Erwerb und Einführung eines neuen Softwareverfahrens im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie (42)

Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle

Beschaffung einer Standardsoftware für alle Arbeitsbereiche des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne (KiTa, Tagespflege, BPV, UVK, PKD, JGH, WJH, ASD).
Die Bereiche ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), Rechtliche und wirtschaftliche Hilfen / BPV (Beistandschaften/ Pflegschaften/ Vormundschaften), WJH (Wirtschaftliche Jugendhilfe), UVK (Unterhaltsvorschusskasse), JGH (Jugendgerichtshilfe) sowie PKD (Pflegekinderdienst) nutzen momentan ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung des kompletten Fallmanagements im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne. Jedoch bestehen zwischen den einzelnen Sachgebieten keine bzw. nur sehr wenig Schnittstellen. Hierdurch war es bislang nicht möglich, eine effektive Steuerung der o.g. Bereiche zu etablieren, v.a. durch Doppelerfassung von Daten und mangelnder oder nicht vorhandener Schnittstellen innerhalb des Verfahrens. Die Bereiche KITA und Tagespflege nutzen momentan ein komplett autarkes Verfahren.
Durch die Schaffung eines zentralen Datenbestands soll es ermöglicht werden, umfangreiche Steuerungsaufgaben wahrzunehmen und die Arbeit des gesamten Fachbereiches durch gezieltes Controlling zu optimieren.
Die Stadt Herne strebt ein Verfahren mit webbasiertem Frontend für alle der o.g. Arbeitsbereiche an. Das Verfahren soll durch administrative Maßnahmen - etwa durch Erweiterung um Datenfelder - flexibel an geänderte Voraussetzungen anpassbar sein. Erwartet wird ein stabiles Softwaresystem, welches zudem ein hohes Maß an Release-Sicherheit aufweist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass für die Stadt Herne individuell ausgestaltete Programmfunktionalitäten beim Wechsel auf neue Programmversionen (z.B. Updates, gesetzl. Änderungen) zwingend erhalten bleiben.
Insgesamt werden ca. 140 Beschäftigte in den o.g. Sachgebieten (zzgl. Jugendhilfeplanung, Fachbereichsleitung, Administration, Fachcontrolling, Finanzcontrolling) mit dem System arbeiten.
Es sollen folgende Hauptziele erreicht werden:
1. Die o. g. Sachgebiete nutzen gemeinsam ein am Markt etabliertes Fachverfahren.
2. Das Fachverfahren unterstützt aktiv die Abwicklung der Falldokumentation und des Schriftverkehrs in allen Arbeitsbereichen.
3. Mit dem Fachverfahren können Jugendhilfeleistungen vollautomatisiert berechnet werden.
4. Mit dem Fachverfahren können Jugendhilfeleistungen ausgezahlt sowie Ausgaben und Einnahmen in den Arbeitsbereichen BPV, UVK, WJH sowie KiTa und Tagespflege verwaltet werden.
5. Daten für sozialraumbasierte, produktbezogene Statistiken und Auswertungen fallen im Rahmen der täglichen Fallbearbeitung an und stehen für Controllingaufgaben zur Verfügung.
6. Das Fachverfahren stellt Standardauswertungen und Daten für externe Auswertungen zur Verfügung und ermöglicht die Programmierung eigener, frei definierter Abfragen.
Gewünscht wird ein Fachverfahren mit webbasiertem Frontend. Derzeit sind folgende Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fachanwendungen festgelegt: Am Client erfolgt keine Datenhaltung. Die Kommunikation erfolgt über das http-Protokoll. Das Verfahren unterstützt den bei der Stadt Herne momentan eingesetzten Internet Explorer in der aktuellen Version 11.
Die technischen Rahmenbedingungen können sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Gegenstand der Leistung:
1. Lieferung des Systems als Standardsoftware und Übertragung von entsprechenden Nutzungsrechten (Lizenzen).
2. Anpassung des Systems an das Umfeld des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie, Konfiguration des Systems in Kenntnis des Umfelds sowie Inbetriebnahme in der Produktivumgebung.
3. Bereitstellung des Formularwesens (z. B.: Übernahme von Fall- und Sachbearbeiterdaten in die entsprechenden Formularfelder) mit allen benötigten Vordrucken (momentan ca. 500).
4. Installation und Inbetriebnahme des Systems auf dem Testserver.
5. Herstellung der geforderten Schnittstellenanbindungen.
a. Directory-Service wie LDAP (Single-Sign-On).
b. zu SAP für Ausgaben bzw. Auszahlungen (SAP Kommunalmaster der DZBW).
c. zu SAP für Einnahmen (SAP Sonderschnittstelle Ist-Rückführung DZBW).
6. Einrichtung eines administrativen Backends sowie Beratung und Unterstützung.
7. Lieferung einer umfassenden Verfahrensdokumentation mit Bekanntgabe der Datensatzbeschreibung (Benennung der Datenfelder) sowie eines Bedienungshandbuches für die Sachbearbeiter.
8. Schulung des Personals und/oder der als Multiplikatoren sowie zur Betreuung des Hintergrundverfahrens vorgesehene Beschäftigte sowie Beschäftigte im Bereich des Controllings und auf der Leitungsebene.
9. Erbringung von Software-Pflegeleistungen (bis zu 60 Monate nach Projektabschluss).
10. Gewährleistung festzulegender Reaktions- und Lösungszeiten für Support.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens präsentieren die Bieter im Rahmen einer einberaumten eintägigen Veranstaltung wesentliche Funktionalitäten des vorhandenen Produktes und bearbeiten beispielhafte Fallkonstellationen aus der Praxis. Weiterhin werden hier Fragen zur Realisierung diverser Funktionen gestellt. Die Ergebnisse dieser Präsentationen fließen neben dem schriftlichen Angebot in die Bewertung der Leistung ein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich- Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.submission.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323162015 / 2323162139 📞
Fax: +49 2323162972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 083-147096
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen. Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen! Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)- hier: — Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Internet-Veröffentlichung), — Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (siehe Internet-Veröffentlichung). - Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien (siehe Internet-Veröffentlichung). Hinweise: - Zur Vereinfachung sind die Unterlagen zum TVgG als Gesamtpaket hinterlegt. - Sämtliche Eigenerklärung sind von evtl. Nachunternehmern mit der Teilnahmeantrag vorzulegen. In der Internet- Veröffentlichung finden Sie ferner: — Abschließende Nachweisliste vom Auftraggeber- „Checkliste“, — Bewertungsmatrix, — Muster des Lastenheftes, — Fallbeispiel, — Beispielkennzahlen. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG. Wichtiger Hinweis: Bindefrist: Freitag, 13.11.2015.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung einer Standardsoftware für alle Arbeitsbereiche des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne (KiTa, Tagespflege, BPV, UVK, PKD, JGH, WJH, ASD).
Die Bereiche ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst), Rechtliche und wirtschaftliche Hilfen / BPV (Beistandschaften/ Pflegschaften/ Vormundschaften), WJH (Wirtschaftliche Jugendhilfe), UVK (Unterhaltsvorschusskasse), JGH (Jugendgerichtshilfe) sowie PKD (Pflegekinderdienst) nutzen momentan ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung des kompletten Fallmanagements im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie der Stadt Herne. Jedoch bestehen zwischen den einzelnen Sachgebieten keine bzw. nur sehr wenig Schnittstellen. Hierdurch war es bislang nicht möglich, eine effektive Steuerung der o.g. Bereiche zu etablieren, v.a. durch Doppelerfassung von Daten und mangelnder oder nicht vorhandener Schnittstellen innerhalb des Verfahrens. Die Bereiche KITA und Tagespflege nutzen momentan ein komplett autarkes Verfahren.
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Durch die Schaffung eines zentralen Datenbestands soll es ermöglicht werden, umfangreiche Steuerungsaufgaben wahrzunehmen und die Arbeit des gesamten Fachbereiches durch gezieltes Controlling zu optimieren.
Die Stadt Herne strebt ein Verfahren mit webbasiertem Frontend für alle der o.g. Arbeitsbereiche an. Das Verfahren soll durch administrative Maßnahmen - etwa durch Erweiterung um Datenfelder - flexibel an geänderte Voraussetzungen anpassbar sein. Erwartet wird ein stabiles Softwaresystem, welches zudem ein hohes Maß an Release-Sicherheit aufweist. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass für die Stadt Herne individuell ausgestaltete Programmfunktionalitäten beim Wechsel auf neue Programmversionen (z.B. Updates, gesetzl. Änderungen) zwingend erhalten bleiben.
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Insgesamt werden ca. 140 Beschäftigte in den o.g. Sachgebieten (zzgl. Jugendhilfeplanung, Fachbereichsleitung, Administration, Fachcontrolling, Finanzcontrolling) mit dem System arbeiten.
Es sollen folgende Hauptziele erreicht werden:
1. Die o. g. Sachgebiete nutzen gemeinsam ein am Markt etabliertes Fachverfahren.
2. Das Fachverfahren unterstützt aktiv die Abwicklung der Falldokumentation und des Schriftverkehrs in allen Arbeitsbereichen.
3. Mit dem Fachverfahren können Jugendhilfeleistungen vollautomatisiert berechnet werden.
4. Mit dem Fachverfahren können Jugendhilfeleistungen ausgezahlt sowie Ausgaben und Einnahmen in den Arbeitsbereichen BPV, UVK, WJH sowie KiTa und Tagespflege verwaltet werden.
5. Daten für sozialraumbasierte, produktbezogene Statistiken und Auswertungen fallen im Rahmen der täglichen Fallbearbeitung an und stehen für Controllingaufgaben zur Verfügung.
6. Das Fachverfahren stellt Standardauswertungen und Daten für externe Auswertungen zur Verfügung und ermöglicht die Programmierung eigener, frei definierter Abfragen.
Gewünscht wird ein Fachverfahren mit webbasiertem Frontend. Derzeit sind folgende Rahmenbedingungen für den Einsatz von Fachanwendungen festgelegt: Am Client erfolgt keine Datenhaltung. Die Kommunikation erfolgt über das http-Protokoll. Das Verfahren unterstützt den bei der Stadt Herne momentan eingesetzten Internet Explorer in der aktuellen Version 11.
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Die technischen Rahmenbedingungen können sich im Verlauf des Verfahrens ändern.
Gegenstand der Leistung:
1. Lieferung des Systems als Standardsoftware und Übertragung von entsprechenden Nutzungsrechten (Lizenzen).
2. Anpassung des Systems an das Umfeld des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie, Konfiguration des Systems in Kenntnis des Umfelds sowie Inbetriebnahme in der Produktivumgebung.
3. Bereitstellung des Formularwesens (z. B.: Übernahme von Fall- und Sachbearbeiterdaten in die entsprechenden Formularfelder) mit allen benötigten Vordrucken (momentan ca. 500).
4. Installation und Inbetriebnahme des Systems auf dem Testserver.
5. Herstellung der geforderten Schnittstellenanbindungen.
a. Directory-Service wie LDAP (Single-Sign-On).
b. zu SAP für Ausgaben bzw. Auszahlungen (SAP Kommunalmaster der DZBW).
c. zu SAP für Einnahmen (SAP Sonderschnittstelle Ist-Rückführung DZBW).
6. Einrichtung eines administrativen Backends sowie Beratung und Unterstützung.
7. Lieferung einer umfassenden Verfahrensdokumentation mit Bekanntgabe der Datensatzbeschreibung (Benennung der Datenfelder) sowie eines Bedienungshandbuches für die Sachbearbeiter.
8. Schulung des Personals und/oder der als Multiplikatoren sowie zur Betreuung des Hintergrundverfahrens vorgesehene Beschäftigte sowie Beschäftigte im Bereich des Controllings und auf der Leitungsebene.
9. Erbringung von Software-Pflegeleistungen (bis zu 60 Monate nach Projektabschluss).
10. Gewährleistung festzulegender Reaktions- und Lösungszeiten für Support.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens präsentieren die Bieter im Rahmen einer einberaumten eintägigen Veranstaltung wesentliche Funktionalitäten des vorhandenen Produktes und bearbeiten beispielhafte Fallkonstellationen aus der Praxis. Weiterhin werden hier Fragen zur Realisierung diverser Funktionen gestellt. Die Ergebnisse dieser Präsentationen fließen neben dem schriftlichen Angebot in die Bewertung der Leistung ein.
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Referenznummer: VOL/A-EG 2015-0039
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt ist, vorlegen.
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Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (siehe Internet-Veröffentlichung).
— Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (siehe Internet-Veröffentlichung):
hier: Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner.
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt ist, vorlegen.
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Einzureichende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Nachweise zur Belegung der Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte bei Abweichungen vom Angebot,
— Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis).
— Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden,
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind bei Bedarf nach Aufforderung vor Auftragserteilung zu erbringen:
— Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe),
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer,
— Eigenerklärung bezgl. für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— § 17 VOL/B;
— Bewerbungs- und Vergabebedingungen mit den darin enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen der Stadt Herne.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 16 Abs. 6 VOL/A-EG) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
Bietergemeinschaften haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp/Frau Metten
Internetadresse: www.submission.herne.de 🌏
Name: Stadt Herne- Fachbereich Kinder-Jugend-Familie (42)
Postanschrift: Postfach 10 18 20
Postleitzahl: 44621
Kontaktperson: Frau Dr. Frenzke-Kulbach
Telefon: +49 2323163206 📞
E-Mail: annette.frenzke-kulbach@herne.de 📧
Fax: +49 2323163072 📠
URL für weitere Informationen: www.submission.herne.de 🌏
URL der Dokumente: www.submission.herne.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL/A-EG 2015-0039
Zusätzliche Informationen
Einzureichende Unterlagen (Bei Nichtvorlage der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG)- siehe abschließende Nachweisliste in den Vergabeunterlagen.
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Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen!
Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG)- hier:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Internet-Veröffentlichung),
— Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmer/innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW (siehe Internet-Veröffentlichung).
- Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien (siehe Internet-Veröffentlichung).
Hinweise:
- Zur Vereinfachung sind die Unterlagen zum TVgG als Gesamtpaket hinterlegt.
- Sämtliche Eigenerklärung sind von evtl. Nachunternehmern mit der Teilnahmeantrag vorzulegen.
In der Internet- Veröffentlichung finden Sie ferner:
— Abschließende Nachweisliste vom Auftraggeber- „Checkliste“,
— Bewertungsmatrix,
— Muster des Lastenheftes,
— Fallbeispiel,
— Beispielkennzahlen.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 VOL/A-EG.
Wichtiger Hinweis:
Bindefrist: Freitag, 13.11.2015.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 083-147096 (2015-04-24)