EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Grüngut im Landkreis Biberach

Landkreis Biberach

Übernahme und Verwertung von saftendem und holzigem Grüngut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang: Saftendes Grüngut: ca. 9 000 Mg/a.Holziges Grüngut: ca. 5 500 Mg/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Biberach
Postanschrift: Rollinstraße 9
Postleitzahl: 88400
Postort: Biberach
Kontakt
Internetadresse: http://www.Biberach.de 🌏
E-Mail: reiner.schmid@biberach.de 📧
Telefon: +49 7351526139 📞
Fax: +49 7351525139 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 143-264396
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: Dienstleistungen im Zusammenhang der Übernahme und Verwertung von Grüngut.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von saftendem und holzigem Grüngut.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von saftendem Grüngut
Menge oder Umfang: Ca. 9 000 Mg/a.
Dauer: 120 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das Los 1 hat eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Es besteht eine Verlängerungsoption von 2 Jahren.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von holzigem Grüngut
Menge oder Umfang: Ca. 5 500 Mg/a.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Das Los 2 hat eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Es besteht eine Verlängerungsoption von 1 Jahr.
Menge oder Umfang:
Saftendes Grüngut: ca. 9 000 Mg/a.
Holziges Grüngut: ca. 5 500 Mg/a.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Biberach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb
Herrn Reiner Schmid

Referenz
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Dienstleistungen im Zusammenhang der Übernahme und Verwertung von Grüngut.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dme der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zur Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 143-264396 (2015-07-23)