Evaluation und Weiterentwicklung Beruflicher Integrationsmaßnahmen in Berufsförderungswerken für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Berufsförderungswerk Thüringen GmbH

Das Berufsförderungswerk Thüringen ist ein Dienstleister für die berufliche Qualifizierung und Rehabilitation. Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, erhalten eine neue berufliche Perspektive. Das Ziel unserer Dienstleistungen fokussiert jeweils auf die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Ausgangslage:
Die Anforderungen an Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben haben sich über die letzten Jahrzehnte hinweg stark verändert. In Verbindung mit aktualisierten Grundsätzen, die sich in Begriffs-paaren wie „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit“, „Fördern und Fordern“ oder „Individualisierung und Integrationsorientierung“ widerspiegeln, sind die Aspekte „Wohnortnähe“ und „Betriebsnähe“ zu zentralen Faktoren für eine gelingende berufliche Wiedereingliederung geworden.. Eine hohe Komplexität in der Förderung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ergibt sich auch aufgrund der stark gestiegenen psychischen und psychosomatischen Beeinträchtigungen. Die Berufsförderungswerke heben gemeinsam mit den Leistungsträgern Angebote für spezifische Förderbedarfsgruppen entwickelt. Ein in dem Zuge entstandenes „Grundkonzept“ ist die Leistungsart „Integrationsmaßnahme für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“. Diese Integrations-maßnahmen erfahren im regionalen Kontext eine hohe Akzeptanz, dennoch fehlt eine standort-übergreifende, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführte Evaluation, mit der das Grundkonzept hinsichtlich seiner Ansätze und Elemente systematisch analysiert und weiterentwickelt werden kann.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Evaluation von Beruflichen Integrationsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Berufsförderungswerken BFW Goslar, Nürnberg, Dresden, Thüringen.
Die Evaluation soll sowohl eine Konzept- und Umsetzungsanalyse als auch eine Bedarfs- und Zuweisungsanalyse beinhalten sowie prognostisch relevante Faktoren des beruflichen
Rehabilitationserfolges identifizieren.
Ziele der Konzept-und Umsetzungsanalyse:
— Analyse der Wirksamkeit der praktizierten Grundkonzepte
— Analyse der Kompatibilität der Projektdesigns mit den Bedürfnissen der Zielgruppe
— Analyse der Notwendigkeit der weiteren Differenzierung der Angebote entsprechend spezifischer
Diagnosegruppen sowie Qualifikationsebenen
— Analyse der Qualität der Projektumsetzung
— Analyse der Qualität und Quantität der Vermittlungsprozesse
— Nutzen und Erleben der Integrationsmaßnahmen aus der Sicht der Rehabilitanden
— Identifizierung von Prädiktoren der erfolgreichen beruflichen Integration
— Aufzeigen der Grenzen der Wirksamkeit beruflicher Integrationsprojekte hinsichtlich der differenzierten Zielgruppenstruktur
— Ansatzpunkte zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Integrationskonzepte
— Vorschläge zur erfolgreichen Sensibilisierung potentieller Arbeitgeber
— Vorschläge zur Optimierung der Umsetzungsprozesse der Integrationsprojekte
Ziele der Bedarfs- und Zuweisungsanalyse:
— Prognose über die Entwicklung des Gesamtbedarfs an rehabilitativen beruflichen Integrationsmaßn. für Menschen mit psych. Beeinträchtigungen (Regionen bezogen entsprechend der Einzugsbereiche der beteiligten BFW)
— Entscheidungsgründe der Kostenträger in der Zuweisungspraxis
Es sollen u.a. auch Befragungen folgender Personenkreise vorgenommen werden: Projekt-verantwortliche/-mitarbeiter der beteiligten BFW, Teilnehmer von Integrationsmaßnahmen, Arbeitgebern, Kostenträger
Die Kommunikationsstruktur des Projektes soll umfassen:
— Projektbeirat (Zwischenergebnisse gemeinsam reflektieren und mögliche Handlungsoptionen ableiten; dafür sind fünf Treffen vorgesehen.)
— Steuerungsgruppe (Koordination und Kontrolle der wissenschaftlichen Projektumsetzung, Kontrolle des Projekterfolges, Planung und Organisation des Ergebnistransfers. Dafür sind sieben Treffen vorgesehen.)
Die Teilnahme und Mitwirkung des Bieters an den beschriebenen Veranstaltungen ist verpflichtend.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
1 Evaluationsauftrag im Zeitraum 10/2015-09/2017Einbezogen sind 4 Berufsförderungswerke mit ihren Standorten in— Seelingstädt— Erfurt— Nürnberg— Bamberg— Dresden— Hannover— Göttingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsförderungswerk Thüringen GmbH
Postanschrift: Am Rathausplatz 2
Postleitzahl: 07580
Postort: Seelingstädt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfw-thueringen.de 🌏
E-Mail: p.sommer@bfw-thueringen.de 📧
Telefon: +49 366087301 📞
Fax: +49 366082254 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 154-284535
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Fördermittel aus dem „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ sind durch den Auftraggeber beantragt, jedoch seitens des Zuwendenden noch nicht verbeschieden. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des Inhalts des Zuwendungsbescheides erteilt. Die im Zuwendungsbescheid etwaig verbeschiedenen Bedingungen und Auflagen sind verpflichtend. Die Finanzierung des Projekts ist mangels Vorliegen des Zuwendungsbescheides zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung noch nicht gesichert. Anbieter, die bereit sind, die Leistungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen zu übernehmen, werden gebeten, ein formloses Angebot rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Angebotsfrist (Posteingang) (Keine Angebotsabgabe per EMail oder Fax!) in einem zweiten innen liegenden, verschlossenen Umschlag einzureichen. Der äußere Umschlag wird von meiner Poststelle zusammen mit den anderen täglichen Posteingängen geöffnet, der zweite, innere Umschlag bleibt bis zum Angebotsschlusstermin verschlossen. Nicht ordnungsgemäß eingegangene Angebote werden gem. § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A von der Wertung der Angebote ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist deshalb nicht möglich! Der innere Umschlag ist mit dem beiliegenden Angebotskennzettel zu kennzeichnen: Bitte nicht öffnen! Sofort weiterleiten an Berufsförderungswerk Thüringen GmbH Frau Pia Sommer Angebot zur Vergabe Nr. …. Ende der Angebotsfrist 22.9.2015, 12.00 Uhr Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk der Berufsförderungswerkes Thüringen GmbH (es gilt nicht der Poststempel!). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein verspäteter Eingang sowie fehlende Unterschriften als Formfehler gelten und unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Berufsförderungswerk Thüringen ist ein Dienstleister für die berufliche Qualifizierung und Rehabilitation. Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, erhalten eine neue berufliche Perspektive. Das Ziel unserer Dienstleistungen fokussiert jeweils auf die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
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Ausgangslage:
Die Anforderungen an Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben haben sich über die letzten Jahrzehnte hinweg stark verändert. In Verbindung mit aktualisierten Grundsätzen, die sich in Begriffs-paaren wie „Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit“, „Fördern und Fordern“ oder „Individualisierung und Integrationsorientierung“ widerspiegeln, sind die Aspekte „Wohnortnähe“ und „Betriebsnähe“ zu zentralen Faktoren für eine gelingende berufliche Wiedereingliederung geworden.. Eine hohe Komplexität in der Förderung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ergibt sich auch aufgrund der stark gestiegenen psychischen und psychosomatischen Beeinträchtigungen. Die Berufsförderungswerke heben gemeinsam mit den Leistungsträgern Angebote für spezifische Förderbedarfsgruppen entwickelt. Ein in dem Zuge entstandenes „Grundkonzept“ ist die Leistungsart „Integrationsmaßnahme für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“. Diese Integrations-maßnahmen erfahren im regionalen Kontext eine hohe Akzeptanz, dennoch fehlt eine standort-übergreifende, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführte Evaluation, mit der das Grundkonzept hinsichtlich seiner Ansätze und Elemente systematisch analysiert und weiterentwickelt werden kann.
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Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Evaluation von Beruflichen Integrationsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Berufsförderungswerken BFW Goslar, Nürnberg, Dresden, Thüringen.
Die Evaluation soll sowohl eine Konzept- und Umsetzungsanalyse als auch eine Bedarfs- und Zuweisungsanalyse beinhalten sowie prognostisch relevante Faktoren des beruflichen
Rehabilitationserfolges identifizieren.
Ziele der Konzept-und Umsetzungsanalyse:
— Analyse der Wirksamkeit der praktizierten Grundkonzepte
— Analyse der Kompatibilität der Projektdesigns mit den Bedürfnissen der Zielgruppe
— Analyse der Notwendigkeit der weiteren Differenzierung der Angebote entsprechend spezifischer
Diagnosegruppen sowie Qualifikationsebenen
— Analyse der Qualität der Projektumsetzung
— Analyse der Qualität und Quantität der Vermittlungsprozesse
— Nutzen und Erleben der Integrationsmaßnahmen aus der Sicht der Rehabilitanden
— Identifizierung von Prädiktoren der erfolgreichen beruflichen Integration
— Aufzeigen der Grenzen der Wirksamkeit beruflicher Integrationsprojekte hinsichtlich der differenzierten Zielgruppenstruktur
— Ansatzpunkte zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Integrationskonzepte
— Vorschläge zur erfolgreichen Sensibilisierung potentieller Arbeitgeber
— Vorschläge zur Optimierung der Umsetzungsprozesse der Integrationsprojekte
Ziele der Bedarfs- und Zuweisungsanalyse:
— Prognose über die Entwicklung des Gesamtbedarfs an rehabilitativen beruflichen Integrationsmaßn. für Menschen mit psych. Beeinträchtigungen (Regionen bezogen entsprechend der Einzugsbereiche der beteiligten BFW)
— Entscheidungsgründe der Kostenträger in der Zuweisungspraxis
Es sollen u.a. auch Befragungen folgender Personenkreise vorgenommen werden: Projekt-verantwortliche/-mitarbeiter der beteiligten BFW, Teilnehmer von Integrationsmaßnahmen, Arbeitgebern, Kostenträger
Die Kommunikationsstruktur des Projektes soll umfassen:
— Projektbeirat (Zwischenergebnisse gemeinsam reflektieren und mögliche Handlungsoptionen ableiten; dafür sind fünf Treffen vorgesehen.)
— Steuerungsgruppe (Koordination und Kontrolle der wissenschaftlichen Projektumsetzung, Kontrolle des Projekterfolges, Planung und Organisation des Ergebnistransfers. Dafür sind sieben Treffen vorgesehen.)
Die Teilnahme und Mitwirkung des Bieters an den beschriebenen Veranstaltungen ist verpflichtend.
Menge oder Umfang:
1 Evaluationsauftrag im Zeitraum 10/2015-09/2017
Einbezogen sind 4 Berufsförderungswerke mit ihren Standorten in
— Seelingstädt
— Erfurt
— Nürnberg
— Bamberg
— Dresden
— Hannover
— Göttingen.
Referenznummer: 07082015
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwer-behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DE GOL-Greiz
DE 254-Nürnberg, kreisfreie Stadt
DE 259-Nürnberger Land
DED21- Dresden, kreisfreie Stadt
DE G01-Erfurt, kreisfreie Stadt
DE 929-Region Hannover
DE 915 Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angabe, dass keine Gründe gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen, die zu einem Ausschluss von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit führen würden und das nachweislich keine
schweren Verfehlungen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt (Eigenerklärung).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
(Eigenerklärung), wofür nach Maßgabe des § 7 EG Abs. 6 und Abs. 7 VOL/A Belege gefordert werden können.
— Nachweis, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
(Eigenerklärung).
— Vorlage eines aktuellen Registerauszugs (Handels-, Genossenschafts-, Vereins, Berufsregister/
Handwerksrolle bzw. vergleichbaren Registern anderer Staaten), soweit eine Eintragungspflicht des Bieters am
Ort seines Geschäftssitzes besteht, § 7 EG Abs. 8 VOL/A.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von
Unterauftragnehmern beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Dokumente von allen benannten
Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders
angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bietergemeinschaft auf alle Partner der
Bietergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:
— Bieterbogen mit Name und Anschrift des Bieters sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und
Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular Bietergemeinschaft)). Dieses Dokument
ist nur vom Bieter bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Bei einer Bietergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u. a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom
Bieter bzw. von allen Partnern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft
handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter die qualifizierten
Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von den qualifizierten und einfachen
Unterauftragnehmer jeweils auszuführenden Leistungen bzw. Leistungsteile anzugeben. Dabei ist kenntlich zu
machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes
zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen.
— Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat auf Verlangen die von ihm geforderten Eignungsnachweise auch
für Subunternehmen vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, auf Anforderung des
Auftraggebers innerhalb gesetzter Frist nachzuweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten/Ressourcen
der benannten Unterauftragnehmer im Auftragsfall zur Verfügung stehen, indem der Bieter/der Bevollmächtigte
der Bietergemeinschaft entsprechende Verpflichtungserklärungen der Subunternehmer vorlegt. Nachträgliche
Änderungen der zur Bietergemeinschaft und zu Unterauftragnehmern abgegebenen Erklärungen sind bis zur
Zuschlagserteilung nicht mehr zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass abhängig von den jeweiligen
innerstaatlichen Rechts-vorschriften des Staates,
in dem der Bieter seinen Sitz hat, die Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben, von
Beiträgen zu gesetzlichen Sozialversicherungen oder
ähnliche Abgaben sowie bestehende Melde- und
Versicherungspflichten ordnungsgemäß erfüllt wurde.
— Eigenerklärung, dass die arbeitsrechtlichen
Mindestbedingungen für Arbeitnehmer des Staates, in
dem der Bieter ansässig ist, -insbesondere Zahlung von
Mindestlöhnen, falls gesetzlich vorgeschrieben- erfüllt
werden.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe
ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
(Eigenerklärung).
— Nachweis im Falle einer Bietergemeinschaft, dass
die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, durch
Erklärung der anderen in der Bietergemeinschaft
beteiligten Unternehmen (Eigenerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über vergleichbare Aufträge
(Beschreibung vergleichbarer früherer Projekte, die
in Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag
entsprechen) (Eigenerklärung)
— Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter
(Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer).
— Angaben zur Qualifikation der Projektleitung
(Eigenerklärung mit Angabe von Namen der Personen
und berufliche Qualifikationen).
— ausgeprägte Erfahrungen in der wissenschaftlichen
Begleitung von Projekten der berufliche Rehabilitation
von Menschen mit Behinderungen und deren
Integration in die Arbeitswelt
— einschlägige Erfahrungen in der spezifischen
Zusammenarbeit mit Institutionen der beruflichen
Rehabilitation
— hohes Maß an Erfahrung aus empirischen
Forschungs- und Beratungsprojekten, mit qualitativen
Studien im Kontext beruflicher Rehabilitation
— ausgeprägte Erfahrungen im Kontext empirischer
Studien zur LTA psychisch kranker Menschen
— Der Bieter muss über eine ausreichende Infrastruktur
verfügen, um ein Projekt dieses Zuschnitts
administrieren zu können.(Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag und die darin genannten
Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen,
Teil B (VOL/B) und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig. Bietergemeinschaften
haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck
Bietergemeinschaften).
Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Die Bildung bzw. Änderung (z.B.: Erweiterung, Austausch von Mitgliedern, Wegfall von Mitgliedern, etc.) einer
Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig.
Jede Änderung in der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft oder von Beteiligungsanteilen bedarf der
Zustimmung des Auftraggebers.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber hat Fördermittel aus dem „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe
schwer-behinderter Menschen am Arbeitsleben“ beantragt, die jedoch seitens des Zuwendenden noch nicht
verbeschieden sind. Die Ausschreibung erfolgt bereits im Vorfeld unter dem Vorbehalt des Erlasses des
Zuwendungsbescheides. Die im Zuwendungsbescheid etwaig verbeschiedenen Bedingungen und Auflagen
sind ebenso durch den Auftragnehmer zu erfüllen, der sich hierzu vertraglich verpflichten muss.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des vorgelegten Konzeptes hinsichtlich der Erhebungsdimensionen und methodischem Vorgehen sowie dessen Realisierbarkeit (25)
2. Einschlägige Erfahrungen in der spezifischen Zusammenarbeit mit Institutionen der beruflichen Rehabilitation (15)
3. Preis (10)
4. Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Auswertung qualitativer Interviews (10)
5. Ausgeprägte wissenschaftliche Erfahrungen im Kontext empirischer Studien und Beratungsprojekte zur LTA (10)
6. Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung von Projekten der beruflichen Rehabilitation von Menschen mit psychischen Einschränkungen und deren Integration in die Arbeitswelt (10)
7. Personelle und technische Ausstattung (10)
8. Erfahrungen im Bereich qualitativer Arbeitsmarktforschung (5)
9. Kapazitäts- und Zeitplanung (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Berufsförderungswerk Thüringen GmbH
Frau Pia Sommer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-18 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 07082015
Zusätzliche Informationen
Fördermittel aus dem „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
am Arbeitsleben“ sind durch den Auftraggeber beantragt, jedoch seitens des Zuwendenden noch nicht
verbeschieden.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des Inhalts des Zuwendungsbescheides erteilt. Die im Zuwendungsbescheid
etwaig verbeschiedenen Bedingungen und Auflagen sind verpflichtend.
Die Finanzierung des Projekts ist mangels Vorliegen des Zuwendungsbescheides zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Ausschreibung noch nicht gesichert.
Anbieter, die bereit sind, die Leistungen entsprechend den Ausschreibungsbedingungen zu übernehmen,
werden gebeten, ein formloses Angebot rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit Anlagen in einem
verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Angebotsfrist (Posteingang) (Keine Angebotsabgabe per EMail
oder Fax!) in einem zweiten innen liegenden, verschlossenen Umschlag einzureichen. Der äußere
Umschlag wird von meiner Poststelle zusammen mit den anderen täglichen Posteingängen geöffnet, der zweite,
innere Umschlag bleibt bis zum Angebotsschlusstermin verschlossen. Nicht ordnungsgemäß eingegangene
Angebote werden gem. § 19 Abs. 3 lit. e) EG VOL/A von der Wertung der Angebote ausgeschlossen. Die
Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist deshalb nicht möglich!
Der innere Umschlag ist mit dem beiliegenden Angebotskennzettel zu kennzeichnen:
Bitte nicht öffnen!
Sofort weiterleiten an
Berufsförderungswerk Thüringen GmbH
Frau Pia Sommer
Angebot zur Vergabe Nr. ….
Ende der Angebotsfrist 22.9.2015, 12.00 Uhr
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk der
Berufsförderungswerkes Thüringen GmbH (es gilt nicht der Poststempel!).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein verspäteter Eingang sowie fehlende Unterschriften als
Formfehler gelten und unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaats Thüringen Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137700 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 154-284535 (2015-08-07)