Erweiterung der Regenbogenschule, 65795 Hattersheim, Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft

Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Erweiterung der Regenbogenschule (Grundschule, Baujahr Hauptgebäude 2000, Turnhalle 2003) soll als freistehender Neubaukörper auf dem Grundstück der Schule am Ortsrand zum Feld hin errichtet werden. Derzeit befinden sich noch zwei Containeranlagen auf dem Schulgelände, die nach der Inbetriebnahme des Neubaus rückgebaut werden.
Durch den Neubau müssen 775 m2 HNF neu geschaffen werden, die sich auf 180 m2 für 6 Gruppenräume, 515 m2 für den Ganztagesbereich (Ausgabeküche, Essens-, Freizeit- und Ruhebereich, Büro und Garderobe) sowie 80 m2 Verwaltungsbereich (Lager, Hausmeisterwerkstatt) aufteilen.
Angestrebt ist die Ausführung des Neubaus als Passivhaus bei wirtschaftlicher Eignung. Auf dem extensiv zu begrünenden Dach des Neubaus wird eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung errichtet. Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage der Turnhalle. Die Entwässerung wird an das öffentliche Trennsystem angeschlossen, bzw. so viel wie möglich über Versickerung. Die Stromversorgung wird an die vorhandene NSHV angeschlossen.
Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für frühestens Juni/Juli 2015, siehe nachfolgend) zu beginnen. Der Beginn der Bauausführung ist für März 2016 geplant. Die Fertigstellung soll im Mai 2017 erfolgt sein, damit zu Schuljahresbeginn 2017/2018 am 03.07.2017 die Inbetriebnahme stattfinden kann.
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die obigen Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-30 Auftragsbekanntmachung
2015-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge