EU 02-15: (ELViS-ID: E93176288) Gutachterliche archäologische Untersuchung Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 456 "Nördlich der Bismarckstraße IV" in Nievenheim

Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – Fachbereich Städtebau (FB 1.6)

Die ausgeschriebenen Grabungsmaßnahmen werden erforderlich, da nach den Grabungsergebnissen der bereits durchgeführten Sachverhaltsermittlung davon auszugehen ist, dass sich im Plangebiet weitere umfassende Bodendenkmalsubstanz erhalten hat. Dazu soll eine weitergehende systematische über die bislang untersuchten Verkehrsflächen hinausgehende archäologische Ausgrabung erfolgen, mit der mittels fachgerechter archäologischer Untersuchung, Bergung und Dokumentation der Bodendenkmäler zumindest die Sicherung der Quellen für die Forschung gewährleistet wird. Im Rahmen der o. g. Sachverhaltsermittlung wurden umfassende und bedeutende Zeugnisse neolithischen-, hallstattzeitlichen-, karolingischen- sowie hoch - spätmittelalterliche Besiedlung im Bebauungsplangebiet nachgewiesen. Die ursprünglich erwartete Ausdehnung des in der Nachbarschaft bereits vorgefundenen römischen Siedlungsplatzes in das Plangebiet hinein wurde durch das Grabungsergebnis jedoch nicht bestätigt.
Vorbemerkung:
Allgemeine Hinweise zur archäologischen Ausgrabung:
Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in vorgeschichtlicher und mittelalterlicher Siedlungsarchäologie im Rheinland nachweisen kann.
Nach Auftragserteilung ist von dem Auftragsgeber (AG) (Stadt Dormagen) und dem Auftragsnehmer (AN) zusammen eine Grabungserlaubnis nach §13 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde (LVR) zu beantragen. Diesem Antrag ist das fachliche Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters beizufügen.
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 13 DSchG NW und dem LV anders geregelt, gemäß den Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen im Rheinland des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) durchgeführt werden:
http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/denkmalschutz_prakt_bodendenkmalpflege / grabungsrichtlinien.htm
Die ständige Anwesenheit des Grabungsleiters auf der Ausgrabung ist zwingend erforderlich. Für eine reibungslose Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind allgemeine Deutschkenntnisse des Grabungsleiters zwingende Voraussetzung.
Beim Auffinden von besonders gut erhaltenen baulichen Hinterlassenschaften ist der AG unverzüglich zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB), dem LVR-ABR und dem AG vor Ort zu klären.
Bei bedeutenden Befunden und Funden (z.B. Gräbern, Sarkophagen, Töpferöfen o. ä.) muss umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor Raubgräbern in Abstimmung zwischen AG und dem LVR-ABR gesorgt werden.
Leistungsverzeichnis: Gutachterliche archäologische Untersuchung für den Bebauungsplan
Nr. 456 „Nördlich der Bismarkstraße IV“
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T:V-Vergabe/Archäologische Untersuchung und T:B/BP/B-Plan-456
Bei befundleeren Grabungsabschnitten innerhalb der Grabungsbereiche bestimmt der AG in Abstimmung mit LVR-ABR in welchem Umfang der jeweilige restliche Grabungsbereich geöffnet und untersucht werden soll. In Abstimmung mit dem AG muss das freigelegte Areal eingemessen, die Planumshöhe nivelliert und die Fläche im Gesamtplan eingetragen werden. Das Aufmaß ist in die entsprechende Auftragsposition einzukalkulieren.
Falls unter schon bearbeiteten Befundhorizonten weitere ältere Befundhorizonte, getrennt von Kolluvien, Planierschichten o.ä. liegen, müssen diese in Absprache mit dem AG und LVR-ABR entsprechend bearbeitet werden.
Bei rollierender Flächenbearbeitung ist eine Teilflächenfreigabe vor Ort durch den AG und LVR-ABR erforderlich. Hierzu ist dem AG und dem LVR-ABR die zeichnerische und schriftliche Dokumentation der freizugebenden Abschnitte vorzulegen.
Nach Beendigung der archäologischen Untersuchung der einzelnen Grabungsbereiche und Freigabe durch die Projektleitung sind die geöffneten Bereiche, soweit nicht bereits unmittelbar erfolgt, jeweils innerhalb von 14 Tagen in Absprache mit dem AG wieder in umgekehrter Reihenfolge zu verfüllen. Eine Verdichtung des einzubauenden Bodens ist erforderlich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-25 Auftragsbekanntmachung
2015-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge