Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist. Lieferung in Einzelaufträgen. Es ist ein Vor-Ort-Notdienst mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden sicher zu stellen. Die Ausschreibung erfolgt aus folgenden Gründen produktspezifisch: Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in mehreren Gebäuden bei der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit zentral, kann aber auch teilweise dezentralisiert werden. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität mit bereits vorhandenen Bauteilen zu gewährleisten, erweitert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronisches Sicherheitsschloss
Menge oder Umfang:
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.Lieferung in Einzelaufträgen. Es ist ein Vor-Ort-Notdienst mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden sicher zu stellen.240 000
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.Lieferung in Einzelaufträgen. Es ist ein Vor-Ort-Notdienst mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden sicher zu stellen.240 000
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronisches Sicherheitsschloss📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – Eigenbetrieb Dormagen
Postanschrift: Mathias-Giesen-Str. 11
Postleitzahl: 41540
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-dormagen.de🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Telefon: +49 2133257547📞
Fax: +49 2133257408 📠
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.
Lieferung in Einzelaufträgen. Es ist ein Vor-Ort-Notdienst mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden sicher zu stellen.
Die Ausschreibung erfolgt aus folgenden Gründen produktspezifisch:
Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in mehreren Gebäuden bei der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit zentral, kann aber auch teilweise dezentralisiert werden. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität mit bereits vorhandenen Bauteilen zu gewährleisten, erweitert werden.
Das Schließsystem der Firma iLoq wird bereits in mehreren Gebäuden bei der Stadt Dormagen eingesetzt. Die Verwaltung der Schließanlage geschieht zur Zeit zentral, kann aber auch teilweise dezentralisiert werden. Das bestehende System soll zum Schutz bereits vorgenommener Investitionen und um eine dauerhafte Kompatibilität mit bereits vorhandenen Bauteilen zu gewährleisten, erweitert werden.
Menge oder Umfang:
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.
Rahmenvertrag gemäß § 4 VOL/A EG über 4 Jahre: Lieferung eines elektronischen Schließsystems der Firma iLoq, das weder im Schlüssel noch im Schließzylinder auf eine externe Stromversorgung (z. B. Batterie oder Anschluss an das Stromnetz) angewiesen ist.
Lieferung in Einzelaufträgen. Es ist ein Vor-Ort-Notdienst mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden sicher zu stellen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ED/EU 02-16/ELViS-ID: E16574322
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: S. III.1.4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: S. III.1.4).
Technische und berufliche Fähigkeiten: S. III.1.4).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B; 21 Tage mit 2 % Skonto, 30 Tage netto.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die angebotene Schließanlage muss in Leistungsumfang, Auslegung und Dienstleistung den Maßstäben eines industriell gefertigten Sicherheitsproduktes entsprechen. Der Hersteller der Schließanlage muss
nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert sein, ebenso muss der Hersteller den Nachweis erbringen, dass er ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert hat.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu informieren. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preiserhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Ausführung der gesamten Leistungen genauestens zu informieren. Nach Abgabe des Angebotes werden keinerlei Ansprüche auf Preisänderungen (Preiserhöhungen) aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt.
Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er diese in einem Ergänzungsangebot mit Angebotsabgabe anzubieten und zu erläutern. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, werden nicht vergütet. Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind die für die Ausführung von Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Normen und anerkannten Regeln der Technik.
Hat der Bieter den Eindruck, dass einzelne Teile nicht ausreichend oder überhaupt nicht beschrieben sind, so hat er diese in einem Ergänzungsangebot mit Angebotsabgabe anzubieten und zu erläutern. Mehrkosten, die durch Nichtbeachtung dieser Hinweise entstehen, werden nicht vergütet. Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und Abrechnung sind die für die Ausführung von Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften, Normen und anerkannten Regeln der Technik.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Hersteller, Typen und Leistungen sind in dieser konstruktiven und werkstoffmäßigen Art zwingend gefordert.
Zylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass sie für Dritte keine Zuordnung zulassen. Die Funktion eines übergeordneten Schlüssels darf nur aus der Verwaltungssoftware ersichtlich sein. Die Berechtigung, Ersatzschlüssel bzw. Erweiterung zu Schließanlagen (Zylinder mit Schlüsseln) zu programmieren, ist durch ein funktionierendes Kontrollsystem, z.B. elektronisch codiertem Identmedium, wie z.B. Token, dem durch die ausschreibende Stelle zu benennenden Besitzer/Eigentümer der Schließanlage vorbehalten (organisatorischer Anlagenschutz).
Zylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass sie für Dritte keine Zuordnung zulassen. Die Funktion eines übergeordneten Schlüssels darf nur aus der Verwaltungssoftware ersichtlich sein. Die Berechtigung, Ersatzschlüssel bzw. Erweiterung zu Schließanlagen (Zylinder mit Schlüsseln) zu programmieren, ist durch ein funktionierendes Kontrollsystem, z.B. elektronisch codiertem Identmedium, wie z.B. Token, dem durch die ausschreibende Stelle zu benennenden Besitzer/Eigentümer der Schließanlage vorbehalten (organisatorischer Anlagenschutz).
Der Bieter stellt einen Rund-um-die-Uhr-Notdienst zur Verfügung. Die Reaktionszeit bis zum Eintreffen es Notdienstes am jeweiligen Ort auf dem Gebiet der Stadt Dormagen darf 4 Stunden nach telefonischer Meldung nicht überschreiben.
Die Lieferfrist wird auf max. 14 Tage nach Einzelauftragserteilung festgelegt.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen.
Bei der Zuschlagserteilung können nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Sicherheit bieten und Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) sind grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes sind die folgenden Verpflichtungserklärungen für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) vorzulegen:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung, Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ferner ist eine Erklärung zu § 16 (5) TVgG – NRW anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-11 📅
Öffnungsort:
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ED/EU 02-16/ELViS-ID: E16574322
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753637📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 101 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 101 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 249-454205 (2015-12-21)