Menge oder Umfang
Schülerspezialverkehr.— LOSE 1 bis 61.Schülerbeförderung mit Großbussen bzw. Gelenkbussen zwischen verschiedenen städtischen Schulen und den Übungsstätten zur Erteilung des Sportunterrichts (z. B. Turnhallen, Hallenbäder) gemäß § 8 Abs. 1 SchfkVO. Die Einsatzpläne werden in der Regel für jedes Schulhalbjahr individuell auf die Stundenpläne der Schulen ausgerichtet. Kurzfristige Änderungen sind jedoch jederzeit möglich.Die eingesetzten Fahrzeuge sind gemäß § 1 Abs. 4 Buchstabe d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften der Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037), der unentgeltlichen Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Begleitpersonen (z. B. Lehrkräfte) vorbehalten.Die ausgeschriebenen Fahrten sind – bis auf die Beförderung der Sekundarschüler zu einem Reiterhof bei Schloss Arff und der Realschüler aus Hackenbroich zum Sonnenbad nach Rommerskirchen – ausschließlich innerhalb des Dormagener Stadtgebietes durchzuführen.Die Stadt Dormagen beabsichtigt, die Verträge ab dem 1. Februar 2016 für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu einem Jahr, zu vergeben.Der Umfang der benötigten Fahrzeuge (Großbusse, Gelenkbus) wird nach dem derzeitigen Bedarf im 1. Schulhalbjahr 2015/2016 ausgeschrieben.Die hier in Frage stehenden Bereiche der Schülerbeförderung zeichnen sich dadurch aus, dass sie über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegen bzw. unterliegen können, auf welche die Auftraggeberin keinen Einfluss hat. So können sich z. B. die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler und die Abfahrtsorte/Fahrtziele von Schulhalbjahr zu Schulhalbjahr, aber auch innerhalb eines Schulhalbjahres, verändern.Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer garantiert gegenüber der Auftraggeberin, die in dem jeweiligen Los bezeichneten Schülerinnen und Schüler trotz möglicher Schwankungen – unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen – zur Schule bzw. Übungsstätte zur Erteilung des Sportunterrichts zu befördern.Vorbemerkungen zu den LOSEN 13 – 18, 35 – 40 und 53 – 58.Im Rahmen der Kooperation sind die Schülerinnen und Schüler zwischen dem Bettina-von-Arnim-Gymnasium, dem Leibniz-Gymnasium und der Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen— jeweils dienstags, donnerstags (nur in geraden Kalenderwochen) und freitags,— jeweils um ca. 9:35 Uhr/9:40 Uhr,zu ihrer Stammschule zu befördern (einfache Fahrt).An den Unterrichtstagen, an denen Klausuren geschrieben werden (ca. 4 bis 6 x pro Schuljahr), verschiebt sich die Abfahrtzeit auf ca. 11:30 Uhr/11:35 Uhr.200 000300 000