Erteilung von 13 Genehmigungen nach §§ 12, 13 RettDG LSA für die Notfallrettung bzw. qualifizierte Patientenbeförderung als Dienstleistungskonzessionen für Notarztversorgungsbereiche (NAVB) und Rettungswachenversorgungsbereiche (RWVB)
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens sind 13 Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung bzw. die qualifizierte Patientenbeförderung für die NAVB Los 1 Aschersleben, Los 2 Bernburg, Los 3 Calbe, Los 4 Schönebeck, Los 5 Staßfurt OT Atzendorf und die RWVB Los 6 Aschersleben, Los 7 Bernburg, Los 8 Calbe, Los 9 Egeln, Los 10 Könnern, Los 11 Schadeleben, Los 12 Schönebeck, Los 13 Staßfurt. Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt für den Salzlandkreis vom 17.9.2014, S. 314). Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt nur in einigen Bereichen dem Leistungserbringer geeignete Räumlichkeiten zur Nutzung als Rettungs- bzw. Notartzwache mietweise zur Verfügung. In anderen Bereichen muss der Leistungserbringer Räumlichkeiten stellen. Näheres ist der Satzung über den Rettungsdienstbeichsplan und den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://salzlandkreis.de🌏
Telefon: +49 34716841430📞
Fax: +49 34716842724 📠
Eine Bewerbung im Auswahlverfahren ist nur mit den beim Landkreis erhältlichen Antragsunterlagen möglich. Unter www.Salzlandkreis.de unter der Infobox „Auschreibungen“ können sich potentielle Interessenten registrieren und nach der Freischaltung die Unterlagen einsehen und herunter laden. Ferner werden dort aktuelle Verfahrensinformationen zur Verfügung gestellt, die die Bewerber zu beachten haben.
Mit dem Antrag müssen die Bewerber auch ein Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) abgeben. Bei der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 12, 13 RettDG LSA handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) ausgenommen ist, im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens auf der Basis des § 13 RettDG LSA unter Beachtung insbesondere der Grundsätze der Transparenz, Fairness und Diskriminierungsfreiheit. Der 4. Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet ebenso wenig Anwendung wie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A). Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Publizitätsgründen. Die Angabe der Verfahrensart unter Ziff. 4.1.1 der Bekanntmachung und sonstige Angaben in dieser Bekanntmachung sind daher lediglich so zu verstehen, dass das verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren nach §13 RettDG LSA von den Vorgaben des Standardformblatts am ehesten mit dem offenen Verfahren vergleichbar ist. Näheres ist dem RettDG LSA und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Die Genehmigungsbehörde hält die Vergabekammer mangels Anwendbarkeit des GWB nicht für zuständig und Nachprüfungsanträge nicht für zulässig. Nur hilfsweise wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses
Auswahlverfahren an die Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle(Saale), wenden könnte.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Bewerbung im Auswahlverfahren ist nur mit den beim Landkreis erhältlichen Antragsunterlagen möglich. Unter www.Salzlandkreis.de unter der Infobox „Auschreibungen“ können sich potentielle Interessenten registrieren und nach der Freischaltung die Unterlagen einsehen und herunter laden. Ferner werden dort aktuelle Verfahrensinformationen zur Verfügung gestellt, die die Bewerber zu beachten haben.
Mit dem Antrag müssen die Bewerber auch ein Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) abgeben. Bei der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 12, 13 RettDG LSA handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) ausgenommen ist, im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens auf der Basis des § 13 RettDG LSA unter Beachtung insbesondere der Grundsätze der Transparenz, Fairness und Diskriminierungsfreiheit. Der 4. Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet ebenso wenig Anwendung wie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A). Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Publizitätsgründen. Die Angabe der Verfahrensart unter Ziff. 4.1.1 der Bekanntmachung und sonstige Angaben in dieser Bekanntmachung sind daher lediglich so zu verstehen, dass das verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren nach §13 RettDG LSA von den Vorgaben des Standardformblatts am ehesten mit dem offenen Verfahren vergleichbar ist. Näheres ist dem RettDG LSA und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Die Genehmigungsbehörde hält die Vergabekammer mangels Anwendbarkeit des GWB nicht für zuständig und Nachprüfungsanträge nicht für zulässig. Nur hilfsweise wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses
Auswahlverfahren an die Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle(Saale), wenden könnte.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens sind 13 Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung bzw. die qualifizierte Patientenbeförderung für die NAVB Los 1 Aschersleben, Los 2 Bernburg, Los 3 Calbe, Los 4 Schönebeck, Los 5 Staßfurt OT Atzendorf und die RWVB Los 6 Aschersleben, Los 7 Bernburg, Los 8 Calbe, Los 9 Egeln, Los 10 Könnern, Los 11 Schadeleben, Los 12 Schönebeck, Los 13 Staßfurt. Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt für den Salzlandkreis vom 17.9.2014, S. 314).
Es handelt sich nach Auffassung des Landkreises nicht um einen öffentlichen Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Gegenstand des Auswahlverfahrens sind 13 Genehmigungen als Dienstleistungskonzessionen für die Notfallrettung bzw. die qualifizierte Patientenbeförderung für die NAVB Los 1 Aschersleben, Los 2 Bernburg, Los 3 Calbe, Los 4 Schönebeck, Los 5 Staßfurt OT Atzendorf und die RWVB Los 6 Aschersleben, Los 7 Bernburg, Los 8 Calbe, Los 9 Egeln, Los 10 Könnern, Los 11 Schadeleben, Los 12 Schönebeck, Los 13 Staßfurt. Die von den Genehmigungen umfassten Orte ergeben sich aus der Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan (Amtsblatt für den Salzlandkreis vom 17.9.2014, S. 314).
Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt nur in einigen Bereichen dem Leistungserbringer geeignete Räumlichkeiten zur Nutzung als Rettungs- bzw. Notartzwache mietweise zur Verfügung. In anderen Bereichen muss der Leistungserbringer Räumlichkeiten stellen. Näheres ist der Satzung über den Rettungsdienstbeichsplan und den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Mit der Erteilung der Genehmigung ist der Leistungserbringer gemäß § 12 Abs. 3 RettDG LSA verpflichtet, die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen und die Organisations- und Finanzverantwortung zu tragen. Ein Vertrag über die Leistungserbringung wird neben der Genehmigung zwischen Landkreis und Leistungserbringer nicht geschlossen. Der Leistungserbringer erhält vom Landkreis kein Entgelt für seine Leistungen. Der Landkreis stellt nur in einigen Bereichen dem Leistungserbringer geeignete Räumlichkeiten zur Nutzung als Rettungs- bzw. Notartzwache mietweise zur Verfügung. In anderen Bereichen muss der Leistungserbringer Räumlichkeiten stellen. Näheres ist der Satzung über den Rettungsdienstbeichsplan und den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: NAVB Aschersleben
Kurze Beschreibung:
1 NEF täglich 24 Stunden am Standort 06449 Aschersleben, Eislebener Straße 7a. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: NAVB Bernburg
Kurze Beschreibung:
1 NEF täglich 24 Stunden an einem Standort im Stadtgebiet der Stadt Bernburg (Saale).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: NAVB Calbe
Kurze Beschreibung:
1 NEF täglich 24 Stunden am Standort 39240 Calbe (Saale), Bernburger Straße 70. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: NAVB Schönebeck
Kurze Beschreibung:
1 NEF täglich 24 Stunden an einem Standort im Stadtgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: NAVB Staßfurt OT Atzendorf
Kurze Beschreibung:
1 NEF täglich 24 Stunden am Standort 39418 Staßfurt OT Atzendorf, Hauptstraße 6. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: RWVB Aschersleben
Kurze Beschreibung:
1 RTW täglich 24 Stunden, 1 RTW Mo. 00:00 bis 23:00 Uhr, Di. bis Do. 7:00 bis 23 Uhr, Fr. 7:00 bis 24:00 Uhr, Sa., So./Feiertags (Ft.) 24 Stunden, 1 KTW Mo. bis Do. 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Fr. 7:00 bis 13:00 Uhr, Sa. 15:00 bis 23:00 Uhr, am Standort 06449 Aschersleben, Eislebener Straße 7a. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
1 RTW täglich 24 Stunden, 1 RTW Mo. 00:00 bis 23:00 Uhr, Di. bis Do. 7:00 bis 23 Uhr, Fr. 7:00 bis 24:00 Uhr, Sa., So./Feiertags (Ft.) 24 Stunden, 1 KTW Mo. bis Do. 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Fr. 7:00 bis 13:00 Uhr, Sa. 15:00 bis 23:00 Uhr, am Standort 06449 Aschersleben, Eislebener Straße 7a. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: RWVB Bernburg
Kurze Beschreibung:
Dezentrale Vorhaltung; 1 RTW täglich 24 Stunden am einem Standort in der Stadt Bernburg (Saale), Bereich Dessauer-/Baalberger Straße, 1 RTW täglich 24 Stunden, 1 RTW Mo. bis Do. 7:00 bis 22:00 Uhr, Fr. und Sa. 7:00 bis 23:00 Uhr, So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr an einem Standort in der Kernstadt, westlich der Bahnlinie mit möglichst guter Zuwegung zu beiden Saalebrücken.
Dezentrale Vorhaltung; 1 RTW täglich 24 Stunden am einem Standort in der Stadt Bernburg (Saale), Bereich Dessauer-/Baalberger Straße, 1 RTW täglich 24 Stunden, 1 RTW Mo. bis Do. 7:00 bis 22:00 Uhr, Fr. und Sa. 7:00 bis 23:00 Uhr, So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr an einem Standort in der Kernstadt, westlich der Bahnlinie mit möglichst guter Zuwegung zu beiden Saalebrücken.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: RWVB Calbe
Kurze Beschreibung:
1 RTW täglich 24 Stunden an einem Standort im Gebiet OT Colno der Stadt…
… Barby.1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr am Standort 39240 Calbe (Saale), Bernburger Straße 70. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
… Barby.
1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr am Standort 39240 Calbe (Saale), Bernburger Straße 70. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: RWVB Egeln
Kurze Beschreibung:
1 RTW täglich 24 Stunden, 1 RTW Mo. bis Do. 7:00 bis 15:00 Uhr; Fr., Sa, So./Ft. 7:00 bis 23:00 Uhr am Standort 39435 Egeln, Worthstraße 1. Der Landkreis ist Mieter der Wache. Diese ist vom Konzessionsinhaber als Untermieter zu nutzen.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: RWVB Könnern
Kurze Beschreibung:
1 RTW täglich 24 Stunden; 1 RTW Mo. bis Do., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr, Fr., Sa. 7:00 bis 23:00 Uhr an einem Standort im OT Alt Mödewitz der Stadt Könnern.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: RWVB Schadeleben
Kurze Beschreibung:
1 RTW täglich 24 Stunden; 1 RTW Mo. bis Do. 7:00 bis 15:00 Uhr, Fr. 10:00 bis 14:00 Uhr an einem Standort im OT Schadeleben der Stadt Seeland.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: RWVB Schönebeck
Kurze Beschreibung:
Zentrale Vorhaltung:Besetzt: 2 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr,1 RTW Mo. bis Do., Sa., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr,Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr.Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe)oderDezentrale Vorhaltung:Besetzt: 1 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr,Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe),Besetzt: 1 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW Mo. bis Do., Sa., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr,Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr,Standort: Stadtgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe).
Zentrale Vorhaltung:Besetzt: 2 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr,1 RTW Mo. bis Do., Sa., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr,Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr.Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe)oderDezentrale Vorhaltung:Besetzt: 1 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr,Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe),Besetzt: 1 RTW täglich 24 Stunden,1 RTW Mo. bis Do., Sa., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr,Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr,Standort: Stadtgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe).
Zentrale Vorhaltung:
Besetzt: 2 RTW täglich 24 Stunden,
1 RTW täglich 7:00 bis 23:00 Uhr,
1 RTW Mo. bis Do., Sa., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr,
Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr.
Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe)
oder
Dezentrale Vorhaltung:
Besetzt: 1 RTW täglich 24 Stunden,
Standort: OT Felgeleben der Stadt Schönebeck (Elbe),
Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr,
Standort: Stadtgebiet der Stadt Schönebeck (Elbe).
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: RWVB Staßfurt
Kurze Beschreibung:
2 RTW täglich 24 Stunden; 1 RTW Mo. bis Do., So./Ft. 7:00 bis 15:00 Uhr, Fr., Sa. 7:00 bis 23:00 Uhr; 1 KTW werktags 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr an einem Standort im OT Leopoldshall der Stadt Staßfurt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzlandkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 13 RettDG LSA (ggf. mit amtlich anerkannten Übersetzungen):
Mit dem Antrag sind vorzulegen:
1. Auskunft aus dem Handels- oder Vereinsregister, sofern der Bewerber nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
2. Erklärung, ob die im Rettungsdient tätigen Mitarbeiter nach einem Tarif bezahlt werden und wenn ja, nach welchem;
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
a) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Verstöße gegen Strafnormen verurteilt ist,
b) über das Vermögen des Bewerbers nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
c) er sich nicht in Liquidation befindet,
d) er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
e) er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
f) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
g) er in den letzten 3 Jahren nicht nach § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 21 Mindestlohngesetz oder nach dem inzwischen aufgehobenen Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist,
h) er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
4. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate)
5. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
6. aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bewerbers mit Rettungsdienstleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigen- (z. B. Bilanz/Bilanzauszug; Eigenkapitalbescheinigung oder Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung; Bilanz/Bilanzauszug) in Höhe von mindestens 10 % der gemäß KLN/Kalkulation für das erste Jahr kalkulierten Gesamtkosten zwecks Abdeckung verzögerter Entgelteingänge, möglicher Forderungsausfälle sowie insbesondere einer ggf. vollständigen Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber Kostenträgern bei Nichteinigung zwischen dem Leistungserbringer und den Kostenträgern über die Höhe der Nutzungsentgelte (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigen- (z. B. Bilanz/Bilanzauszug; Eigenkapitalbescheinigung oder Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung; Bilanz/Bilanzauszug) in Höhe von mindestens 10 % der gemäß KLN/Kalkulation für das erste Jahr kalkulierten Gesamtkosten zwecks Abdeckung verzögerter Entgelteingänge, möglicher Forderungsausfälle sowie insbesondere einer ggf. vollständigen Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber Kostenträgern bei Nichteinigung zwischen dem Leistungserbringer und den Kostenträgern über die Höhe der Nutzungsentgelte (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist nicht älter als 6 Monate).
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5 000 000 EUR für Personenschäden und von 1 500 000 EUR für Sachschäden jeweils je Versicherungsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zur fachlichen Eignung der für die Leistung verantwortliche Person zum Nachweis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 RettDG LSA.
2. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität für die beantragte oder vergleichbare Leistungen.
3. Angabe der wesentlichen erbrachten Leistungen, für Los 1 bis 13 auf dem Gebiet der Notfallrettung und für Los 6 bis 13 zusätzlich auf dem Gebiet der qualifizierten Patientenbeförderung mit Angabe der Leistungszeit sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer des Auftraggebers – es muss mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen vorliegen.
3. Angabe der wesentlichen erbrachten Leistungen, für Los 1 bis 13 auf dem Gebiet der Notfallrettung und für Los 6 bis 13 zusätzlich auf dem Gebiet der qualifizierten Patientenbeförderung mit Angabe der Leistungszeit sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer des Auftraggebers – es muss mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen vorliegen.
4. Eigenerklärung, ob und welche schriftlichen Beanstandungen es durch Träger des Rettungsdienstes in der Qualität der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung gegeben hat; der Bewerber hat alle schriftlichen Beanstandungen eines Trägers des Rettungsdienstes aufzuführen; ob die Beanstandungen erheblich im Sinne des § 13 Abs. 4 RettDG LSA sind, wird der Landkreis prüfen; es sind der Auftraggeber, das Datum und eine kurze Beschreibung der Beanstandung anzugeben; der Bewerber kann auch darstellen, weshalb trotz der Beanstandung weitere Beanstandungen nicht zu befürchten sind.
4. Eigenerklärung, ob und welche schriftlichen Beanstandungen es durch Träger des Rettungsdienstes in der Qualität der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung gegeben hat; der Bewerber hat alle schriftlichen Beanstandungen eines Trägers des Rettungsdienstes aufzuführen; ob die Beanstandungen erheblich im Sinne des § 13 Abs. 4 RettDG LSA sind, wird der Landkreis prüfen; es sind der Auftraggeber, das Datum und eine kurze Beschreibung der Beanstandung anzugeben; der Bewerber kann auch darstellen, weshalb trotz der Beanstandung weitere Beanstandungen nicht zu befürchten sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung der Rettungsdienstleistungen ist in §§ 36 ff. RettDG LSA geregelt. Der Bewerber muss dem Antrag eine Kalkulation für jede beantragte Genehmigung beifügen. Die Kalkulation des Bewerbers dient neben dem beizubringenden Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Antrags und der Auswahl unter den Bewerbern gemäß den Auswahlkriterien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringer gemäß § 36 Abs. 1 RettDG LSA Nutzungsentgelte für ihre Leistungen von den Nutzern, nicht jedoch vom Landkreis erheben. Die Nutzungsentgelte werden gemäß § 38 RettDG LSA zwischen Leistungserbringer und der Gesamtheit der Kostenträger vereinbart. Die Nutzungsentgelte sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Kalkulation als Teil des Antrages kann aber gemäß § 43 RettDG LSA für die Entgeltansprüche des Leistungserbringers von Bedeutung sein, sofern keine Vereinbarung mit den Kostenträgern zustande kommt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Finanzierung der Rettungsdienstleistungen ist in §§ 36 ff. RettDG LSA geregelt. Der Bewerber muss dem Antrag eine Kalkulation für jede beantragte Genehmigung beifügen. Die Kalkulation des Bewerbers dient neben dem beizubringenden Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Antrags und der Auswahl unter den Bewerbern gemäß den Auswahlkriterien. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringer gemäß § 36 Abs. 1 RettDG LSA Nutzungsentgelte für ihre Leistungen von den Nutzern, nicht jedoch vom Landkreis erheben. Die Nutzungsentgelte werden gemäß § 38 RettDG LSA zwischen Leistungserbringer und der Gesamtheit der Kostenträger vereinbart. Die Nutzungsentgelte sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Kalkulation als Teil des Antrages kann aber gemäß § 43 RettDG LSA für die Entgeltansprüche des Leistungserbringers von Bedeutung sein, sofern keine Vereinbarung mit den Kostenträgern zustande kommt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig, wenn sie im Einzelfall nicht als wettbewerbsbeschränkende Abrede anzusehen ist. Näheres ist den Verfahrensbedingungen geregelt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Antrag des Bewerbers sind die Nachweise zur Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 RettDGLSA zu führen. Dazu gehören u. a. Konzepte zur Leistungserbringung und eine Kalkulation. Der Landkreis behält sich vor, zur Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen ggf. weitere Unterlagen anzufordern.
Mit dem Antrag des Bewerbers sind die Nachweise zur Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 13 RettDGLSA zu führen. Dazu gehören u. a. Konzepte zur Leistungserbringung und eine Kalkulation. Der Landkreis behält sich vor, zur Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen ggf. weitere Unterlagen anzufordern.
Bei einigen Losen/Versorgungsbereichen (s. Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan) muss der Bewerber die Räumlichkeiten für die Rettungs- bzw. Notarztwache stellen und dem Landkreis im Auswahlverfahren deren Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn nachweisen.
Bei einigen Losen/Versorgungsbereichen (s. Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan) muss der Bewerber die Räumlichkeiten für die Rettungs- bzw. Notarztwache stellen und dem Landkreis im Auswahlverfahren deren Verfügbarkeit zum Leistungsbeginn nachweisen.
Im Übrigen siehe Verfahrensunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: RettDG LSA.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: FD 33/33.3 Rettungsdienst
Herrn Roschkowski
URL der Dokumente: http://salzlandkreis.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Eine Bewerbung im Auswahlverfahren ist nur mit den beim Landkreis erhältlichen Antragsunterlagen möglich. Unter www.Salzlandkreis.de unter der Infobox „Auschreibungen“ können sich potentielle Interessenten registrieren und nach der Freischaltung die Unterlagen einsehen und herunter laden. Ferner werden dort aktuelle Verfahrensinformationen zur Verfügung gestellt, die die Bewerber zu beachten haben.
Eine Bewerbung im Auswahlverfahren ist nur mit den beim Landkreis erhältlichen Antragsunterlagen möglich. Unter www.Salzlandkreis.de unter der Infobox „Auschreibungen“ können sich potentielle Interessenten registrieren und nach der Freischaltung die Unterlagen einsehen und herunter laden. Ferner werden dort aktuelle Verfahrensinformationen zur Verfügung gestellt, die die Bewerber zu beachten haben.
Mit dem Antrag müssen die Bewerber auch ein Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) abgeben. Bei der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 12, 13 RettDG LSA handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) ausgenommen ist, im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens auf der Basis des § 13 RettDG LSA unter Beachtung insbesondere der Grundsätze der Transparenz, Fairness und Diskriminierungsfreiheit. Der 4. Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet ebenso wenig Anwendung wie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A). Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Publizitätsgründen. Die Angabe der Verfahrensart unter Ziff. 4.1.1 der Bekanntmachung und sonstige Angaben in dieser Bekanntmachung sind daher lediglich so zu verstehen, dass das verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren nach §13 RettDG LSA von den Vorgaben des Standardformblatts am ehesten mit dem offenen Verfahren vergleichbar ist. Näheres ist dem RettDG LSA und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Mit dem Antrag müssen die Bewerber auch ein Konzept über die Durchführung der Rettungsdienstleistungen (einschließlich Mitwirkung bei einem Ereignis mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen und im Katastrophenschutz) abgeben. Bei der Erteilung einer Genehmigung nach §§ 12, 13 RettDG LSA handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EG-Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) ausgenommen ist, im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens auf der Basis des § 13 RettDG LSA unter Beachtung insbesondere der Grundsätze der Transparenz, Fairness und Diskriminierungsfreiheit. Der 4. Abschnitt des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet ebenso wenig Anwendung wie die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A). Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt lediglich aus Publizitätsgründen. Die Angabe der Verfahrensart unter Ziff. 4.1.1 der Bekanntmachung und sonstige Angaben in dieser Bekanntmachung sind daher lediglich so zu verstehen, dass das verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren nach §13 RettDG LSA von den Vorgaben des Standardformblatts am ehesten mit dem offenen Verfahren vergleichbar ist. Näheres ist dem RettDG LSA und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Die Genehmigungsbehörde hält die Vergabekammer mangels Anwendbarkeit des GWB nicht für zuständig und Nachprüfungsanträge nicht für zulässig. Nur hilfsweise wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses
Die Genehmigungsbehörde hält die Vergabekammer mangels Anwendbarkeit des GWB nicht für zuständig und Nachprüfungsanträge nicht für zulässig. Nur hilfsweise wird gleichwohl darauf hingewiesen, dass sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen bei Anwendbarkeit des GWB auf dieses
Auswahlverfahren an die Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle(Saale), wenden könnte.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Magdeburg
Postanschrift: Breiter Weg 203-206
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegen die Genehmigung bzw. die Ablehungsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg über die auf der Internetseite www.justiz.sachsen-anhalt.de/erv bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen die Genehmigung bzw. die Ablehungsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Magdeburg über die auf der Internetseite www.justiz.sachsen-anhalt.de/erv bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Quelle: OJS 2015/S 007-008018 (2015-01-07)
Ergänzende Angaben (2015-02-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben