Erweiterte Planungsleistungen zur Projektumsetzung für den Ausbau der passiven FTTB/H-Netzinfrastruktur (Glasfasernetz) im Landkreis Uelzen

Landkreis Uelzen

Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreises Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten Glasfasernetzinfrastruktur (Fiber to the Building, FTTB/H) auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13. Mai 2014 durchzuführen. Ziel ist, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten umzusetzen, um in den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreises Uelzen die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen.
Mit Stand 06/2015 werden nur 54,4 % aller Gebäude im Landkreis Uelzen mit NGA-Anschlüssen (mehr als 30 MBit/s) durch private Marktteilnehmer versorgt. Die Verwaltung des Landkreises Uelzen hat deshalb gemeinsam mit externen Beratungsunternehmen und dem Niedersächsischen Breitbandkompetenzzentrum in mehreren Schritten die Grundlagen für die Errichtung eines kreisweiten Glasfasernetzes geschaffen.
Die bereits durchgeführten und abgeschlossenen Schritte/Maßnahmen sind:
— Eine Bedarfs- und Marktanalyse;
— Die Markterkundung und ein Interessenbekundungsverfahren;
— Eine flächendeckende Strukturplanung (inkl. Ortsbegehung) für die ermittelten unterversorgten Bereiche des Landkreises Uelzen auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre (Stand 05/2014);
— Die Ausarbeitung eines Geschäftsmodells inkl. des Business Plans (Betreibermodell);
— Die Pächtersuche für das Betreibermodell im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens.
Für die unterversorgten 15.942 Wohn- und Gewerbegebäude (max. Potenzial) wurde eine konkrete und flächendeckende FTTB/H Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass diese passive Netzinfrastruktur so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist.
Im Rahmen einer EU-Ausschreibung (Verfahrensart: wettbewerblicher Dialog) ist vom Landkreis Uelzen die LüneCom Kommunikationslösungen GmbH als künftiger Pächter ausgewählt worden.
Der Netzausbau ist eng mit dem Pächter abzustimmen und unterliegt einer gemeinsamen Ausbau- und Erschließungsplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsquote). Das Versorgungsgebiet des Landkreises Uelzen ist in 11 Cluster unterteilt.
Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen anzubieten.
Die Rollenverteilung, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis Uelzen und der LüneCom sind im Pachtvertrag geregelt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung (Leistungsphasen 4-9) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 – Technische Ausrüstung, § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstungen, auf Grundlage der o. a. vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse.
Ziel des Landkreises Uelzen ist, das Glasfasernetz innerhalb der nächsten 3,5 Jahre (nach Zuschlag) bauen zu lassen.
Das konkrete Leistungsverzeichnis zur Umsetzung und Durchführung der Planungs- und Dienstleistungen für o. a. Ingenieurleistungen ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens und wird im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-21 Auftragsbekanntmachung
2015-10-05 Ergänzende Angaben
2016-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
In den unterversorgten Gebieten des Landkreises Uelzen (Weiße Bereiche) sind 15.942 Gebäudeanschlüsse mit 19.744 gewerblichen / private Nutzern (Beschaltungseinheiten) vorhanden.Auf der Grundlage der HOAI 2013, §§ 53 ff. Technische Ausrüstung, sind die im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen. Vom Landkreis Uelzen wird beabsichtigt auf der Grundlage der HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 § 53 ff. 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, die Leistungen zu vergeben.Der Landkreis Uelzen behält sich vor, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gem. HOAI § 55 stufenweise zu beauftragen.Rahmenterminplan:— Leistungsphase 5: Ausführungszeitraum 1. bis 15. KW 2016;— Leistungsphase 4: Beginn 11. KW 2016;— Leistungsphase 6 und 7: Ausführungszeitraum 4. bis 24. KW 2016;— Baubeginn: 25. KW 2016;— Leistungsphase 8: ab 25. KW 2016;— Leistungsphase 9: ab 3. Quartal 2016.Für die Leistungsphase 9 gilt: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen (vgl. § 634a Abs.1 Ziff. 2, Abs. 2 BGB: Verjährung der Mängelansprüche fünf Jahre nach Abnahme) nach Bereitstellung des jeweiligen Cluster (Ausbauplanung).Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 55 HOAI aufgeführten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind nach der Honorartafel § 55 HOAI festgesetzt. Die derzeit ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) befinden sich außerhalb der Honorartafel (oberhalb).Es gilt somit gem. § 7 (2) HOAI: Honorarvereinbarung, die Honorare sind frei vereinbar.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Uelzen
Postanschrift: Veerßer Str. 53
Postleitzahl: 29525
Postort: Uelzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.uelzen.de 🌏
E-Mail: s.blumenberg@landkreis-uelzen.de 📧
Telefon: +49 5818004994 📞
Fax: +49 5818004998 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-339213
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 1 VOF durch. b) Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmewettbewerb grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmewettbewerb abzusehen; Anrufe im Teilnahmewettbewerb wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt. c) Bewerberrückfragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Zur Beantwortung von Bewerberrückfragen ist ein ständig fortgeschriebener „Fragen und Antworten-Katalog“ angedacht. Dieser wird durch die Vergabestelle allen Bewerbern, die das vorgeschriebene Formular „Teilnahmeantrag“ bei der Vergabestelle angefordert haben, zur Kenntnis gebracht. d) Als Bewerbungsunterlage ist der „Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist bei der Vergabestelle anzufordern. e) Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Fachplanungen zum Ausbau der passiven FTTB/H-Netzinfrastruktur beim Landkreis Uelzen“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. f) Nicht unterschriebene oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen ohne Verwendung der Formulare zum Teilnahmeantrag werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. g) Geforderte Nachweise sind in der im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zusammenzustellen. h) Die Bewerbung ist auf die bezeichnete Leistung abzustimmen und in übersichtlicher Form einzureichen. i) Die dem Teilnahmeantrag beizulegenden Unterlagen sind auf einseitig beschriebene Seiten zu beschränken, die das Format DIN A4 nicht überschreiten. j) Die Anzahl dieser Unterlagen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. k) Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Leistungen verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen. l) Weitere Unterlagen als das Formular „Teilnahmewettbewerb“ sind im jetzigen Verfahrensstadium des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs nicht erhältlich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreises Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis Uelzen beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten Glasfasernetzinfrastruktur (Fiber to the Building, FTTB/H) auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre – 13. Mai 2014 durchzuführen. Ziel ist, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten umzusetzen, um in den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreises Uelzen die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen.
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Mit Stand 06/2015 werden nur 54,4 % aller Gebäude im Landkreis Uelzen mit NGA-Anschlüssen (mehr als 30 MBit/s) durch private Marktteilnehmer versorgt. Die Verwaltung des Landkreises Uelzen hat deshalb gemeinsam mit externen Beratungsunternehmen und dem Niedersächsischen Breitbandkompetenzzentrum in mehreren Schritten die Grundlagen für die Errichtung eines kreisweiten Glasfasernetzes geschaffen.
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Die bereits durchgeführten und abgeschlossenen Schritte/Maßnahmen sind:
— Eine Bedarfs- und Marktanalyse;
— Die Markterkundung und ein Interessenbekundungsverfahren;
— Eine flächendeckende Strukturplanung (inkl. Ortsbegehung) für die ermittelten unterversorgten Bereiche des Landkreises Uelzen auf Grundlage der Bundesrahmenregelung Leerrohre (Stand 05/2014);
— Die Ausarbeitung eines Geschäftsmodells inkl. des Business Plans (Betreibermodell);
— Die Pächtersuche für das Betreibermodell im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens.
Für die unterversorgten 15.942 Wohn- und Gewerbegebäude (max. Potenzial) wurde eine konkrete und flächendeckende FTTB/H Strukturplanung erstellt. Bei der Netzkonzeption wurde berücksichtigt, dass diese passive Netzinfrastruktur so gestaltet wird, dass eine Anschaltung an die verschiedenen Einspeisepunkte der im Landkreis Uelzen ermittelten Infrastrukturinhaber möglich ist.
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Im Rahmen einer EU-Ausschreibung (Verfahrensart: wettbewerblicher Dialog) ist vom Landkreis Uelzen die LüneCom Kommunikationslösungen GmbH als künftiger Pächter ausgewählt worden.
Der Netzausbau ist eng mit dem Pächter abzustimmen und unterliegt einer gemeinsamen Ausbau- und Erschließungsplanung. Der Netzausbau ist dabei abhängig von einem tragfähigen Business Case in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Vorverträgen in den Versorgungsbereichen (Vorvermarktungsquote). Das Versorgungsgebiet des Landkreises Uelzen ist in 11 Cluster unterteilt.
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Nach Fertigstellung der passiven Netzinfrastruktur (gemäß Ausbauplanung) übernimmt der Pächter die Installation der erforderlichen aktiven Komponenten. Er ist verantwortlich für die Backbone Anschaltung und dafür, den Bürgern und Gewerbetreibenden Endkundenprodukte (Internet, Telefon und TV) zu marktkonformen Konditionen anzubieten.
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Die Rollenverteilung, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis Uelzen und der LüneCom sind im Pachtvertrag geregelt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistungen, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung (Leistungsphasen 4-9) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 – Technische Ausrüstung, § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstungen, auf Grundlage der o. a. vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse.
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Ziel des Landkreises Uelzen ist, das Glasfasernetz innerhalb der nächsten 3,5 Jahre (nach Zuschlag) bauen zu lassen.
Das konkrete Leistungsverzeichnis zur Umsetzung und Durchführung der Planungs- und Dienstleistungen für o. a. Ingenieurleistungen ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens und wird im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Menge oder Umfang:
In den unterversorgten Gebieten des Landkreises Uelzen (Weiße Bereiche) sind 15.942 Gebäudeanschlüsse mit 19.744 gewerblichen / private Nutzern (Beschaltungseinheiten) vorhanden.
Auf der Grundlage der HOAI 2013, §§ 53 ff. Technische Ausrüstung, sind die im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen. Vom Landkreis Uelzen wird beabsichtigt auf der Grundlage der HOAI 2013, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 § 53 ff. 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, die Leistungen zu vergeben.
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Der Landkreis Uelzen behält sich vor, die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gem. HOAI § 55 stufenweise zu beauftragen.
Rahmenterminplan:
— Leistungsphase 5: Ausführungszeitraum 1. bis 15. KW 2016;
— Leistungsphase 4: Beginn 11. KW 2016;
— Leistungsphase 6 und 7: Ausführungszeitraum 4. bis 24. KW 2016;
— Baubeginn: 25. KW 2016;
— Leistungsphase 8: ab 25. KW 2016;
— Leistungsphase 9: ab 3. Quartal 2016.
Für die Leistungsphase 9 gilt: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen (vgl. § 634a Abs.1 Ziff. 2, Abs. 2 BGB: Verjährung der Mängelansprüche fünf Jahre nach Abnahme) nach Bereitstellung des jeweiligen Cluster (Ausbauplanung).
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Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 55 HOAI aufgeführten Grundleistungen bei einzelnen Anlagen sind nach der Honorartafel § 55 HOAI festgesetzt. Die derzeit ermittelten anrechenbaren Kosten (Investitionskosten für die passive Netzinfrastruktur) befinden sich außerhalb der Honorartafel (oberhalb).
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Es gilt somit gem. § 7 (2) HOAI: Honorarvereinbarung, die Honorare sind frei vereinbar.
Beschreibung der Optionen: Ggf. stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Uelzen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnahmebedingungen gemäß III.2.1)-III.2.3) dienen dazu, die Teilnahmeanträge auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber zu überprüfen. Die Bewerber müssen daher bis zum Ende der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen in zweifacher Form, schriftlich und digital (Datenträger), beim Auftraggeber (siehe Kontaktstelle) per Post oder direkt einreichen. Beruft sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten, so muss er auch für diesen die Nachweise und Erklärungen erbringen, die den Bereich betreffen, für den sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit des Dritten beruft.
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Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer persönlichen Lage sind erforderlich:
a) aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
b) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs.9 a-e VOF darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
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c) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. a-g 6 VOF, dass keine schwere Verfehlung vorliegt die seine Zuverlässigkeit als Bewerber durch eine rechtskräftige Verurteilung in den letzten drei Jahren in Frage stellt;
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz rechtskräftig verurteilt worden ist;
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
f) Eigenerklärung darüber, dass sämtliche Erklärungen im Vergabeverfahren richtig sind und dem Bewerber bekannt ist, dass unrichtige Angaben, zu seinem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an Informationsstellen, die entsprechende Vergaberegister führen, nach sich ziehen kann.
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— Hinweis zu juristischen Personen (§ 19 Abs. 3 VOF): Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 19 Abs. 1 VOF bei Architekten und nach § 19 Abs. 2 VOF bei „Beratenden Ingenieuren“ oder „Ingenieuren“ benennen. Gerfordert wird eine Erklärungen über den/die Name/n und die berufliche Qualifikation der Person/en (Gesellschafter, bevollmächtigte/r Vertreter, der/die verantwortliche/n Projektbearbeiter etc.), der/die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein soll/en, und die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen werden.
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— Berufliche Befähigung:
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers [§ 19 Abs.2 VOF (Anlage 4)] und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
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Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) erfüllt sind.
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Die für die Dienstleistung verantwortlichen Personen des Unternehmens müssen grundsätzlich den Nachweis einer akademischen Ausbildung, die zur Führung der Berufsbezeichnung (Dipl.-Ing. Technische)
Hochschule, Fachhochschule, Bachelor/Master, Ing. grad.) einer Hochschule berechtigt erbringen und über eine angemessene Praxis – in der Regel von mindestens 3 Jahren – verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage entsprechender Bankauskünfte / Bankerklärungen sowie der Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (sh. dazu unter III.1.1));
b) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
c) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 Abs. 4c VOF über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
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d) Erklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist;
e) Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) nach § 5 Abs. 5 h VOF erforderlich. Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang, sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen;
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f) Will sich der Bewerber (oder auch die Bewerbergemeinschaft) bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, hat er/sie diese vor Vertragsabschluss zu benennen. Er/sie muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung des Bewerbers nach § 5 Abs. 6 VOF (oder auch der Bewerbergemeinschaft) und eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unterauftragnehmers sind erforderlich. Der Anteil der Leistungen am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die durch Kapazitäten anderer Unternehmen ausgeführt werden sollen, sind dabei zu benennen.
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Mindeststandards:
Zu c), Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren: Der Gesamtumsatz muss pro Jahr mehr als 500 000 EUR (brutto) betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers nach § 5 Abs. 5d VOF über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen.
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b) Beschreibung des Qualitäts- und Projektmanagements;
c) Nachweise der Qualifikation der technischen, kaufmännischen und rechtlichen Leitung des Projekts;
d) Darstellung der Planungserfahrung Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI, Anwendungsbereich: 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 55 HOAI durch:
aa) Tabellarische Auflistung nach § 5 Abs. 5 b VOF (Referenzliste Objektplanung) der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungen, Projekte oder Wettbewerbserfolge mit Angabe des Auftraggebers und dessen Ansprechpartner, der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes, der Leistungsphasen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad,
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bb) Referenzbögen: Davon unabhängig sind Referenzen vergleichbarer Projekte der letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (max. vier Referenzprojekte für die Leistungsphasen 4 bis 9 nach § 55 HOAI 2013). In diesen Referenzbögen sind folgende Angaben angefragt:
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— Kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe des Ortes/Lage und den Infrastruktureckdaten sowie der durchgeführten Leistungsphasen nach § 55 HOAI,
— Angabe der Honorarzone und des Honorarsatzes,
— Angabe der Baukosten (netto), Bescheinigung/en über diese beauftragten und erbrachten Leistungen Leistungszeitraum der erbrachten Leistungen, aufgegliedert nach Leistungsphasen,
— Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter unter Angabe des Anteils von Subunternehmern sowie ggfs. dem Anteil von Eigen- und Nachunternehmerleistung,
— Öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer und E-Mail Adresse,
— Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (alleiniger Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.) Dazu wird ein zweiseitiges Formblatt (Referenzbogen) zur Verfügung gestellt,
— Pro Referenzprojekt ist ein, wie vor beschrieben, ausgefüllter Referenzbogen ergänzt mit zusätzlichen individuellen näheren Angaben abzugeben,
— Die zusätzlichen individuellen näheren Angaben sind gesondert, auf insgesamt maximal zwei Seiten DIN A4 (einseitig), in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen zu erstellen und dem jeweiligen Referenzbogen beizufügen,
— Bei Referenzen deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
Kriterien zur Vergleichbarkeit der Referenzprojekte:
— Fachtechnische Qualität der Referenzen: Leistungsbild Technische Ausrüstung, Netzausbau im Backbone-Bereich und Erschließung auf Gemeindeebene, als vergleichbar sieht der Auftraggeber insbesondere FTT(x)-Projekte mit einer Planung von mindestens 7 500 Teilnehmeranschlüssen an;
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— Erfahrung bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben (Neubauten) mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad, mit einer vergleichbaren Honorarzone der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen und besondere Leistungen) und einer vergleichbaren Größe (Baukosten). Als vergleichbar sieht die Vergabestelle Baukosten oberhalb von 10 000 000 EUR netto an.
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— Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Ausschreibungen zur Vergabe von Bauleistungen.
Hinweis: Bereits eine sehr gut vergleichbare vorgelegte Referenz aus allen Funktionsbereichen reicht aus, um die höchste Punktzahl zu erreichen. Sollte solch eine Referenz nicht gegeben sein, ist es auch möglich mit mehreren Referenzen aus den verschiedenen notwendigen Funktionsbereichen (siehe II 1.5) die höchste Punktzahl zu erreichen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 a VOF) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
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Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Der Nachweis der o. g. Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung für die Bewerbergemeinschaft insgesamt oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt vorlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen zu den beauftragten Leistungsphasen erfolgen nach einem im Ingenieurvertrag separat zu vereinbarenden Zahlungsplan.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Auftrag kann an Einzelbüros oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Für Bewerbergemeinschaften gilt: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das Auswahlverfahren und die Projektumsetzung werden unter Beachtung der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus eines flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (Stand: 15.06.2015) durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Bedingungen und Verfahrensschritte sind zu beachten.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „beratender Ingenieur berechtigt sind (siehe auch Ziff. III.2.1) dieser Bekanntmachung).
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle vollständigen und geeigneten Bewerbungen werden einheitlich entsprechend nachfolgend beschriebenen Kriterien bewertet. Die Bewertung erfolgt dabei in Relation zu der jeweils besten Bewertung im Hinblick auf die einzelnen Kriterien.In die Bewertung der Referenzen werden maximal vier Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden, einbezogen und qualitativ gewertet. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein, werden die Bewerber (max. 5) mit der höchsten Punktzahl am weiteren Verfahren beteiligt. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
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1) Kriterium 1: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (insgesamt max. 50 Punkte):
— Unterkriterien/Bewertungsmaßstab:
a) Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss pro Jahr mehr als 500 000 EUR (brutto) betragen. Liegt der Gesamtumsatz unter diesem Betrag wird der Bewerber für das Verfahren nicht zugelassen;
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b) Entwicklung des Umsatzes (brutto) der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte bzgl. sämtlicher gemäß Abschnitt II.2.1) dieser Bekanntmachung geforderten Leistungen (max. 20 Punkte);
c) Entwicklung des Umsatzes (brutto) der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte bzgl. FTTC und Backbone (max. 10 Punkte);
d) Entwicklung des Umsatzes (brutto) der letzten 3 Geschäftsjahre der betroffenen Unternehmenssparte bzgl. FTTB/H und Backbone (max. 20 Punkte);
2) Kriterium 2: Technische Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung (insgesamt max. 150 Punkte):
a) Referenzliste vergleichbarer FTTC- und Backbone-Planungsleistungen in den letzten sieben Jahren/Fachtechnische Qualität der Referenzen (max. 20 Punkte);
b) Referenzliste vergleichbarer FTTB/H- und Backbone-Planungsleistungen in den letzten 7 Jahren/Fachtechnische Qualität der Referenzen (max. 30 Punkte);
c) Erfahrungen bei Planung, Ausschreibung und Durchführung von Infrastrukturbauvorhaben für Telekommunikationsnetze mit vergleichbarer Komplexität und Größe/Leistungen und Honorarzonen (max. 30 Punkte);
d) Angaben zur technischen Ausstattung hinsichtlich EDV und geeigneter Softwaresysteme für die Umsetzung der Aufgabenstellung/Kompatibilität der eingesetzten Systeme und Verfahren (max. 10 Punkte);
e) Vorgesehene Projektverantwortliche, fachbezogene Berufserfahrung und persönliche Projektreferenzen/Berufliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (max. 20 Punkte);
f) Vorgesehene Planer, fachbezogene Berufserfahrung und persönliche Projektreferenzen/Berufliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (max. 20 Punkte);
g) Darstellung der Mitarbeiteranzahl und -struktur des Auftragnehmers und ggf. Nachunternehmer/Organigramm, Anzahl fester und freier Mitarbeiter (max. 10 Punkte);
h) Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Einhaltung des Rahmenterminplans/Verfahren und Umsetzungskonzeptplanung (max. 10 Punkte).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Uelzen, Stabsstelle 80
Herrn Sascha Blumenberg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-04 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 1 VOF durch.
b) Information und Kommunikation finden im gesamten Teilnahmewettbewerb grundsätzlich nur per E-Mail über die oben unter I.1) benannte Kontaktstelle. Der Auftraggeber bittet ausdrücklich darum, von jeder telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme im Teilnahmewettbewerb abzusehen; Anrufe im Teilnahmewettbewerb wird der Auftraggeber nicht annehmen, persönliche Gespräche werden nicht geführt.
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c) Bewerberrückfragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Zur Beantwortung von Bewerberrückfragen ist ein ständig fortgeschriebener „Fragen und Antworten-Katalog“ angedacht. Dieser wird durch die Vergabestelle allen Bewerbern, die das vorgeschriebene Formular „Teilnahmeantrag“ bei der Vergabestelle angefordert haben, zur Kenntnis gebracht.
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d) Als Bewerbungsunterlage ist der „Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen ausgefüllt einzureichen. Mit dem Einreichen erklärt der Bewerber die Angaben für vollständig und verbindlich. Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist bei der Vergabestelle anzufordern.
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e) Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Fachplanungen zum Ausbau der passiven FTTB/H-Netzinfrastruktur beim Landkreis Uelzen“ bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
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f) Nicht unterschriebene oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen ohne Verwendung der Formulare zum Teilnahmeantrag werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
g) Geforderte Nachweise sind in der im Teilnahmeantrag genannten Reihenfolge zusammenzustellen.
h) Die Bewerbung ist auf die bezeichnete Leistung abzustimmen und in übersichtlicher Form einzureichen.
i) Die dem Teilnahmeantrag beizulegenden Unterlagen sind auf einseitig beschriebene Seiten zu beschränken, die das Format DIN A4 nicht überschreiten.
j) Die Anzahl dieser Unterlagen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
k) Mit der Einleitung des Verfahrens wird der Auftraggeber nicht zur Vergabe der Leistungen verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Auftraggeber die Aufhebung des Verfahrens möglich, sollte sich das Vorhaben als unwirtschaftlich darstellen.
l) Weitere Unterlagen als das Formular „Teilnahmewettbewerb“ sind im jetzigen Verfahrensstadium des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs nicht erhältlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 187-339213 (2015-09-21)
Ergänzende Angaben (2015-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 195-353551
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 187-339213
ABl. S-Ausgabe: 195
Quelle: OJS 2015/S 195-353551 (2015-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 187-339213
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung eines passiven Breitbandnetzes. Für die Planung des passiven Breitbandnetzes soll ein Planungsbüro ermittelt werden. Gegenstand des abzuschließenden Ingenieurvertrages ist insbesondere die Ausführungsplanung, die Genehmigungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung, die Begleitung/Ausgestaltung der Vergabe der Bauleistung, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung (Leistungsphasen 4 – 9 gem. § 55 HOAI 2013).
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Gesamtwert des Auftrags: 3707249.34 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Uelzen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-419412
ABl. S-Ausgabe: 230

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die aktuelle Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Landkreises Uelzen deutlich zu verbessern, hat der Landkreis beschlossen, den Ausbau einer zukunftsorientierten Glasfasernetzinfrastruktur (Fiber to the Building, FTTB/H) auf Grundlage der Bundesrahmenregelung für Leerrohre vom 13.5.2014 durchzuführen, die mittlerweile durch die Bundesrahmenregelung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckender Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung (NGA Rahmenregelung) vom 15.6.2015 abgelöst ist. Ziel ist, schnellstmöglich eine nachhaltige und flächendeckende Erschließung von Gewerbe- und Wohnobjekten umzusetzen, um in den ermittelten unterversorgten Bereichen der 27 Gemeinden des Landkreises die bestehenden regionalen Breitbandversorgungslücken zu schließen. Im Rahmen einer EU-Ausschreibung ist vom Landkreis Uelzen bereits ein künftiger Pächter ausgewählt worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überzeugungskraft des vorgestellten Bearbeitungskonzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung über alle Leistungsphasen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überzeugungskraft und Qualität der Beschreibung zum Projektmanagement und zur Termintreue
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stringenz der Angebotspräsentation
Gewichtung des Preises: 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-16 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 413155-1334 📞
E-Mail: vergabekammer@mv.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1-4 GWB (a.F.) sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 230-419412 (2016-11-24)