Evaluation der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Im Rahmen der 2010 verabschiedeten und auf eine Laufzeit von 6 Jahren angelegten Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (NFSB) sind seit dem Jahr 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 30 Fördermaßnahmen aufgelegt und rund 1 700 Einzel- und Verbundprojekte an Universitäten sowie in Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert worden. Informationen zur Strategie und den in ihrem Rahmen aufgelegten Fördermaßnahmen finden sich auf der Bioökonomie-Website des BMBF sowie auf der entsprechenden Website des Projektträgers Jülich (PtJ). Die NFSB orientiert die Förderung von Forschung und Innovation an der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Dazu zählen insbesondere die globale Ernährungssicherung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung aus Biomasse, der Erhalt der biologischen Vielfalt, sowie Klima- und Umweltschutz. Deutschland soll zu einem führenden Forschungs- und Innovationsstandort in der Bioökonomie werden und die daran geknüpften wirtschaftlichen Potenziale erschließen. Durch die Förderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich ein auch im internationalen Vergleich attraktives und leistungsfähiges Forschungsumfeld entwickelt.
Als Grundlage für ihre Weiterentwicklung soll die NFSB evaluiert werden, um die Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen in den genannten Handlungsfeldern und mit Blick auf die in der Strategie sowie die in den konkreten Förderrichtlinien formulierten Ziele zu überprüfen (Ex-post-Evaluation) und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung abzuleiten (Ex-ante-Evaluation).
Von den Bewerbern wird erwartet, für die Evaluation das gesamte Spektrum an Zielen, Leitlinien und Handlungsfeldern der NFSB zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausrichtung der Strategie an gesellschaftlichen Herausforderungen macht die Nutzung quantitativer und qualitativer Methoden und Kriterien der Evaluation erforderlich, um den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Als Bearbeitungszeit sind etwa 11 Monate vorgesehen.
Für interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind ergänzende Unterlagen (u. a. die vollständige Leistungsbeschreibung) zusammengestellt worden. Diese können bei der unter Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Stelle angefordert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-06 Auftragsbekanntmachung
2016-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang: Siehe II 1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de 📧
Fax: +49 30185783601 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-243354
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die den Bietern zugesendet werden, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Für interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind ergänzende Unterlagen erstellt worden. Diese können bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Stelle angefordert werden. Die genaue Aufschrift, Form und Inhalt des Teilnahmeantrags sind den ergänzenden Unterlagen zu entnehmen. Schlusstermin für das Einreichen von Teilnahmeanträgen ist der 6.8.2015, 13:00 Uhr. Auf elektronischem Wege oder per Fax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auch eine Vorabeinreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail führt zum Ausschluss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich bis zum 27.7.2015 an: Gaston Reeck, E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de Die Antworten werden allen uns bekannten Interessenten ebenfalls per E-Mail mitgeteilt. Teilnahmeanträge, die nicht formgerecht im doppelten Umschlag verschlossen oder nicht fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber zugerechnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der 2010 verabschiedeten und auf eine Laufzeit von 6 Jahren angelegten Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (NFSB) sind seit dem Jahr 2010 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung insgesamt 30 Fördermaßnahmen aufgelegt und rund 1 700 Einzel- und Verbundprojekte an Universitäten sowie in Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert worden. Informationen zur Strategie und den in ihrem Rahmen aufgelegten Fördermaßnahmen finden sich auf der Bioökonomie-Website des BMBF sowie auf der entsprechenden Website des Projektträgers Jülich (PtJ). Die NFSB orientiert die Förderung von Forschung und Innovation an der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Dazu zählen insbesondere die globale Ernährungssicherung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung aus Biomasse, der Erhalt der biologischen Vielfalt, sowie Klima- und Umweltschutz. Deutschland soll zu einem führenden Forschungs- und Innovationsstandort in der Bioökonomie werden und die daran geknüpften wirtschaftlichen Potenziale erschließen. Durch die Förderung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich ein auch im internationalen Vergleich attraktives und leistungsfähiges Forschungsumfeld entwickelt.
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Als Grundlage für ihre Weiterentwicklung soll die NFSB evaluiert werden, um die Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen in den genannten Handlungsfeldern und mit Blick auf die in der Strategie sowie die in den konkreten Förderrichtlinien formulierten Ziele zu überprüfen (Ex-post-Evaluation) und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung abzuleiten (Ex-ante-Evaluation).
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Von den Bewerbern wird erwartet, für die Evaluation das gesamte Spektrum an Zielen, Leitlinien und Handlungsfeldern der NFSB zu berücksichtigen. Insbesondere die Ausrichtung der Strategie an gesellschaftlichen Herausforderungen macht die Nutzung quantitativer und qualitativer Methoden und Kriterien der Evaluation erforderlich, um den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Als Bearbeitungszeit sind etwa 11 Monate vorgesehen.
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Für interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind ergänzende Unterlagen (u. a. die vollständige Leistungsbeschreibung) zusammengestellt worden. Diese können bei der unter Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Stelle angefordert werden.
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Dauer: 11 Monate
Referenznummer: 617-72649-2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Prüfung und Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für den Bewerber, für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch den Bewerber, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig sind, wird die Bewerbergemeinschaft/der Bewerber als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bewerbers:
— Beschreibung des Bewerbers und der Partner (Organisationsform, Profil, Anzahl Mitarbeiter, vollständige Anschrift, nur vom Bewerber: Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail);
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen bzw. der Projektleiterin/dem Projektleiter sowie zu dem möglichst abschließend zu nennenden vorgesehenen Projektteam mit Angabe von Qualifikationsprofilen;
— Darstellung der Kompetenzschwerpunkte des Bewerbers. Bei Bewerbergemeinschaften oder Unterauftragnehmern, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen;
— bei beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern: rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers zur Übernahme der bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung;
— Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
• Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung,
• Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
• eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bewerbergemeinschaftspartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Die Bewerber müssen versichern, dass für sie die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A sowie die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen (hierzu sind die Formblätter zu den Bietererklärungen zu nutzen. Diese werden als Anlage mit den Teilnahmeunterlagen versendet).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe ausgewählt werden:
— Einschlägige Expertise in der Konzeption und Durchführung von Evaluierungen im Allgemeinen, unter Anwendung von quantitativen und qualitativen Evaluierungsmethoden (A),
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Forschungs- und Innovations-Förderprogrammen im Besonderen (B),
— Kenntnisse in den für die Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 relevanten Forschungsfeldern und Wirtschaftssektoren (C),
— Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit und entsprechender Fördermaßnahmen (D),
— Fähigkeit zur präzisen, aussagekräftigen und strukturierten Darstellung komplexer Inhalte (E).
Der Nachweis der Eignung soll durch folgende Angaben/Unterlagen erfolgen:
A-D:
Nachweis durch mind. eine entsprechende Referenz des Bewerbers oder der Projektteammitglieder. Darstellung (Bezeichnung, Laufzeit, erbrachte Leistungen sowie kurze, prägnante Darstellung von Umfang und Methoden) auf je einer DIN A 4 Seite, die nicht älter als 5 Jahre und mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit und Relevanz der Referenz muss an Hand der zu erbringenden Leistung aussagekräftig begründet werden und wird vor diesem Hintergrund bewertet. Eine Referenz kann auch bei mehreren Kriterien benannt werden, wenn die Anforderungen übergreifend abgedeckt werden.
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E:
Nachweis durch Vorlage eines exemplarischen vollständigen Ergebnisberichtes einer abgeschlossenen Evaluation, alternativ auch einer vergleichbaren Studie oder eines Gutachtens aus einem für die Bioökonomie relevanten Forschungsfeld oder Wirtschaftssektor.
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Die Bewertung erfolgt anhand von 0-3 Bewertungspunkten (BP). Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Bewertungspunkte (BP). Ergibt sich innerhalb der o. g. Platzierung Punktegleichheit bei mehreren Bewerbern und wird dabei die Anzahl von drei Bewerbern überstiegen, behalten wir uns eine Losentscheidung vor.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags gilt der mit den Vergabeunterlagen übersendete Vertragsentwurf und die darin genannten Vertragsbestandteile, insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF (http://www.bmbf.de/de/1304.php). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und ggf. beteiligter Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Partner/Unterauftragnehmer abgegeben werden, ausgeschlossen werden (§ 19 EG Abs. 3 d) VOL/A).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahlentscheidung wird auf Grundlage der Eignungskriterien getroffen. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in Abschlnitt III.2). Ergänzend wird auf die Teilnahmeunterlagen Bezug genommen, die bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Stelle angefordert werden können.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gaston Reeck
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30201993334 📠
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
E-Mail: wolfgang.urfell@bmbf.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 617-72649-2
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die den Bietern zugesendet werden, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Für interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind ergänzende Unterlagen erstellt worden. Diese können bei der unter Punkt I.1) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“) genannten Stelle angefordert werden.
Die genaue Aufschrift, Form und Inhalt des Teilnahmeantrags sind den ergänzenden Unterlagen zu entnehmen.
Schlusstermin für das Einreichen von Teilnahmeanträgen ist der 6.8.2015, 13:00 Uhr. Auf elektronischem Wege oder per Fax übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Auch eine Vorabeinreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail führt zum Ausschluss.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich bis zum 27.7.2015 an:
Gaston Reeck, E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de
Die Antworten werden allen uns bekannten Interessenten ebenfalls per E-Mail mitgeteilt.
Teilnahmeanträge, die nicht formgerecht im doppelten Umschlag verschlossen oder nicht fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber zugerechnet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z23, Vergabeprüfstelle
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 22899572144 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2015/S 132-243354 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 020-032061
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 132-243354
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angemessenheit der Methodik, inhaltliche Qualität, Vollständigkeit des Konzeptes (50)
2. Preis (30)
3. Konsistenz, Zielorientiertheit, Umsetzbarkeit der Arbeitspakete (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-21 📅
Name: Fraunhofer-Gesellschaft
Postanschrift: Postfach 20 07 33
Postort: München
Postleitzahl: 80007
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z24, Vergabeprüfstelle
Fax: +49 2289957-82226 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabeim Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union(vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2 und 6
Postleitzahl: 53170
Telefon: +49 2289957-2226 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 020-032061 (2016-01-27)