Expressbusse Region Stuttgart, Stufe 1
Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen nach §3 PBefG auf den Linien Leonberg – Stuttgart Flughafen / Messe, Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe und Waiblingen – Esslingen am Neckar vom 11.12.2016 bis 11.12.2021 mit Option des Auftraggebers zur einseitigen Verlängerung um bis zu 3 Jahre.
Parallel dazu muss ein Genehmigungsverfahren i.S.d. Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durchgeführt werden.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Stuttgart › Böblingen
- • Stuttgart › Esslingen
- • Stuttgart › Ludwigsburg
- • Stuttgart › Rems-Murr-Kreis
- • Stuttgart › Stuttgart, Stadtkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-12-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-02-15 | Ergänzende Angaben |
| 2016-05-13 | Wettbewerbsergebnisse |
Auftragsbekanntmachung (2015-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: 1.140.000 Fahrplankilometer pro Jahr.2 300 0003 300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Kronenstraße 25
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.region-stuttgart.org 🌏
E-Mail: ausschreibung@region-stuttgart.org 📧
Telefon: +49 7112275968 📞
Fax: +49 7112275972 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 248-452365
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 241-423066
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Leonberg – Stuttgart Flughafen / Messe
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Waiblingen – Esslingen am Neckar
Kurze Beschreibung:
1.140.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 💰
3 300 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Unternehmer im Sinne des § 3 PBefG, § 1 BOKraft, § 1 PBZugV.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Christian Beck
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2021-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-13 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 241-423066
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 248-452365 (2015-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: 1.140.000 Fahrplankilometer pro Jahr.2 300 0003 300 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Kronenstraße 25
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.region-stuttgart.org 🌏
E-Mail: ausschreibung@region-stuttgart.org 📧
Telefon: +49 7112275968 📞
Fax: +49 7112275972 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 248-452365
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 241-423066
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 101a GWB und § 22 VOL/A-EG.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen nach §3 PBefG auf den Linien Leonberg – Stuttgart Flughafen / Messe, Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe und Waiblingen – Esslingen am Neckar vom 11.12.2016 bis 11.12.2021 mit Option des Auftraggebers zur einseitigen Verlängerung um bis zu 3 Jahre.
Mehr anzeigen
Parallel dazu muss ein Genehmigungsverfahren i.S.d. Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) durchgeführt werden.
Bezeichnung des Loses: Leonberg – Stuttgart Flughafen / Messe
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Linienverkehren nach PBefG, BOKraft auf der Linie Leonberg – Gerlingen-Schillerhöhe – Stuttgart Universität – Stuttgart Flughafen / Messe.
Menge oder Umfang: Ca. 480.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kirchheim unter Teck – Stuttgart Flughafen / Messe
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Linienverkehren nach PBefG, BOKraft auf der Linie Kirchheim unter Teck – Wendlingen am Neckar – Köngen – Denkendorf – Neuhausen auf den Fildern – Stuttgart Flughafen / Messe.
Menge oder Umfang: Ca. 385.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Waiblingen – Esslingen am Neckar
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Linienverkehren nach PBefG, BOKraft auf der Linie Waiblingen – Kernen im Remstal – Esslingen am Neckar.
Menge oder Umfang: Ca. 275.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
1.140.000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 300 000 💰
3 300 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Aufgabenträger hat das Recht, die Vertragslaufzeit einseitig um bis zu 3 Jahre auf 8 Jahre zu verlängern.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu- und Abbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Stuttgart, Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen
b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse
c) Handelsregisterauszug
d) Gewerbezentralregisterauszug des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber)
e) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber)
f) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber)
g) Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes des Betriebssitzes des Unternehmens über die steuerliche Zuverlässigkeit des Unternehmens in den Jahren 2012 bis 2014
h) Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes des Unternehmens über die steuerliche Zuverlässigkeit des Unternehmens in den Jahren 2012 bis 2014
i) Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Arbeitslosen-, Renten- und Sozialversicherung in den Jahren 2012 bis 2014
j) Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung in den Jahren 2012 bis 2014
k) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2013 bis 2015 keine Liniengenehmigung entzogen wurde
l) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag man-gels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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m) Eigenerklärung, dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 6 EG Abs. 4 S. 3 VOL/A zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
n) Verpflichtungserklärung nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG).
Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis n) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.01.2016 ausgestellt worden sein.
o) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bieter-gemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
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Eigenkapitalbescheinigung.
Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen nicht vor dem 01.01.2016 ausgestellt worden sein.
Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorlegen.
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A) Eigenerklärung über die in den Jahren 2013 bis 2015 betriebene Linienverkehre nach PBefG/BOKraft
Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2013 bis 31.12.2015) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes abdeckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeitraum abdecken.
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b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV.
Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorlegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält auf Grundlage eines Bruttovertrags ein Bestellerentgelt ohne hierbei ein Erlösrisiko zu tragen. Die Vergütung erfolgt analog zur Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart durch monatliche Abschlagszahlungen und einer in jedem Jahr durchgeführten Jahresabrechnung. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
A) Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter selbst beim Regierungspräsidium Stuttgart als der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen. Für den Fall, dass dem bzw. den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter/Bietern nach Zuschlagserteilung die Erteilung der Genehmigung nach PBefG aufgrund der mangelhafte oder fehlende Eignung des/der Bieter verweigert wird, ist der Verband Region Stuttgart berechtigt, den bzw. die Verkehrsverträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Der bzw. die Bieter sind in diesem Fall verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Verband Region Stuttgart aufgrund der Kündigung entstehen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, nach § 13 Abs. 2 c PBefG zu verfahren und beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits während des Vergabeverfahrens die Prüfung zu beantragen, ob der bzw. die Bieter die in § 13 Abs. 1 und 1 a PBefG genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, Bieter auszuschließen, bei denen das Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen verneint.
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b) Nach § 3 Abs. 3 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) dürfen öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderung des Entgelts nachzuvollziehen.
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Repräsentative Tarifverträge im Sinne von § 3 Abs. 3 LTMG sind:
Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg und Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg. Die repräsentativen Tarifverträge werden auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de, Rubrik Servicestelle Landestarif- und Mindestlohngesetz (LTMG) zur Verfügung gestellt.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsstelle
Christian Beck
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2021-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-13 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 241-423066
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Ergänzende Angaben (2016-02-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054847
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 248-452365
ABl. S-Ausgabe: 34
Quelle: OJS 2016/S 034-054847 (2016-02-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054847
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 248-452365
ABl. S-Ausgabe: 34
Quelle: OJS 2016/S 034-054847 (2016-02-15)
Wettbewerbsergebnisse (2016-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 711/22759-68 📞
Fax: +49 711/22759-72 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169816
ABl. S-Ausgabe: 94
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schlienz.info 📧
: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 094-169816 (2016-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 711/22759-68 📞
Fax: +49 711/22759-72 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169816
ABl. S-Ausgabe: 94
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@schlienz.info 📧
: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 094-169816 (2016-05-13)
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