EU-P 0383-15EK2, Winterdienstleistungen „Schneetransporte“ auf dem Gelände des Verkehrsflughafen Frankfurt am Main

Fraport AG, Abteilung ZEB-VM

Winterdienstleistungen auf dem Flughafengelände „Schneetransport". Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis. Transport der geräumten Schneemengen von den Flugbetriebsflächen (Start-/ Lande- bahnen, Rollwege, Vorfeldflächen,...) mittels der zu gestellenden LKWs zur Schneeabladefläche.
Durchführung des Auftrages im Rahmen des Winterdienstes je Winterdienstperiode (voraussichtlich vom 1.November ca. bis 31. März der Wintersaison).
Bei Schneefall erfolgt die Räumung der Flugbetriebsflächen (Vorfeld, Start, Landebahnen, etc.) unter anderem mit Hilfe von Kehrblasgeräten und mit winterdienstspezifischen Anbauteilen ausgerüsteten Traktoren. Das Räumverfahren sieht vor, dass die Räumfahrzeuge den Schnee zu langen Wällen zusammenschieben. Zur Sicherstellung des Flugbetriebs ist es erforderlich, dass diese Schneewälle mit Hilfe von Verladefräsen und Radladern auf LKWs verladen werden.
Bei Verladen mit Schneefräsen muß der zu beladende LKW (maximale Bordwandhöhe 3,20 m) in Abstand neben der Verladefräse zur Ladungsaufnahme kontinuierlich beifahren und so entlang dem Schneewall abfahren. Der aufgenommene Schnee der LKWs wird zur Schneeabladefläche auf dem Betriebsgelände der Fraport (Bereich Cargo Center Süd - Terminal 3) transportiert und dort gemäß der Weisungen eines weiteren Dienstleisters „Schneeabladefläche“ getrennt abgeladen (mit Fräse „sauber“ , mit Radlader „unsauber“). Bei Radladereinsatz erfolgt Beladung im Stand (LKW). Das Verladen des Schnees wird durch den AG organisiert
Der Auftrag „Schneetransport“ wird nach unseren technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben vom Auftragnehmer eigenverantwortlich ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den flughafenspezifischen und witterungsbedingten Gegebenheiten, etc.
Der Auftraggeber (Winterdiensteinsatzleitung) ruft bei Bedarf die zur Auftragserfüllung zu gestellende Anzahl an LKWs incl. Fahrer beim Auftragnehmer ab.
Nach Auftragserteilung ist ein Einsatzbeginn voraussichtlich ab 1.11.2015 vorgesehen.
Hinweis/Information:
Versicherung:
Mit Auftragserhalt/Zuschlag ist
— eine Betriebshaftpflichtversicherung und
— eine Kfz.-Haftpflichtversicherung
zwingend abzuschließen und vor Auftragsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Versicherungen müssen explizit Deckungsschutz für sämtliche am Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main (insbesondere auch in den Betriebsbereichen, Vorfeldbereichen, Rollwegen, Start- und Landebahnen) erbrachten Leistungen gewähren. Mindestdeckungssummen gemäß BADV und Flughafenbenutzungsordnung, für KFZ Haftpflicht min. 50 000 000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall sowie Betriebshaftpflicht in Höhe von min. 8 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Schäden an Luftfahrzeugen dürfen nicht ausgeschlossen sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-21 Auftragsbekanntmachung
2015-07-22 Ergänzende Angaben