Erteilung einer Genehmigungen nach §§ 12, 13 RettDG LSA für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung als Dienstleistungskonzession für die Rettungswachen im Rettungsdienstbereich des Altmarkkreises Salzwedel
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens ist im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel eine Genehmigung als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung und die qualifizierte Patientenbeförderung für die Rettungswachen Arendsee, Dähre, Gardelegen, Kahrstedt, Klötze, Kloster Neuendorf, Rohrberg und Salzwedel. Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt Altmarkkreis Salzwedel vom 1.7.2015). Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt dem Leistungserbringer keine Räumlichkeiten zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-07-02
|
Auftragsbekanntmachung
|