EU-P 0600-15BL, Planung, Bau, Lieferung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung eines Passagier – Transport – Systems am Flughafen in Frankfurt am Main

Fraport AG, Abteilung ZEB VM

Im Rahmen des kapazitiven Ausbaus des Flughafens Frankfurt sind zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau der vorhandenen Infrastruktur vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Bau einer neuen Landebahn nordwestlich des Flughafengeländes, die im Jahr 2011 in Betrieb genommen werden konnte, und eines neuen Terminals 3 im Südbereich des Flughafens im Bereich der ehemaligen US-Airbase.
Bestandteil der Ausbauplanung ist eine leistungsfähige und schnelle Passagierverbindung zwischen den bestehenden Fluggastanlagen im Norden des Flughafenareals und den dort liegenden Flughafenbahnhöfen einerseits und dem neuen Terminal 3 andererseits. Dazu soll eine Umsteigeverbindung zwischen dem im Norden bereits vorhandenen Passagier-Transport-System (PTS) und der neuen Passagierverbindung entstehen.
Insbesondere die ausgeprägte Funktion des Flughafens Frankfurt als Umsteigeknoten stellt hohe Anforderungen an diese Passagierverbindung zwischen den verschiedenen Terminals hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit. Kurze Warte- und Fahrzeiten sind die Voraussetzungen, um auch in Zukunft eine „Minimum-Connecting-Time“ (MCT) von 45 Minuten anbieten zu können. Im Rahmen der Ausbauplanung ist dieses Passagier-Transport-System (PTS) als spurgeführtes, fahrerloses Transportmittel mit einem unabhängig genutzten Fahrweg und unabhängig vom bestehenden PTS zu realisieren. Die Ausschreibung umfasst dabei Teile des Baus, die Lieferung und den Betrieb des PTS.
Die Bauleistungen umfassen im Wesentlichen den Bau von Teilen der Fahrwegkonstruktion sowie der systemspezifischen Fahrwegausrüstung. Die vorgesehene zweigleisige Trasse ist weitgehend bereits in Lage, Breite und Höhe festgelegt und hat eine Gesamtlänge von ca. 5 550 m. Davon verlaufen ca. 3 450 m auf Stützen incl. Rampen und Stationsbereiche und ca. 2.100 m ebenerdig. Die neue Verbindung umfasst bis zu vier Stationen. Zwischen den Endpunkten an den Flughafenbahnhöfen und am Terminal 3
wird die bestehende und anzupassende Station T2 sowie die neu zu errichtende Station C angefahren. Eine systemspezifische Werkstatt mit Abstellanlage ist ebenfalls Teil des Gesamtvorhabens. Vom Auftraggeber werden bestimmte Infrastrukturmaßnahmen zur Erstellung des Gesamtsystems gestellt. Im Wesentlichen sind das die Baufeldfreimachung, die Fahrwegkonstruktion in Teilbereichen, der Bau und die Grundausrüstung der Stationsgebäude, des Werkstattgebäudes, der Unterwerke und der sonstigen Betriebsräume.
Die Lieferleistungen umfassen das einzusetzende Transportsystem mit folgenden Merkmalen: Ein wesentliches Leistungsmerkmal des geplanten Systems ist eine aufgrund des prognostizierten Fahrgastaufkommens erforderliche Transportkapazität von mindestens 3 200 Schengen – Fahrgäste pro Stunde und Richtung und 2 900 Non-Schengen – Fahrgäste pro Stunde und Richtung im Umlaufbetrieb. Es ist ganzjährig ein ununterbrochener 24 h-Betrieb mit einer Mindesttaktzeit von 120s vorgesehen. Kleinere Taktzeiten bis zu 90s sollen möglich sein. An das System werden höchste Verfügbarkeitsanforderungen gestellt.
Die derzeitige Fahrzeugkonzeption sieht eine Betriebsgeschwindigkeit von 60-70 km/h vor. Wegen fehlender Möglichkeiten zum Bau von Wendeschleifen sind Zweirichtungsfahrzeuge von nicht mehr als ca. 2,85 m Breite eingeplant. Die Fahrzeuge sollen frei kuppelbar sein, damit eine flexible Anpassung der Transportkapazität an das Fahrgastaufkommen möglich ist. Dabei muss eine Zuglänge von maximal 60 m eingehalten werden und stets eine räumliche Trennung der Fahrgastkategorien (Schengen/Non-Schengen) erfolgen. Dies ist aus Gründen des Flughafenbetriebs notwendig und erfordert auch den Einsatz von automatischen Bahnsteigtüren zur Abgrenzung und Sicherung des Fahrgastflusses. Aus Gründen des Umwelt- und Umgebungsschutzes sind Fahrzeuge ohne unmittelbare Schadstoffemissionen einzusetzen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen zusätzlich den Betrieb und die Instandhaltung für das gelieferte Passagier-Transport-System in vollem Umfang über einen Zeitraum von 5 Jahren, mit einer Option auf weitere 5 Jahre.
Für das PTS ist als Realisierungsbeginn z. Zt. Juni 2018 und für die Inbetriebnahme ca. Q3/2022 vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-25 Auftragsbekanntmachung
2015-10-30 Ergänzende Angaben
2016-03-29 Ergänzende Angaben
2016-06-08 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
Der gewünschte Leistungs- und Lieferumfang umfasst:1) Planung, Lieferung, Bau und Inbetriebnahme des vollständigen, schlüsselfertigen Passagier-Transport – Systems einschließlich Zulassung durch die Aufsichtsbehörden und sämtlicher zugehöriger Projektierungs- und Managementleistungen.Die wesentlichen Subsysteme sind dabei die folgenden:— Personen- und Arbeitsfahrzeuge;— Systemausrüstung (Betriebssystem, Sicherungssystem, Kommunikationssystem, Stromversorgung, etc.);— Fahrwegkonstruktion: Fahrwegüberbauten (in Teilbereichen von insgesamt ca. 2 600 m (inkl. Rampenbereich) des Doppelfahrwegs in Hochlage, sowie im Teilbereich des Werkstattgebäudes und dessen vorgelagertem Gleisfeld).Hierbei geht der Auftraggeber aus Gründen der Baulogistik und des Eigengewichts derzeit von der Notwendigkeit der Herstellung der Fahrwegüberbauten aus Stahl aus.— systemspezifische Fahrwegausrüstung wie Fahrbahn, Spurführung, Absturzsicherung, Notgehwege etc. über die komplette Fahrweglänge;— systemspezifische Ausrüstung für Stationen, Betriebsleitzentrale und Werkstattbereich.2) Durchführung von Betrieb und Instandhaltung für das gelieferte Passagier-Transport-System in vollem Umfang über einen Zeitraum von 5 Jahren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 6969060070 📞
Fax: +49 6969060199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 189-343499
Verweist auf Bekanntmachung: 2006/S 244-262194
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
1. Leistungszeitraum: Beginn: voraussichtlicher Ausführungsbeginn (Planungsleistungen) März 2017 (Realisierungsbeginn Juni 2018). Ende: voraussichtliche Inbetriebnahme Q3/2022, anschließend Beginn von Betrieb und Instandhaltung. 2. Abgabe des Teilnahmeantrages: Der Teilnahmeantrag ist zwingend schriftlich in Papierform, in deutscher Sprache und einschließlich aller in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung zwingend geforderten Erklärungen und Nachweise ordnungsgemäß unterzeichnet einzusenden/abzugeben. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Bei ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften sind Bestätigungen Dritter oder sonstige Unterlagen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung abzugeben. Für die in Kapitel III.2) geforderten Erklärungen und Angaben kann vom Bewerber ein Formblatt „PTS, EU- P 0600-15BL, Teilnahmeantrag“ über die Homepage der Fraport AG (www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe) herunter geladen werden. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Vergabeunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform „www.vergabe.rib.de“ übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. 3. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz. 3.1. Eignungsleihe. Für den Fall, dass Bewerber /Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von dritten Unternehmern benennen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe zum Download eingestellt und — Nachweis der Eignung dieser dritten Unternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der Eignungsleihe gemäß den vorstehenden Anforderungen mit dem Teilnahmeantrag abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit; — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung); — Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten Nachunternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer. 3.2 Nachunternehmereinsatz. Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe zum Download eingestellt; — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung); — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogenen Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 4. Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen. Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 3 SektVO fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag zwingend gefordert und abzugeben sind, von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachfordern. Getätigte Erklärungen und Nachweise, welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf ein Teilnahmeantrag nicht vollständig und damit nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Erklärungen und Nachweise, die bereits zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Bei Erklärungen und Nachweisen, die noch nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. auf separates Verlangen des Auftraggebers, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. 5. Auswahl der Bewerber. Im Verhandlungsverfahren werden zwischen 3 und 10 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der Bieter erfolgt anhand folgender (Ober-)Kriterien nebst Gewichtung auf Grundlage der diesbezüglich zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: 1. (Ober-)Kriterium Leistungsfähigkeit: (max. 31 von 100 Punkten = Gewichtung 31 %). 1.1. (Unter-)Kriterium: Umsatz bzgl. Planung, Bau, Lieferung, Inbetriebnahme von PTS (max. 12 Punkte). 1.2. (Unter-)Kriterium: Umsatz bzgl. Betrieb und Instandhaltung von PTS (max. 9 Punkte). 1.3. (Unter-)Kriterium: Anzahl Mitarbeiter (Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von PTS) (max. 10 Punkte). 2. (Ober-)Kriterium Fachkunde – Referenzen für Planung, Bau, Lieferung und Inbetriebnahme von PTS (max. 45 von 100 Punkten = Gewichtung 45 %). Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 15 Punkte erzielt werden; es werden maximal die besten 3 Referenzen bewertet (3 x 15 = 45 Punkte). 3. (Ober-)Kriterium Fachkunde – Referenzen für den Betrieb/die Instandhaltung von PTS (max. 24 von 100 Punkten = Gewichtung 24 %) Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 8 Punkte erzielt werden; es werden maximal die besten 3 Referenzen bewertet (3 x 8 = 24 Punkte). Jedes der vorgenannten Ober- und Unterkriterien wird anhand weiterer gewichteter (Unter-)Unterkriterien bewertet. Die jeweiligen Unterkriterien nebst deren Gewichtung und der Maßstäbe zu der Punkteverteilung hat der Auftraggeber in einer Bewertungsmatrix festgelegt. Die Bewertungsmatrix „PTS,EU-P 0600-15BL, Wertung Eignungskriterien“ kann vom Bewerber über die Homepage der Fraport AG (www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe) herunter geladen werden. Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 6. Frist für die Abgabe der Angebote Tag: 12.5.2016 Uhrzeit: 10:00 Uhr. Nachr. HAD-Ref.: 5061/327. Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0600-15BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des kapazitiven Ausbaus des Flughafens Frankfurt sind zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau der vorhandenen Infrastruktur vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Bau einer neuen Landebahn nordwestlich des Flughafengeländes, die im Jahr 2011 in Betrieb genommen werden konnte, und eines neuen Terminals 3 im Südbereich des Flughafens im Bereich der ehemaligen US-Airbase.
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Bestandteil der Ausbauplanung ist eine leistungsfähige und schnelle Passagierverbindung zwischen den bestehenden Fluggastanlagen im Norden des Flughafenareals und den dort liegenden Flughafenbahnhöfen einerseits und dem neuen Terminal 3 andererseits. Dazu soll eine Umsteigeverbindung zwischen dem im Norden bereits vorhandenen Passagier-Transport-System (PTS) und der neuen Passagierverbindung entstehen.
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Insbesondere die ausgeprägte Funktion des Flughafens Frankfurt als Umsteigeknoten stellt hohe Anforderungen an diese Passagierverbindung zwischen den verschiedenen Terminals hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit. Kurze Warte- und Fahrzeiten sind die Voraussetzungen, um auch in Zukunft eine „Minimum-Connecting-Time“ (MCT) von 45 Minuten anbieten zu können. Im Rahmen der Ausbauplanung ist dieses Passagier-Transport-System (PTS) als spurgeführtes, fahrerloses Transportmittel mit einem unabhängig genutzten Fahrweg und unabhängig vom bestehenden PTS zu realisieren. Die Ausschreibung umfasst dabei Teile des Baus, die Lieferung und den Betrieb des PTS.
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Die Bauleistungen umfassen im Wesentlichen den Bau von Teilen der Fahrwegkonstruktion sowie der systemspezifischen Fahrwegausrüstung. Die vorgesehene zweigleisige Trasse ist weitgehend bereits in Lage, Breite und Höhe festgelegt und hat eine Gesamtlänge von ca. 5 550 m. Davon verlaufen ca. 3 450 m auf Stützen incl. Rampen und Stationsbereiche und ca. 2.100 m ebenerdig. Die neue Verbindung umfasst bis zu vier Stationen. Zwischen den Endpunkten an den Flughafenbahnhöfen und am Terminal 3
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wird die bestehende und anzupassende Station T2 sowie die neu zu errichtende Station C angefahren. Eine systemspezifische Werkstatt mit Abstellanlage ist ebenfalls Teil des Gesamtvorhabens. Vom Auftraggeber werden bestimmte Infrastrukturmaßnahmen zur Erstellung des Gesamtsystems gestellt. Im Wesentlichen sind das die Baufeldfreimachung, die Fahrwegkonstruktion in Teilbereichen, der Bau und die Grundausrüstung der Stationsgebäude, des Werkstattgebäudes, der Unterwerke und der sonstigen Betriebsräume.
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Die Lieferleistungen umfassen das einzusetzende Transportsystem mit folgenden Merkmalen: Ein wesentliches Leistungsmerkmal des geplanten Systems ist eine aufgrund des prognostizierten Fahrgastaufkommens erforderliche Transportkapazität von mindestens 3 200 Schengen – Fahrgäste pro Stunde und Richtung und 2 900 Non-Schengen – Fahrgäste pro Stunde und Richtung im Umlaufbetrieb. Es ist ganzjährig ein ununterbrochener 24 h-Betrieb mit einer Mindesttaktzeit von 120s vorgesehen. Kleinere Taktzeiten bis zu 90s sollen möglich sein. An das System werden höchste Verfügbarkeitsanforderungen gestellt.
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Die derzeitige Fahrzeugkonzeption sieht eine Betriebsgeschwindigkeit von 60-70 km/h vor. Wegen fehlender Möglichkeiten zum Bau von Wendeschleifen sind Zweirichtungsfahrzeuge von nicht mehr als ca. 2,85 m Breite eingeplant. Die Fahrzeuge sollen frei kuppelbar sein, damit eine flexible Anpassung der Transportkapazität an das Fahrgastaufkommen möglich ist. Dabei muss eine Zuglänge von maximal 60 m eingehalten werden und stets eine räumliche Trennung der Fahrgastkategorien (Schengen/Non-Schengen) erfolgen. Dies ist aus Gründen des Flughafenbetriebs notwendig und erfordert auch den Einsatz von automatischen Bahnsteigtüren zur Abgrenzung und Sicherung des Fahrgastflusses. Aus Gründen des Umwelt- und Umgebungsschutzes sind Fahrzeuge ohne unmittelbare Schadstoffemissionen einzusetzen.
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Die zu vergebenden Leistungen umfassen zusätzlich den Betrieb und die Instandhaltung für das gelieferte Passagier-Transport-System in vollem Umfang über einen Zeitraum von 5 Jahren, mit einer Option auf weitere 5 Jahre.
Für das PTS ist als Realisierungsbeginn z. Zt. Juni 2018 und für die Inbetriebnahme ca. Q3/2022 vorgesehen.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Der gewünschte Leistungs- und Lieferumfang umfasst:
1) Planung, Lieferung, Bau und Inbetriebnahme des vollständigen, schlüsselfertigen Passagier-Transport – Systems einschließlich Zulassung durch die Aufsichtsbehörden und sämtlicher zugehöriger Projektierungs- und Managementleistungen.
Die wesentlichen Subsysteme sind dabei die folgenden:
— Personen- und Arbeitsfahrzeuge;
— Systemausrüstung (Betriebssystem, Sicherungssystem, Kommunikationssystem, Stromversorgung, etc.);
— Fahrwegkonstruktion: Fahrwegüberbauten (in Teilbereichen von insgesamt ca. 2 600 m (inkl. Rampenbereich) des Doppelfahrwegs in Hochlage, sowie im Teilbereich des Werkstattgebäudes und dessen vorgelagertem Gleisfeld).
Hierbei geht der Auftraggeber aus Gründen der Baulogistik und des Eigengewichts derzeit von der Notwendigkeit der Herstellung der Fahrwegüberbauten aus Stahl aus.
— systemspezifische Fahrwegausrüstung wie Fahrbahn, Spurführung, Absturzsicherung, Notgehwege etc. über die komplette Fahrweglänge;
— systemspezifische Ausrüstung für Stationen, Betriebsleitzentrale und Werkstattbereich.
2) Durchführung von Betrieb und Instandhaltung für das gelieferte Passagier-Transport-System in vollem Umfang über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Beschreibung der Optionen:
— Durchführung von Betrieb und Instandhaltung für das gelieferte Passagier-Transport-System in vollem Umfang über einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren.
Referenznummer: EU-P 0600-15BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt/Main, 60547 Frankfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen;
— kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt;
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat;
— er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, der im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen);
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden gemäß den Vorgaben unter Ziffer VI.3) vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – des Bewerbers/oder mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft – sind zwingend gefordert:
— Eigenerklärung zum jährlichen Nettojahresumsatz in EUR oder USD für vergleichbare Leistungen für die letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahre untergliedert in die ersten (2005-2009) und letzten (2010-2014) 5 Geschäftsjahre in Bezug auf:
a) Planung, Bau, Lieferung, Inbetriebnahme von PTS,
b) Betrieb und Instandhaltung von PTS.
Die Bewertung der Umsätze erfolgt ausschließlich in EUR netto. Umsätze die in USD angegeben wurden, werden mit dem Faktor 1,11 in EUR umgerechnet.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden gemäß den Vorgaben unter Ziffer VI.3) vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert:
1. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass er /sie die technische Leistungsfähigkeit besitzt, ein PTS-System anzubieten, bei dem:
a) ein fahrerloser Betrieb möglich ist,
b) eine Fahrzeuggeschwindigkeit von mindestens 60 km/h realisiert wird,
c) die Betriebsführung im Zweirichtungsbetrieb möglich ist,
d) Radien kleiner oder gleich 45 m befahrbar sind,
e) der Betrieb ohne unmittelbare Schadstoffemmissionen möglich ist,
f) eine Taktzeit von 120 s realisiert wird.
2. Bewerber müssen zwingend mindestens 1 wertungsfähige Referenz von realisierten Referenzprojekten über Planung, Bau, Lieferung, Inbetriebnahme eines Passagier – Transport – Systems angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Es werden insgesamt maximal (die besten) drei Referenzen gewertet, wobei bei Ermittlung der besten drei Referenzen alle eingereichten Referenzen berücksichtigt werden.
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Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben und Unterlagen zwingend getätigt und vorgelegt werden, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet (Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise einer angegebenen Referenz, die zwingend gefordert sind, werden gemäß den Vorgaben unter Ziffer VI.3)) vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert). Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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Angabe:
a) der Referenz-/Objektbezeichnung,
b) der Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und ein Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen),
c) des Zeitpunkts des Abschlusses der Leistungserbringung, Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Inbetriebnahme) nicht länger als 15 Jahre zurück liegt (Mindestbedingung für jede Referenz). Es gilt der Zeitraum von der Inbetriebnahme des Referenzobjektes bis zum Jahr des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeträge,
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d) zur Lage des PTS (Mehrfachnennung möglich):
— ob eine ebenerdige Streckenführung (Ja/Nein);
— ob eine aufgeständerte Streckenführung mit mehr als 600 m Länge (Ja/Nein) vorliegt,
e) der Anzahl der Haltestellen,
f) ob es sich um ein Transportsystem auf Flughäfen handelt (Ja/Nein),
g) der Streckenlänge in Kilometer,
h) ob ein Referenzschreibens des Auftraggebers ausgestellt wurde (Ja/Nein) und – nur soweit vorhanden/falls ausgestellt – Vorlage des Referenzschreibens.
3. Bewerber müssen zwingend mindestens 1 wertungsfähige Referenz über abgeschlossene oder laufende Betriebsführungs- und Instandhaltungsverträge für PTS angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Es werden insgesamt maximal (die besten) drei Referenzen gewertet, wobei bei Ermittlung der besten drei Referenzen alle eingereichten Referenzen berücksichtigt werden.
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Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben und Unterlagen zwingend getätigt und vorgelegt werden, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet (Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise einer angegebenen Referenz, die zwingend gefordert sind, werden gemäß den Vorgaben unter Ziffer VI.3)) vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert). Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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c) des Zeitpunkts des Beginns und des Abschlusses der Leistungserbringung, Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen die Leistungserbringung nicht länger als 10 Jahre zurück liegt oder noch andauert (Mindestbedingung für jede Referenz),
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d) der Verfügbarkeit des Systems in % (Prozentangabe) ab Inbetriebnahme,
e) der Betriebsleistung in Kilometer/Jahr (km/a),
f) des Betriebsmodus: Shutttle- oder Umlaufbetrieb g) zur Streckenführung:
— ausschließlich/vollständig im Tunnel (Ja/Nein);
— mindestens 30 % der Strecke an der Oberfläche (Ja/ Nein),
h) ob einVorlage eines Referenzschreibens des Auftraggebers ausgestellt wurde (Ja/Nein) und – nur soweit vorhanden/falls ausgestellt – Vorlage des Referenzschreibens.
4. Eigenerklärung des Bewerbers – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft – über die Anzahl der Mitarbeiter, die mit Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von PTS beschäftigt sind.
5. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfalle eine Niederlassung/Büro am Flughafen Frankfurt/Main eröffnet wird bzw. die Leistungen von dort betreut werden.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden gemäß den Vorgaben unter Ziffer VI.3) vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Für die gegenständlichen Leistungen des PTS-Werkvertrages sind im Fall der Auftragserteilung vom Bieter/ Auftragnehmer folgende Kautionen, Sicherheiten und Versicherungen zu leisten:
— eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (Netto, ohne Umsatzsteuer);
— eine Sicherheit für die Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme(Netto, ohne Umsatzsteuer);
— Das Projekt wird seitens des Auftraggebers in seine bereits bestehende kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung einbezogen, deren Prämiensatz vom Bieter/Auftragnehmer anteilig zu übernehmen ist.
Die genauen Bedingungen werden in den Vergabeunterlagen geregelt.
2. Die für die gegenständlichen Leistungen des PTS-Betriebsführungsvertrages im Fall der Auftragserteilung vom Bieter/Auftragnehmer zu leistenden Kautionen, Sicherheiten und Versicherungen werden in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung gemäß Leistungsstand/Zahlungsplan.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:
www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe zum Download eingestellt.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
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Es ist beabsichtigt, die Leistungen in Form eines „PTS-Werkvertrages“, der im Wesentlichen den Bau, die Lieferung, die Montage und die Inbetriebnahme des PTS zum Gegenstand hat, und eines „PTS-Betriebsführungsvertrages“, der im Wesentlichen die Betriebsführung sowie die Instandhaltung und die Pflege zum Gegenstand hat, zu vergeben.
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In dem PTS-Betriebsführungsvertrag ist für den Fall, dass Auftragnehmer des Betriebsführungsvertrages eine Arbeitsgemeinschaft sein wird, vorgesehen, dass die nicht originär mit Leistungen der Betriebsführung befassten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft frühestens 2 Jahre nach dem Beginn der Leistungserbringung zur Betriebsführung aus der gesamtschuldnerischen Verantwortung für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mit Wirkung für die Zukunft entlassen werden können, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
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a) Keine aktuellen Mängel an den Leistungen des AN zur Ausführung und Betriebsführung,
b) In diesem Zeitpunkt bereits geltend gemachte Mängel zur Ausführung und Betriebsführung müssen vollständig abgearbeitet sein.
Die Entlassung aus der gesamtschuldnerischen Verpflichtung eines oder mehrerer Arbeitsgemeinschaftsmitglieder des AN erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Aufforderung des AN durch eine wiederum ausdrückliche und schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber einer etwaig beauftragten Arbeitsgemeinschaft. Die gesamtschuldnerische Verantwortung der von der Haftungsentlassung betroffenen Mitglieder einer ARGE wirkt ausschließlich für die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Haftungsentlassungserklärung des Auftraggebers und in keinem Fall rückwirkend auf den Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung für die Betriebsführung.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Name: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
URL für weitere Informationen: www.fraport.de 🌏
URL der Dokumente: www.fraport.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2006-12-22 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2006/S 244-262194

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 189-343499 (2015-09-25)
Ergänzende Angaben (2015-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 213-390114
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-343499
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2015/S 213-390114 (2015-10-30)
Ergänzende Angaben (2016-03-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 063-109414
ABl. S-Ausgabe: 63
Quelle: OJS 2016/S 063-109414 (2016-03-29)
Ergänzende Angaben (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Ursprungsbekanntmachung.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-199238
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Korrekturbekanntmachung zu 5061/327 — siehe Ursprungsbekanntmachung.
Quelle: OJS 2016/S 112-199238 (2016-06-08)