Der SWR plant die Erneuerung seiner bestehenden Firewall – Infrastruktur am Standort Stuttgart zur Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit der Netzübergänge bezogen auf aktuelle und zukünftige Bedrohungsszenarien. Der SWR beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung einer FW-Infrastruktur sowie zugehöriger Dienstleistungen mit einer Laufzeit vom Mittwoch, 1. Juli 2015 bis zum Samstag, 30. Juni 2018 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr zu schließen. Die geplante Firewall-Umgebung soll komplett redundant ausgelegt werden. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Firewall unterschieden. Der Ausfall definierter Schnittstellen (z. B. von Firewall Interfaces) oder der Totalausfall einer Komponente führt dazu, dass der gesamte Traffic über das gespiegelte System geführt werden (sog. „hot standby mode“) soll. Der Schutzwall soll aus zwei physikalischen Firewall-Paaren bestehen, auf denen jeweils mehrere (mindestens drei) virtuelle Firewalls eingerichtet sind. Diese sollen die Netzwerkgrenze des SWR in Richtung Internet und in Richtung ARDCN (Corporate Network der Landesrundfunkanstalten) schützen. Mindestens eine virtuelle Firewall soll zum Aufbau zusätzlicher demilitarisierter Zonen (DMZ) zur Verfügung stehen, um die Einrichtung zusätzlicher Netzbereiche mit unterschiedlichem Sicherheitsbedarf (Security Level) zu ermöglichen. Beschafft werden sollen Firewall-Systeme der nächsten Generation, sog. „next genera-tion Firewalls“, die im Groben über folgende Funktionalitäten verfügen: 10 GBit/s Interfaces (mind. 4), Möglichkeit zur Virtualisierung, Quality of Service, Multicast, Applikationserkennung, Sicherheitsmodul Threat Prevention, Stabile Performance bei hohem Durchsatz, Optionales Sicherheitsmodul URL Filterung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Südwestrundfunk
Postanschrift: IT-Einkauf, Moltkestraße 15, Raum 2119
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.swr.de🌏
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Der SWR plant die Erneuerung seiner bestehenden Firewall – Infrastruktur am Standort Stuttgart zur Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit der Netzübergänge bezogen auf aktuelle und zukünftige Bedrohungsszenarien. Der SWR beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung einer FW-Infrastruktur sowie zugehöriger Dienstleistungen mit einer Laufzeit vom Mittwoch, 1. Juli 2015 bis zum Samstag, 30. Juni 2018 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr zu schließen.
Der SWR plant die Erneuerung seiner bestehenden Firewall – Infrastruktur am Standort Stuttgart zur Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit der Netzübergänge bezogen auf aktuelle und zukünftige Bedrohungsszenarien. Der SWR beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung einer FW-Infrastruktur sowie zugehöriger Dienstleistungen mit einer Laufzeit vom Mittwoch, 1. Juli 2015 bis zum Samstag, 30. Juni 2018 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr zu schließen.
Die geplante Firewall-Umgebung soll komplett redundant ausgelegt werden. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Firewall unterschieden. Der Ausfall definierter Schnittstellen (z. B. von Firewall Interfaces) oder der Totalausfall einer Komponente führt dazu, dass der gesamte Traffic über das gespiegelte System geführt werden (sog. „hot standby mode“) soll.
Die geplante Firewall-Umgebung soll komplett redundant ausgelegt werden. Dabei wird zwischen aktiver und passiver Firewall unterschieden. Der Ausfall definierter Schnittstellen (z. B. von Firewall Interfaces) oder der Totalausfall einer Komponente führt dazu, dass der gesamte Traffic über das gespiegelte System geführt werden (sog. „hot standby mode“) soll.
Der Schutzwall soll aus zwei physikalischen Firewall-Paaren bestehen, auf denen jeweils mehrere (mindestens drei) virtuelle Firewalls eingerichtet sind. Diese sollen die Netzwerkgrenze des SWR in Richtung Internet und in Richtung ARDCN (Corporate Network der Landesrundfunkanstalten) schützen. Mindestens eine virtuelle Firewall soll zum Aufbau zusätzlicher demilitarisierter Zonen (DMZ) zur Verfügung stehen, um die Einrichtung zusätzlicher Netzbereiche mit unterschiedlichem Sicherheitsbedarf (Security Level) zu ermöglichen.
Der Schutzwall soll aus zwei physikalischen Firewall-Paaren bestehen, auf denen jeweils mehrere (mindestens drei) virtuelle Firewalls eingerichtet sind. Diese sollen die Netzwerkgrenze des SWR in Richtung Internet und in Richtung ARDCN (Corporate Network der Landesrundfunkanstalten) schützen. Mindestens eine virtuelle Firewall soll zum Aufbau zusätzlicher demilitarisierter Zonen (DMZ) zur Verfügung stehen, um die Einrichtung zusätzlicher Netzbereiche mit unterschiedlichem Sicherheitsbedarf (Security Level) zu ermöglichen.
Beschafft werden sollen Firewall-Systeme der nächsten Generation, sog. „next genera-tion Firewalls“, die im Groben über folgende Funktionalitäten verfügen:
10 GBit/s Interfaces (mind. 4),
Möglichkeit zur Virtualisierung,
Quality of Service,
Multicast,
Applikationserkennung,
Sicherheitsmodul Threat Prevention,
Stabile Performance bei hohem Durchsatz,
Optionales Sicherheitsmodul URL Filterung.
Menge oder Umfang:
Firewall-Systeme (Mindestmenge): 4,
Firewall-Systeme (geplante Menge): 6,
Firewall-Systeme (optionale Höchstmenge): 8,
inkl. 36 Monate Instandhaltung,
Dienstleistungstage (Mindestmenge): 10,
Dienstleistungstage (geplante Menge): 50,
Dienstleistungstage (optionale Höchstmenge): 80.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung: 3 x 12 Monate,
Verlängerung Instandhaltungs- und Garantieleistungen bis maximal 72 Monate,
weitere Optionen gem. Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: EU-IT 1/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 4 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, ist die Erklärung zur Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Für Sach- und Vermögensschäden bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis.
Für Personenschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen (über die letzten drei Geschäftsjahre), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden bewertet:
— Eigenkapitalquote, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen,
— Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel),
— Erklärung und Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bezogen auf den Auftragsgegenstand. Bewertet wird die Entwicklung des Umsatzes.
Bewertungsgrundsätze.
— Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt < 10 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 10 % und < 30 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen.
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt > 30 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen.
— Für die Bewertungs-Items Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = mittlere bis gute Bonität.
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität.
— Für die Bewertungs-Items Umsatzentwicklung (B1.7) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zur Feststellung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bietern der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern müssen die geforderten Nachweise zur Feststellung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur vom Bieter vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis des höchsten vom Hersteller vergebenen Zertifizierungsgrades für Security/FW Technologie bezogen auf das angebotene Produkt.
— Nachweis von mindestens 2 als Technikspezialisten für das angebotene Firewallsystem (als Systemarchitekten) für die Erbringung der Migration und Transitionsleistungen (siehe Anlage 11, Berufliche Befähigung der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
— Nachweis von mindestens 2 als Technikspezialisten für das angebotene Firewallsystem (als Systemarchitekten) für die Erbringung der Migration und Transitionsleistungen (siehe Anlage 11, Berufliche Befähigung der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen.
— Mindestens 3 Referenzen zur Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung einer FW-Infrastruktur sowie zugehöriger Dienstleistungen in vergleichbarer Art und Umfang mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben (Template siehe Anlage 9 der Vergabe- und Vertragsunterlagen):
— Mindestens 3 Referenzen zur Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung einer FW-Infrastruktur sowie zugehöriger Dienstleistungen in vergleichbarer Art und Umfang mit den angebotenen Produkten innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den folgenden Angaben (Template siehe Anlage 9 der Vergabe- und Vertragsunterlagen):
— Kurzbeschreibung des Projektes (Ausgangssituation, Anforderung des Auftraggebers, verwendete Produkte).
— Projektlaufzeit und Beschreibung der vom Bieter im Projekt erbrachten Leistung sowie Anzahl der gelieferten und zu wartenden Geräte.
— Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
— Ggf. Angaben zu eingesetzten Subunternehmen.
Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden die Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung im Schwierigkeitsgrad am nächsten kommen, gewertet.
— Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung (Zuverläsigkeit).
Bewertungsgrundsätze.
— Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichte Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte (Projektinhalt,Komplexität) in Art und Größenordnung (Laufzeit, Volumen) im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung.
— Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichte Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Punkte (Projektinhalt,Komplexität) in Art und Größenordnung (Laufzeit, Volumen) im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Auch hier werden die Referenzen wieder in die oben benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung.
Niederer Zielerfüllungsgrad = eine Referenz kommt nur in ein oder zwei der vorgebenen Punkten dem Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung nahe.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = eine Referenz kommt in drei der vorgegebenen Punkten dem Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung nahe,
Hoher Zielerfüllungsgrad = eine Referenz kommt in allen vorgegebenen Punkten dem Schwierigkeitsgrad der auszuschreibenden Leistung nahe.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der
Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern müssen die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit vom Bieter für den geplanten Unterauftragnehmer vorgelegt werden.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Absatz 1 bis 2 (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Absatz 1 bis 2 (Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG von derzeit 8,50 EUR/Std. nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG von derzeit 8,50 EUR/Std. nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der Regelungen des Telekommunikations- und Fernmeldegeheimnisses.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Deutsch.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sabine Ilg
Internetadresse: www.swr.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-IT 1/2015
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Name: IHK Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12/17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12/17
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 721174290📞
Quelle: OJS 2015/S 042-071494 (2015-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge