Erstellung Fachgutachten und begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Projekt „Modellstadt Reutlingen“

Regierungspräsidium Tübingen

Der Luftreinhalteplan für Reutlingen von 2005 und die Fortschreibungen von 2007, 2012 und 2014 enthalten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen. Trotz der Verbesserungen, die die bereits umgesetzten Maßnahmen gebracht haben bzw. noch bringen werden, können bislang die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) an verschiedenen Stellen in Reutlingen (u. a. straßennah im Bereich der Messstation in der Lederstraße) nicht eingehalten werden. Auch eine sichere Unterschreitung des Grenzwertes für Feinstaub PM10 ist derzeit noch nicht gegeben. Weiter zeigen Prognosen, dass auch an weiteren verkehrlich hoch belasteten Straßenzügen auf der Gemarkung Reutlingen hohe Luftschadstoffbelastungen vorliegen.
Ende des Jahres 2014 wurde das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen und beigeladen die Stadt Reutlingen) durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen verurteilt, die Luftreinhaltepläne für Reutlingen so zu ändern, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthalten. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Reutlingen haben daraufhin gemeinsam beschlossen, den Anforderungen im Urteil mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen – Ausarbeitung von Szenarien für die Luftreinhaltung mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu begegnen.
Ziel des Projekts ist die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption mit Maßnahmen und ihren Auswirkungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind. Dabei werden der heutige Ausgangszustand, d. h. der bereits bestehende Luftreinhalteplan für Reutlingen und dessen Fortschreibungen einbezogen. Es wird weiter berücksichtigt, dass der Scheibengipfeltunnel voraussichtlich 2017 eröffnet wird und sich die Verkehrsverhältnisse in der Stadt Reutlingen dadurch grundsätzlich ändern.
Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit intensiv am Projekt zu beteiligen.
Es ergeben sich zwei fachliche Schwerpunkte, die getrennt in zwei Losen ausgeschrieben werden:
Los 1: Ausarbeitung und Bewertung von Szenarien zur Luftreinhaltung in Reutlingen;
Los 2: Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) vom 17. Dezember 2013 und den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Federführend im Projekt ist das Regierungspräsidium Tübingen, weitere Projektträger sind das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen. Das Projekt ist in Abstimmung mit diesen drei Projektträgern durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-16 Auftragsbekanntmachung
2016-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
Menge oder Umfang:
Das Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts mit Maßnahmen und ihrer Auswirkungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind unter Berücksichtigung des heutigen Ausgangszustands, d. h. unter Einbeziehung der bereits in den bestehenden Luftreinhalteplänen für Reutlingen enthaltenen Maßnahmen und vor dem Hintergrund des voraussichtlich 2017 in Betrieb gehenden Scheibengipfeltunnels. Dabei ist vorgesehen, die Öffentlichkeit intensiv am Projekt zu beteiligenDadurch ergeben sich zwei fachliche Schwerpunkte, die getrennt ausgeschrieben werden:Los 1: Ausarbeitung von Szenarien zur Luftreinhaltung in Reutlingen;Los 2: Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg.Der abschließende Projektbericht ist spätestens 23 Monate nach der Beauftragung vorzulegen.250 000
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Gesamtwert des Auftrags: 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Tübingen
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-tuebingen.de 🌏
E-Mail: nadja.schloer@rpt.bwl.de 📧
Telefon: +49 70717573235 📞
Fax: +49 70717573190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 204-370745
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 162-296804
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung. Eine Anforderung von Ausschreibungsunterlagen ist deshalb nicht notwendig. B) Die Bewerbung muss bis zum genannten Termin bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein. Hierfür ist der Bewerber verantwortlich. Etwaige Versäumnisse von beauftragten Dienstleistungsunternehmen (z. B. Brief- oder Paketdienste) bilden keine Ausnahme. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. C) Für die Bewerbung ist der auf der Internetseite für jedes Los zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument) zu verwenden. In diesem Bewerbungsbogen sind alle verlangten Eigenerklärungen zum Ausfüllen enthalten. D) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. E) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen. F) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3)). G) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden H) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (Originalunterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- /Bietergemeinschaften bestimmte Person). I) Eine Erklärung aus der hervorgeht, welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird jetzt noch nicht, sondern erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden. J) Bezüglich des jetzt ausgeschriebenen Projektes (insbesondere im Los 1) gibt es bereits vielfältige vorausgehende Untersuchungen. Daran waren zahlreiche Fachbüros beteiligt. Die gesamten Unterlagen, welche bisher erarbeitet wurden, werden im Verhandlungsverfahren mit der Angebotsaufforderung/der Ausschreibung allen anderen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bewerber/Bieter gleich gestellt. Die vorhandene Vorkenntnis dieser Büros wird ausgeglichen. Es besteht kein Grund diese Büros vom Verfahren auszuschließen. Diese Büros werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren gesetzt, sondern müssen sich wie jeder andere Bewerber dem Bewerbungsverfahren unterziehen. Die Namen der betroffenen Büros werden im Folgenden (in zufälliger Reihenfolge) aufgeführt, die Liste der betroffenen Untersuchungen werden in einer eigenen Aufstellung auf der o. g. Internetseite veröffentlicht: — Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (Aalen, Stuttgart), — Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (Karlsruhe), — plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung (Kassel), — NahverkehrsConsult Matthias Schmechtig (Kassel), — Planungsgruppe Kölz GmbH (Ludwigsburg), — R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler (Darmstadt), — Planungsbüro StadtVerkehr H. u. B. Schönfuß GbR (Stuttgart), — US + FZ Beratende Ingenieure Urs Steinemann + Franz Zumsteg (Lenzburg – Schweiz), — Institut für Mobilität & Verkehr imove – TU Kaiserslautern sowie topp.plan:Stadt.Verkehr.Moderation (Kaiserslautern). K) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. L) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben; M) Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Luftreinhalteplan für Reutlingen von 2005 und die Fortschreibungen von 2007, 2012 und 2014 enthalten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen. Trotz der Verbesserungen, die die bereits umgesetzten Maßnahmen gebracht haben bzw. noch bringen werden, können bislang die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) an verschiedenen Stellen in Reutlingen (u. a. straßennah im Bereich der Messstation in der Lederstraße) nicht eingehalten werden. Auch eine sichere Unterschreitung des Grenzwertes für Feinstaub PM10 ist derzeit noch nicht gegeben. Weiter zeigen Prognosen, dass auch an weiteren verkehrlich hoch belasteten Straßenzügen auf der Gemarkung Reutlingen hohe Luftschadstoffbelastungen vorliegen.
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Ende des Jahres 2014 wurde das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen und beigeladen die Stadt Reutlingen) durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen verurteilt, die Luftreinhaltepläne für Reutlingen so zu ändern, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthalten. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Reutlingen haben daraufhin gemeinsam beschlossen, den Anforderungen im Urteil mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen – Ausarbeitung von Szenarien für die Luftreinhaltung mit Öffentlichkeitsbeteiligung“ zu begegnen.
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Ziel des Projekts ist die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption mit Maßnahmen und ihren Auswirkungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind. Dabei werden der heutige Ausgangszustand, d. h. der bereits bestehende Luftreinhalteplan für Reutlingen und dessen Fortschreibungen einbezogen. Es wird weiter berücksichtigt, dass der Scheibengipfeltunnel voraussichtlich 2017 eröffnet wird und sich die Verkehrsverhältnisse in der Stadt Reutlingen dadurch grundsätzlich ändern.
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Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit intensiv am Projekt zu beteiligen.
Es ergeben sich zwei fachliche Schwerpunkte, die getrennt in zwei Losen ausgeschrieben werden:
Los 1: Ausarbeitung und Bewertung von Szenarien zur Luftreinhaltung in Reutlingen;
Los 2: Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung) vom 17. Dezember 2013 und den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
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Federführend im Projekt ist das Regierungspräsidium Tübingen, weitere Projektträger sind das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen. Das Projekt ist in Abstimmung mit diesen drei Projektträgern durchzuführen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: „Modellstadt Reutlingen – Ausarbeitung von Szenarien für die Luftreinhaltung in Reutlingen“
Kurze Beschreibung:
A) Methode: Zur Entwicklung der Szenarien zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte in Reutlingen soll die Methode der Szenario-Technik als Analyse- und Prognoseinstrument gewählt
werden.Folgende Begriffe der Szenario-Technik werden im Folgenden verwendet:Die Methode der Szenario-Technik ist ein Analyse- und Prognoseinstrument aus der strategischen Unternehmensplanung zur Beschreibung zukünftiger Situationen und deren Entwicklungsverläufe. (Oberkampf, V., Szenario-Technik, Frankfurt a. M. 1976).Im Projekt „ Modellstadt Reutlingen“ werden unter Szenarien die Entwicklungsverläufe oder Wege verstanden, die von dem jetzigen Ist-Zustand (der Immissionswerte in Reutlingen) zum gewünschten Ziel, der zukünftigen Situation der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, führen. Diese Entwicklungsverläufe oder Wege werden parallel betrachtet.Die Entwicklungsverläufe oder Wege werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die als Einflüsse oder Einflussbereiche bezeichnet werden. Beispielsweise wirkt sich die Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs auf die Immissionswerte in Reutlingen aus.Jedem Einfluss(-bereich) liegen Ereignisse oder Maßnahmen zugrunde, die diese bestimmen. Die Einführung der „blauen Plakette“ als Maßnahme bewirkt, um beim Beispiel zu bleiben, eine Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs.B) Projektphasen oder -schritte:Ba) Analysephase:Zunächst werden im ersten Schritt alle Einflüsse bzw. Faktoren ermittelt, die zu einer Reduzierung der Immissionen der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in Reutlingen an den Problempunkten und im gesamten Stadtgebiet führen können. Die Einflüsse sind dabei möglichst vollständig und unter Berücksichtigung der für die Immissionen verantwortlichen Emissionsquellen zu bestimmen (ein Einfluss ist beispielsweise die Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs).Bei dem Prozess der Entwicklung der Einflüsse ist eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich, um zum einen den derzeitigen Kenntnisstand bei diesem Prozess umfassend zu berücksichtigen und zum anderen die Vollständigkeit bei der Identifizierung aller möglichen Einflüsse zu gewährleisten sowie darüber hinaus nach wissenschaftlichen Prinzipien neuartige Einflussbereiche aufzudecken. Aus diesem Grund sind Erfahrungen mit Projekten aus der Forschung & Entwicklung erwünscht.Nach der Identifizierung der Einflüsse soll deren Wirkung durch Emissions- und Immissionsmodellierungen mithilfe geeigneter Modelle und auf der Basis der vom Land und der Stadt Reutlingen verfügbaren Daten dargestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Aktualisierung der Daten und somit zusätzlich weitere Verkehrsuntersuchungen (als Gegenstand dieses Auftrages für Los 1) durch den Auftragnehmer erforderlich sind.Im zweiten Schritt werden alle Maßnahmen, die den Einflüssen (z. B. „Reduktion der motorischen Emissionen aus dem Straßenverkehr“) zugrunde liegen, herausgearbeitet. Beispielsweise führt die Maßnahme der Einführung einer „blauen Plakette“ zu einer weiteren Reduzierung der motorischen Emissionen. Die Maßnahmen können auf kommunaler wie auch auf Landes-, Bundes-, EU-Ebene angesiedelt sein und dürfen sich nicht nur auf einen möglichen Hauptemittenten, z. B. den Kfz-Verkehr, beschränken. Die bereits im Luftreinhalteplan für Reutlingen und in dessen Fortschreibungen festgeschriebenen Maßnahmen sind mit zu berücksichtigen.Bb) Bewertungsphase:Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirkung (Reduktionspotenzial auf die Gesamtemissionen im Emissionsmodell und an der Messstelle in µg/m3), Umsetzbarkeit und Folgen zu untersuchen und zu bewerten. Die topographischen und stadtklimatologischen Besonderheiten der Stadt Reutlingen sowie verkehrliche bzw. technische Gegebenheiten sollen dabei berücksichtigt werden. Die rechtliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen ist zu prüfen. Mögliche Nebenfolgen (negative wie positive), wie bspw. Ausweichverkehre sind abzuschätzen. Außerdem sind die zur Realisierung der Maßnahmen erforderlichen Ressourcen (bspw. personelle Ressourcen, Investitions- und Folgekosten) zu benennen.Bc) Synthesephase:Es ist zentrale Aufgabe im Fachgutachten Vorschläge zu erarbeiten, wie sich verschiedene umsetzbare Maßnahmen zu Szenarien kombinieren lassen, sodass die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte an den Problempunkten und im gesamten Stadtgebiet von Reutlingen möglichst schnell und sicher eingehalten werden. Die ermittelten Szenarien sind zu beschreiben und aufzulisten. Dabei ist klarzustellen, ob die Maßnahmen für die rechtliche Umsetzung in einen Luftreinhalteplan unmittelbar nutzbar sind.Bd) Implemtierungsphase:Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Entscheidungsträger sind zu benennen. Weiter ist abzuschätzen, welche Realisierungszeiträume sich bis zur Umsetzung der Maßnahmen ergeben und welche Ressourcen hierfür benötigt werden.Eine zeitliche Abfolge der Umsetzung ist vorzuschlagen. Hinderungsgründe für die Umsetzung von Maßnahmen sind ausführlich darzustellen und Hinweise zu erarbeiten, worin die Hemmnisse liegen, dabei sind Wechselwirkungen von Maßnahmen zu berücksichtigen. Verbesserungsempfehlungen zur Überwindung der Hemmnisse sind vorzulegen.C) Dokumentation und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung:Neben der Dokumentation der Ergebnisse sowie der Berichterstattung in regelmäßigen Projektsitzungen mit den Projektbeteiligten wird vom Auftragnehmer die Mitwirkung bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, erwartet. Die (Zwischen-)Ergebnisse werden mit den Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit diskutiert. Der Auftragnehmer von Los 1 wird an den Diskussionsrunden im Los 2 teilnehmen und die sich in den Diskussionsrunden ergebenden Anregungen im Projekt berücksichtigen.Der Auftragnehmer von Los 1 ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Los 2 rechtzeitig über den Stand und die Fortschritte im Fachgutachten in Kenntnis zu setzen, damit sich der Auftragnehmer von Los 2 ausreichend und fristgerecht auf seine Aufgabe vorbereiten kann.
werden.
Folgende Begriffe der Szenario-Technik werden im Folgenden verwendet:
Die Methode der Szenario-Technik ist ein Analyse- und Prognoseinstrument aus der strategischen Unternehmensplanung zur Beschreibung zukünftiger Situationen und deren Entwicklungsverläufe. (Oberkampf, V., Szenario-Technik, Frankfurt a. M. 1976).
Im Projekt „ Modellstadt Reutlingen“ werden unter Szenarien die Entwicklungsverläufe oder Wege verstanden, die von dem jetzigen Ist-Zustand (der Immissionswerte in Reutlingen) zum gewünschten Ziel, der zukünftigen Situation der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, führen. Diese Entwicklungsverläufe oder Wege werden parallel betrachtet.
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Die Entwicklungsverläufe oder Wege werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die als Einflüsse oder Einflussbereiche bezeichnet werden. Beispielsweise wirkt sich die Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs auf die Immissionswerte in Reutlingen aus.
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Jedem Einfluss(-bereich) liegen Ereignisse oder Maßnahmen zugrunde, die diese bestimmen. Die Einführung der „blauen Plakette“ als Maßnahme bewirkt, um beim Beispiel zu bleiben, eine Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs.
B) Projektphasen oder -schritte:
Ba) Analysephase:
Zunächst werden im ersten Schritt alle Einflüsse bzw. Faktoren ermittelt, die zu einer Reduzierung der Immissionen der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in Reutlingen an den Problempunkten und im gesamten Stadtgebiet führen können. Die Einflüsse sind dabei möglichst vollständig und unter Berücksichtigung der für die Immissionen verantwortlichen Emissionsquellen zu bestimmen (ein Einfluss ist beispielsweise die Reduzierung der motorischen Emissionen des Verkehrs).
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Bei dem Prozess der Entwicklung der Einflüsse ist eine wissenschaftliche Begleitung erforderlich, um zum einen den derzeitigen Kenntnisstand bei diesem Prozess umfassend zu berücksichtigen und zum anderen die Vollständigkeit bei der Identifizierung aller möglichen Einflüsse zu gewährleisten sowie darüber hinaus nach wissenschaftlichen Prinzipien neuartige Einflussbereiche aufzudecken. Aus diesem Grund sind Erfahrungen mit Projekten aus der Forschung & Entwicklung erwünscht.
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Nach der Identifizierung der Einflüsse soll deren Wirkung durch Emissions- und Immissionsmodellierungen mithilfe geeigneter Modelle und auf der Basis der vom Land und der Stadt Reutlingen verfügbaren Daten dargestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Aktualisierung der Daten und somit zusätzlich weitere Verkehrsuntersuchungen (als Gegenstand dieses Auftrages für Los 1) durch den Auftragnehmer erforderlich sind.
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Im zweiten Schritt werden alle Maßnahmen, die den Einflüssen (z. B. „Reduktion der motorischen Emissionen aus dem Straßenverkehr“) zugrunde liegen, herausgearbeitet. Beispielsweise führt die Maßnahme der Einführung einer „blauen Plakette“ zu einer weiteren Reduzierung der motorischen Emissionen. Die Maßnahmen können auf kommunaler wie auch auf Landes-, Bundes-, EU-Ebene angesiedelt sein und dürfen sich nicht nur auf einen möglichen Hauptemittenten, z. B. den Kfz-Verkehr, beschränken. Die bereits im Luftreinhalteplan für Reutlingen und in dessen Fortschreibungen festgeschriebenen Maßnahmen sind mit zu berücksichtigen.
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Bb) Bewertungsphase:
Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirkung (Reduktionspotenzial auf die Gesamtemissionen im Emissionsmodell und an der Messstelle in µg/m3), Umsetzbarkeit und Folgen zu untersuchen und zu bewerten. Die topographischen und stadtklimatologischen Besonderheiten der Stadt Reutlingen sowie verkehrliche bzw. technische Gegebenheiten sollen dabei berücksichtigt werden. Die rechtliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen ist zu prüfen. Mögliche Nebenfolgen (negative wie positive), wie bspw. Ausweichverkehre sind abzuschätzen. Außerdem sind die zur Realisierung der Maßnahmen erforderlichen Ressourcen (bspw. personelle Ressourcen, Investitions- und Folgekosten) zu benennen.
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Bc) Synthesephase:
Es ist zentrale Aufgabe im Fachgutachten Vorschläge zu erarbeiten, wie sich verschiedene umsetzbare Maßnahmen zu Szenarien kombinieren lassen, sodass die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte an den Problempunkten und im gesamten Stadtgebiet von Reutlingen möglichst schnell und sicher eingehalten werden. Die ermittelten Szenarien sind zu beschreiben und aufzulisten. Dabei ist klarzustellen, ob die Maßnahmen für die rechtliche Umsetzung in einen Luftreinhalteplan unmittelbar nutzbar sind.
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Bd) Implemtierungsphase:
Die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Entscheidungsträger sind zu benennen. Weiter ist abzuschätzen, welche Realisierungszeiträume sich bis zur Umsetzung der Maßnahmen ergeben und welche Ressourcen hierfür benötigt werden.
Eine zeitliche Abfolge der Umsetzung ist vorzuschlagen. Hinderungsgründe für die Umsetzung von Maßnahmen sind ausführlich darzustellen und Hinweise zu erarbeiten, worin die Hemmnisse liegen, dabei sind Wechselwirkungen von Maßnahmen zu berücksichtigen. Verbesserungsempfehlungen zur Überwindung der Hemmnisse sind vorzulegen.
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C) Dokumentation und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Neben der Dokumentation der Ergebnisse sowie der Berichterstattung in regelmäßigen Projektsitzungen mit den Projektbeteiligten wird vom Auftragnehmer die Mitwirkung bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, erwartet. Die (Zwischen-)Ergebnisse werden mit den Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit diskutiert. Der Auftragnehmer von Los 1 wird an den Diskussionsrunden im Los 2 teilnehmen und die sich in den Diskussionsrunden ergebenden Anregungen im Projekt berücksichtigen.
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Der Auftragnehmer von Los 1 ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Los 2 rechtzeitig über den Stand und die Fortschritte im Fachgutachten in Kenntnis zu setzen, damit sich der Auftragnehmer von Los 2 ausreichend und fristgerecht auf seine Aufgabe vorbereiten kann.
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Menge oder Umfang: Siehe Beschreibung oben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: „Modellstadt Reutlingen“ – Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausarbeitung von Szenarien für die Luftreinhaltung in Reutlingen
Kurze Beschreibung:
A) Methode: Die Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Anlehnung an die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. an den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg erfolgen, worunter eine „vorausschauende und planungsbegleitende Beteiligung der Öffentlichkeit“ zu verstehen
ist.Dazu ist, in Abstimmung mit den drei Projektträgern, aus Vertretern aller relevanten Akteursgruppen – Beteiligte und Betroffene – eine sog. „Spurgruppe“, d. h. eine Gruppe der Vertreter der relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen zu bilden. Die Stadt Reutlingen hat zu dieser Methode des moderierten Kleingruppenverfahrens Erfahrung und wird auch zu berücksichtigende Akteure benennen.Diese „Spurgruppe“ stellt den projektbegleitenden Arbeitskreis dar, der in jede folgende Arbeitsphase des Fachgutachtens einzubinden ist und der als Multiplikator der breiten Öffentlichkeit sowie der Transparenz des Projektes „Modellstadt Reutlingen“ dient.B) Leistungsumfang und Zeitrahmen:Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ beginnt nach dem ersten Schritt der Analysephase des Fachgutachtens (siehe Los 1), nachdem die Einflussfaktoren auf die Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in Reutlingen identifiziert und quantifiziert sind.Die Öffentlichkeit ist bereits vor der Erarbeitung und der Entscheidung über neue Maßnahmen (zweiter Schritt der Analysephase des Fachgutachtens) über deren Ziele, über die Mittel, sie zu verwirklichen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Damit ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dieses Loses die Zwischenergebnisse aus den Arbeitsphasen des Fachgutachtens zusammen mit den Fachgutachtern für die drei Projektträger und die Spurgruppe aufzuarbeiten und in Workshops zur Diskussion zu stellen. Die Diskussionsergebnisse müssen dokumentiert und dem Fachgutachter zur Verfügung gestellt werden, sodass sie in den nachfolgenden Arbeitsschritten vom Fachgutachter berücksichtigt werden können.Die Zwischen- und Endergebnisse des Projektes sind der allgemeinen Öffentlichkeit in Veranstaltungen und mittels verschiedener Medien (bspw. Presse, Internet) zur Kenntnis zu geben.Dazu erforderlich sind neben Moderationsaufgaben bei den Workshops und Informationsveranstaltungen auch Aufgaben des Projektmanagements, die außer der Vermittlung der (Zwischen-) Ergebnisse aus dem Fachgutachten und der Beteiligung der Öffentlichkeit an Lösungsfindungen, auch die Zusammenarbeit mit den Fachgutachtern und Gremien umfassen.Zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind durch den Auftragnehmer im Raum Reutlingen/Tübingen regelmäßige Projektgruppensitzungen mit den Projektpartnern und Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Informationstermine mit dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen, Termine mit der Spurgruppe und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit) abzuwickeln.Darüber hinaus ist eine fortlaufende Dokumentation und Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.Die Dauer von Los 2 umfasst zwei Jahre nach Beauftragung. Die abschließende Dokumentation ist spätestens 23 Monate nach der Beauftragung vorzulegen. Der erste Termin zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Information des Gemeinderates) ist ca. zwei Monate nach Beauftragung geplant. Erste Vorbereitungen zur Bildung der Spurgruppe können jedoch gleich zu Beginn der Beauftragung getroffen werden. Der Auftragnehmer von Los 2 wird rechtzeitig und regelmäßig vom Auftragnehmer von Los 1 über Fortschritte und (Zwischen-)Ergebnisse im Fachgutachten informiert.
ist.
Dazu ist, in Abstimmung mit den drei Projektträgern, aus Vertretern aller relevanten Akteursgruppen – Beteiligte und Betroffene – eine sog. „Spurgruppe“, d. h. eine Gruppe der Vertreter der relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen zu bilden. Die Stadt Reutlingen hat zu dieser Methode des moderierten Kleingruppenverfahrens Erfahrung und wird auch zu berücksichtigende Akteure benennen.
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Diese „Spurgruppe“ stellt den projektbegleitenden Arbeitskreis dar, der in jede folgende Arbeitsphase des Fachgutachtens einzubinden ist und der als Multiplikator der breiten Öffentlichkeit sowie der Transparenz des Projektes „Modellstadt Reutlingen“ dient.
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B) Leistungsumfang und Zeitrahmen:
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ beginnt nach dem ersten Schritt der Analysephase des Fachgutachtens (siehe Los 1), nachdem die Einflussfaktoren auf die Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in Reutlingen identifiziert und quantifiziert sind.
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Die Öffentlichkeit ist bereits vor der Erarbeitung und der Entscheidung über neue Maßnahmen (zweiter Schritt der Analysephase des Fachgutachtens) über deren Ziele, über die Mittel, sie zu verwirklichen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Damit ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
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Es ist Aufgabe des Auftragnehmers dieses Loses die Zwischenergebnisse aus den Arbeitsphasen des Fachgutachtens zusammen mit den Fachgutachtern für die drei Projektträger und die Spurgruppe aufzuarbeiten und in Workshops zur Diskussion zu stellen. Die Diskussionsergebnisse müssen dokumentiert und dem Fachgutachter zur Verfügung gestellt werden, sodass sie in den nachfolgenden Arbeitsschritten vom Fachgutachter berücksichtigt werden können.
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Die Zwischen- und Endergebnisse des Projektes sind der allgemeinen Öffentlichkeit in Veranstaltungen und mittels verschiedener Medien (bspw. Presse, Internet) zur Kenntnis zu geben.
Dazu erforderlich sind neben Moderationsaufgaben bei den Workshops und Informationsveranstaltungen auch Aufgaben des Projektmanagements, die außer der Vermittlung der (Zwischen-) Ergebnisse aus dem Fachgutachten und der Beteiligung der Öffentlichkeit an Lösungsfindungen, auch die Zusammenarbeit mit den Fachgutachtern und Gremien umfassen.
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Zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind durch den Auftragnehmer im Raum Reutlingen/Tübingen regelmäßige Projektgruppensitzungen mit den Projektpartnern und Veranstaltungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Informationstermine mit dem Gemeinderat der Stadt Reutlingen, Termine mit der Spurgruppe und Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit) abzuwickeln.
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Darüber hinaus ist eine fortlaufende Dokumentation und Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.
Die Dauer von Los 2 umfasst zwei Jahre nach Beauftragung. Die abschließende Dokumentation ist spätestens 23 Monate nach der Beauftragung vorzulegen. Der erste Termin zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Information des Gemeinderates) ist ca. zwei Monate nach Beauftragung geplant. Erste Vorbereitungen zur Bildung der Spurgruppe können jedoch gleich zu Beginn der Beauftragung getroffen werden. Der Auftragnehmer von Los 2 wird rechtzeitig und regelmäßig vom Auftragnehmer von Los 1 über Fortschritte und (Zwischen-)Ergebnisse im Fachgutachten informiert.
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Menge oder Umfang:
Das Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts mit Maßnahmen und ihrer Auswirkungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich sind unter Berücksichtigung des heutigen Ausgangszustands, d. h. unter Einbeziehung der bereits in den bestehenden Luftreinhalteplänen für Reutlingen enthaltenen Maßnahmen und vor dem Hintergrund des voraussichtlich 2017 in Betrieb gehenden Scheibengipfeltunnels. Dabei ist vorgesehen, die Öffentlichkeit intensiv am Projekt zu beteiligen
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Dadurch ergeben sich zwei fachliche Schwerpunkte, die getrennt ausgeschrieben werden:
Los 1: Ausarbeitung von Szenarien zur Luftreinhaltung in Reutlingen;
Los 2: Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Der abschließende Projektbericht ist spätestens 23 Monate nach der Beauftragung vorzulegen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 54.1/8826.12-RT 061-00 / Modellstadt Reutlingen Vergabe
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tübingen / Reutlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2015) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung).
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Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen, welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben, berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen.
Bewerbungen/Erklärungen, die von Personen unterschrieben sind, für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
B) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (Originalunterschrift einer Person, die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person).
C) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen.
D) Abgabe eines Firmen-/Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Leistungsspektrum des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Erklärung über den Umsatz (brutto) des Bewerbers insgesamt für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
B) Erklärung über den Umsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf die angefragte Dienstleistung (je Los) für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c) (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
C) Erklärung über die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
D) Erklärung über die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in Bezug auf die angefragte Dienstleistung (je Los) für die letzten drei Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
E) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2)).
F) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass mindestens 70 % der zu erbringenden Leistungen durch Personal im eigenen Betrieb (bzw. den Betrieben der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erbracht werden.
G) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
H) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen des Bewerbers mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin. Die detaillierten Anforderungen können dem auf der in Ziffer VI.3) genannten Internetseite im Bewerbungsbogen oder dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.7.2015) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
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Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vertragsbedingungen werden den ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren durch Vorlage des Vertragsentwurfs während der Angebotsphase bekannt gegeben.
Dabei wird auch eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden-Württemberg verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Falls es sich bei dem Bewerber um einer Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen:
— Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft;
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung;
— Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter;
— Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die wesentlichen Kriterien sind im Folgenden aufgeführt. Alle Detailfragen mit deren Wertung und Gewichtung können dem jeweiligen Bewerbungsbogen und dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden welche auf der unter VI.3) genannten Internetseite veröffentlich sind. Los 1: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit 5 %; Fachliche Eignung hinsichtlich (Fachthema 1) Identifizierung von Einflüssen und Entwicklung von Maßnahmen zur Begrenzung von Luftschadstoffen mit 35 %; Fachliche Eignung hinsichtlich (Fachthema 2) Bewertung von Maßnahmen, die im Bereich der Luftreinhaltung auf ihre emissionsseitige und immissionsseitige Wirkung und/oder auf ihre Umsetzbarkeit untersucht wurden mit 30 %; Fachliche Eignung hinsichtlich (Fachthema 3) Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung von Verkehrsdaten (Verkehrs- und Flottenzusammensetzung sowie Angaben zur Verkehrsdynamik) mit 15 %; Fachliche Eignung hinsichtlich (Fachthema 4) Wissenschaftliche Begleitung und Gesamtkonzeption des Projekts mit 15 %; Los 2: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit 5 %; Fachliche Eignung hinsichtlich Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlehnung an die VwV Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. an den „Leitfaden für eine neue Planungskultur“ des Staatsministeriums Baden-Württemberg (vom 1. März 2014) mit 95 %.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-12-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nadja Schlör
Name: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Kontaktperson: Thilo Seitz
Telefon: +49 71412423618 📞
E-Mail: seitz@istw.de 📧
Fax: +49 71412423699 📠
URL für weitere Informationen: http://www.vof.istw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 54.1/8826.12-RT 061-00 / Modellstadt Reutlingen Vergabe
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 162-296804
Zusätzliche Informationen
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung. Eine Anforderung von Ausschreibungsunterlagen ist deshalb nicht notwendig.
B) Die Bewerbung muss bis zum genannten Termin bei der ausschreibenden Stelle eingegangen sein. Hierfür ist der Bewerber verantwortlich. Etwaige Versäumnisse von beauftragten Dienstleistungsunternehmen (z. B. Brief- oder Paketdienste) bilden keine Ausnahme. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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C) Für die Bewerbung ist der auf der Internetseite für jedes Los zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument) zu verwenden. In diesem Bewerbungsbogen sind alle verlangten Eigenerklärungen zum Ausfüllen enthalten.
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D) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
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E) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen.
F) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3)).
G) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden
H) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (Originalunterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- /Bietergemeinschaften bestimmte Person).
I) Eine Erklärung aus der hervorgeht, welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird jetzt noch nicht, sondern erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden.
J) Bezüglich des jetzt ausgeschriebenen Projektes (insbesondere im Los 1) gibt es bereits vielfältige vorausgehende Untersuchungen. Daran waren zahlreiche Fachbüros beteiligt. Die gesamten Unterlagen, welche bisher erarbeitet wurden, werden im Verhandlungsverfahren mit der Angebotsaufforderung/der Ausschreibung allen anderen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bewerber/Bieter gleich gestellt. Die vorhandene Vorkenntnis dieser Büros wird ausgeglichen. Es besteht kein Grund diese Büros vom Verfahren auszuschließen. Diese Büros werden dabei nicht für das Verhandlungsverfahren gesetzt, sondern müssen sich wie jeder andere Bewerber dem Bewerbungsverfahren unterziehen. Die Namen der betroffenen Büros werden im Folgenden (in zufälliger Reihenfolge) aufgeführt, die Liste der betroffenen Untersuchungen werden in einer eigenen Aufstellung auf der o. g. Internetseite veröffentlicht:
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— Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH (Aalen, Stuttgart),
— Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (Karlsruhe),
— plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung (Kassel),
— NahverkehrsConsult Matthias Schmechtig (Kassel),
— Planungsgruppe Kölz GmbH (Ludwigsburg),
— R+T Ingenieure für Verkehrsplanung Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler (Darmstadt),
— Planungsbüro StadtVerkehr H. u. B. Schönfuß GbR (Stuttgart),
— US + FZ Beratende Ingenieure Urs Steinemann + Franz Zumsteg (Lenzburg – Schweiz),
— Institut für Mobilität & Verkehr imove – TU Kaiserslautern sowie topp.plan:Stadt.Verkehr.Moderation (Kaiserslautern).
K) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
L) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
M) Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Dienstgebäude: Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
B) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage (bzw.10 Tage bei elektronischem Versand) vergangen sind;
C) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden;
D) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt, ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
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E) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
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F) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
G) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
H) Für weitere Informationen siehe z.B.: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 15.4.2015 I 578.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 204-370745 (2015-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 213 289,94 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7071757-3235 📞
Fax: +49 7071757-3190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 055-092220
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 204-370745
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren standen im Bewerbungsverfahren auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung. Im Verhandlungsverfahren standen den ausgewählten Bietern alle Unterlagen auf der Internetseite www.vof.istw.de passwortgeschützt und kostenlos zur Verfügung.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot (30)
2. Organisation (5)
3. Projektleitung und Projektsteuerung (20)
4. Team Wirkungsgutachten (15)
5. Team Verkehrsmodellierung und -untersuchung (10)
6. Team Machbarkeitsanalyse (10)
7. Gesamteindruck (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Name: Bewerbergemeinschaft Aviso GmbH / IB Rau
Postanschrift: Am Hasselholz 15
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@avisogmbh.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, sind über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert worden. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
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B) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage (bzw.10 Tage bei elektronischem Versand) vergangen sind;
H) Für weitere Informationen siehe z. B.: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 15.4.2015 I 578.
Quelle: OJS 2016/S 055-092220 (2016-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 65 122,75 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 055-092221
Zusätzliche Informationen
Alle Unterlagen zum Bewerbungsverfarhen standen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung. Alle Unterlagen zum Verhandlungsverfahren standen den ausgewählten Bietern auf der Internetseite www.vof.istw.de passwortgeschützt und kostenlos zur Verfügung.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Organisation (10)
3. Projektleitung (20)
4. Team Moderation, Mediation (20)
5. Team Entscheidungsprozesse in Gruppen (10)
6. Gesamteindruck (10)

Auftragsvergabe
Name: Dr. Hannah Büttner Integrative Dialoge
Postanschrift: Summerstraße 14
Postort: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
E-Mail: kontakt@hannahbuettner.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden, wurden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
Quelle: OJS 2016/S 055-092221 (2016-03-15)