Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28.9.2010 ambitionierte Ziele im Klimaschutz beschlossen: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Langfristig sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 80 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 emittiert werden. Dabei wird für Deutschland eine Zielerreichung am oberen Rand angestrebt. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom 3. Dezember 2014 hat die Bundesregierung ein konkretes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Minderungsziel bis 2020 erreicht werden soll. Um diese Ziele zu erreichen sind Beiträge aus allen Sektoren notwendig. Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen. Dazu gehört auch die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung. Das Bundesumweltministerium fördert hier Projekte zur Beratung, Information, Kapazitätsaufbau, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung, die vor allem kurz- bis mittelfristige Beiträge zum Klimaschutz erbringen sollen. Der Innovationsbegriff ist dabei weit gefasst. Die Innovationen können sich auf technologische, ökonomische, soziale, methodische, institutionelle oder instrumentelle Aspekte beziehen. Die Projekte sollen zudem multiplizierbar sein bzw. verstetigt werden können. Bisher wurden bzw. werden knapp 100 Verbund- und Einzelvorhaben gefördert. Davon sind etwa 60 Projekte bereits abgeschlossen und rund 40 befinden sich derzeit in der Förderung. Beispiele für bereits geförderte Projekte finden sich auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (http://www.klimaschutz.de/de/projekte). Die Darstellungen basieren in der Regel auf den Angaben, die die Projektakteure auf Basis eines strukturierten „Projektblattes“ zu Beginn der Förderung erstellen. Teilweise werden die Angaben im Verlauf der Förderung aktualisiert. Bisher existiert jedoch keine methodisch und inhaltlich strukturierte Darstellung der abschließenden Projektergebnisse und wesentlichen Projekterfahrungen. Dies betrifft insbesondere auch die Erfahrungen zu den in den Projekten jeweils verfolgten Ansätzen und Strategien im Hinblick auf die bundesweite Ausstrahlung sowie die Verstetigung der Projekte. Die im Rahmen diese Auftrags durchzuführenden Arbeiten sollen daher auch dazu beitragen, diese Ansätze systematisch zu erkennen und ihre Nutzung in der Breite zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen. Ziel des Auftrags ist die methodisch und inhaltlich strukturierte Aufbereitung und Akteurs- bzw. zielgruppengerechte Darstellung der Projektergebnisse und Projekterfahrungen aus der Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Zu jedem abgeschlossenen innovativen Klimaschutzprojekt der NKI soll eine „NKI-Projekt – Kurzdarstellung“ erstellt werden. Die Projekt-Kurzdarstellung soll durch prägnante, schnell erfassbare, verständlich formulierte und vergleichbare (systematisierte) Informationen einen leserfreundlichen, zusammenfassenden Einblick in das jeweils geförderte innovative Klimaschutzprojekt bieten. Insbesondere soll durch die Darstellungen auch deutlich werden, welche Ansätze in den Projekten verfolgt wurden, um das Verhalten der in den oben genannten Bereichen spezifisch angesprochenen Zielgruppen zu beeinflussen. Zudem soll dargestellt werden, wie der Klimaschutz dadurch effektiv vorangebracht werden kann. Des Weiteren sollen durch die Projekt-Kurzdarstellungen potenzielle Nachahmer, ggf. auch in anderen Zielgruppen, zielgerichtete Informationen zu Ansatz, Durchführung, Ergebnissen und Erfahrungen sowie zur Verstetigung derartiger Projekte erhalten. Die Darstellungen sollen im Rahmen der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (http://www.klimaschutz.de) erfolgen und die bisherigen Darstellungen ergänzen bzw. ersetzen. Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Konzepterstellung; Arbeitspaket 2: Erstellung der Projektdarstellungen; Arbeitspaket 3: Zusammenfassende Auswertung und fachliche Zuarbeiten für BMUB. Zusätzlich beinhaltet der Auftrag folgende optionale Leistungen: Option 1: Erstellung von weiteren 20 Projektdarstellungen; Option 2: Kostenpflichtige Beschaffung von Bildmaterial für die Projektdarstellungen; Option 3: Übersetzung von 30 Projektdarstellungen ins Englische.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Konzepterstellung;Arbeitspaket 2: Erstellung der Projektdarstellungen;Arbeitspaket 3: Zusammenfassende Auswertung und fachliche Zuarbeiten für BMUB.Zusätzlich fallen folgende optionale Leistungen an:Option 1: Erstellung von weiteren 20 Projektdarstellungen;Option 2: Kostenpflichtige Beschaffung von Bildmaterial für die Projektdarstellungen;Option 3: Übersetzung von 30 Projektdarstellungen ins Englische.
Der durchzuführende Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Konzepterstellung;Arbeitspaket 2: Erstellung der Projektdarstellungen;Arbeitspaket 3: Zusammenfassende Auswertung und fachliche Zuarbeiten für BMUB.Zusätzlich fallen folgende optionale Leistungen an:Option 1: Erstellung von weiteren 20 Projektdarstellungen;Option 2: Kostenpflichtige Beschaffung von Bildmaterial für die Projektdarstellungen;Option 3: Übersetzung von 30 Projektdarstellungen ins Englische.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E19132837). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) eingehen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E19132837). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28.9.2010 ambitionierte Ziele im Klimaschutz beschlossen: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Langfristig sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 80 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 emittiert werden. Dabei wird für Deutschland eine Zielerreichung am oberen Rand angestrebt. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom 3. Dezember 2014 hat die Bundesregierung ein konkretes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Minderungsziel bis 2020 erreicht werden soll. Um diese Ziele zu erreichen sind Beiträge aus allen Sektoren notwendig.
Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28.9.2010 ambitionierte Ziele im Klimaschutz beschlossen: Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Langfristig sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 80 bis 95 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 emittiert werden. Dabei wird für Deutschland eine Zielerreichung am oberen Rand angestrebt. Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom 3. Dezember 2014 hat die Bundesregierung ein konkretes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Minderungsziel bis 2020 erreicht werden soll. Um diese Ziele zu erreichen sind Beiträge aus allen Sektoren notwendig.
Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen.
Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme gesellschaftliche Prozesse und technologische Innovationen für eine deutschlandweite Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele anzustoßen.
Dazu gehört auch die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung. Das Bundesumweltministerium fördert hier Projekte zur Beratung, Information, Kapazitätsaufbau, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung, die vor allem kurz- bis mittelfristige Beiträge zum Klimaschutz erbringen sollen. Der Innovationsbegriff ist dabei weit gefasst. Die Innovationen können sich auf technologische, ökonomische, soziale, methodische, institutionelle oder instrumentelle Aspekte beziehen. Die Projekte sollen zudem multiplizierbar sein bzw. verstetigt werden können.
Dazu gehört auch die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung. Das Bundesumweltministerium fördert hier Projekte zur Beratung, Information, Kapazitätsaufbau, Erfahrungsaustausch, Vernetzung, Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung, die vor allem kurz- bis mittelfristige Beiträge zum Klimaschutz erbringen sollen. Der Innovationsbegriff ist dabei weit gefasst. Die Innovationen können sich auf technologische, ökonomische, soziale, methodische, institutionelle oder instrumentelle Aspekte beziehen. Die Projekte sollen zudem multiplizierbar sein bzw. verstetigt werden können.
Bisher wurden bzw. werden knapp 100 Verbund- und Einzelvorhaben gefördert. Davon sind etwa 60 Projekte bereits abgeschlossen und rund 40 befinden sich derzeit in der Förderung.
Beispiele für bereits geförderte Projekte finden sich auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (http://www.klimaschutz.de/de/projekte). Die Darstellungen basieren in der Regel auf den Angaben, die die Projektakteure auf Basis eines strukturierten „Projektblattes“ zu Beginn der Förderung erstellen. Teilweise werden die Angaben im Verlauf der Förderung aktualisiert.
Beispiele für bereits geförderte Projekte finden sich auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (http://www.klimaschutz.de/de/projekte). Die Darstellungen basieren in der Regel auf den Angaben, die die Projektakteure auf Basis eines strukturierten „Projektblattes“ zu Beginn der Förderung erstellen. Teilweise werden die Angaben im Verlauf der Förderung aktualisiert.
Bisher existiert jedoch keine methodisch und inhaltlich strukturierte Darstellung der abschließenden Projektergebnisse und wesentlichen Projekterfahrungen. Dies betrifft insbesondere auch die Erfahrungen zu den in den Projekten jeweils verfolgten Ansätzen und Strategien im Hinblick auf die bundesweite Ausstrahlung sowie die Verstetigung der Projekte. Die im Rahmen diese Auftrags durchzuführenden Arbeiten sollen daher auch dazu beitragen, diese Ansätze systematisch zu erkennen und ihre Nutzung in der Breite zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.
Bisher existiert jedoch keine methodisch und inhaltlich strukturierte Darstellung der abschließenden Projektergebnisse und wesentlichen Projekterfahrungen. Dies betrifft insbesondere auch die Erfahrungen zu den in den Projekten jeweils verfolgten Ansätzen und Strategien im Hinblick auf die bundesweite Ausstrahlung sowie die Verstetigung der Projekte. Die im Rahmen diese Auftrags durchzuführenden Arbeiten sollen daher auch dazu beitragen, diese Ansätze systematisch zu erkennen und ihre Nutzung in der Breite zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.
Ziel des Auftrags ist die methodisch und inhaltlich strukturierte Aufbereitung und Akteurs- bzw. zielgruppengerechte Darstellung der Projektergebnisse und Projekterfahrungen aus der Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Ziel des Auftrags ist die methodisch und inhaltlich strukturierte Aufbereitung und Akteurs- bzw. zielgruppengerechte Darstellung der Projektergebnisse und Projekterfahrungen aus der Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucher, Kommunen und Bildung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Zu jedem abgeschlossenen innovativen Klimaschutzprojekt der NKI soll eine „NKI-Projekt – Kurzdarstellung“ erstellt werden. Die Projekt-Kurzdarstellung soll durch prägnante, schnell erfassbare, verständlich formulierte und vergleichbare (systematisierte) Informationen einen leserfreundlichen, zusammenfassenden Einblick in das jeweils geförderte innovative Klimaschutzprojekt bieten. Insbesondere soll durch die Darstellungen auch deutlich werden, welche Ansätze in den Projekten verfolgt wurden, um das Verhalten der in den oben genannten Bereichen spezifisch angesprochenen Zielgruppen zu beeinflussen. Zudem soll dargestellt werden, wie der Klimaschutz dadurch effektiv vorangebracht werden kann.
Zu jedem abgeschlossenen innovativen Klimaschutzprojekt der NKI soll eine „NKI-Projekt – Kurzdarstellung“ erstellt werden. Die Projekt-Kurzdarstellung soll durch prägnante, schnell erfassbare, verständlich formulierte und vergleichbare (systematisierte) Informationen einen leserfreundlichen, zusammenfassenden Einblick in das jeweils geförderte innovative Klimaschutzprojekt bieten. Insbesondere soll durch die Darstellungen auch deutlich werden, welche Ansätze in den Projekten verfolgt wurden, um das Verhalten der in den oben genannten Bereichen spezifisch angesprochenen Zielgruppen zu beeinflussen. Zudem soll dargestellt werden, wie der Klimaschutz dadurch effektiv vorangebracht werden kann.
Des Weiteren sollen durch die Projekt-Kurzdarstellungen potenzielle Nachahmer, ggf. auch in anderen Zielgruppen, zielgerichtete Informationen zu Ansatz, Durchführung, Ergebnissen und Erfahrungen sowie zur Verstetigung derartiger Projekte erhalten.
Die Darstellungen sollen im Rahmen der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative (http://www.klimaschutz.de) erfolgen und die bisherigen Darstellungen ergänzen bzw. ersetzen.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Konzepterstellung;
Arbeitspaket 2: Erstellung der Projektdarstellungen;
Arbeitspaket 3: Zusammenfassende Auswertung und fachliche Zuarbeiten für BMUB.
Zusätzlich beinhaltet der Auftrag folgende optionale Leistungen:
Option 1: Erstellung von weiteren 20 Projektdarstellungen;
Option 2: Kostenpflichtige Beschaffung von Bildmaterial für die Projektdarstellungen;
Option 3: Übersetzung von 30 Projektdarstellungen ins Englische.
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Konzepterstellung;
Arbeitspaket 2: Erstellung der Projektdarstellungen;
Arbeitspaket 3: Zusammenfassende Auswertung und fachliche Zuarbeiten für BMUB.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
• abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und der Projektleiterin/des Projektleiters,
• Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how in den Bereichen Energie und Klimaschutz (nachzuweisen durch insgesamt 3 Referenzprojekte),
2. Erfahrungen in der Erstellung von Kommunikationsmaterialien (z. B. Broschüren, Präsentationen, Inhalte für Webseiten) zum Thema Klimaschutz/Energie (nachzuweisen durch 2 Referenzprojekte),
3. Erfahrungen in der Erstellung von Analysen und Konzepten im Auftrag von Bundes- oder Landesministerien (nachzuweisen durch 2 Referenzprojekte).
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es ist zu den Punkten 1. bis 3. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
• Projektbezeichnung,
• Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
• Projektlaufzeit,
• Projektleiter/in,
• erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
• Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
• Angabe des Auftraggebers/Zuwendungsgebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: https://www.subreport.de/E19132837
Postanschrift: Ohne
Postort: Ohne
Kontaktperson: https://www.subreport.de/E19132837
URL für weitere Informationen: https://www.subreport.de/E19132837🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E19132837🌏
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E19132837). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.1.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E19132837). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) eingehen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E19132837) eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 237-430694 (2015-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-20 📅
Name: Arepo Consult
Postanschrift: Albrechtstraße 22
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
URL der Dokumente: https:// 🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.