EU-weite Vergabe zur Verwertung des kommunalen Bioabfalls im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOL/A-EG für den Rhein-Neckar-Kreis
Der RNK ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 KrWG. Mit der Erfüllung seiner Entsorgungspflichten hat der RNK seine Tochtergesellschaft, die AVR Kommunal GmbH, gemäß § 22 KrWG beauftragt. Die AVR Kommunal GmbH erfasst seit der Einführung der Biotonne im RNK die Bioabfälle getrennt vom Restmüll. Daneben erfasst die AVR Kommunal GmbH Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die Betrauung mit der Verwertung der Bioabfälle ist auf der Grundlage des Kreistagsbeschluss vom 15.12.2015 für einen 25-jährigen Zeitraum vor Einleitung der Vergabe der Verwertung des kommunalen Bioabfalls in einer Vergärungsanlage am Standort der AVR-Anlagen in Sinsheim auf die neu gegründete AVR BioTerra GmbH & Co. KG übertragen worden. Der RNK betreibt über seine weitere Tochtergesellschaft, die AVR UmweltService GmbH, sowie deren Tochtergesellschaft, die AVR Energie GmbH, am Standort der AVR-Anlagen in Sinsheim ein Biomasseheizkraftwerk.
Mit der Einführung der gebührenfreien Bioenergietonne hat die AVR Kommunal GmbH die Mengen der getrennt erfassten Bioabfälle aus dem RNK von unter 6 000 t p.a. im Jahr 2012 auf über 40.000 t im Jahr 2014 gesteigert. Mittel-/langfristig wird eine Bioabfallmenge aus der haushaltsnahen Sammlung von rund 60 000 t p.a. erwartet. Daneben erfasst die AVR Kommunal GmbH noch rund 5 000 t krautige Grünabfälle, die zwingend mit zu entsorgen sind. Weitere ca. 7 000 t Grünabfälle aus der Aufbereitung der holzigen Fraktion sollen auf Wunsch der AVR BioTerra GmbH & Co. KG von der AVR Kommunal GmbH zusätzlich angedient werden.
Um einerseits zur Erfüllung der Entsorgungspflichten die Verwertung der anfallenden Bio- und Grünabfälle sicherzustellen und andererseits das energetische und stoffliche Potenzial der getrennt erfassten biogenen Abfälle möglichst vollständig und regional nutzen zu können, soll am Standort der AVR-Anlagen in Sinsheim unter Einbeziehung der Wärmeenergie des Biomasseheizkraftwerks der AVR Energie eine neue Bioabfallvergärungsanlage realisiert werden. Aufgrund der Erfahrungen anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger soll die neue Bioabfallvergärungsanlage mit einem erfahrenen privaten Partner realisiert werden, der sein Know-how in die Planung, den Bau sowie in die Inbetriebnahme und den laufenden Betrieb der Anlage einbringt und vereinbarte Verantwortlichkeiten übernimmt. Der RNK möchte gleichzeitig unter Einbindung seiner Gesellschaften im AVR-Verbund selbst an der Realisierung der Bioabfallvergärungsanlage beteiligt sein.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der RNK mit seinen Gesellschaften im AVR-Verbund, in einem ersten Schritt die Bioabfallvergärungsanlage im Rahmen der im Herbst 2015 neu gegründeten AVR BioTerra GmbH & Co. KG zukünftig als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) unter Einbeziehung eines privaten Partners zu realisieren und über diese dann gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft langfristig die Bioabfallvergärung im RNK sicherzustellen (nachfolgend „Projekt AVR BioTerra GmbH & Co. KG“ genannt).
Mit der Umsetzung des Projekts „AVR BioTerra GmbH & Co. KG“ werden folgende konkrete Leistungen sichergestellt:
— Die Übernahme der kommunalen Bioabfälle aus dem RNK;
— Die Übernahme der krautigen Grünabfällen aus dem RNK;
— Die Übernahme der nichtholzigen Grünabfälle der AVR Kommunal GmbH, die nach der Aufbereitung der holzigen Grünabfälle anfallen (optional);
— Die Vorbehandlung der übernommenen Bio- und Grüngutabfälle;
— Die Vergärung der vorbehandelten Bio- und Grüngutabfälle;
— Die Abgabe des gesamten Rohbiogases an die AVR BioGas GmbH;
— Die Entsorgung ausgeschleuster Eingangsmaterialien (Störstoffe);
— Die Trocknung der Gärreste unter Ausnutzung der vorhandenen, überschüssigen Wärme des Biomasseheizkraftwerks am Standort und Vermeidung flüssiger Gärreste;
— Die Entsorgung und Vermarktung nachgelagerter Stoffströme (v.a. gütegesicherter Trockenkomposte);
sowie
— Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmeleistungen für eine Bioabfallvergärungsanlage als Generalübernehmer;
— Die Sicherstellung der Auslastung der Vergärungsanlage, soweit diese mit den Bio- und Grünabfällen aus dem RNK nicht vollständig ausgelastet wird;
— Der Erwerb von 49 % der Kommandit-Anteile an der AVR BioTerra GmbH & Co. KG;
einschließlich damit zusammenhängende Finanzierungs- und Management-Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-18
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Auftragsbekanntmachung
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2017-05-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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