Das Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und den beschäftigungspolitischen Leitlinien durch die Europaagentur (Auftragnehmer/in) zu unterstützen. Bereits entwickelte Kooperationen in diesem Bereich sind fortzuführen; die Außenkontakte sind zu vertiefen und auszubauen. Ziel ist es, Berlin in internationalen Netzwerken und Beziehungen zu etablieren. Die von der Europaagentur durchzuführenden Maßnahmen stehen im Kontext der EBS unter Einbeziehung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ und deren Leitinitiativen wie „Jugend in Bewegung“, „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“; zudem des Nationalen Reformprogramms sowie des Landesprogramms „BerlinArbeit“ und sonstiger relevanter Programmatik auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene. Die Europaagentur erstellt die Arbeiten unter Berücksichtigung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Vorgaben auf Landes- und Bundesebene. Die Leistungen sind maßnahmenbezogen durchzuführen und werden im Rahmen der Technischen Hilfe in das Operationelle Programm des Landes Berlin (ESF) integriert. Die Europaagentur begleitet die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Berlin in der Förderperiode 2014 – 2020 [C(2014)9622] auf der Grundlage der am 12.3.2015 vom Begleitausschuss beschlossenen Kommunikationsstrategie; aus diesem Grund wird die Verwaltungsbehörde ESF in die Steuerung der Europaagentur verbindlich einbezogen. Aufgabenbereiche: 1. Information und Erfahrungsaustausch — Unterstützung bei der programmatischen Verknüpfung von regionalen, nationalen und europäischen Handlungsansätzen wie z.B. dem Landesprogramm „BerlinArbeit“ und der Strategie Europa 2020; — Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme, insbesondere der Strukturfondsförderung (ESF) und derer, die sich aus der Mitgliedschaft Berlins bei EUROCITIES und sonstigen Netzwerken ergeben; — Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung und zu der Wirkungsforschung zu arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Maßnahmen, Evaluierung eingeschlossen; — Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Internetauftritts sowie sonstiger Berichtspflichten der Senatsverwaltung; — Einrichtung einer Online-Kommunikationsplattform zur Erleichterung der Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung und dem Auftragnehmer. Zur besseren Veranschaulichung werden hier Beispiele aufgeführt, welche Leistungen im Rahmen von Information und Erfahrungsaustausch 2015 vom Dienstleister zu erbringen waren: Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Expertenworkshops „Wirkungsforschung in der Arbeitsmarktpolitik“ am 19./20. Mai und der Konferenz „Erfolgreiche Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Europa – Beispiel BerlinArbeit“ am 2./3. Juni, inklusive der Nachbereitung und der Dokumentation der Veranstaltungen, Erstellung der Internetrepräsentation. Programmatische Zielstellung der Senatsverwaltung ist, dass — eine breite Öffentlichkeit erfährt, was Berliner Arbeitsmarktpolitik im Kontext europäischer Förderung und europäischer Beschäftigungspolitik beinhaltet, um so das Zusammenwirken von europäischer und regionaler Arbeitsmarktpolitik sichtbar zu machen; — Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiterentwickelt wird; — die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes erhöht wird, indem das Zusammenspiel der relevanten Akteure verbessert wird. 2. Netzwerke und Partnerschaften — Unterstützung bei Aufgaben, die sich aus den Städtepartnerschaften Berlins ergeben, insbesondere in Kontakt zu den Nachbarländern und deren Regionen; aus dem Städtenetzwerk EUROCITIES und sonstiger Netzwerke oder Partnerschaften. — Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Dienstreisen – auch ins Ausland – und Vertretung der Senatsverwaltung vor Ort, Erstellung von Protokollen und Berichten. — Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Auf-gaben inhaltlicher Art – wie Ideenakquisition und -entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung – wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit ein-schließlich Publikation und Dokumentation, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere auch auf Englisch, ggfs. auch Polnisch, Französisch. — Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs- und berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen ggfs. auch „peer reviews“ oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, (z.B. Think Tank) und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben. Programmatische Zielstellung der Senatsverwaltung ist, dass — das Engagement des Landes Berlin insbesondere im Bereich der EU-geförderten Arbeitsmarktpolitik im europäischen Ausland bekannter wird; — neue Arbeitsmarkt- und Berufsbildungskonzepte für Berlin erschlossen werden und ggfs. auch auf ihre Übertragbarkeit hin betrachtet werden; — die bestehenden Städtepartnerschaften fachlich angereichert werden, beispielsweise durch vergleichende Studien zur erfolgreichen Umsetzung von Arbeitsmarktmaßnahmen und zu Wirkungsforschung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: Voraussichtlich etwa 290 Stunden pro Monat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Referat IIA (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik), IIA3 (Europäische Beschäftigungspolitik)
Postanschrift: Oranienstraße 106
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/aif/🌏
E-Mail: jessica.langner@senaif.berlin.de📧
Telefon: +49 3090281429📞
Fax: +49 3090281516 📠
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin einzureichen. Ein Angebot ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorzulegen.
Für Eignungsnachweise (III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen. Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur Vergabeverordnung (VgV) handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin einzureichen. Ein Angebot ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorzulegen.
Für Eignungsnachweise (III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen. Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur Vergabeverordnung (VgV) handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und den beschäftigungspolitischen Leitlinien durch die Europaagentur (Auftragnehmer/in) zu unterstützen. Bereits entwickelte Kooperationen in diesem Bereich sind fortzuführen; die Außenkontakte sind zu vertiefen und auszubauen. Ziel ist es, Berlin in internationalen Netzwerken und Beziehungen zu etablieren.
Das Land Berlin – vertreten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – ist bei der Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und den beschäftigungspolitischen Leitlinien durch die Europaagentur (Auftragnehmer/in) zu unterstützen. Bereits entwickelte Kooperationen in diesem Bereich sind fortzuführen; die Außenkontakte sind zu vertiefen und auszubauen. Ziel ist es, Berlin in internationalen Netzwerken und Beziehungen zu etablieren.
Die von der Europaagentur durchzuführenden Maßnahmen stehen im Kontext der EBS unter Einbeziehung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ und deren Leitinitiativen wie „Jugend in Bewegung“, „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“; zudem des Nationalen Reformprogramms sowie des Landesprogramms „BerlinArbeit“ und sonstiger relevanter Programmatik auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene.
Die von der Europaagentur durchzuführenden Maßnahmen stehen im Kontext der EBS unter Einbeziehung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ und deren Leitinitiativen wie „Jugend in Bewegung“, „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“; zudem des Nationalen Reformprogramms sowie des Landesprogramms „BerlinArbeit“ und sonstiger relevanter Programmatik auf internationaler, nationaler und regionaler/lokaler Ebene.
Die Europaagentur erstellt die Arbeiten unter Berücksichtigung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Vorgaben auf Landes- und Bundesebene. Die Leistungen sind maßnahmenbezogen durchzuführen und werden im Rahmen der Technischen Hilfe in das Operationelle Programm des Landes Berlin (ESF) integriert. Die Europaagentur begleitet die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Berlin in der Förderperiode 2014 – 2020 [C(2014)9622] auf der Grundlage der am 12.3.2015 vom Begleitausschuss beschlossenen Kommunikationsstrategie; aus diesem Grund wird die Verwaltungsbehörde ESF in die Steuerung der Europaagentur verbindlich einbezogen.
Die Europaagentur erstellt die Arbeiten unter Berücksichtigung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Vorgaben auf Landes- und Bundesebene. Die Leistungen sind maßnahmenbezogen durchzuführen und werden im Rahmen der Technischen Hilfe in das Operationelle Programm des Landes Berlin (ESF) integriert. Die Europaagentur begleitet die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Berlin in der Förderperiode 2014 – 2020 [C(2014)9622] auf der Grundlage der am 12.3.2015 vom Begleitausschuss beschlossenen Kommunikationsstrategie; aus diesem Grund wird die Verwaltungsbehörde ESF in die Steuerung der Europaagentur verbindlich einbezogen.
Aufgabenbereiche:
1. Information und Erfahrungsaustausch
— Unterstützung bei der programmatischen Verknüpfung von regionalen, nationalen und europäischen Handlungsansätzen wie z.B. dem Landesprogramm „BerlinArbeit“ und der Strategie Europa 2020;
— Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme, insbesondere der Strukturfondsförderung (ESF) und derer, die sich aus der Mitgliedschaft Berlins bei EUROCITIES und sonstigen Netzwerken ergeben;
— Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung von internationalen Expertengesprächen, Kongressen, Tagungen, internationalen Kooperationen sowie bei der Nutzung europäischer Programme, insbesondere der Strukturfondsförderung (ESF) und derer, die sich aus der Mitgliedschaft Berlins bei EUROCITIES und sonstigen Netzwerken ergeben;
— Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung und zu der Wirkungsforschung zu arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Maßnahmen, Evaluierung eingeschlossen;
— Unterstützung beim Erfahrungsaustausch und der Kooperation in den Themenbereichen Beschäftigung, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sowie den übergreifenden Aspekten und Schnittstellen zu Politikbereichen wie Diversity, Integration, Gleichstellung und zu der Wirkungsforschung zu arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Maßnahmen, Evaluierung eingeschlossen;
— Unterstützung bei der Erstellung und Pflege des Internetauftritts sowie sonstiger Berichtspflichten der Senatsverwaltung;
— Einrichtung einer Online-Kommunikationsplattform zur Erleichterung der Kommunikation zwischen der Senatsverwaltung und dem Auftragnehmer.
Zur besseren Veranschaulichung werden hier Beispiele aufgeführt, welche Leistungen im Rahmen von Information und Erfahrungsaustausch 2015 vom Dienstleister zu erbringen waren:
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Expertenworkshops „Wirkungsforschung in der Arbeitsmarktpolitik“ am 19./20. Mai und der Konferenz „Erfolgreiche Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Europa – Beispiel BerlinArbeit“ am 2./3. Juni, inklusive der Nachbereitung und der Dokumentation der Veranstaltungen, Erstellung der Internetrepräsentation.
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Expertenworkshops „Wirkungsforschung in der Arbeitsmarktpolitik“ am 19./20. Mai und der Konferenz „Erfolgreiche Ansätze zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Europa – Beispiel BerlinArbeit“ am 2./3. Juni, inklusive der Nachbereitung und der Dokumentation der Veranstaltungen, Erstellung der Internetrepräsentation.
Programmatische Zielstellung der Senatsverwaltung ist, dass
— eine breite Öffentlichkeit erfährt, was Berliner Arbeitsmarktpolitik im Kontext europäischer Förderung und europäischer Beschäftigungspolitik beinhaltet, um so das Zusammenwirken von europäischer und regionaler Arbeitsmarktpolitik sichtbar zu machen;
— eine breite Öffentlichkeit erfährt, was Berliner Arbeitsmarktpolitik im Kontext europäischer Förderung und europäischer Beschäftigungspolitik beinhaltet, um so das Zusammenwirken von europäischer und regionaler Arbeitsmarktpolitik sichtbar zu machen;
— Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiterentwickelt wird;
— die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes erhöht wird, indem das Zusammenspiel der relevanten Akteure verbessert wird.
2. Netzwerke und Partnerschaften
— Unterstützung bei Aufgaben, die sich aus den Städtepartnerschaften Berlins ergeben, insbesondere in Kontakt zu den Nachbarländern und deren Regionen; aus dem Städtenetzwerk EUROCITIES und sonstiger Netzwerke oder Partnerschaften.
— Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Dienstreisen – auch ins Ausland – und Vertretung der Senatsverwaltung vor Ort, Erstellung von Protokollen und Berichten.
— Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Auf-gaben inhaltlicher Art – wie Ideenakquisition und -entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung – wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit ein-schließlich Publikation und Dokumentation, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere auch auf Englisch, ggfs. auch Polnisch, Französisch.
— Unterstützung für Vorhaben mit dem Ziel der Erhöhung der Präsenz Berliner Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik auf europäischer bzw. internationaler Ebene. Auf-gaben inhaltlicher Art – wie Ideenakquisition und -entwicklung sowie technisch-organisatorischer Prägung – wie Veranstaltungsservice, Öffentlichkeitsarbeit ein-schließlich Publikation und Dokumentation, Präsentations-, Kommunikations- und Übersetzungsleistungen, insbesondere auch auf Englisch, ggfs. auch Polnisch, Französisch.
— Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs- und berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen ggfs. auch „peer reviews“ oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, (z.B. Think Tank) und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben.
— Erschließung weiterer Möglichkeiten zur Beteiligung an arbeitsmarkt-, beschäftigungs- und berufsbildungspolitisch relevanten Programmen und Maßnahmen ggfs. auch „peer reviews“ oder sonstiger neu entstehender Kooperationsmöglichkeiten, (z.B. Think Tank) und Unterstützung bei der Beteiligung an Ausschreibungen und Wettbewerben.
— das Engagement des Landes Berlin insbesondere im Bereich der EU-geförderten Arbeitsmarktpolitik im europäischen Ausland bekannter wird;
— neue Arbeitsmarkt- und Berufsbildungskonzepte für Berlin erschlossen werden und ggfs. auch auf ihre Übertragbarkeit hin betrachtet werden;
— die bestehenden Städtepartnerschaften fachlich angereichert werden, beispielsweise durch vergleichende Studien zur erfolgreichen Umsetzung von Arbeitsmarktmaßnahmen und zu Wirkungsforschung.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption, s. II.2.3.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Sozialfonds (ESF).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bewerbers, Angabe der Rechtsform
— Erklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen,
— Erklärung des Bewerbers,
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— dass er ihm Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
— dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt hat,
— dass keine Ausschlussgründe nach AEntG und MiLoG vorliegen.
— Auf Verlangen: Auszug aus dem Handelsregister
Es wird gebeten, das Teilnahmeantragsformular des Auftraggebers (s. VI.3) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung (bezieht sich in der Regel auf die Geschäftsbeziehung des Bewerbers zur Bank und beinhaltet Aussagen über die Geschäftsbeziehung, den Eindruck über die Gesamtverhältnisse und eine allgemeine Beurteilung, z.B. Auskunft, ob eingegangene Verpflichtungen, soweit der Bank bekannt, bisher pünktlich erfüllt wurden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bankerklärung (bezieht sich in der Regel auf die Geschäftsbeziehung des Bewerbers zur Bank und beinhaltet Aussagen über die Geschäftsbeziehung, den Eindruck über die Gesamtverhältnisse und eine allgemeine Beurteilung, z.B. Auskunft, ob eingegangene Verpflichtungen, soweit der Bank bekannt, bisher pünktlich erfüllt wurden),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe (der Nachweis kann auch durch Beleg einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung, die berufliche Tätigkeit und Vermögensschäden erfassen, erbracht werden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in verkehrsüblicher Höhe (der Nachweis kann auch durch Beleg einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oder einer Betriebshaftpflichtversicherung, die berufliche Tätigkeit und Vermögensschäden erfassen, erbracht werden),
— Auf Verlangen: Bilanzen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweis nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweis nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind; nicht älter als 6 Monate),
— Aktueller, das heißt bei Vorlage noch gültiger, Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von Referenzen (mit Kurzbeschreibung und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer), die belegen, dass der Bewerber Erfahrungen mit folgenden Leistungen bzw. praktische Kenntnisse auf folgenden Gebieten hat:
— Projekterfahrung im europäischen Raum,
— Erfahrungen bei Beteiligung an EU-Ausschreibungen zu Projekten im beschäftigungspolitischen Kontext und angrenzenden Politikbereichen,
— Erfahrungen in der Wirkungsforschung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Programmen,
— Vor-Ort-Erfahrung in Brüssel (mit Dienststellen der Europäischen Union),
— Erfahrungen mit der Organisation von Konferenzen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 50,
— Erfahrungen mit der Akquisition europäischer Fördermittel,
— Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit der Administration,
— Umfassende Kenntnisse der Institutionen der europäischen und deutschen Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs- und Sozialpolitik, Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
— Kenntnisse im Bereich nationaler und europäischer Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Gleichstellungs-, Migrationspolitik, europäischer Netzwerke, internationaler Städtepolitik, EU-Erweiterung sowie gute Kenntnisse der einschlägigen Programme und Initiativen auf europäischer Ebene,
— Kenntnisse im Bereich nationaler und europäischer Arbeitsmarkt-, Berufsbildungs-, Gleichstellungs-, Migrationspolitik, europäischer Netzwerke, internationaler Städtepolitik, EU-Erweiterung sowie gute Kenntnisse der einschlägigen Programme und Initiativen auf europäischer Ebene,
— Umfassende Kenntnisse hinsichtlich der Funktionsweise und Umsetzung von Interventionen der europäischen Strukturfondsförderung und des Umsetzungssystems im Land Berlin (z.B. Eureka 2.0),
— Kenntnisse im Haushaltsrecht.
— Benennung der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen (des Hauptansprechpartners und einer weiteren Person als Vertretung/Ergänzung bei größerem Arbeitsanfall) mit Kurzbeschreibung der Qualifikation und des Erfahrungshintergrundes und Angabe von Referenzprojekten, an denen die Personen maßgeblich beteiligt waren,
— Benennung der für die Dienstleistungen verantwortlichen Personen (des Hauptansprechpartners und einer weiteren Person als Vertretung/Ergänzung bei größerem Arbeitsanfall) mit Kurzbeschreibung der Qualifikation und des Erfahrungshintergrundes und Angabe von Referenzprojekten, an denen die Personen maßgeblich beteiligt waren,
— Nachweis eines Hochschulabschluss für die verantwortlichen Personen (Master oder Diplom).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Maximal-Budget des Auftraggebers: 300.000 EUR brutto pro Jahr
— Der Auftragnehmer kann während der Vertragslaufzeit auf Basis des abzuschließenden Vertrages über das Maximalbudget hinaus mit Leistungen, wie sie in der Aufgabenbeschreibung beschrieben sind, betraut werden, etwa wenn hierfür Drittmittel eingeworben werden können.
— Der Auftragnehmer kann während der Vertragslaufzeit auf Basis des abzuschließenden Vertrages über das Maximalbudget hinaus mit Leistungen, wie sie in der Aufgabenbeschreibung beschrieben sind, betraut werden, etwa wenn hierfür Drittmittel eingeworben werden können.
— Der Auftragnehmer muss während der Auftragsausführung ein Büro in Berlin oder im Berliner Umfeld vorhalten.
— Der Bewerber muss sich im Angebot verpflichten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
— seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
— sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
— Der Bewerber muss mit dem Angebot eine Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (FFV) vom 19.07.2011 über die Anzahl der i. d. R. im Unternehmen Beschäftigten vorlegen.
— Bei einer Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sind zugleich folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung, welche der in § 2 FFV genannten Maßnahmen während des Auftrags durchgeführt oder eingeleitet werden,
— Anerkennung der weiteren vertraglichen Verpflichtungen nach § 4 FFV,
Die Erklärungen werden auf dem Formblatt abgegeben, dessen Muster der FFV als Anlage beigefügt ist. Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Erfahrung des Bewerbers und der für die Auftragsausführung eingesetzten Personen, wie sie aus den Referenzen des Bewerbers und der Personen hervorgeht.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: II A 3
Frau Dr. Langner
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin einzureichen. Ein Angebot ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorzulegen.
Die Bewerber werden gebeten, für ihre Bewerbung ein Teilnahmeantragsformular bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin einzureichen. Ein Angebot ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorzulegen.
Für Eignungsnachweise (III. 2) gilt allgemein:
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Berlin enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifizierungsnummer auch die Eintragung des Bewerbers akzeptiert.
Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen. Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur Vergabeverordnung (VgV) handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Bewerber haben anzugeben, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Auf Verlangen haben in die engere Wahl gelangte Bewerber die Unterauftragnehmer zu benennen und Eignungsnachweise für diese vorzulegen. Hinweis: Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 der Anlage 1 Teil B zur Vergabeverordnung (VgV) handelt, erfolgt die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ohne Rechtspflicht.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung. § 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 BGB erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bewerber an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2015/S 142-262105 (2015-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Postanschrift: Oranienstr. 106
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung.
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15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung.