Erstellung Fachgutachten und begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt „Modellstadt Reutlingen“
Der Luftreinhalteplan für Reutlingen von 2005 und die Fortschreibungen von 2007, 2012 und 2014 enthalten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen. Trotz der Verbesserungen, die die bereits umgesetzten Maßnahmen gebracht haben bzw. noch bringen werden, können bislang die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) an verschiedenen Stellen in Reutlingen (u. a. straßennah im Bereich der Messstation in der Lederstraße) nicht eingehalten werden. Auch eine sichere Unterschreitung des Grenzwertes für Feinstaub PM10 ist derzeit noch nicht gegeben. Weiter zeigen Prognosen, dass auch an weiteren verkehrlich hoch belasteten Straßenzügen auf der Gemarkung Reutlingen hohe Luftschadstoffbelastungen vorliegen.
Ende des Jahres 2014 wurde das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen und beigeladen die Stadt Reutlingen) durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen verurteilt, die Luftreinhaltepläne für Reutlingen so zu ändern, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthalten. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Reutlingen haben daraufhin gemeinsam beschlossen, den Anforderungen im Urteil mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen – Ausarbeitung von Szenarien für die Luftreinhaltung mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu begegnen.
Ziel des Projekts ist die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption mit Maßnahmen und ihren Auswirkungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind. Dabei werden der heutige Ausgangszustand, d. h. der bereits bestehende Luftreinhalteplan für Reutlingen und dessen Fortschreibungen einbezogen. Es wird weiter berücksichtigt, dass der Scheibengipfeltunnel voraussichtlich 2017 eröffnet wird und sich die Verkehrsverhältnisse in der Stadt Reutlingen dadurch grundsätzlich ändern.
Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit intensiv am Projekt zu beteiligen.
Es ergeben sich zwei fachliche Schwerpunkte, die getrennt in zwei Losen ausgeschrieben werden:
Los 1: Ausarbeitung und Bewertung von Szenarien zur Luftreinhaltung in Reutlingen;
Los 2: Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) vom 17. Dezember 2013 und den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Federführend im Projekt ist das Regierungspräsidium Tübingen, weitere Projektträger sind das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen. Das Projekt ist in Abstimmung mit diesen drei Projektträgern durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-10-16
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Auftragsbekanntmachung
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2016-03-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2016-03-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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