Evaluierungen der Förderperiode 2014 – 2020

Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Gegenstand des Auftrags ist die Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 (EPLR) in Bayern einschließlich der Ex-post-Bewertung gemäß der VO (EU) Nr. 1305/2013 sowie der VO (EU) Nr. 1303/20131. Beitrag zur Erstellung der jährlichen DurchführungsberichteGemäß Artikel 75 der ELER-VO hat die VB der KOM erstmals im Jahr 2016 bis zum 30. Juni und bis zum 30. Juni jedes darauffolgenden Jahres bis einschließlich 2024 einen jährlichen Durchführungsbericht über die Durchführung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums im vorhergehenden Kalenderjahr vorzulegen. Der 2016 vorgelegte Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2014 und 2015.Der AN liefert rechtzeitig vor diesem Termin jeweils einen Beitrag zum jährlichen Durchführungsbericht an die VB.Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 enthalten gemäß Anhang VII Nr. 7 der ELER-DVO weitergehende Informationen, die aus dem Beitrag des AN für die VB hervorgehen müssen.2. Bewertung während des ProgrammplanungszeitraumsBewertungen dienen gemäß Artikel 54 des ESI-VO der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie der Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen.Grundlage für die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist gemäß Artikel 56 der ESI-VO der sogenannte Bewertungsplan. Der Bewertungsplan wird von der VB erstellt und ist Bestandteil des EPLR (Kapitel 9) und integraler Bestandteil des Begleitungs- und Bewertungssystems.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums müssen die VB und den BGA in die Lage versetzen- anhand von Ergebnisindikatoren und ggf. Wirkungsindikatoren den Fortschritt des EPLR gemessen an dessen Zielen zu überprüfen,- die Qualität des EPLR Bayern 2020 und dessen Durchführung zu verbessern,- Vorschläge für wesentliche Änderungen des EPLR zu prüfen sowie- die Ex-post-Bewertung vorzubereiten.Anhand der Bewertung während des Programmplanungszeitraums muss eine kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung des EPLR von der VB und dem BGA vorgenommen werden können.Unter Berücksichtigung des von der KOM vorgegebenen Begleitungs- und Bewertungssystems ist auf Grundlage des Bewertungsplans ein detailliertes Bewertungskonzept (Feinkonzept) durch den AN aufzustellen.Dem Angebot ist zunächst nur ein Entwurf für eine Gliederung des Feinkonzeptes beizufügen, einschließlich der Skizzierung des Vorgehens, wie das Feinkonzept in Abstimmung mit dem AG erstellt werden soll.Das Bewertungskonzept ist ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das regelmäßig (im Regelfall jährlich) auf seinen Zielbeitrag hin durch die VB und den BGA überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend angepasst wird. Das Bewertungskonzept beinhaltet:- einzelne Analyse- und Bewertungsschritte,- maßnahmen- und programmspezifische Bewertungsthemen und Bewertungsfragen auch zu übergreifenden Zielsetzungen und ggf. zu bereichsübergreifenden Grundsätzen,- Methoden der Bewertung,- statistische Informationsverarbeitung jeweils in zeitlicher Abfolge,- Festlegung über die Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu den einzelnen Bewertungsaktivitäten,- detaillierte Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Begleitungs- und Bewertungssystem beteiligten Agierenden hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen (Monitoringdaten, statistische Daten).Die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist insofern ein „offener Prozess“, als sie über den gesamten Bewertungszeitraum hinweg flexibel auf Fragestellungen, die erst im Zuge der Programmdurchführung auftreten (Ad-hoc-Erhebungen), auf geänderte Rechtsvorschriften, unerwartete sozioökonomische Entwicklungen oder Änderungen der gemeinschaftlichen und/oder nationalen Politik reagieren muss.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums sind ab 2016 jährlich dem ELER-Begleitausschuss vorzustellen und in Beiträgen für den jährlichen Durchführungsbericht der VN zu dokumentieren.3. Ex-post-BewertungDurch den AN ist zusätzlich zur Bewertung während des Programmplanungszeitraums im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein getrennter Bericht zu erstellen.Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. Gemäß Artikel 85 der ELER-VO wird die Ex-post-Bewertung der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 übermittelt.In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden und Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Es sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz des Programms sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden. Es sollen alle Bewertungsfragen beantwortet werden.Zusätzlich zur Fassung der Ex-post-Bewertung in deutscher Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.4. Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei den Fortschrittsberichten zur PartnerschaftsvereinbarungGemäß Artikel 52 der VO (EU) Nr. 1303/2013 reicht der Mitgliedstaat zum 31. August 2017 und zum 31. August 2019 bei der Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung mit Stand 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018 ein.Der AN unterstützt den AG bei der Zuarbeit für die Fortschrittsberichte zur Partnerschaftsvereinbarung für die Bundesebene insbesondere im Hinblick auf die Buchstaben b), e), und i) gemäß Artikel 52(2) der VO (EU) Nr. 1303/2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de/ 🌏
E-Mail: poststelle@stmelf.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921820 📞
Fax: +49 8921822677 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-366971
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle bereitgestellten Angebotsunterlagen zu verwenden. Diese stehen kostenlos auf der Vergabeplattform unter www.auftraege.bayern.de zum Download bereit oder sind bei der im Anhang A.II genannten Kontaktstelle anzufordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 (EPLR) in Bayern einschließlich der Ex-post-Bewertung gemäß der VO (EU) Nr. 1305/2013 sowie der VO (EU) Nr. 1303/20131. Beitrag zur Erstellung der jährlichen DurchführungsberichteGemäß Artikel 75 der ELER-VO hat die VB der KOM erstmals im Jahr 2016 bis zum 30. Juni und bis zum 30. Juni jedes darauffolgenden Jahres bis einschließlich 2024 einen jährlichen Durchführungsbericht über die Durchführung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums im vorhergehenden Kalenderjahr vorzulegen. Der 2016 vorgelegte Bericht bezieht sich auf die Kalenderjahre 2014 und 2015.Der AN liefert rechtzeitig vor diesem Termin jeweils einen Beitrag zum jährlichen Durchführungsbericht an die VB.Die jährlichen Durchführungsberichte für 2017 und 2019 enthalten gemäß Anhang VII Nr. 7 der ELER-DVO weitergehende Informationen, die aus dem Beitrag des AN für die VB hervorgehen müssen.2. Bewertung während des ProgrammplanungszeitraumsBewertungen dienen gemäß Artikel 54 des ESI-VO der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und Umsetzung von Programmen sowie der Bewertung ihrer Wirksamkeit, ihrer Effizienz und ihrer Auswirkungen.Grundlage für die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist gemäß Artikel 56 der ESI-VO der sogenannte Bewertungsplan. Der Bewertungsplan wird von der VB erstellt und ist Bestandteil des EPLR (Kapitel 9) und integraler Bestandteil des Begleitungs- und Bewertungssystems.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums müssen die VB und den BGA in die Lage versetzen- anhand von Ergebnisindikatoren und ggf. Wirkungsindikatoren den Fortschritt des EPLR gemessen an dessen Zielen zu überprüfen,- die Qualität des EPLR Bayern 2020 und dessen Durchführung zu verbessern,- Vorschläge für wesentliche Änderungen des EPLR zu prüfen sowie- die Ex-post-Bewertung vorzubereiten.Anhand der Bewertung während des Programmplanungszeitraums muss eine kontinuierliche Überprüfung der Umsetzung des EPLR von der VB und dem BGA vorgenommen werden können.Unter Berücksichtigung des von der KOM vorgegebenen Begleitungs- und Bewertungssystems ist auf Grundlage des Bewertungsplans ein detailliertes Bewertungskonzept (Feinkonzept) durch den AN aufzustellen.Dem Angebot ist zunächst nur ein Entwurf für eine Gliederung des Feinkonzeptes beizufügen, einschließlich der Skizzierung des Vorgehens, wie das Feinkonzept in Abstimmung mit dem AG erstellt werden soll.Das Bewertungskonzept ist ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das regelmäßig (im Regelfall jährlich) auf seinen Zielbeitrag hin durch die VB und den BGA überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend angepasst wird. Das Bewertungskonzept beinhaltet:- einzelne Analyse- und Bewertungsschritte,- maßnahmen- und programmspezifische Bewertungsthemen und Bewertungsfragen auch zu übergreifenden Zielsetzungen und ggf. zu bereichsübergreifenden Grundsätzen,- Methoden der Bewertung,- statistische Informationsverarbeitung jeweils in zeitlicher Abfolge,- Festlegung über die Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu den einzelnen Bewertungsaktivitäten,- detaillierte Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Begleitungs- und Bewertungssystem beteiligten Agierenden hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen (Monitoringdaten, statistische Daten).Die Bewertung während des Programmplanungszeitraums ist insofern ein „offener Prozess“, als sie über den gesamten Bewertungszeitraum hinweg flexibel auf Fragestellungen, die erst im Zuge der Programmdurchführung auftreten (Ad-hoc-Erhebungen), auf geänderte Rechtsvorschriften, unerwartete sozioökonomische Entwicklungen oder Änderungen der gemeinschaftlichen und/oder nationalen Politik reagieren muss.Die Ergebnisse der Bewertung während des Programmplanungszeitraums sind ab 2016 jährlich dem ELER-Begleitausschuss vorzustellen und in Beiträgen für den jährlichen Durchführungsbericht der VN zu dokumentieren.3. Ex-post-BewertungDurch den AN ist zusätzlich zur Bewertung während des Programmplanungszeitraums im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein getrennter Bericht zu erstellen.Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. Gemäß Artikel 85 der ELER-VO wird die Ex-post-Bewertung der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 übermittelt.In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden und Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Es sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz des Programms sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden. Es sollen alle Bewertungsfragen beantwortet werden.Zusätzlich zur Fassung der Ex-post-Bewertung in deutscher Sprache ist eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache zu erstellen.4. Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei den Fortschrittsberichten zur PartnerschaftsvereinbarungGemäß Artikel 52 der VO (EU) Nr. 1303/2013 reicht der Mitgliedstaat zum 31. August 2017 und zum 31. August 2019 bei der Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung mit Stand 31. Dezember 2016 bzw. 31. Dezember 2018 ein.Der AN unterstützt den AG bei der Zuarbeit für die Fortschrittsberichte zur Partnerschaftsvereinbarung für die Bundesebene insbesondere im Hinblick auf die Buchstaben b), e), und i) gemäß Artikel 52(2) der VO (EU) Nr. 1303/2013.
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Referenznummer: G6-7023.5-1/124
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Scientology – Schutzerklärung
— Erklärung, dass das Unternehmen den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialabgaben nachgekommen ist
— Erklärung gem.§ 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
— Erklärung, dass keine sonstigen schweren Verfehlungen i.S.d.. § 6 EG Abs. 6 Buchst. c) VOL/A begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a Abs.1 Nr.4 GewO.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Entsprechende englische Sprachkenntnisse zum Verständnis von Leitfäden und anderen englischsprachigen Dokumenten
2) Darstellung des Bieters
Der Bieter hat in einer Kurzdarstellung das Unternehmen darzustellen. Von Bedeutung sind dabei insbesondere seine institutionelle Struktur, die Rechtsform, das Gründungsjahr und Arbeitssprachen. Ebenso ist Auskunft zu geben über die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
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Leistungsfähigkeit
Ferner sind durch den Bieter folgende Angaben zu treffen, die sich darauf beziehen, was der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung beabsichtigt einzusetzen:
— Angaben über das dann für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal (Qualitätsprofil in Form von Hoch-, Fachhochschul- bzw. vergleichbaren Abschlüssen)
— Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages
3) Angaben über Fähigkeiten und Erfahrungen auf den Gebieten
— gebietsspezifische Kenntnisse in Bayern,
— der ländlichen und regionalen Entwicklung,
— Kenntnisse der GAP, der landwirtschaftlichen Strukturen und der Politiken und Verfahren der ländlichen Entwicklung,
— der Evaluierung/Bewertung von EU-Programmen auf regionaler Ebene,
— der administrativen Umsetzungs- und Kontrollmechanismen,
— der bereichsübergreifenden Grundsätze (Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen, Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung, nachhaltige Entwicklung)
— der übergreifenden Ziele des ELER (Innovation, des Umweltschutzes, der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen)
4) Nachweis theoretischer, empirischer und/oder methodischer Arbeiten in den Bereichen
— Agrarumwelt-, Agrarstruktur-, Marktstruktur(-politik) und Ernährungswirtschaft,
— Entwicklung ländlicher Räume,
— institutionelle Umsetzung von politischen Maßnahmen im Agrarbereich und in ländlichen Räumen,
— ökonomische Analysen der betrieblichen und sektoralen Situation,
— Arten- und Biotopschutz,
— Naturschutz und Landwirtschaft,
5) Vorlage von mindestens zwei Referenzen über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes i. H. v. von mind. 100.000 EUR innerhalb der letzten fünf Jahre), die im Zusammenhang mit Evaluierungen im Bereich der EU-Förderung der ländlichen Entwicklung stehen.
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6) Bei Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Vertreter aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern sind die jeweiligen Leistungsteile zu bezeichnen. Jeder Beteiligte hat die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem AG nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Beham, Karin
Adresse des Käuferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/ 🌏
Name: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat G6
E-Mail: referat-g6@stmelf.bayern.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.stmelf.bayern.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.stmelf.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.stmelf.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: G6-7023.5-1/124
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle bereitgestellten Angebotsunterlagen zu verwenden. Diese stehen kostenlos auf der Vergabeplattform unter www.auftraege.bayern.de zum Download bereit
oder sind bei der im Anhang A.II genannten Kontaktstelle anzufordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein Nachprüfungsauftrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.
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Quelle: OJS 2015/S 202-366971 (2015-10-14)