Europaweite Vergabe von Einsammel-, Transport-, Sortier- und Verwertungsleistungen für kommunales PPK sowie Lieferleistungen für Behälter und Transponder ab dem Jahr 2016 im Offenen Verfahren nach VOL/A
Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc. Ausgeschrieben werden die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der „flach“-Fraktion im Landkreis Ludwigsburg sowie im Enzkreis, die Containergestellung und Abfuhr der Fraktion "flach" von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg und die Containergestellung, Abfuhr und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus den Vereinssammlungen im Landkreis Ludwigsburg. Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Enzkreis werden folgende konkrete Leistungen ausgeschrieben: — die „flach“-Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der Tonne; — der Behälterservice; — die Lieferung von Behältern inkl. Verwertung von Altbehältern. Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ludwigsburg werden folgende konkrete Leistungen ausgeschrieben: — die „flach“-Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der Tonne; — die Containergestellung, Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers von den Wertstoffhöfen; — die Containergestellung, Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus den Vereinssammlungen; — der Behälterservice; — die Lieferung von Behältern inkl. Verwertung von Altbehältern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (Koordinator)
Postanschrift: Hindenburgstr. 30
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de📧
Telefon: +49 71411445622📞
Fax: +49 71411445649 📠
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Ausschreibungsverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Ausschreibungsverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc. Ausgeschrieben werden die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der „flach“-Fraktion im Landkreis Ludwigsburg sowie im Enzkreis, die Containergestellung und Abfuhr der Fraktion "flach" von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg und die Containergestellung, Abfuhr und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus den Vereinssammlungen im Landkreis Ludwigsburg.
Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc. Ausgeschrieben werden die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der „flach“-Fraktion im Landkreis Ludwigsburg sowie im Enzkreis, die Containergestellung und Abfuhr der Fraktion "flach" von den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg und die Containergestellung, Abfuhr und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus den Vereinssammlungen im Landkreis Ludwigsburg.
Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Enzkreis werden folgende konkrete Leistungen ausgeschrieben:
— die „flach“-Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der Tonne;
— der Behälterservice;
— die Lieferung von Behältern inkl. Verwertung von Altbehältern.
Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ludwigsburg werden folgende konkrete Leistungen ausgeschrieben:
— die Containergestellung, Übernahme, Transport, ggf. Sortierung und Verwertung des kommunalen Altpapiers…
… von den Wertstoffhöfen;
… aus den Vereinssammlungen;
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Enzkreis
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 1 umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l, MGB 660 l und 1 100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben des Landkreises Enzkreis inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 4 sowie den Behälterservice. In Einzelfällen ist ein kürzerer Abfuhrrhythmus vorgesehen.
Die Leistung für das Los 1 umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l, MGB 660 l und 1 100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben des Landkreises Enzkreis inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 4 sowie den Behälterservice. In Einzelfällen ist ein kürzerer Abfuhrrhythmus vorgesehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Ludwigsburg (West)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 2 umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l und 1.100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben des Landkreises Ludwigsburg (West) sowie im 2-wöchentlichem Rhythmus an Wohnanlagen mit MGB 1 100 l inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 5 sowie den Behälterservice.
Die Leistung für das Los 2 umfasst die Einsammlung des kommunalen PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l und 1.100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben des Landkreises Ludwigsburg (West) sowie im 2-wöchentlichem Rhythmus an Wohnanlagen mit MGB 1 100 l inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 5 sowie den Behälterservice.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Ludwigsburg (Ost)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 3 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l und 1 100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben sowie im 2-wöchentlichen Rhythmus an Wohnanlagen mit MGB 1 100 l des Landkreises Ludwigsburg (Ost) inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 5 sowie den Behälterservice.
Die Leistung für das Los 3 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK (Mischerfassung) im Holsystem (mittels MGB 240 l und 1 100 l) als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben sowie im 2-wöchentlichen Rhythmus an Wohnanlagen mit MGB 1 100 l des Landkreises Ludwigsburg (Ost) inkl. Transport zur Übergabestelle von Los 5 sowie den Behälterservice.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Sortierung der im Landkreis Enzkreis gesammelten „flach“-Fraktion
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 4 umfasst den Betrieb einer Übernahmestelle im Landkreis Enzkreis zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 1. Aus dem in Los 1 erfassten Wertstoffgemisch sind Kunststofffolien und Styropor und andere papierfremde Wertstoffe auszusortieren. Das PPK muss im Anschluss an die Sortierung in die Fahrzeuge/Transportmittel des Auftragnehmers von Los 6 verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK vor der Verladung in Ballen verpressen.
Die Leistung für das Los 4 umfasst den Betrieb einer Übernahmestelle im Landkreis Enzkreis zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 1. Aus dem in Los 1 erfassten Wertstoffgemisch sind Kunststofffolien und Styropor und andere papierfremde Wertstoffe auszusortieren. Das PPK muss im Anschluss an die Sortierung in die Fahrzeuge/Transportmittel des Auftragnehmers von Los 6 verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK vor der Verladung in Ballen verpressen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Sortierung der im Landkreis Ludwigsburg (Gesamtgebiet) gesammelten „flach“-Fraktion
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 5 umfasst den Betrieb einer Übernahmestelle im Einzugsbereich des Landkreises Ludwigsburg zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 2 und Los 3 sowie Los 8. Aus dem in Los 2, Los 3 und Los 8 erfassten Wertstoffgemisch sind Kunststofffolien, Styropor und andere papierfremde Wertstoffe auszusortieren. Das PPK muss im Anschluss an die Sortierung in die Fahrzeuge/Transportmittel des Auftragnehmers von Los 7 verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK vor der Verladung in Ballen verpressen.
Die Leistung für das Los 5 umfasst den Betrieb einer Übernahmestelle im Einzugsbereich des Landkreises Ludwigsburg zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 2 und Los 3 sowie Los 8. Aus dem in Los 2, Los 3 und Los 8 erfassten Wertstoffgemisch sind Kunststofffolien, Styropor und andere papierfremde Wertstoffe auszusortieren. Das PPK muss im Anschluss an die Sortierung in die Fahrzeuge/Transportmittel des Auftragnehmers von Los 7 verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK vor der Verladung in Ballen verpressen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung des in Los 4 aussortierten PPK aus der „flach“-Tonne
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 6 umfasst die Übernahme und den Transport des PPK von der Sortieranlage aus Los 4 zur durch den Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage und die dortige Verwertung. Der Auftragnehmer muss hierzu bei Angebotsabgabe festlegen, ob er das PPK aus Los 4 als lose Ware oder als verpresste Ballen übernehmen will.
Die Leistung für das Los 6 umfasst die Übernahme und den Transport des PPK von der Sortieranlage aus Los 4 zur durch den Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage und die dortige Verwertung. Der Auftragnehmer muss hierzu bei Angebotsabgabe festlegen, ob er das PPK aus Los 4 als lose Ware oder als verpresste Ballen übernehmen will.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung des in Los 5 aussortierten PPK aus der „flach“-Tonne
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 7 umfasst die Übernahme und den Transport des PPK von der Sortieranlage aus Los 5 zur durch den Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage und die dortige Verwertung. Der Auftragnehmer muss hierzu bei Angebotsabgabe festlegen, ob er das PPK aus Los 5 als lose Ware oder als verpresste Ballen übernehmen will.
Die Leistung für das Los 7 umfasst die Übernahme und den Transport des PPK von der Sortieranlage aus Los 5 zur durch den Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage und die dortige Verwertung. Der Auftragnehmer muss hierzu bei Angebotsabgabe festlegen, ob er das PPK aus Los 5 als lose Ware oder als verpresste Ballen übernehmen will.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Containergestellung, Übernahme und Transport der an den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg (Gesamtgebiet) erfassten "flach"-Fraktion
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 8 umfasst die Containergestellung, die Übernahme und den Transport der an den Wertstoffhöfen im Landkreis Ludwigsburg (Gesamtgebiet) erfassten „flach“-Fraktion zur Übernahmestelle des Auftragnehmers von Los 5.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Containergestellung, Übernahme, Transport und Verwertung des über die Vereinssammlungen erfassten PPK aus dem Landkreises Ludwigsburg (Gesamtgebiet)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 9 umfasst die Containergestellung, die Übernahme, den Transport und die Verwertung des über die Vereinssammlungen erfassten PPK aus dem Landkreis Ludwigsburg (Gesamtgebiet).
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Lieferung von neuen Abfallbehältern inkl. Verwertung von Abfallbehältern
Kurze Beschreibung:
Position 1:Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter, 660 Liter und 1 100 Liter Volumen für den Landkreis Enzkreis. Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.Position 2:Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter und 1 100 Liter Volumen für die AVL (Gesamtgebiet Landkreis Ludwigsburg). Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.Position 3:Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Enzkreis.Position 4:Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Landkreis Ludwigsburg.
Position 1:Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter, 660 Liter und 1 100 Liter Volumen für den Landkreis Enzkreis. Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.Position 2:Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter und 1 100 Liter Volumen für die AVL (Gesamtgebiet Landkreis Ludwigsburg). Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.Position 3:Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Enzkreis.Position 4:Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Landkreis Ludwigsburg.
Position 1:
Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter, 660 Liter und 1 100 Liter Volumen für den Landkreis Enzkreis. Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.
Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter, 660 Liter und 1 100 Liter Volumen für den Landkreis Enzkreis. Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.
Position 2:
Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter und 1 100 Liter Volumen für die AVL (Gesamtgebiet Landkreis Ludwigsburg). Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.
Die Leistung umfasst die Lieferung von neuen Abfallbehältern (grüne Tonne) mit 240 Liter und 1 100 Liter Volumen für die AVL (Gesamtgebiet Landkreis Ludwigsburg). Als Bedarfsposition wird die Lieferung von Rest- (120 l, 240 l, 660 l und 1 100 l) und Bioabfallbehältern (60 l, 120 l und 240 l) mit ausgeschrieben. Die Behälter müssen mit Transpondern ausgestattet sein. Zusätzlich sind Transponder auch separat zu liefern.
Position 3:
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Enzkreis.
Position 4:
Die Leistung umfasst die Übernahme und Verwertung von nicht mehr gebrauchsfähigen Altbehältern aus dem Landkreis Ludwigsburg.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Ludwigsburg und Enzkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern genügt zunächst die Angabe, welche Leistungen bzw. Teilleistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft sowie der geforderten Referenzen für seine im Angebotsformular angegebenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Bieter, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern genügt zunächst die Angabe, welche Leistungen bzw. Teilleistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft sowie der geforderten Referenzen für seine im Angebotsformular angegebenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah zu erbringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle während der Angebotsprüfung zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Bieter, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung im Rahmen des vergaberechtlichen Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen,wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A sein Angebot ausgeschlossen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung im Rahmen des vergaberechtlichen Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen,wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A sein Angebot ausgeschlossen. Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Anwendung.
Vorzulegende Nachweise:
III.2.1.1 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
III.2.1.2 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegen.
III.2.1.3 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
III.2.1.4 Eigenerklärung, dass die in § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände nicht vorliegen.
III.2.1.5 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG).
III.2.1.6 Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Das Ausstellungsdatum der o. g. Dokumente darf nicht vor dem 1.1.2015 liegen. Können obige Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Das Ausstellungsdatum der o. g. Dokumente darf nicht vor dem 1.1.2015 liegen. Können obige Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
III.2.2.2 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
III.2.2.3 Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
III.2.2.4 Schriftliche Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaften. Die Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers ist für jedes Los gesondert vorzulegen.
Mindeststandards:
Das Ausstellungsdatum der in Ziffer III.2.2.2, III.2.2.3 und III.2.2.4 geforderten Eigenerklärungen/Nachweise darf nicht vor dem 1.1.2015 liegen, mit Ausnahme der unter Punkt III.2.2.1 genannten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.
Die unter Ziffer III.2.2.4 genannte schriftliche Zusage des Kreditinstituts/ Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der erforderlichen Bürgschaften muss lediglich einmal für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft pro Los vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III. 2.3.1 Für die Lose 1-9: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Zertifizierung für die Tätigkeit und den Abfallschlüssel (PPK) bezogen auf das jeweilige Los).
III. 2.3.2 Für alle Lose (1-9): Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren, die mindestens ein Jahr durchgeführt wurde, zum Nachweis von einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen..
III. 2.3.2 Für alle Lose (1-9): Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren, die mindestens ein Jahr durchgeführt wurde, zum Nachweis von einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen..
Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestvorgaben:
Ziffer III.2.3.2.1 Lose 1, 2 und 3: Referenz für die Behältersammlung von Wertstoffen (PPK, LVP oder Wertstoffgemische, die PPK beinhalten). Auch bei Abgabe von Angeboten für zwei oder alle 3 vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.1 Lose 1, 2 und 3: Referenz für die Behältersammlung von Wertstoffen (PPK, LVP oder Wertstoffgemische, die PPK beinhalten). Auch bei Abgabe von Angeboten für zwei oder alle 3 vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.2 Lose 4 und 5: Referenz für die Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen, welche PPK im Umfang von mindestens 50 % beinhalten. Auch bei Abgabe von Angeboten für alle zwei vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.2 Lose 4 und 5: Referenz für die Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen, welche PPK im Umfang von mindestens 50 % beinhalten. Auch bei Abgabe von Angeboten für alle zwei vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.3 Lose 6, 7, 8 und 9: Referenz für die Verwertung von PPK aus der kommunalen Sammlung. Auch bei Abgabe von Angeboten für mehrere oder alle vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.3 Lose 6, 7, 8 und 9: Referenz für die Verwertung von PPK aus der kommunalen Sammlung. Auch bei Abgabe von Angeboten für mehrere oder alle vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ziffer III.2.3.2.4 Los 10: Referenz über die Lieferung von Abfallsammelbehältern. Die Angabe einer Referenz für eine Behältergröße ist ausreichend (MGB 60 l, MGB 120 l,MGB 240 l, MGB 660 l, MGB 1,100 l). Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen.
Ziffer III.2.3.2.4 Los 10: Referenz über die Lieferung von Abfallsammelbehältern. Die Angabe einer Referenz für eine Behältergröße ist ausreichend (MGB 60 l, MGB 120 l,MGB 240 l, MGB 660 l, MGB 1,100 l). Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen muss/müssen der/die Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Bruttoauftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit des entsprechenden Loses. Maßgeblich für die Berechnung der Bürgschaftshöhe ist die auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen dargestellten Basismengen ermittelte Bruttoauftragssumme. Sofern der Auftragnehmer einen Vermarktungs-/Verwertungserlös an den Auftraggeber zahlt, werden zur Ermittlung der Auftragssumme und Bürgschaftssumme Nettoerlöse sowie Bruttokosten betrachtet.
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen muss/müssen der/die Auftragnehmer bei Vertragsabschluss je Los eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Bruttoauftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit des entsprechenden Loses. Maßgeblich für die Berechnung der Bürgschaftshöhe ist die auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen dargestellten Basismengen ermittelte Bruttoauftragssumme. Sofern der Auftragnehmer einen Vermarktungs-/Verwertungserlös an den Auftraggeber zahlt, werden zur Ermittlung der Auftragssumme und Bürgschaftssumme Nettoerlöse sowie Bruttokosten betrachtet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausbile Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungscheck, welcher der ausschließlich schriftlichen Anforderung beizulegen ist.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-11 📅
Öffnungsort: Ludwigsburg.
Ort des Eröffnungstermins: Ludwigsburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Enzkreis - Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Östliche-Karl-Friedrich-Str. 58
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Kontakt
Kontaktperson: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH
Frau Ponton
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
2017-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Ausschreibungsverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Ausschreibungsverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.06.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15. Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 063-111219 (2015-03-26)
Ergänzende Angaben (2015-04-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) (Koordinator)
Kontakt
Fax: +49 7141-144-5649 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-09 📅
Name: SITA Süd GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postort: Knittlingen
Postleitzahl: 75438
Land: Deutschland 🇩🇪
3️⃣
Name: Fritz Schäfer GmbH
Postanschrift: Fritz-Schäfer-Str. 20
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 57290
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Enzkreis – Amt für Abfallwirtschaft
Kontakt
Kontaktperson: Frau Annette Ponton
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 7219264010📞
Fax: +49 7219264020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.