Unter II.1.7) und V.2.4) wurde der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert mit „1“ angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.