Europaweite Vergabe der Restabfallentsorgung des Landkreises Rastatt ab dem Jahr 2017

Landratsamt Rastatt

Die zu vergebenden Aufträge umfassen die Übernahme, den Transport und die Entsorgung der thermisch behandelbaren Restabfälle aus dem Landkreis Rastatt. Zu entsorgen sind Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle sowie nicht mineralische Baustellenabfälle.
Die Restabfälle aus dem Landkreis Rastatt sind von den Übergabestellen „Hintere Dollert“ sowie in „Bühl“ durch den jeweiligen Entsorger zu übernehmen. Der Betrieb der Übergabestellen sowie die Verladung der Abfälle sind nicht Leistungsbestandteil dieser Vergabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-11 Auftragsbekanntmachung
2015-10-05 Ergänzende Angaben
2016-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung einschließlich Gestellung der erforderlichen Transportmittel (ca. 8 250 Mg/a);Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung einschließlich Gestellung der erforderlichen Transportmittel (ca. 8 250 Mg/a);Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll, Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen aus der Einsammlung und von Selbstanlieferern einschließlich der Gestellung der erforderlichen Transportmittel (Container) ab Bühl und ab Oberweier (ca. 6 950 Mg/a).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@landkreis-rastatt.de 📧
Fax: +49 72223811197 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 179-325482
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung fehlender Erklärungen im Rahmen des Zulässigen besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach erfolgter Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG. Für die Entsorgung der Restabfälle in den Losen 1 bis 3 besteht eine Preisobergrenze von jeweils 110 EUR/Mg. Die Preisobergrenze versteht sich netto (ohne Mehrwertsteuer) frei Gebietskörperschaft für die gesamte vergabegegenständliche Leistung (Entsorgung und Transport) unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste bezogen auf das erste Vertragsjahr 2017. Angebote deren Preis oberhalb der festgelegten Preisobergrenze liegen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen und nicht gewertet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Aufträge umfassen die Übernahme, den Transport und die Entsorgung der thermisch behandelbaren Restabfälle aus dem Landkreis Rastatt. Zu entsorgen sind Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle sowie nicht mineralische Baustellenabfälle.
Die Restabfälle aus dem Landkreis Rastatt sind von den Übergabestellen „Hintere Dollert“ sowie in „Bühl“ durch den jeweiligen Entsorger zu übernehmen. Der Betrieb der Übergabestellen sowie die Verladung der Abfälle sind nicht Leistungsbestandteil dieser Vergabe.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung einschließlich Gestellung der erforderlichen Transportmittel.
Menge oder Umfang: Jahresmenge ca. 8.250 Mg/a.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: Jahresmenge ca. 8 250 Mg/a.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll, Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen aus der Einsammlung und von Selbstanlieferern
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll, Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen aus der Einsammlung und von Selbstanlieferern einschließlich der Gestellung der erforderlichen Transportmittel (Container) ab Bühl und ab Oberweier.
Menge oder Umfang: Jahresmenge ca. 6 950 Mg/a.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung einschließlich Gestellung der erforderlichen Transportmittel (ca. 8 250 Mg/a);
Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall aus der Einsammlung einschließlich Gestellung der erforderlichen Transportmittel (ca. 8 250 Mg/a);
Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll, Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen aus der Einsammlung und von Selbstanlieferern einschließlich der Gestellung der erforderlichen Transportmittel (Container) ab Bühl und ab Oberweier (ca. 6 950 Mg/a).
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rastatt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise sind durch den Bieter (bei Bietergemeinschaften durch alle Mitglieder) mit Abgabe des Angebotes beizubringen. Lediglich die schriftliche Zusage des Kreditinstituts / des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft je Los sowie die Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Kapazität und der Nachweis eines Ausfallverbundes ist nicht für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft, die Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Kapazität und der Nachweis eines Ausfallverbundes für seine mit dem Angebot angegebenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von längstens 7 Werktagen zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A ausgeschlossen. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung in den in § 7 Abs. 9 EG VOL/A bestimmten Umfang Dritter bedienen. Er muss dem Auftraggeber auf dessen Anforderung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
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Vorzulegende Nachweise:
III.2.1.1) Aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
III.2.1.2) Eigenerklärung(en), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegen.
III.2.1.3) Eigenerklärung(en), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
III.2.1.4) Eigenerklärung(en), dass die in § 149 GewO Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 genannten Tatbestände nicht vorliegen.
III.2.1.5) Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG).
III.2.1.6) Eigenerklärung(en) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Können obige Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1) Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
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III.2.2.2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
III.2.2.3) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten für das Unternehmen insgesamt sowie bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist.
III.2.2.4) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden, 2 500 000 EUR für Personenschäden sowie 300 000 EUR für Vermögensschäden oder die schriftliche Zusage eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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III.2.2.5) Schriftliche Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft je Los.
Mindeststandards:
Die unter Ziffer III.2.2.5) genannte schriftliche Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der erforderlichen Bürgschaft muss lediglich einmal für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft pro Los vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG mit Bindung an die angebotene Tätigkeit und die jeweilige Abfallart.
III.2.3.2) Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der erforderlichen thermischen Behandlungskapazität. Die thermische Behandlung der Abfälle kann pro Los in verschiedenen Anlagen vorgenommen werden. Seitens des Bieters ist verbindlich darzulegen, dass für die gesamte Abfallmenge, die das jeweilige Los umfasst, die erforderliche thermische Behandlungskapazität verfügbar ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der thermischen Behandlung eine Aufbereitungs- oder Vorschaltanlage vorgelagert ist.
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III.2.3.3) Darstellung eines Ausfallverbunds. Für den Ausfallverbund ist folgendes zu bestätigen und nachzuweisen: Bestätigung der Betreiber der Anlagen, die für die anderweitige Entsorgung vorgesehen sind, dass in diesen Anlagen eine thermische Behandlung aller Abfälle während eines Ausfalls der Anlage der Auftragsnehmers möglich und zulässig ist, dass dem Auftragnehmer diese Möglichkeit zur Verfügung steht und für Abfälle des Landkreises Rastatt genutzt werden kann. Der Nachweis des Ausfallverbundes kann auch mit eigenen anderen Anlagen des Bieters geführt werden. Die Summe der mit dem Angebot nachzuweisenden Kapazitäten für den Ausfallverbund (Ausfallkapazitäten) muss mindestens 20 % der gesamten Entsorgungsmenge der angebotenen Leistung je Los entsprechen. Diese Menge muss innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen von den Anlagen des Verbundes angenommen werden können.
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Mindeststandards:
Das unter Ziffer III.2.3.1) genannte Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch gültig sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen muss der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Bruttoauftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit der Lose 1 bis 3. Maßgeblich für die Berechnung der Bürgschaftshöhe sind die in den Vergabeunterlagen dargestellten Mengen und die daraus ermittelte Bruttoauftragssumme. Die Bürgschaft reduziert sich erstmals ab dem 1. Januar 2021 jedes Jahr mit Wirkung zum 1. Januar automatisch um einen Jahresanteil der Grundvertragslaufzeit. Die Höhe der Bürgschaft muss jedoch mindestens einen Jahresanteil der ursprünglichen Höhe der Bürgschaft betragen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Weiterhin ist die Motivation für die Gründung der Bietergemeinschaft darzustellen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Vergabestelle weist auf die „Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle (Autarkie-VO)“ vom 15. Februar 1999 (GBl. Nr. 4, S. 103) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. August 2012 (GBl. Nr. 13, S. 530), in Kraft getreten am 15. September 2012 hin, deren § 1 und deren Anlage zu § 1 eine rechtsverbindliche Vorgabe für dieses Vergabeverfahren darstellt. Hieraus folgt, dass einem Angebot, das die Beseitigung von Abfällen des Auftraggebers in einer Anlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg vorsieht, insoweit nur dann der Zuschlag erteilt werden kann, wenn die zuständige Landesbehörde zuvor eine Ausnahme zugelassen hat. Auf die Zulassung einer Ausnahme, die nur vom Auftraggeber als beseitigungspflichtiger Körperschaft beantragt werden kann, besteht kein Rechtsanspruch, sie steht vielmehr im Ermessen der zuständigen Landesbehörde. Dieses Vergabeverfahren begründet eine Verpflichtung des Auftraggebers, eine etwa erforderliche Ausnahme zu beantragen, jedoch nicht die Verpflichtung, sie im Falle ihrer Ablehnung auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
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Die Autarkieverordnung betrifft die in den Losen 1 und 2 ausgeschriebenen Abfallmengen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1) Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport über den Auftraggeber bereitgestellt (http://www.subreport-elvis.de sowie Angabe der ELViS-ID:E 59961143). Hierzu hat sich der Bieter im Online Portal von Subreport zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nehmen. Eine gesonderte Freischaltung ist nicht erforderlich.
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2) Der Bieter hat selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Nach dem Einloggen als Bewerber wählen Sie „Dokumente bestellen“, um die o.g. ELViS-ID eingeben zu können. Anschließend klicken Sie auf „Ausschreibung anzeigen“. Jetzt können Sie die Unterlagen zum Vergabeverfahren über die Funktion „Vergabeunterlagen bestellen“ bestellen sowie anschließend herunterladen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken.
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3) Sofern während des laufenden Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen sowie Antworten auf Bieterfragen erfolgen, werden diese im Online Portal veröffentlicht. Der Bieter erhält hierbei eine kurze Mitteilung unmittelbar über das Online Portal. Die Bieter sind gleichwohl gehalten, das Online-Portal täglich im Hinblick auf Informationen zum Verfahren (Bieterinformationen) bzw. geänderte Unterlagen, die über das Portal zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie oben dargestellt zu erreichen und können dann ausgedruckt werden.
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4) Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals an die Kontaktstelle zu richten, die diese zeitnah beantworten wird. Fragen, die nicht über das Online Portal sondern auf anderem Wege, etwa über die o. g. Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse, gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bietern zeitgleich ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal mittels Bieterinformationen.
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5) Verstoßen die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so ist die Kontaktstelle hierauf ebenfalls über die Funktion „Nachrichten“ des Online Portals hinzuweisen.
6) Die Abgabe der Angebote hat ausschließlich in Papierform zu erfolgen. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-17 📅
Öffnungsort: Rastatt.
Ort des Eröffnungstermins: Rastatt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Personal, Organisation und Zentrale Dienste, Zentrale Dienste/Beschaffung
Herrn Thomas Hübner
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E59961143 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung fehlender Erklärungen im Rahmen des Zulässigen besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach erfolgter Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Für die Entsorgung der Restabfälle in den Losen 1 bis 3 besteht eine Preisobergrenze von jeweils 110 EUR/Mg. Die Preisobergrenze versteht sich netto (ohne Mehrwertsteuer) frei Gebietskörperschaft für die gesamte vergabegegenständliche Leistung (Entsorgung und Transport) unter Anwendung der Auswertungsmengengerüste bezogen auf das erste Vertragsjahr 2017. Angebote deren Preis oberhalb der festgelegten Preisobergrenze liegen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen und nicht gewertet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigen Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15. Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 179-325482 (2015-09-11)
Ergänzende Angaben (2015-10-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 196-354939
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 179-325482
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2015/S 196-354939 (2015-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 7222-381-1197 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 055-092433
ABl. S-Ausgabe: 55

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Energieeffizienz der Restabfallbehandlung (10)
3. Umweltverträglichkeit der Transporte (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: SUEZ Deutschland GmbH
Postanschrift: Gerichtsweg 28
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: MVV Umwelt Ressourcen GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 1
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68169
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Quelle: OJS 2016/S 055-092433 (2016-03-15)