Externer Projektleiter zur Unterstützung des internen Projektleiters der AOK bei der Durchführung eines Ausschreibungsprojektes im Bereich IP-Communication (Telefonie, Contact Center und UC)

AOK-Bundesverband GbR

Die AOK verfügt bundesweit über rund 81 000 Telefonieports. Nach Kündigung des Vertrages durch den bisherigen Anbieter Avaya (Technologie end of sale) wurde die Telefonie nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Jahr 2013 an einen neuen Anbieter vergeben. Nach Beendigung dieses Vertrages wird hiermit ein externer Projektleiter gesucht, der den internen Projektleiter des Auftraggebers bei der Durchführung eines Ausschreibungsprojektes im Bereich IP-Communication (Telefonie mit ca. 70 000 IP-Ports, Contact-Center und UC) unterstützt. Der Auftraggeber verfügt über ein Projektteam, in das der externe Projektleiter integriert wird.
Es werden folgende Anforderungen an den externen Projektleiter gestellt:
— Verantwortung und Initiative sowie selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
— Ausgeprägte Flexibilität und Erreichbarkeit,
— Analytischer Weitblick, strukturierter Arbeitsstil, Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl,
— Professionelles Auftreten im Umgang mit verschiedenen Stakeholdern und Hierarchiestufen,
— Verhandlungsgeschick und sehr gute kommunikative Fähigkeiten,
— Hohe Kundenorientierung und Teamfähigkeit,
— Verhandlungssicheres Deutsch, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Zu den weiteren Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Projektleiters wird auf Ziffer III.2.3) (6) der Bekanntmachung verwiesen.
Die Beratung im Rahmen des Projektes muss neutral erfolgen. Es dürfen keine Verträge/Netzwerke mit oder Kooperationen zu bestimmten Herstellern und anbietenden Unternehmen von IP-Communication-Lösungen bestehen. Der Auftragnehmer darf sich am Ausschreibungsverfahren nicht selbst beteiligen oder andere Unternehmen hierbei beraten.
Aufgaben des Projektleiters:
— Steuern und Leiten des Projekts im Bereich Telefonie Kommunikation mit dem Schwerpunkt hochverfügbarer IP-Kommunikationsanlagen (IP VoIP Telefonie, Contact-Center und UC/Systemen),
— Projektumfänge ermitteln, Arbeitspakete schnüren, Angebote und Leistungskonzepte bewerten und Risiken abwägen,
— Expertise bei der inhaltlichen Analyse und Bewertung – nicht zuletzt werden verschiedene Leistungskonzepte von Anbietern zu den Anforderungen der Auftraggeber abgeglichen und bewertet,
— Beobachten, Kontrollieren und Steuern des Projektes in Bezug auf Fortschritt und Qualität der Durchführung,
— Durchführung von Definitionen, Verhandlungen sowie Bewertungen im Projekt-Team des AG,
— Definieren von erforderlichen Vorbereitungen.
Der externe Projektleiter muss dem Auftraggeber umgehend nach Zuschlagserteilung und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen. Er sollte für den Auftraggeber im Projektverlauf mit oberster Priorität vollständig verfügbar sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-16 Auftragsbekanntmachung
2015-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 138-254851
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch die geschäftsführenden Vorstände. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. (4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Externer Projektleiter Ausschreibung IP-Telefonie“. (5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 29.7.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, — Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, — Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Externer Projektleiter Ausschreibung IP-Telefonie“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten. (7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. (8) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern: Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig. Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen. Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bewerber als Nachunternehmer anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK verfügt bundesweit über rund 81 000 Telefonieports. Nach Kündigung des Vertrages durch den bisherigen Anbieter Avaya (Technologie end of sale) wurde die Telefonie nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens im Jahr 2013 an einen neuen Anbieter vergeben. Nach Beendigung dieses Vertrages wird hiermit ein externer Projektleiter gesucht, der den internen Projektleiter des Auftraggebers bei der Durchführung eines Ausschreibungsprojektes im Bereich IP-Communication (Telefonie mit ca. 70 000 IP-Ports, Contact-Center und UC) unterstützt. Der Auftraggeber verfügt über ein Projektteam, in das der externe Projektleiter integriert wird.
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Es werden folgende Anforderungen an den externen Projektleiter gestellt:
— Verantwortung und Initiative sowie selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
— Ausgeprägte Flexibilität und Erreichbarkeit,
— Analytischer Weitblick, strukturierter Arbeitsstil, Kommunikationsstärke und Fingerspitzengefühl,
— Professionelles Auftreten im Umgang mit verschiedenen Stakeholdern und Hierarchiestufen,
— Verhandlungsgeschick und sehr gute kommunikative Fähigkeiten,
— Hohe Kundenorientierung und Teamfähigkeit,
— Verhandlungssicheres Deutsch, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Zu den weiteren Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Projektleiters wird auf Ziffer III.2.3) (6) der Bekanntmachung verwiesen.
Die Beratung im Rahmen des Projektes muss neutral erfolgen. Es dürfen keine Verträge/Netzwerke mit oder Kooperationen zu bestimmten Herstellern und anbietenden Unternehmen von IP-Communication-Lösungen bestehen. Der Auftragnehmer darf sich am Ausschreibungsverfahren nicht selbst beteiligen oder andere Unternehmen hierbei beraten.
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Aufgaben des Projektleiters:
— Steuern und Leiten des Projekts im Bereich Telefonie Kommunikation mit dem Schwerpunkt hochverfügbarer IP-Kommunikationsanlagen (IP VoIP Telefonie, Contact-Center und UC/Systemen),
— Projektumfänge ermitteln, Arbeitspakete schnüren, Angebote und Leistungskonzepte bewerten und Risiken abwägen,
— Expertise bei der inhaltlichen Analyse und Bewertung – nicht zuletzt werden verschiedene Leistungskonzepte von Anbietern zu den Anforderungen der Auftraggeber abgeglichen und bewertet,
— Beobachten, Kontrollieren und Steuern des Projektes in Bezug auf Fortschritt und Qualität der Durchführung,
— Durchführung von Definitionen, Verhandlungen sowie Bewertungen im Projekt-Team des AG,
— Definieren von erforderlichen Vorbereitungen.
Der externe Projektleiter muss dem Auftraggeber umgehend nach Zuschlagserteilung und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen. Er sollte für den Auftraggeber im Projektverlauf mit oberster Priorität vollständig verfügbar sein.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 13 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate ist.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Zusicherung, dass keiner der in § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG genannten Fälle vorliegt.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) (7) und (8) der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
— 3 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(3) Hinweis: Für Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) (7) und (8) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere zur Geschäftstätigkeit sowie zum Leistungsprofil, zur Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur, Gesellschafterstruktur, zu Standorten sowie technischer Ausstattung des Unternehmens. Vorlage einer Liste der mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen.
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(2) Referenzen des Unternehmens:
Referenzliste für die in den letzten 5 Jahren durchgeführten Projekte des Unternehmens unter Angabe des Inhaltes, des Leistungsgegenstandes, des Auftraggebers sowie Ort und Datum der Auftragsausführung.
Hierzu aussagekräftige Darstellung von mind. 3 vergleichbaren Referenzprojekten insbesondere in Bezug auf den Leistungsinhalt.
(a) Davon mind. 2 Referenzen mit einer Größe von mind. je 1 000 Ports im Verbund zu VoIP/SIP Telefonie.
(b) Sowie mind. 1 Referenz mit einer Größe von mind. 7 000 Ports im Verbund zu VoIP/SIP Telefonie.
Hierzu gehört eine Kurzdarstellung der durchgeführten Gesamtaufträge mit Erläuterungen zur Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand einer integrierten IP-Communication-Lösung mit VoIP/SIP Telefonie, Contact-Center und UC/C einschließlich Auflistung der ausgeführten Arbeiten in dem inhaltlichen Projektbereich.
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(c) Mindestens 1 Referenz über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren insbesondere im Auftrag öffentlicher Auftraggeber durchgeführt wurde. Hierzu gehört eine Kurzdarstellung der Gesamtaufträge mit Erläuterungen zur Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand.
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(d) Die Benennung von 2 Referenzprojekten im Gesundheits- bzw. Versicherungswesen o. ä. mit vergleichbarem Leistungsinhalt ist von Vorteil.
(3) Erfahrungen mit IP-Communication Lösungen von Integratoren sind von Vorteil.
(4) Verfügbarkeit des Unternehmens sowie des Projektleiters in Deutschland.
(5) Nachweis(e) aktueller Zertifizierung(en) zum Qualitätssicherungsprozess des Unternehmens ist/sind von Vorteil.
(6) Darstellung der mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Projektleiters sowie dessen Qualifikationen und Erfahrungen:
(a) Benennung des Projektleiters mit Angaben zum beruflichen Werdegang, zur fachlichen Qualifikation, zu Referenzen und Zertifikaten. Dabei sind folgende Qualifikationen nachzuweisen:
— Uni-, ETH- oder Fachhochschulabschluss im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung.
— Fundierte methodische Kenntnisse im Projektmanagement mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als IT-Projektleiter/in in IT-Großprojekten.
(b) Nachweis eigener Referenzen des Projektleiters:
— Mindestens 2 Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden und die zu diesem Auftrag vergleichbar sind. Hierzu gehört eine Kurzdarstellung der Gesamtaufträge mit Erläuterungen zur Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand und zur Größe von hochverfügbaren integrierten IP-Communication-Lösungen mit VoIP/SIP Telefonie, Contact-Center und UC/C einschließlich Auflistung der ausgeführten Arbeiten in dem inhaltlichen Projektbereich.
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— Nachweis von Erfahrungen mit Großprojekten für öffentliche Auftraggeber und Ausschreibungen.
— Die Benennung von 1 Referenzprojekt im Gesundheits- bzw. Versicherungswesen ist von Vorteil.
— Nachweis fundierter Erfahrungen im Bereich VoIP/SIP Telefonie. Kenntnisse über integrierte IP-Communication Lösungen mit Contact-Center und UC/C, LAN, WAN, SIP, Netzwerksicherheit, virtualisierten Lösungen/Citrix-Terminal Server, SAP in Bezug zu Telefonie/Kommunikationslösungen sind von Vorteil.
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— Kenntnisse zu Herstellerkonstellationen im Bereich von IP-Communication-Lösungen.
(c) Vorlage von Zertifikaten zum Projektmanagement sowie Benennung der erreichten Level (PMI, IPMA, GMP oder vergleichbar sind vorteilhaft).
(3) Hinweis: Für Bewerber-/ Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) (7) und (8) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 13
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Im Jahr 2013 hat die AOK-Gemeinschaft nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens einen Anbieter mit dem Betrieb und der Umstellung der Telefonieports der AOK auf IP-Telefonie beauftragt. Es ist nunmehr kurzfristig notwendig geworden, den Auftrag im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Um die Ausschreibung zeitnah beginnen zu können, ist die kurzfristige Beauftragung eines externen Projektleiters, der den internen Projektleiters des Auftraggebers bei der Durchführung des Vergabeverfahrens unterstützt, dringend erforderlich.
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Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-09 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 109-198301
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch die geschäftsführenden Vorstände.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und ggf. Verhandlung auffordern.
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(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Externer Projektleiter Ausschreibung IP-Telefonie“.
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(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 29.7.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Externer Projektleiter Ausschreibung IP-Telefonie“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
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(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) (1) und (2) der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
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(8) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.
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Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
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Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen hat der Bewerber möglichst mit Abgabe des Teilnahmeantrages durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzuzeigen.
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Der Bieter hat dem Auftraggeber außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Bekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bewerber für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der benannten Nachunternehmer sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bewerber verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bewerber als Nachunternehmer anzusehen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 138-254851 (2015-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-313468
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 138-254851
ABl. S-Ausgabe: 172

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-26 📅
Name: Comcontrol GmbH
Postanschrift: Schwalbacher Straße 70
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 172-313468 (2015-09-01)