Erstellung, Überlassung inkl. Installationsunterstützung einer Java basierten Webanwendung für die Entwicklung eines Bestandsmanagements mittels generativer Entwicklung durch einen Code-Generator
Im BSH stützen sich viele Fachverfahren auf eigenentwickelte Datenbankanwendungen. Die Kosten für Pflege und Weiterentwicklung betragen pro Jahr ca. 320.000,- EUR. Trotz dieser Investitionen ist es nicht möglich, die notwendige Modernisierung der Anwendungen durchzuführen. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten und die Entwicklungszeit zu reduzieren, um den Ansprüchen der Fachabteilungen an die Anwendungen gerecht zu werden. Gegenstand ist der Erwerb einer konfigurierbaren Software zum Aufbau eines Bestandsmanagement-Informationssystem im Referat Z3. Die zu beschaffenene Software dient der Erfassung der eingehenden Daten in einer zentralen relationalen Datenbank, der weiteren Bearbeitung bis hin zur vollautomatischen Generierung entsprechender laufender Auswertung und Statistiken. Die Fachverfahrenssoftware soll unter Einbeziehung von Mitarbeitern des Referates Z3 für den Einsatz im Bestandmanagement speziell konfiguriert und künftig von diesen weitgehend eigenständig weiterentwickelt und gepflegt werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die hierfür vom Referat Z3 eingesetzten Mitarbeiter Fachanwender und -administratoren und keine ausgebildeten Informatiker sind. Programmierkenntnisse können nicht vorausgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsh.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 9/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— AGB EVB-IT System, ergänzend VOL/B
— Angebot des Teilnehmers
(11) Es gilt deutsches Recht.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 9/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung,
— AGB EVB-IT System, ergänzend VOL/B
— Angebot des Teilnehmers
(11) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im BSH stützen sich viele Fachverfahren auf eigenentwickelte Datenbankanwendungen. Die Kosten für Pflege und Weiterentwicklung betragen pro Jahr ca. 320.000,- EUR. Trotz dieser Investitionen ist es nicht möglich, die notwendige Modernisierung der Anwendungen durchzuführen. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten und die Entwicklungszeit zu reduzieren, um den Ansprüchen der Fachabteilungen an die Anwendungen gerecht zu werden.
Im BSH stützen sich viele Fachverfahren auf eigenentwickelte Datenbankanwendungen. Die Kosten für Pflege und Weiterentwicklung betragen pro Jahr ca. 320.000,- EUR. Trotz dieser Investitionen ist es nicht möglich, die notwendige Modernisierung der Anwendungen durchzuführen. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, die Kosten und die Entwicklungszeit zu reduzieren, um den Ansprüchen der Fachabteilungen an die Anwendungen gerecht zu werden.
Gegenstand ist der Erwerb einer konfigurierbaren Software zum Aufbau eines Bestandsmanagement-Informationssystem im Referat Z3. Die zu beschaffenene Software dient der Erfassung der eingehenden Daten in einer zentralen relationalen Datenbank, der weiteren Bearbeitung bis hin zur vollautomatischen Generierung entsprechender laufender Auswertung und Statistiken.
Gegenstand ist der Erwerb einer konfigurierbaren Software zum Aufbau eines Bestandsmanagement-Informationssystem im Referat Z3. Die zu beschaffenene Software dient der Erfassung der eingehenden Daten in einer zentralen relationalen Datenbank, der weiteren Bearbeitung bis hin zur vollautomatischen Generierung entsprechender laufender Auswertung und Statistiken.
Die Fachverfahrenssoftware soll unter Einbeziehung von Mitarbeitern des Referates Z3 für den Einsatz im Bestandmanagement speziell konfiguriert und künftig von diesen weitgehend eigenständig weiterentwickelt und gepflegt werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die hierfür vom Referat Z3 eingesetzten Mitarbeiter Fachanwender und -administratoren und keine ausgebildeten Informatiker sind. Programmierkenntnisse können nicht vorausgesetzt werden.
Die Fachverfahrenssoftware soll unter Einbeziehung von Mitarbeitern des Referates Z3 für den Einsatz im Bestandmanagement speziell konfiguriert und künftig von diesen weitgehend eigenständig weiterentwickelt und gepflegt werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die hierfür vom Referat Z3 eingesetzten Mitarbeiter Fachanwender und -administratoren und keine ausgebildeten Informatiker sind. Programmierkenntnisse können nicht vorausgesetzt werden.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 077_Bestandsmanagement_2015_Z31_Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung im Formblatt 333-L oder zum Auftragsgegenstand passende Präqualifizierungscodes. Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft,bei Bedarf behält sich die Vergabestelle BSH vor, Nachweise der dort getätigten Angaben zu fordern! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizierungscode wird ebenfalls überprüft.
— Eigenerklärung im Formblatt 333-L oder zum Auftragsgegenstand passende Präqualifizierungscodes. Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft,bei Bedarf behält sich die Vergabestelle BSH vor, Nachweise der dort getätigten Angaben zu fordern! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizierungscode wird ebenfalls überprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
E.1: Folgende unternehmensbezogene Angaben sind zum Nachweis der Eignung erforderlich, diese sind:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Angabe von drei oder mehr Referenzleistungen (Siehe Auch E.2)
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder derAntrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterliegen.
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe
eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zueinem der angegebenen CPV-Codes (vgl.
diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular "Angebotserklärung, Ziffer 6.
Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe einer Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zueinem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular "Angebotserklärung, Ziffer 6.
E.1: Das Formblatt 333-L "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe einer Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zueinem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular "Angebotserklärung, Ziffer 6.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E.2: Die unter E.1 geforderten Referenzprojekte müssen folgende Eigenschaften vorweisen:
Mindestens drei Referenzprojekte in der Öffentlichen Verwaltung, die mittels CODE-Generator innerhalb der letzten drei Jahre erstellt wurden. Inklusive Nachweis, dass die Softwaretechnologie programmierfrei ist.
Mindeststandards: Siehe auch III.2.2.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung. Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei
der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder
der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1 – E.2) müssen Angaben erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/ Leistungsbeschreibung“ benutzen. Jedes Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 und E.2 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1 – E.2) müssen Angaben erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/ Leistungsbeschreibung“ benutzen. Jedes Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 und E.2 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Hinzu kommen auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien (A.1+S.1 (S.1.1-S-1.9)). Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Kriterien wettgemacht werden. Die Ausschlusskriterien sind wie die Wertungskriterien im einzelnen der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Hinzu kommen auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien (A.1+S.1 (S.1.1-S-1.9)). Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Kriterien wettgemacht werden. Die Ausschlusskriterien sind wie die Wertungskriterien im einzelnen der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-28 📅
Öffnungsort: BSH.
Ort des Eröffnungstermins: Bsh.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bsh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe-online.de🌏
Name: BSH ausschließlich via eVergabe Plattform des Bundes
Postanschrift: www.evergabe-online.de Informationen zur technischen Abwicklung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Postort: Internet
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 077_Bestandsmanagement_2015_Z31_Z1150
Zusätzliche Informationen
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 9/2010).
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 9/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010.