Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Erweiterung der Regenbogenschule (Grundschule, Baujahr Hauptgebäude 2000, Turnhalle 2003) soll als freistehender Neubaukörper auf dem Grundstück der Schule am Ortsrand zum Feld hin errichtet werden. Derzeit befinden sich noch zwei Containeranlagen auf dem Schulgelände, die nach der Inbetriebnahme des Neubaus rückgebaut werden. Durch den Neubau müssen 775 m2 HNF neu geschaffen werden, die sich auf 180 m2 für 6 Gruppenräume, 515 m2 für den Ganztagesbereich (Ausgabeküche, Essens-, Freizeit- und Ruhebereich, Büro und Garderobe) sowie 80 m2 Verwaltungsbereich (Lager, Hausmeisterwerkstatt) aufteilen. Angestrebt ist die Ausführung des Neubaus als Passivhaus bei wirtschaftlicher Eignung. Auf dem extensiv zu begrünenden Dach des Neubaus wird eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung errichtet. Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage der Turnhalle. Die Entwässerung wird an das öffentliche Trennsystem angeschlossen, bzw. so viel wie möglich über Versickerung. Die Stromversorgung wird an die vorhandene NSHV angeschlossen. Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für frühestens Juni/Juli 2015, siehe nachfolgend) zu beginnen. Der Beginn der Bauausführung ist für März 2016 geplant. Die Fertigstellung soll im Mai 2017 erfolgt sein, damit zu Schuljahresbeginn 2017/2018 am 03.07.2017 die Inbetriebnahme stattfinden kann. !!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die obigen Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) gemäß § 33 HOAI ca. 2 400 000 EUR.
Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) gemäß § 33 HOAI ca. 2 400 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org🌏
E-Mail: schulbau@mtk.org📧
Telefon: +49 61922011359📞
Fax: +49 61922011720 📠
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung genannten geplanten Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter IV.1.2 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die unter IV.1.2 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-16 verlangten Nachweisen und Erklärungen!!! Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und / oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen (§ 5 Abs. 6 VOF), besteht ausdrücklich nicht.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o.g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Bewerbung Verhandlungsverfahren VOF, Erweiterung Regenbogenschule, Objektplanung Gebäude, Einreichungstermin 01.06.2015, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform - d.h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern.
Wichtung und Wertung:
— Nr. 10 Gesamtumsatz (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 130 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 11 Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 12 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5.
— Nr. 13 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 12.
— Nr. 14 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR < 3 = 1, AR 3 bis 4 = 2, AR 5 bis 6 = 3, AR 7 bis 8 = 4, AR > 8 = 5.
— Nr. 15 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 14 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS < 3 = 1, ARS = 3 bis 4 = 2, ARS = 5 bis 6 = 3, ARS = 7 bis 8 = 4, ARS > 8 = 5.
— Nr. 16 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
nachr. HAD-Ref. : 2779/148
nachr. V-Nr/AKZ: ...
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung genannten geplanten Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter IV.1.2 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die unter IV.1.2 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-16 verlangten Nachweisen und Erklärungen!!! Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und / oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen (§ 5 Abs. 6 VOF), besteht ausdrücklich nicht.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o.g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Bewerbung Verhandlungsverfahren VOF, Erweiterung Regenbogenschule, Objektplanung Gebäude, Einreichungstermin 01.06.2015, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform - d.h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern.
Wichtung und Wertung:
— Nr. 10 Gesamtumsatz (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 130 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 11 Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 12 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5.
— Nr. 13 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 12.
— Nr. 14 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR < 3 = 1, AR 3 bis 4 = 2, AR 5 bis 6 = 3, AR 7 bis 8 = 4, AR > 8 = 5.
— Nr. 15 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 14 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS < 3 = 1, ARS = 3 bis 4 = 2, ARS = 5 bis 6 = 3, ARS = 7 bis 8 = 4, ARS > 8 = 5.
— Nr. 16 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
nachr. HAD-Ref. : 2779/148
nachr. V-Nr/AKZ: ...
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 - 3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Erweiterung der Regenbogenschule (Grundschule, Baujahr Hauptgebäude 2000, Turnhalle 2003) soll als freistehender Neubaukörper auf dem Grundstück der Schule am Ortsrand zum Feld hin errichtet werden. Derzeit befinden sich noch zwei Containeranlagen auf dem Schulgelände, die nach der Inbetriebnahme des Neubaus rückgebaut werden.
Die Erweiterung der Regenbogenschule (Grundschule, Baujahr Hauptgebäude 2000, Turnhalle 2003) soll als freistehender Neubaukörper auf dem Grundstück der Schule am Ortsrand zum Feld hin errichtet werden. Derzeit befinden sich noch zwei Containeranlagen auf dem Schulgelände, die nach der Inbetriebnahme des Neubaus rückgebaut werden.
Durch den Neubau müssen 775 m2 HNF neu geschaffen werden, die sich auf 180 m2 für 6 Gruppenräume, 515 m2 für den Ganztagesbereich (Ausgabeküche, Essens-, Freizeit- und Ruhebereich, Büro und Garderobe) sowie 80 m2 Verwaltungsbereich (Lager, Hausmeisterwerkstatt) aufteilen.
Durch den Neubau müssen 775 m2 HNF neu geschaffen werden, die sich auf 180 m2 für 6 Gruppenräume, 515 m2 für den Ganztagesbereich (Ausgabeküche, Essens-, Freizeit- und Ruhebereich, Büro und Garderobe) sowie 80 m2 Verwaltungsbereich (Lager, Hausmeisterwerkstatt) aufteilen.
Angestrebt ist die Ausführung des Neubaus als Passivhaus bei wirtschaftlicher Eignung. Auf dem extensiv zu begrünenden Dach des Neubaus wird eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung errichtet. Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage der Turnhalle. Die Entwässerung wird an das öffentliche Trennsystem angeschlossen, bzw. so viel wie möglich über Versickerung. Die Stromversorgung wird an die vorhandene NSHV angeschlossen.
Angestrebt ist die Ausführung des Neubaus als Passivhaus bei wirtschaftlicher Eignung. Auf dem extensiv zu begrünenden Dach des Neubaus wird eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung errichtet. Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungsanlage der Turnhalle. Die Entwässerung wird an das öffentliche Trennsystem angeschlossen, bzw. so viel wie möglich über Versickerung. Die Stromversorgung wird an die vorhandene NSHV angeschlossen.
Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für frühestens Juni/Juli 2015, siehe nachfolgend) zu beginnen. Der Beginn der Bauausführung ist für März 2016 geplant. Die Fertigstellung soll im Mai 2017 erfolgt sein, damit zu Schuljahresbeginn 2017/2018 am 03.07.2017 die Inbetriebnahme stattfinden kann.
Mit der Leistungserbringung ist direkt nach Vertragsschluss (geplant für frühestens Juni/Juli 2015, siehe nachfolgend) zu beginnen. Der Beginn der Bauausführung ist für März 2016 geplant. Die Fertigstellung soll im Mai 2017 erfolgt sein, damit zu Schuljahresbeginn 2017/2018 am 03.07.2017 die Inbetriebnahme stattfinden kann.
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die obigen Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die obigen Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen – einzeln oder im Ganzen – der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65795 Hattersheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-16 verlangten Nachweisen und Erklärungen!!!
Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Die verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Die verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
1. Auskunft nach § 4 Abs. 2 erster Spiegelstrich VOF als aktuelle Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (Ausschlusskriterium).
2. Auskunft nach § 4 Abs. 2 zweiter Spiegelstrich VOF als aktuelle Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber - auf den Auftrag bezogen - in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (Ausschlusskriterium).
3. Auskunft nach § 4 Abs. 3 VOF als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium).
3. Auskunft nach § 4 Abs. 3 VOF als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium).
4. Aktuelle Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF vorliegen (Ausschlusskriterium).
5. Aktuelle Eigenerklärung, dass weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Ausschlusskriterium).
6. Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG - EG-ABI. L 255/22 v. 30.09.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (siehe III.3.1) (Ausschlusskriterium).
6. Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG - EG-ABI. L 255/22 v. 30.09.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (siehe III.3.1) (Ausschlusskriterium).
7. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
7. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 a) VOF) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!! (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 a) VOF) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!! (Ausschlusskriterium).
9. Aktuelle Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Ausschlusskriterium).
10. Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angaben getrennt pro Jahr (§ 5 Abs. 4 c) VOF). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
11. Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
Mindeststandards: Aktuelle Nachweise / Erklärungen gem. III.2.2), Nr. 8 - 11.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
12. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten fünf Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 5 Abs. 5 a) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
13. Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten fünf Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 5 Abs. 5 a) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
Zu 12. und 13. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes - b) Auftraggeber - c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis g) nur für Neubau - d) anrechenbare Kosten in EUR (netto) - e) Honorarzone - f) Zeitraum der Leistungserbringung - g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
Zu 12. und 13. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes - b) Auftraggeber - c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis g) nur für Neubau - d) anrechenbare Kosten in EUR (netto) - e) Honorarzone - f) Zeitraum der Leistungserbringung - g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
14. Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 5 Abs. 5 b) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
Zu 14. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes - b) Auftraggeber - c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g) nur für Neubau - d) anrechenbare Kosten in EUR (netto) - e) Honorarzone - f) Zeitraum der Leistungserbringung - g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
Zu 14. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden: a) Art des Referenzobjektes - b) Auftraggeber - c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g) nur für Neubau - d) anrechenbare Kosten in EUR (netto) - e) Honorarzone - f) Zeitraum der Leistungserbringung - g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
15. Referenzschreiben der Auftraggeber zu den angegebenen Referenzen unter 14. (§ 5 Abs. 5 b) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
16. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 5 Abs. 5 f) VOF) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe VI.3).
Mindeststandards: Aktuelle Nachweise / Erklärungen gem. III.2.3), Nr. 12 - 16.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Aufgabenbeschreibung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Aufgabenbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Architekten (Hochbau)" im Sinne des § 19 Abs. 1 u. 3 VOF. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz – HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Architekt (Hochbau)" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt (Hochbau)" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Architekten (Hochbau)" im Sinne des § 19 Abs. 1 u. 3 VOF. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz – HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Architekt (Hochbau)" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt (Hochbau)" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe unter VI.3.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Petra Schlag
Name: Keine weiteren Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
Kontaktperson: Keine weiteren Unterlagen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis
Kontaktperson: Submissionsstelle Amt 63
Referenz Zusätzliche Informationen
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung genannten geplanten Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
!!! Hinweis: Die Beauftragung an sich, wie auch die unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung genannten geplanten Termine, stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bebauungsplans für die betroffenen Flurstücke bzw. zumindest der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB. Im derzeit laufenden Verfahren wird der abschließende Satzungsbeschluss für September 2015 erwartet. Die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 BauGB könnte bereits im Juni/Juli 2015 gegeben sein. Aus der Nicht- bzw. Später Beauftragung und in deren Folge der Verschiebung der geplanten Termine können die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche herleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Beteiligung an diesem Ausschreibungsverfahren die obigen Vorbehalte akzeptiert werden!!!
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter IV.1.2 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die unter IV.1.2 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter IV.1.2 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen auffordert. Sollten mehr Bewerber als die unter IV.1.2 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren.
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-16 verlangten Nachweisen und Erklärungen!!! Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und / oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen (§ 5 Abs. 6 VOF), besteht ausdrücklich nicht.
!!! Hinweis: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gibt es keinerlei Unterlagen oder Formulare, die angefordert werden könnten! Die Bewerbung erfolgt nur mit den unter III.2.1-3, Nr. 1-16 verlangten Nachweisen und Erklärungen!!! Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.2.1-3, Nr. 1-16) – zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.2.1u. 2, Nr. 1-9 von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe, nicht wie gefordert abgegebene bzw. unvollständiger Angabe oder nicht fristgerechter Abgabe (Schlusstermin siehe IV.3.4) wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge müssen alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Von der in § 5 Abs. 3 VOF vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderte Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle keinen Gebrauch machen. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und / oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen (§ 5 Abs. 6 VOF), besteht ausdrücklich nicht.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Alle verlangten Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet und nummeriert nach der unter III.2.1-3, Nr. 1-16 angeführten Reihenfolge abzulegen. Dabei können für den einzelnen Nachweis- bzw. Erklärungspunkt nur diejenigen Nachweise und Erklärungen gewertet werden, die unter der jeweiligen Nummer abgeheftet sind.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o.g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Bewerbung Verhandlungsverfahren VOF, Erweiterung Regenbogenschule, Objektplanung Gebäude, Einreichungstermin 01.06.2015, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform - d.h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern.
Die Anträge auf Teilnahme an dem Verfahren einschließlich der o.g. Bewerbungsunterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden, jeweils in einem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Bewerbung Verhandlungsverfahren VOF, Erweiterung Regenbogenschule, Objektplanung Gebäude, Einreichungstermin 01.06.2015, 10:00 Uhr" zu kennzeichnen. Der rechtzeitige Zugang eines Teilnahmeantrags liegt in der Risikosphäre des Bewerbers. Die Möglichkeit zum elektronischen Teilnahmeantrag besteht nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Ergänzung oder Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Eingangsfrist besteht nicht. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie in Textform - d.h. per Post, Email oder Fax - an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweise zu fordern.
Wichtung und Wertung:
— Nr. 10 Gesamtumsatz (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 130 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 10 Gesamtumsatz (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 130 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 11 Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 11 Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5 MB/a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder.
— Nr. 12 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5.
— Nr. 12 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 = 2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5.
— Nr. 13 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 12.
— Nr. 14 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR < 3 = 1, AR 3 bis 4 = 2, AR 5 bis 6 = 3, AR 7 bis 8 = 4, AR > 8 = 5.
— Nr. 14 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 15 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR < 3 = 1, AR 3 bis 4 = 2, AR 5 bis 6 = 3, AR 7 bis 8 = 4, AR > 8 = 5.
— Nr. 15 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 14 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS < 3 = 1, ARS = 3 bis 4 = 2, ARS = 5 bis 6 = 3, ARS = 7 bis 8 = 4, ARS > 8 = 5.
— Nr. 15 Referenzschreiben (Gewichtung 20 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die positiven spezifischen Referenzschreiben der Auftraggeber zu den Nr. 14 entsprechenden Referenzen; (Anzahl positiver Referenzschreiben (ARS)). Wertung nach Schlüssel ARS < 3 = 1, ARS = 3 bis 4 = 2, ARS = 5 bis 6 = 3, ARS = 7 bis 8 = 4, ARS > 8 = 5.
— Nr. 16 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
— Nr. 16 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.
nachr. HAD-Ref. : 2779/148
nachr. V-Nr/AKZ: ...
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergeht demnach eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht demnach eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 101a Abs. 1 GWB nicht mehr. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 101a Abs. 1 GWB nicht mehr. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat (§ 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 086-155788 (2015-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-12 📅
Name: Gerhard Guckes & Kollegen, Gerhard Guckes, Dipl.-Ing. Architekt
Postanschrift: Obergasse 31 „Stockheimer Hof“
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail.guckes.kollegen@t-online.de📧
Internetadresse: www.guckes-kollegen.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1)) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1)) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 101a Abs. 1 GWB nicht mehr. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 101a Abs. 1 GWB nicht mehr. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).