Winterdienstleistungen auf dem Flughafengelände „Schneetransport". Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis. Transport der geräumten Schneemengen von den Flugbetriebsflächen (Start-/ Lande- bahnen, Rollwege, Vorfeldflächen,...) mittels der zu gestellenden LKWs zur Schneeabladefläche. Durchführung des Auftrages im Rahmen des Winterdienstes je Winterdienstperiode (voraussichtlich vom 1.November ca. bis 31. März der Wintersaison). Bei Schneefall erfolgt die Räumung der Flugbetriebsflächen (Vorfeld, Start, Landebahnen, etc.) unter anderem mit Hilfe von Kehrblasgeräten und mit winterdienstspezifischen Anbauteilen ausgerüsteten Traktoren. Das Räumverfahren sieht vor, dass die Räumfahrzeuge den Schnee zu langen Wällen zusammenschieben. Zur Sicherstellung des Flugbetriebs ist es erforderlich, dass diese Schneewälle mit Hilfe von Verladefräsen und Radladern auf LKWs verladen werden. Bei Verladen mit Schneefräsen muß der zu beladende LKW (maximale Bordwandhöhe 3,20 m) in Abstand neben der Verladefräse zur Ladungsaufnahme kontinuierlich beifahren und so entlang dem Schneewall abfahren. Der aufgenommene Schnee der LKWs wird zur Schneeabladefläche auf dem Betriebsgelände der Fraport (Bereich Cargo Center Süd - Terminal 3) transportiert und dort gemäß der Weisungen eines weiteren Dienstleisters „Schneeabladefläche“ getrennt abgeladen (mit Fräse „sauber“ , mit Radlader „unsauber“). Bei Radladereinsatz erfolgt Beladung im Stand (LKW). Das Verladen des Schnees wird durch den AG organisiert Der Auftrag „Schneetransport“ wird nach unseren technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben vom Auftragnehmer eigenverantwortlich ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den flughafenspezifischen und witterungsbedingten Gegebenheiten, etc. Der Auftraggeber (Winterdiensteinsatzleitung) ruft bei Bedarf die zur Auftragserfüllung zu gestellende Anzahl an LKWs incl. Fahrer beim Auftragnehmer ab. Nach Auftragserteilung ist ein Einsatzbeginn voraussichtlich ab 1.11.2015 vorgesehen. Hinweis/Information: Versicherung: Mit Auftragserhalt/Zuschlag ist — eine Betriebshaftpflichtversicherung und — eine Kfz.-Haftpflichtversicherung zwingend abzuschließen und vor Auftragsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen. Die Versicherungen müssen explizit Deckungsschutz für sämtliche am Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main (insbesondere auch in den Betriebsbereichen, Vorfeldbereichen, Rollwegen, Start- und Landebahnen) erbrachten Leistungen gewähren. Mindestdeckungssummen gemäß BADV und Flughafenbenutzungsordnung, für KFZ Haftpflicht min. 50 000 000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall sowie Betriebshaftpflicht in Höhe von min. 8 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Schäden an Luftfahrzeugen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Menge oder Umfang:
Die Gesamtzahl der benötigten LKWs beträgt ca. 170 Stück gemäß Erfahrungswerten der vergangenen Winterdienstperioden.Die Anzahl der Einsätze ergeben sich aus der witterungsbedingte Notwendigkeit (z. B. Schneefall).Als Planungswerte sind 23 Einsätze (entspricht 69 Einsatzschichten zu max. ca. 8 Stunden) für die Winterdienstperiode 2015-2016 angenommen. Die Schneetransportunternehmen werden im Einsatzfall pro Stunde abgerechnet (Nachweis per Lieferschein). Vorgenannte Werte sind Zirka-Angaben und beruhen auf Vorjahreswerten, es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.Der Auftragsnehmer setzt bei den Einsätzen zur Auftragserfüllung die von ihm angebotene und von der Vergabestelle bezuschlagten Anzahl an LKWs inklusive Fahrer ein.Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis unter Verwendung z.b. nachfolgender Szenarien:Szenarien: (I) überfrierende Nässe, (II) Eisregen, leichter Schneefall, (III) starker Schneefall.Der Winterdienstkoordinator legt Art und Umfang des geplanten Einsatzes und daraus resultierend die erforderliche Leistungsmenge fest und bestimmt den Zeitpunkt des Einsatzbeginn/ende. Durch den Dienstleister ist im Zeitraum des Winterdienstes eine jederzeitige Verfügbarkeit (24 Stunden je Tag) auch über Sonn- und Feiertage sicher zu stellen. Innerhalb von 90 Min. nach Alarmierung/ Abruf muss der Dienstleister seine Leistung erbringen können. Eine ständige Erreichbarkeit jeden MA des Dienstleisters im Einsatz ist durch den Dienstleister durch dessen Mittel zu gewährleisten.Für Überstunden, Nacharbeit, Sonn- und Feiertage erfolgen Zuschläge gemäß Verdingungsunterlagen.Auf Grund der hohen Anzahl benötigter LKWs wird zur Bedarfsdeckung im Einsatzfall auf verschiedene Dienstleister mit LKW – Gestellung zurückgegriffen.
Die Gesamtzahl der benötigten LKWs beträgt ca. 170 Stück gemäß Erfahrungswerten der vergangenen Winterdienstperioden.Die Anzahl der Einsätze ergeben sich aus der witterungsbedingte Notwendigkeit (z. B. Schneefall).Als Planungswerte sind 23 Einsätze (entspricht 69 Einsatzschichten zu max. ca. 8 Stunden) für die Winterdienstperiode 2015-2016 angenommen. Die Schneetransportunternehmen werden im Einsatzfall pro Stunde abgerechnet (Nachweis per Lieferschein). Vorgenannte Werte sind Zirka-Angaben und beruhen auf Vorjahreswerten, es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.Der Auftragsnehmer setzt bei den Einsätzen zur Auftragserfüllung die von ihm angebotene und von der Vergabestelle bezuschlagten Anzahl an LKWs inklusive Fahrer ein.Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis unter Verwendung z.b. nachfolgender Szenarien:Szenarien: (I) überfrierende Nässe, (II) Eisregen, leichter Schneefall, (III) starker Schneefall.Der Winterdienstkoordinator legt Art und Umfang des geplanten Einsatzes und daraus resultierend die erforderliche Leistungsmenge fest und bestimmt den Zeitpunkt des Einsatzbeginn/ende. Durch den Dienstleister ist im Zeitraum des Winterdienstes eine jederzeitige Verfügbarkeit (24 Stunden je Tag) auch über Sonn- und Feiertage sicher zu stellen. Innerhalb von 90 Min. nach Alarmierung/ Abruf muss der Dienstleister seine Leistung erbringen können. Eine ständige Erreichbarkeit jeden MA des Dienstleisters im Einsatz ist durch den Dienstleister durch dessen Mittel zu gewährleisten.Für Überstunden, Nacharbeit, Sonn- und Feiertage erfolgen Zuschläge gemäß Verdingungsunterlagen.Auf Grund der hohen Anzahl benötigter LKWs wird zur Bedarfsdeckung im Einsatzfall auf verschiedene Dienstleister mit LKW – Gestellung zurückgegriffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB-VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de📧
Telefon: +49 6969060070📞
Fax: +49 6969060199 📠
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1) einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
Es werden die Bewerber, die für alle Wertungskriterien die geforderte Mindestpunktzahl von 150 Punkten erreichen, zum Angebot aufgefordert. Diese Mindestpunktzahl setzt sich wie folgt zusammen:
1. Anzahl an Lkws: 150 Punkte und
2. Referenzen: Qualifikation im Punkt III.2.1) Unterpunkte 2 und 3 sowie III.2.3) muss erreicht sein
Die eigentlichen Leistungsabrufe/Beauftragungen zur Leistungserbringung erfolgen bei Bedarf (z. B. Schneefall) durch Fraport Winterdienstleitung. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Dienstleister bei den Leistungsabrufen setzt der Auftraggeber eine einschlägige Wertungsmatrix ein.
Die eigentlichen Leistungsabrufe/Beauftragungen zur Leistungserbringung erfolgen bei Bedarf (z. B. Schneefall) durch die Fraport Winterdienstleitung.
Ende der Angebotsfrist und Öffnung der Angebote 7.8.2015.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass der Geheimwettbewerb einzuhalten ist und die parallele Abgabe mehrerer Angebote in einem Vergabeverfahren durch den selben Bieter (auch in unterschiedlichen Konstellationen) grundsätzlich unzulässig ist und zum Ausschluss der Angebote führt.
Bei Auftragserteilung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen.
Informationen hierzu finden Sie unter www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Flughafenausweise.
Bewerber-/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind. Für den Fall, dass zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer zurückgegriffen wird, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag diese Nachunternehmer benennen und eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung beilegen (siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ zum Download unter: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Service – Einkauf und Bauvergabe – Einkauf).
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://www.vergabe.rib.de ist daher zwingend bis zu dem Ablauf des als Bewerbungsfrist genannten Termins erforderlich. Bei fehlender Registrierung kann Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
nachr. HAD-Ref. : 5061/223.
nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0383-15EK2.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1) einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
Es werden die Bewerber, die für alle Wertungskriterien die geforderte Mindestpunktzahl von 150 Punkten erreichen, zum Angebot aufgefordert. Diese Mindestpunktzahl setzt sich wie folgt zusammen:
1. Anzahl an Lkws: 150 Punkte und
2. Referenzen: Qualifikation im Punkt III.2.1) Unterpunkte 2 und 3 sowie III.2.3) muss erreicht sein
Die eigentlichen Leistungsabrufe/Beauftragungen zur Leistungserbringung erfolgen bei Bedarf (z. B. Schneefall) durch Fraport Winterdienstleitung. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Dienstleister bei den Leistungsabrufen setzt der Auftraggeber eine einschlägige Wertungsmatrix ein.
Die eigentlichen Leistungsabrufe/Beauftragungen zur Leistungserbringung erfolgen bei Bedarf (z. B. Schneefall) durch die Fraport Winterdienstleitung.
Ende der Angebotsfrist und Öffnung der Angebote 7.8.2015.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass der Geheimwettbewerb einzuhalten ist und die parallele Abgabe mehrerer Angebote in einem Vergabeverfahren durch den selben Bieter (auch in unterschiedlichen Konstellationen) grundsätzlich unzulässig ist und zum Ausschluss der Angebote führt.
Bei Auftragserteilung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen.
Informationen hierzu finden Sie unter www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Flughafenausweise.
Bewerber-/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. Als Nachunternehmer kommen daher auch solche Unternehmen in Betracht, die mit dem Einzelbewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften in einem Konzern verbunden sind. Für den Fall, dass zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer zurückgegriffen wird, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag diese Nachunternehmer benennen und eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung beilegen (siehe Musterformular „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ zum Download unter: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Service – Einkauf und Bauvergabe – Einkauf).
Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes, es sei denn, die konkrete Bietereignung wird durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem weggefallenen Nachunternehmer.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Verdingungsunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma unter dem Link http://www.vergabe.rib.de ist daher zwingend bis zu dem Ablauf des als Bewerbungsfrist genannten Termins erforderlich. Bei fehlender Registrierung kann Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
nachr. HAD-Ref. : 5061/223.
nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0383-15EK2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen auf dem Flughafengelände „Schneetransport". Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis. Transport der geräumten Schneemengen von den Flugbetriebsflächen (Start-/ Lande- bahnen, Rollwege, Vorfeldflächen,...) mittels der zu gestellenden LKWs zur Schneeabladefläche.
Winterdienstleistungen auf dem Flughafengelände „Schneetransport". Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis. Transport der geräumten Schneemengen von den Flugbetriebsflächen (Start-/ Lande- bahnen, Rollwege, Vorfeldflächen,...) mittels der zu gestellenden LKWs zur Schneeabladefläche.
Durchführung des Auftrages im Rahmen des Winterdienstes je Winterdienstperiode (voraussichtlich vom 1.November ca. bis 31. März der Wintersaison).
Bei Schneefall erfolgt die Räumung der Flugbetriebsflächen (Vorfeld, Start, Landebahnen, etc.) unter anderem mit Hilfe von Kehrblasgeräten und mit winterdienstspezifischen Anbauteilen ausgerüsteten Traktoren. Das Räumverfahren sieht vor, dass die Räumfahrzeuge den Schnee zu langen Wällen zusammenschieben. Zur Sicherstellung des Flugbetriebs ist es erforderlich, dass diese Schneewälle mit Hilfe von Verladefräsen und Radladern auf LKWs verladen werden.
Bei Schneefall erfolgt die Räumung der Flugbetriebsflächen (Vorfeld, Start, Landebahnen, etc.) unter anderem mit Hilfe von Kehrblasgeräten und mit winterdienstspezifischen Anbauteilen ausgerüsteten Traktoren. Das Räumverfahren sieht vor, dass die Räumfahrzeuge den Schnee zu langen Wällen zusammenschieben. Zur Sicherstellung des Flugbetriebs ist es erforderlich, dass diese Schneewälle mit Hilfe von Verladefräsen und Radladern auf LKWs verladen werden.
Bei Verladen mit Schneefräsen muß der zu beladende LKW (maximale Bordwandhöhe 3,20 m) in Abstand neben der Verladefräse zur Ladungsaufnahme kontinuierlich beifahren und so entlang dem Schneewall abfahren. Der aufgenommene Schnee der LKWs wird zur Schneeabladefläche auf dem Betriebsgelände der Fraport (Bereich Cargo Center Süd - Terminal 3) transportiert und dort gemäß der Weisungen eines weiteren Dienstleisters „Schneeabladefläche“ getrennt abgeladen (mit Fräse „sauber“ , mit Radlader „unsauber“). Bei Radladereinsatz erfolgt Beladung im Stand (LKW). Das Verladen des Schnees wird durch den AG organisiert
Bei Verladen mit Schneefräsen muß der zu beladende LKW (maximale Bordwandhöhe 3,20 m) in Abstand neben der Verladefräse zur Ladungsaufnahme kontinuierlich beifahren und so entlang dem Schneewall abfahren. Der aufgenommene Schnee der LKWs wird zur Schneeabladefläche auf dem Betriebsgelände der Fraport (Bereich Cargo Center Süd - Terminal 3) transportiert und dort gemäß der Weisungen eines weiteren Dienstleisters „Schneeabladefläche“ getrennt abgeladen (mit Fräse „sauber“ , mit Radlader „unsauber“). Bei Radladereinsatz erfolgt Beladung im Stand (LKW). Das Verladen des Schnees wird durch den AG organisiert
Der Auftrag „Schneetransport“ wird nach unseren technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben vom Auftragnehmer eigenverantwortlich ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den flughafenspezifischen und witterungsbedingten Gegebenheiten, etc.
Der Auftrag „Schneetransport“ wird nach unseren technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben vom Auftragnehmer eigenverantwortlich ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus unserer Leistungsbeschreibung sowie den flughafenspezifischen und witterungsbedingten Gegebenheiten, etc.
Der Auftraggeber (Winterdiensteinsatzleitung) ruft bei Bedarf die zur Auftragserfüllung zu gestellende Anzahl an LKWs incl. Fahrer beim Auftragnehmer ab.
Nach Auftragserteilung ist ein Einsatzbeginn voraussichtlich ab 1.11.2015 vorgesehen.
Hinweis/Information:
Versicherung:
Mit Auftragserhalt/Zuschlag ist
— eine Betriebshaftpflichtversicherung und
— eine Kfz.-Haftpflichtversicherung
zwingend abzuschließen und vor Auftragsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Versicherungen müssen explizit Deckungsschutz für sämtliche am Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main (insbesondere auch in den Betriebsbereichen, Vorfeldbereichen, Rollwegen, Start- und Landebahnen) erbrachten Leistungen gewähren. Mindestdeckungssummen gemäß BADV und Flughafenbenutzungsordnung, für KFZ Haftpflicht min. 50 000 000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall sowie Betriebshaftpflicht in Höhe von min. 8 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Schäden an Luftfahrzeugen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Die Versicherungen müssen explizit Deckungsschutz für sämtliche am Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main (insbesondere auch in den Betriebsbereichen, Vorfeldbereichen, Rollwegen, Start- und Landebahnen) erbrachten Leistungen gewähren. Mindestdeckungssummen gemäß BADV und Flughafenbenutzungsordnung, für KFZ Haftpflicht min. 50 000 000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall sowie Betriebshaftpflicht in Höhe von min. 8 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Schäden an Luftfahrzeugen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Menge oder Umfang:
Die Gesamtzahl der benötigten LKWs beträgt ca. 170 Stück gemäß Erfahrungswerten der vergangenen Winterdienstperioden.
Die Anzahl der Einsätze ergeben sich aus der witterungsbedingte Notwendigkeit (z. B. Schneefall).
Als Planungswerte sind 23 Einsätze (entspricht 69 Einsatzschichten zu max. ca. 8 Stunden) für die Winterdienstperiode 2015-2016 angenommen. Die Schneetransportunternehmen werden im Einsatzfall pro Stunde abgerechnet (Nachweis per Lieferschein). Vorgenannte Werte sind Zirka-Angaben und beruhen auf Vorjahreswerten, es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.
Als Planungswerte sind 23 Einsätze (entspricht 69 Einsatzschichten zu max. ca. 8 Stunden) für die Winterdienstperiode 2015-2016 angenommen. Die Schneetransportunternehmen werden im Einsatzfall pro Stunde abgerechnet (Nachweis per Lieferschein). Vorgenannte Werte sind Zirka-Angaben und beruhen auf Vorjahreswerten, es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.
Der Auftragsnehmer setzt bei den Einsätzen zur Auftragserfüllung die von ihm angebotene und von der Vergabestelle bezuschlagten Anzahl an LKWs inklusive Fahrer ein.
Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis unter Verwendung z.b. nachfolgender Szenarien:
Der Winterdienstkoordinator legt Art und Umfang des geplanten Einsatzes und daraus resultierend die erforderliche Leistungsmenge fest und bestimmt den Zeitpunkt des Einsatzbeginn/ende. Durch den Dienstleister ist im Zeitraum des Winterdienstes eine jederzeitige Verfügbarkeit (24 Stunden je Tag) auch über Sonn- und Feiertage sicher zu stellen. Innerhalb von 90 Min. nach Alarmierung/ Abruf muss der Dienstleister seine Leistung erbringen können. Eine ständige Erreichbarkeit jeden MA des Dienstleisters im Einsatz ist durch den Dienstleister durch dessen Mittel zu gewährleisten.
Der Winterdienstkoordinator legt Art und Umfang des geplanten Einsatzes und daraus resultierend die erforderliche Leistungsmenge fest und bestimmt den Zeitpunkt des Einsatzbeginn/ende. Durch den Dienstleister ist im Zeitraum des Winterdienstes eine jederzeitige Verfügbarkeit (24 Stunden je Tag) auch über Sonn- und Feiertage sicher zu stellen. Innerhalb von 90 Min. nach Alarmierung/ Abruf muss der Dienstleister seine Leistung erbringen können. Eine ständige Erreichbarkeit jeden MA des Dienstleisters im Einsatz ist durch den Dienstleister durch dessen Mittel zu gewährleisten.
Für Überstunden, Nacharbeit, Sonn- und Feiertage erfolgen Zuschläge gemäß Verdingungsunterlagen.
Auf Grund der hohen Anzahl benötigter LKWs wird zur Bedarfsdeckung im Einsatzfall auf verschiedene Dienstleister mit LKW – Gestellung zurückgegriffen.
Beschreibung der Optionen:
Die Fraport AG behält sich ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Dienstleistung um zweimal eine weitere Winterdienstperiode vor.
Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt bis spätestens 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Der Vertragszeitraum erstreckt sich vom 1.11.2015-31.10.2017. Der erste Einsatzzeitraum (Winterdienst- periode) ist voraussichtlich 1.11.2015-31.03.2016.
Referenznummer: EU-P 0383-15EK2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt/Main Flughafen, 60547 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind gefordert;
bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Berwerber/Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist von 6 Kalendertagen noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Berwerber/Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Nachweise und Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist gegebenenfalls nachzufordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist von 6 Kalendertagen noch immer, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind).
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichnes beim Auftraggeber einzureichen.
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichnes beim Auftraggeber einzureichen.
1. Rechtsverbindliche unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) dass
— keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
— vom Bewerber kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Service – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen).
Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Service – Einkauf und Bauvergabe – Einkauf zum Download eingestellt.
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar (nach Rechtsvorschrift des Landes), nicht älter als 6 Monate am Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages.
3. a) Firmen-Eigenauskunft/-Darstellung (Angaben über die Art / Anzahl LKW, Leistungsspektrum, Angabe von Niederlassungen, Anzahl der Mitarbeiter/Fahrer) jeweils bezogen auf den Gesamtbetrieb/ Gesamtkonzern als auch auf den mit der Leistungsbeschreibung beauftragten Geschäftsbereich.
3. a) Firmen-Eigenauskunft/-Darstellung (Angaben über die Art / Anzahl LKW, Leistungsspektrum, Angabe von Niederlassungen, Anzahl der Mitarbeiter/Fahrer) jeweils bezogen auf den Gesamtbetrieb/ Gesamtkonzern als auch auf den mit der Leistungsbeschreibung beauftragten Geschäftsbereich.
— Qualifikation ist erreicht wenn zu den o. g. Punkten grundsätzliche Angaben gemacht wurden,
— Qualifikation verfehlt bei unzureichenden oder fehlenden Angaben zu o. g. Punkten.
b) Vom Bieter ist eine Eigenerklärung vorzulegen, die Auskunft darüber gibt, mit welcher Anzahl eingesetzten Personals und LKW der Auftrag erfüllt werden kann, damit 24 Stunden pro Tag, 7 Tage je Woche in der gesamten Winterdienstperiode abgedeckt sind Diese Mitarbeiter müssen entsprechend Punkt III.1.4) „Sonstige besondere Bedingungen“ bereits für die Schulungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
b) Vom Bieter ist eine Eigenerklärung vorzulegen, die Auskunft darüber gibt, mit welcher Anzahl eingesetzten Personals und LKW der Auftrag erfüllt werden kann, damit 24 Stunden pro Tag, 7 Tage je Woche in der gesamten Winterdienstperiode abgedeckt sind Diese Mitarbeiter müssen entsprechend Punkt III.1.4) „Sonstige besondere Bedingungen“ bereits für die Schulungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
— Die Qualifikation ist erreicht, wenn die die Eigenerklärung mit den geforderten Angaben vorliegt.
4. Der Nachweis ist vorzulegen: Die Anzahl der LKWs mit Angabe des Ladevolumens. Die Ladebordwand je angebotenen LKW mit je min. 15 m
(LKW = Mehrachskipper bzw. Sattelzüge mit Auflieger)
— 300 Punkte = LKW = mind./höher 15 cbm = mind./höher 10 Stück LKWs im Jahresdurchschnitt;
— 200 Punkte = LKW = mind./höher 15 cbm = mind./höher 5 Stück LKWs im Jahresdurchschnitt;
— 150 Punkte = LKW = mind./höher 15 cbm = mind./höher 3 Stück LKWs im Jahresdurchschnitt.
Zur Qualifikation mindestens zu erreichende Punkte: 150.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe über die jährlichen Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Bei Umsatzzahlen, die von einem Bewerber innerhalb einer ARGE erbracht wurden, soll der Bewerber zwischen der Gesamtleistung der ARGE und seinem eigenen Umsatzanteil innerhalb der ARGE differenzieren.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Die Angabe kann auf dem oben genannten Formblatt „Teilnahmeantrag für Dienst- und Lieferleistungen“ erfolgen.
Angabe über jährliche Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre im Bereich der Logistik/Transportleistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber /Bewerbergemeinschaften müssen mindestens eine wertungsfähige Referenz angeben, bei der diese als verantwortliche Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein).Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben). Es werden insgesamt maximal (die besten) 3 Referenzen gewertet, wobei bei der Ermittlung der besten drei Referenzen alle eingereichten Referenzen berücksichtigt werden.
Bewerber /Bewerbergemeinschaften müssen mindestens eine wertungsfähige Referenz angeben, bei der diese als verantwortliche Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein).Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben). Es werden insgesamt maximal (die besten) 3 Referenzen gewertet, wobei bei der Ermittlung der besten drei Referenzen alle eingereichten Referenzen berücksichtigt werden.
Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegebenen Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen).
Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegebenen Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen).
Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
— Referenzbezeichnung;
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten;
— Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Es gilt der Zeitraum vom Abschluss der Leistungserbringung des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
— Leistungsumfang;
— Auftragsvolumen.
Der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft stimmt mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, dass die Vergabestelle ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Es werden lediglich die Referenzen über Dienstleistungen in Großinfrastruktur mit Sicherheitsbereichen und nicht älter als 3 Jahre sind gewertet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in angemessener Höhe zu verlangen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit dem Teilnahmeantrag wird die Bewerbergemeinschaft automatisch ausgeschlossen.
Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:
„www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Einkauf“ zum Download eingestellt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nach Zuschlagserteilung, jedoch vor Winterdiensteinsatz erfolgen die notwendigen Schulungen. Zur Durchführung des Auftrages werden Schulungen (vor Beginn der Wintersaison) im Zeitraum August bis Oktober eines jeden Jahres durchgeführt; diese sind von den einzusetzenden Mitarbeitern erfolgreich zu absolvieren. Die Schulungen umfassen z. B. Vorfeldführerschein, Ortsbesichtigungen, Lagebesprechungen, etc. Die Kosten der Schulungen sind zunächst vom Dienstleister zu entrichten und werden vom Auftraggeber separat vergütet. Die hierfür anfallenden Lohnkosten des Dienstleister (z. B. für Fahrer, Anfahrkosten, etc.) trägt der Dienstleister. Die Kosten für die Flughafenausweise (Berechtigung für Vorfeld und Betriebsbereich) und Vorfeldführerschein sind vom Dienstleister zu entrichten und werden vom Auftraggeber separat vergütet.
Nach Zuschlagserteilung, jedoch vor Winterdiensteinsatz erfolgen die notwendigen Schulungen. Zur Durchführung des Auftrages werden Schulungen (vor Beginn der Wintersaison) im Zeitraum August bis Oktober eines jeden Jahres durchgeführt; diese sind von den einzusetzenden Mitarbeitern erfolgreich zu absolvieren. Die Schulungen umfassen z. B. Vorfeldführerschein, Ortsbesichtigungen, Lagebesprechungen, etc. Die Kosten der Schulungen sind zunächst vom Dienstleister zu entrichten und werden vom Auftraggeber separat vergütet. Die hierfür anfallenden Lohnkosten des Dienstleister (z. B. für Fahrer, Anfahrkosten, etc.) trägt der Dienstleister. Die Kosten für die Flughafenausweise (Berechtigung für Vorfeld und Betriebsbereich) und Vorfeldführerschein sind vom Dienstleister zu entrichten und werden vom Auftraggeber separat vergütet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nunmehr unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Bieterrüge durch den Auftraggeber eingereicht wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 099-181145 (2015-05-21)
Ergänzende Angaben (2015-07-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben