Evaluierungen der Förderperiode 2014 – 2020
Gegenstand des Auftrags ist die Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 (EPLR) in Bayern einschließlich der Ex-post-Bewertung gemäß der VO (EU) Nr. 1305/2013 sowie der VO (EU) Nr. 1303/20131. Beitrag zur Erstellung der jährlichen DurchführungsberichteGemäß Artikel 75 der ELER-VO hat die VB der KOM erstmals im Jahr 2016 bis zum 30. Juni und bis zum 30. Juni jedes darauffolgenden Jahres bis einschließlich 2024 einen jährlichen Durchführungsbericht über die Durchführung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums im vorhergehenden Kalenderjahr vorzulegen. Der 2016 vorgelegte Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2014 und 2015.Der AN liefert rechtzeitig vor diesem Termin jeweils einen Beitrag zum jährlichen Durchführungsbericht an die VB.Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 enthalten gemäß Anhang VII Nr. 7 der ELER-DVO weitergehende Informationen, die aus dem Beitrag des AN für die VB hervorgehen müssen.2. Bewertung während des ProgrammplanungszeitraumsBewertungen dienen gemäß Artikel 54 des ESI-VO der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie der Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen.Grundlage für die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist gemäß Artikel 56 der ESI-VO der sogenannte Bewertungsplan. Der Bewertungsplan wird von der VB erstellt und ist Bestandteil des EPLR (Kapitel 9) und integraler Bestandteil des Begleitungs- und Bewertungssystems.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums müssen die VB und den BGA in die Lage versetzen- anhand von Ergebnisindikatoren und ggf. Wirkungsindikatoren den Fortschritt des EPLR gemessen an dessen Zielen zu überprüfen,- die Qualität des EPLR Bayern 2020 und dessen Durchführung zu verbessern,- Vorschläge für wesentliche Änderungen des EPLR zu prüfen sowie- die Ex-post-Bewertung vorzubereiten.Anhand der Bewertung während des Programmplanungszeitraums muss eine kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung des EPLR von der VB und dem BGA vorgenommen werden können.Unter Berücksichtigung des von der KOM vorgegebenen Begleitungs- und Bewertungssystems ist auf Grundlage des Bewertungsplans ein detailliertes Bewertungskonzept (Feinkonzept) durch den AN aufzustellen.Dem Angebot ist zunächst nur ein Entwurf für eine Gliederung des Feinkonzeptes beizufügen, einschließlich der Skizzierung des Vorgehens, wie das Feinkonzept in Abstimmung mit dem AG erstellt werden soll.Das Bewertungskonzept ist ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das regelmäßig (im Regelfall jährlich) auf seinen Zielbeitrag hin durch die VB und den BGA überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend angepasst wird. Das Bewertungskonzept beinhaltet:- einzelne Analyse- und Bewertungsschritte,- maßnahmen- und programmspezifische Bewertungsthemen und Bewertungsfragen auch zu übergreifenden Zielsetzungen und ggf. zu bereichsübergreifenden Grundsätzen,- Methoden der Bewertung,- statistische Informationsverarbeitung jeweils in zeitlicher Abfolge,- Festlegung über die Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu den einzelnen Bewertungsaktivitäten,- detaillierte Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Begleitungs- und Bewertungssystem beteiligten Agierenden hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen (Monitoringdaten, statistische Daten).Die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist insofern ein „offener Prozess“, als sie über den gesamten Bewertungszeitraum hinweg flexibel auf Fragestellungen, die erst im Zuge der Programmdurchführung auftreten (Ad-hoc-Erhebungen), auf geänderte Rechtsvorschriften, unerwartete sozioökonomische Entwicklungen oder Änderungen der gemeinschaftlichen und/oder nationalen Politik reagieren muss.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums sind ab 2016 jährlich dem ELER-Begleitausschuss vorzustellen und in Beiträgen für den jährlichen Durchführungsbericht der VN zu dokumentieren.3. Ex-post-BewertungDurch den AN ist zusätzlich zur Bewertung während des Programmplanungszeitraums im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein getrennter Bericht zu erstellen.Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. Gemäß Artikel 85 der ELER-VO wird die Ex-post-Bewertung der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 übermittelt.In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden und Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Es sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz des Programms sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden. Es sollen alle Bewertungsfragen beantwortet werden.Zusätzlich zur Fassung der Ex-post-Bewertung in deutscher Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.4. Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei den Fortschrittsberichten zur PartnerschaftsvereinbarungGemäß Artikel 52 der VO (EU) Nr. 1303/2013 reicht der Mitgliedstaat zum 31. August 2017 und zum 31. August 2019 bei der Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung mit Stand 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018 ein.Der AN unterstützt den AG bei der Zuarbeit für die Fortschrittsberichte zur Partnerschaftsvereinbarung für die Bundesebene insbesondere im Hinblick auf die Buchstaben b), e), und i) gemäß Artikel 52(2) der VO (EU) Nr. 1303/2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-14.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-10-14
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Auftragsbekanntmachung
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