Das Vergabeverfahren wird gemäß VOL/A 2009 als offenes Verfahren durchgeführt. Das gesamte Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache geführt. Werden die in den Abschnitten III.2.1), III.2.2) und III.2.3) und in der Vergabeunterlage geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen, Referenzen und Unterlagen bis einschließlich 28.11.2014, 12:00 Uhr, (Fristende für den Eingang der Angebote) nicht vorgelegt, kann das Angebot aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Für alternative Hauptangebote, die zwar sämtliche Einzelkriterien berücksichtigen und neben dem eigentlichen Hauptangebot abgegeben werden, erfolgt keine Berücksichtigung in diesem Vergabeverfahren. Alle nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs.1 GWB vor Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.