Erweiterung NetApp SAN-Speicher

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

Zur Erweiterung des bestehenden NetApp SAN-Speichers sollen die erforderlichen Hardware-, Software- und Service-Komponenten beschafft werden. Benötigt wird das System NetApp FAS8020-R6 mit dem Lizenzmodell On-Demand-Advantage (ODA) und einer Laufzeit von 60 Monaten.
Einbau und Inbetriebnahme, also die Installation und Vorkonfiguration der Systeme, sind Teile der Leistung. Die Systeme sollen in einem betriebsbereiten Zustand übergeben werden. Sie sind in vorhandene Racks einzubauen und zu verkabeln. Ebenso Bestandteil der Leistung ist die Rücknahme der Altsysteme.
Die im Einzelnen benötigten Komponenten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-07 Auftragsbekanntmachung
2016-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Computern und Büromaschinen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Computern und Büromaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postanschrift: Balanstraße 55-59
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.ihk.de 🌏
E-Mail: laura.maier@bblaw.com 📧
Fax: +49 89350652160 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 154-284572
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
1. Bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen schriftlich, per Fax oder EMail angefordert werden, die auch die für die Erstellung des Angebots vorgesehenen Formblätter enthalten. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen auf Anforderung kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Hierzu füllt die Bietergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bietergemeinschaft “ aus (Formblatt L 234). Die Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1) und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt L 124 ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. 3. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen. 4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer (Ziff. III.2.1) ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Formblatt L 124 ist für den Nachunternehmer ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Der Nachweis dafür, dass dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A), ist ebenfalls mit dem Angebot zu erbringen. Die Formblätter L 235 und L 236 sind auszufüllen. 5. Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise per E-Mail auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Anforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 18.09.2015 eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erweiterung des bestehenden NetApp SAN-Speichers sollen die erforderlichen Hardware-, Software- und Service-Komponenten beschafft werden. Benötigt wird das System NetApp FAS8020-R6 mit dem Lizenzmodell On-Demand-Advantage (ODA) und einer Laufzeit von 60 Monaten.
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Einbau und Inbetriebnahme, also die Installation und Vorkonfiguration der Systeme, sind Teile der Leistung. Die Systeme sollen in einem betriebsbereiten Zustand übergeben werden. Sie sind in vorhandene Racks einzubauen und zu verkabeln. Ebenso Bestandteil der Leistung ist die Rücknahme der Altsysteme.
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Die im Einzelnen benötigten Komponenten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in Kopie, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sofern eine Eintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, genügt eine Eigenerklärung über etwaige wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Beteiligungsverhältnisse, Konzernstrukturen).
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2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweise:
1. Die geforderten Nachweise können, sofern zutreffend, auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände (oben 2.) ist durch Unterzeichnung des Formblatts L124 abzugeben. Dieses Formblatt ist Bestandteil der
Vergabeunterlagen und wird jedem interessierten Unternehmen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, sofern er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (keine Mindestanforderung).
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden aus beruflichen/betrieblichen Tätigkeiten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Hinweise:
1. Die geforderten Nachweise können, sofern zutreffend, auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder in gleichwertige Verzeichnisse anderer Mitgliedstaaten erbracht werden.
2. Die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (oben 1.) ist durch Unterzeichnung des Formblatts L124 abzugeben. Dieses Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und wird jedem interessierten Unternehmen auf Anfrage kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer muss zertifizierter NetApp-Partner sein, um die Leistung erbringen zu können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung und bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Laura Maier
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle können die Vergabeunterlagen schriftlich, per Fax oder EMail angefordert werden, die auch die für die Erstellung des Angebots vorgesehenen Formblätter enthalten. Die Vergabeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen auf Anforderung kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
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2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebotsschreiben unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist. Hierzu füllt die Bietergemeinschaft das Formblatt „Erklärung bei Bietergemeinschaft “ aus (Formblatt L 234). Die Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1) und die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2) müssen für jedes Unternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist, individuell nachgewiesen werden. Das Formblatt L 124 ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.
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3. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft haben hierzu entsprechende Angaben zu machen.
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4. Jeder Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss seine Eignung nach den Vorgaben dieser Bekanntmachung nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Leistungsfähigkeit und Fachkunde beruft. Die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer (Ziff. III.2.1) ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Formblatt L 124 ist für den Nachunternehmer ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet einzureichen. Der Nachweis dafür, dass dem Bieter oder dem Mitglied der Bietergemeinschaft die für die Auftragsausführung insoweit erforderlichen Mittel von dem Nachunternehmer zur Verfügung gestellt werden (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A), ist ebenfalls mit dem Angebot zu erbringen. Die Formblätter L 235 und L 236 sind auszufüllen.
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5. Fragen oder Hinweise können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail oder per Fax an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit für die Erstellung der Angebote relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise per E-Mail auch an alle anderen Unternehmen versandt. Die Versendung erfolgt an die bei Anforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Unternehmen noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 18.09.2015 eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 154-284572 (2015-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Balanstr. 55-59
Kontakt
Internetadresse: https://www.muenchen.ihk.de 🌏
E-Mail: vergabe@muenchen.ihk.de 📧
Telefon: +49 8951160 📞
Fax: +49 89511681674 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 025-040670
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 154-284572
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015-V029-SAN-System
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Oberbayern.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-13 📅
Name: SHD System-Haus-Dresden GmbH
Postanschrift: Dreschhäuser 5 b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 80534
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3).
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Quelle: OJS 2016/S 025-040670 (2016-02-02)