EU-P 0384-15EK2, Winterdienstleistungen „Schneeabladefläche“ auf dem Gelände des Verkehrsflughafen Frankfurt am Main
Winterdienstleistungen „Schneeabladefläche(n)“ gemäß ICAO, AOPG, AACG und BACG-Bedingungen. auf dem Gelände (Betriebsbereich, Vorfeld) des Flughafen Frankfurts (FRAPORT AG).
Durchführung des Auftrages im Rahmen des Winterdienstes je Winterdienstperiode (vom 01.November ca. bis 31. März). Sicherstellung der sorgfältigen, sach- und umweltgerechten Lagerung der anfallenden Schnee- mengen auf dem Vorfeld im Rahmen des Winterdienstes (Räumung) nach Angaben der Winterdiensteinsatz- leitung. Der Dienstleister stellt für die Schneeabladefläche(n) sowohl Logistik als auch ausreichend, geeignetes Personal und den erforderlichen Gerätepark zur Verfügung
Einsätze erfolgen nur bei witterungsbedingter Erfordernis. Der Winterdienstkoordinator legt Art und Umfang des geplanten Einsatzes und daraus resultierend die erforderliche Leistungsmenge fest und bestimmt den Zeitpunkt des Einsatzbeginn Durch den Dienstleister ist im Zeitraum des Winterdienstes eine jederzeitige Verfügbarkeit (24 Stunden je Tag) auch über Sonn- und Feiertage sicher zu stellen. Innerhalb von 60-90 min nach Alarmierung muß der Dienstleister seine Leistung erbringen können.
Szenarien: (I) überfrierende Nässe, (II) Eisregen, leichter Schneefall, (III) starker Schneefall geschätzter Personalbedarf nach bisherigen Erfahrungen auf 3-6 Fahrzeuge (Radlader,Kettenbagger mit Ausleger, Pistenraupe,...) sowie für Szenario II 3 MA und für Szenario III 6 MA je Schicht,- die einzusetzende Personalstärke liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Dienstleisters.
Der Auftrag „Schneeabladefläche“ wird nach unseren technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben vom Auftragnehmer eigenverantwortlich ausgeführt, unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben aus unserer Leistungsbeschreibung z.B. dem Snow-Pilling, sowie den flughafenspezifischen und witterungsbedingten Gegebenheiten, etc..
Der Auftragnehmer setzt die zur Auftragserfüllung von ihm benötigte Anzahl an Winterdienstgeräten und Winterdienstfahrzeugen inkl. Fahrer ein.
Nach Auftragserteilung ist ein Einsatzbeginn voraussichtlich ab 1.11.2015 vorgesehen.
Hinweis/Information:
Versicherung:
Mit Auftragserhalt/Zuschlag ist eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung und eine Kfz.-Haftpflichtversicherung zwingend abzuschließen und vor Auftragsbeginn dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Versicherungen müssen explizit Deckungsschutz für sämtliche am Verkehrsflughafen Frankfurt/ Main (insbesondere auch in den Betriebsbereichen, Vorfeldbereichen, Rollwegen, Start- und Landebahnen) erbrachten Leistungen gewähren. Mindestdeckungssummen gemäß BADV und Flughafenbenutzungsordnung sind ,- für KFZ Haftpflicht min. 50 000 000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall sowie Betriebshaftpflicht in Höhe von min. 5 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden. Schäden an Luftfahrzeugen dürfen nicht ausgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-05-21
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Auftragsbekanntmachung
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2015-07-17
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Ergänzende Angaben
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2015-08-14
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Ergänzende Angaben
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