der Webservice- Schnittstelle an die standardisierte Schnittstelle des Interoperabilitätsnetzwerks der VDV-KA (ION-Schnittstelle) erfolgen.
Die Serviceplattformen und deren Webservices müssen über eine WebService-Schnittstelle nach den Vorgaben des VGN auf Basis der Ergebnisse des Forschungsprojekts „INNOS-HGS“ miteinander kommunizieren. Drittsysteme wie insbesondere unterschiedliche Terminalhintergrundsysteme verschiedener Hersteller und die KVP-Systeme einzelner Verkehrsunternehmen sind ebenfalls über eine derartige Webservice-Schnittstelle anzubinden und im notwendigen Umfang zu adaptieren. Die Anbindung der Zentralen Vermittlungsstelle der VDV-ETS KG und aller daran angeschlossenen Systeme muss über eine Adaptierung der Webservice- Schnittstelle an die standardisierte Schnittstelle des Interoperabilitätsnetzwerks der VDV-KA (ION-Schnittstelle) erfolgen.
Darüber hinaus sind notwendige Import- und Exportschnittstellen u. a. zur Stammdatenversorgung (u. a. über Kontrollmodule gemäß CR 163 der VDV-KA), zur Aktualisierung von Elementen des KASicherheitsmanagements sowie zur Erzeugung von Reports und der Ausgabe von Statistiken zu implementieren.
Darüber hinaus sind notwendige Import- und Exportschnittstellen u. a. zur Stammdatenversorgung (u. a. über Kontrollmodule gemäß CR 163 der VDV-KA), zur Aktualisierung von Elementen des KASicherheitsmanagements sowie zur Erzeugung von Reports und der Ausgabe von Statistiken zu implementieren.
Die Serviceplattformen und Webservices sind jeweils als Integrationstest- und Produktivsystem in einem zertifizierten Rechenzentrum des beauftragten Bieters in Deutschland als „Software as a Service“ zu betreiben. Alle dazu notwendigen Leistungen inkl. der Bereitstellung und des Betriebs der dazu notwendigen Hardware sind Teil des Leistungsumfanges. Die Projektrealisierung muss nach einem agilen Vorgehensmodell erfolgen und umfasst die Erstellung von Feinspezifikationen, die Implementation und Einrichtung sowie die Mitwirkung an den erforderlichen Integrations- und Inbetriebnahmetests im Test- bzw. Produktivsystem.
Die Serviceplattformen und Webservices sind jeweils als Integrationstest- und Produktivsystem in einem zertifizierten Rechenzentrum des beauftragten Bieters in Deutschland als „Software as a Service“ zu betreiben. Alle dazu notwendigen Leistungen inkl. der Bereitstellung und des Betriebs der dazu notwendigen Hardware sind Teil des Leistungsumfanges. Die Projektrealisierung muss nach einem agilen Vorgehensmodell erfolgen und umfasst die Erstellung von Feinspezifikationen, die Implementation und Einrichtung sowie die Mitwirkung an den erforderlichen Integrations- und Inbetriebnahmetests im Test- bzw. Produktivsystem.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erstellung, Einrichtung, Betrieb, Wartung und Pflege einer Anwendungsserviceplattform und zugehöriger Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Produktverantwortlichensystems“ (PVS)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Produktverantwortlichensystems“ (PVS) nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Produktverantwortlichensystems“ (PVS) nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Erstellung, Einrichtung, Betrieb, Wartung und Pflege einer mandantenfähigen Anwendungsserviceplattform und zugehöriger Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Dienstleistersystems“ (DLS)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer mandantenfähige Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Dienstleistersystems“ (DLS) nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer mandantenfähige Anwendungsserviceplattform und zugehörige Webservices für Funktionalitäten eines logischen „Dienstleistersystems“ (DLS) nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Erstellung, Einrichtung, Betrieb, Wartung und Pflege einer Serviceplattform und zugehöriger Webservices für ein Vermittlungs- und Prozessintegrationssystem (PRIS)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer Serviceplattform und zugehörige Webservices für ein Vermittlungs- und Prozessintegrationssystem (PRIS) im Sinne einer gemeinsamen Servicestelle nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Gegenstand sind die Erstellung, die Einrichtung und der Betrieb sowie die Wartung und Pflege einer Serviceplattform und zugehörige Webservices für ein Vermittlungs- und Prozessintegrationssystem (PRIS) im Sinne einer gemeinsamen Servicestelle nach dem Standard der VDV-Kernapplikation (in der Version 1.3.0) und auf Basis einer serviceorientierten Architektur (SOA).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
LOS 1: PVS:
Option Aktionsmanagement: Webservices für Geschäftsprozesse und Anwendungsfälle des PVS zum Aktionsmanagement.
LOS 2: DLS:
Option 1: Webservices für Geschäftsprozesse und Anwendungsfälle des DLS zum Sperraufhebungsanforderung und Sperrfreigabemitteilung zur Berechtigung.
Option 2: Zusätzliche Funktionalität zur mandantenübergreifenden Vollständigkeitsprüfung der samSequenznummern.
Option 3: Umsetzung eines weiteren Mandanten im DLS.
Option 4: Aktionsmanagement: Webservices für Geschäftsprozesse und Anwendungsfälle des DLS zum Aktionsmanagement.
LOS 3: PRIS:
Option 1: Webservices für Elementarprozesse zu Sperrfreigabeaufträgen zur Applikation und Berechtigung sowie zu Sperranforderungen und Sperraufhebungsanforderungen zur Berechtigung.
Option 2: Automatisierte Ausnahmebehandlung.
Option 3: Aktionsmanagement: Webservices für Anwendungsfälle des PVS zum Aktionsmanagement.
Referenznummer: VGN-2015/08/EFM
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
A) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches,
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
C) Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass:
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
— es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat,
— es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
— nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
D) Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
D) Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie fristlose Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
E) Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Handels- und Berufsregister oder einer vergleichbaren Eintragung ausgestellt nicht vor dem 1.4.2015, in Kopie.
F) Gewerbezentralregisterauszug, ausgestellt nicht vor dem 1.4.2015, in Kopie.
Hinweise:
1. Die Eignungsnachweise gem. A) bis F) gelten für alle drei Lose.
2. Für die Eigenerklärungen A)-D) ist Anlage 1 zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Unterlagen stehen zum Download unter: http://www.vgn.de/downloads/ausschreibungen bereit.
3. Die gemäß A)-D) vorzulegenden Eigenerklärungen sind von den Bietern, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter A)-F) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter A)-F) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter A)-F) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
6. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-F) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
6. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-F) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014). Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, ist es ausreichend, die Umsätze für den Zeitraum seit Unternehmensgründung anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014). Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, ist es ausreichend, die Umsätze für den Zeitraum seit Unternehmensgründung anzugeben.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist (Hintergrundsysteme nach VDV-KA). Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, ist es ausreichend, die Umsätze für den Zeitraum seit Unternehmensgründung anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist (Hintergrundsysteme nach VDV-KA). Sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, ist es ausreichend, die Umsätze für den Zeitraum seit Unternehmensgründung anzugeben.
C) Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014); bei Neugründung entsprechende Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Gesellschafter, falls deren Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
D) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden aus beruflichen Tätigkeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Hintergrundsysteme nach VDV-KA) mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 300 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit Mindestversicherungssummen in dieser Höhe, jeweils in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schäden aus beruflichen Tätigkeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Hintergrundsysteme nach VDV-KA) mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 300 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit Mindestversicherungssummen in dieser Höhe, jeweils in Kopie.
E) Bankauskunft zum Unternehmen des Bewerbers, ausgestellt nicht vor dem 1.4.2015, in Kopie.
F) Aktuelle Wirtschaftsauskunft mit Bonitätsindex durch eine Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform/Bürgel), ausgestellt nicht vor dem 1.4.2015, in Kopie.
Hinweise:
1. Die Eignungsnachweise gem. A) bis F) gelten für alle drei Lose. Sie sind formlos auf gesonderten Anlagen zum Teilnahmeantrag zu erbringen bzw. als Bescheinigung in Kopie beizufügen.
2. Die gemäß A)-B) vorzulegenden Eigenerklärungen sind von den Bietern, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen (testierte Jahresabschlüsse) zu bestätigen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter A)-F) aufgeführten Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und unter A)-F) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und unter A)-F) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
5. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-F) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-F) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen (Referenzen). Pro Referenz ist dabei anzugeben: Name und Anschrift der Firma; Ansprechpartner/Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen; Zeitraum der Leistungserbringung; Beschreibung des Projektes sowie aussagefähige Kurzbeschreibung Ihrer Leistungsanteile daran; Land/Ort der Ausführung des jeweiligen Projektes; Netto-Umsatz im Projekt in TEUR; Ausführungsjahr(e); Angabe, ob die Realisierung durch den Bieter selbst oder durch einen Nachunternehmer realisiert wurde; Angabe, inwieweit der ausführende Mitarbeiter/Team noch heute im Unternehmen zur Verfügung stehen; Angabe der Mitarbeiterprofile, die das jeweilige Projekt durchgeführt haben. Anzahl der KA-Anwendungsfälle (nur für Los 1 und Los 2 relevant);Anzahl der umgesetzten WebServices (nur für Los 3 relevant).
A) Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen (Referenzen). Pro Referenz ist dabei anzugeben: Name und Anschrift der Firma; Ansprechpartner/Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen; Zeitraum der Leistungserbringung; Beschreibung des Projektes sowie aussagefähige Kurzbeschreibung Ihrer Leistungsanteile daran; Land/Ort der Ausführung des jeweiligen Projektes; Netto-Umsatz im Projekt in TEUR; Ausführungsjahr(e); Angabe, ob die Realisierung durch den Bieter selbst oder durch einen Nachunternehmer realisiert wurde; Angabe, inwieweit der ausführende Mitarbeiter/Team noch heute im Unternehmen zur Verfügung stehen; Angabe der Mitarbeiterprofile, die das jeweilige Projekt durchgeführt haben. Anzahl der KA-Anwendungsfälle (nur für Los 1 und Los 2 relevant);Anzahl der umgesetzten WebServices (nur für Los 3 relevant).
Die Projektbeschreibung muss aussagekräftig sein und eine Bewertung anhand der unten unter VI.3) F) genannten Aspekte zulassen.
B) Namen der für die Ausführung der Leistungen verantwortlichen Person(en) und Nachweis deren beruflicher Qualifikation durch Lebenslauf und durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder anderer geeigneter Bescheinigungen (siehe auch III.3.2)).
B) Namen der für die Ausführung der Leistungen verantwortlichen Person(en) und Nachweis deren beruflicher Qualifikation durch Lebenslauf und durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder anderer geeigneter Bescheinigungen (siehe auch III.3.2)).
C) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern und Führungskräften, die in den Jahren 2012, 2013 und 2014 beim Bewerber beschäftigt waren.
D) Sofern zutreffend, Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 durch Vorlage einer Zertifzierung in Kopie. Gleichwertige Zertifzierungen anderer Mitgliedstaaten werden ebenso anerkannt wie der Nachweis von gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im letztgenannten Fall ist eine detaillierte Beschreibung der im Unternehmen umgesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen, aus der die Gleichwertigkeit mit einem Qualitätsmanagementsystem im Sinne der DIN EN ISO 9001 hervorgehen muss.
D) Sofern zutreffend, Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 durch Vorlage einer Zertifzierung in Kopie. Gleichwertige Zertifzierungen anderer Mitgliedstaaten werden ebenso anerkannt wie der Nachweis von gleichwertigen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Im letztgenannten Fall ist eine detaillierte Beschreibung der im Unternehmen umgesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen, aus der die Gleichwertigkeit mit einem Qualitätsmanagementsystem im Sinne der DIN EN ISO 9001 hervorgehen muss.
E) Beschreibung der technischen Ausrüstung im Unternehmen des Bewerbers.
Hinweise:
1. Die Eignungsnachweise gem. A) bis E) gelten, sofern nicht anders angegeben, für alle drei Lose. Sie sind formlos auf gesonderten Anlagen zum Teilnahmeantrag zu erbringen. Ausnahme: Zur Beschreibung der Referenzen ist Anlage 2 zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Unterlagen stehen zum Download unter: http://www.vgn.de/downloads/ausschreibungen bereit.
1. Die Eignungsnachweise gem. A) bis E) gelten, sofern nicht anders angegeben, für alle drei Lose. Sie sind formlos auf gesonderten Anlagen zum Teilnahmeantrag zu erbringen. Ausnahme: Zur Beschreibung der Referenzen ist Anlage 2 zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Die Unterlagen stehen zum Download unter: http://www.vgn.de/downloads/ausschreibungen bereit.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen durch unmittelbare Kontaktaufnahme zu überprüfen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unter A)-E) aufgeführten Nachweise für die Bewerbergemeinschaft insgesamt erbracht werden.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und unter A)-E) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und unter A)-E) geforderten Nachweise mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist für jeden benannten Dritten spätestens vor Zuschlagserteilung eine Erklärung vorzulegen, nach der sich das oder die benannten Dritten verpflichten, dem Bewerber im Auftragsfall die technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ein anderes Unternehmen i.S.d § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
5. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-E) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
5. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, müssen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter) in ihrem Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und auf Verlangen der Vergabestelle diese benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die unter A)-E) genannten Nachweise und Eigenerklärungen auch für diese Nachunternehmer abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder bzw. Gesellschafter und bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 148-274422 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge